Der Ständerat will die Ausschaffungsinitiative weniger absolut umsetzen als der Nationalrat. Doch SVP-Nationalrat Gregor Rutz kritisiert nicht nur die kleine Kammer massiv, sondern auch die Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Der Ständerat hat gestern deutlich eine Härtefallklausel beschlossen. Was halten Sie davon?
Gregor Rutz: Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen: Damit sollen straffällige Ausländer, welche ein schweres Verbrechen begangen haben, die Schweiz zwingend verlassen müssen. Gleichzeitig wurde ein Gegenentwurf des Parlaments mit 52,6 Prozent der Stimmen und von sämtlichen Kantonen verworfen. Dieser Gegenentwurf wollte die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... relativieren. Ausgangslage und Auftrag sind also klar. Dass der Ständerat sich nach wie vor am abgelehnten Gegenentwurf orientiert, ist ein Skandal. Dass über ein Drittel des Rates sogar für die Ungültigkeit der Durchsetzungsinitiative stimmte, hat geradezu subversive Züge.
Der Gegenvorschlag enthielt weit mehr als nur als eine Kann-Formulierung. Ist es statthaft, die damalige Vorlage auf eine Härtefallregelung zu reduzieren?
Nochmals: Die Ausschaffungsinitiative wurde von einer klaren Mehrheit von Volk und Ständen angenommen. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... sieht vor, dass ausländische Straftäter, welche aufgrund eines schweren Delikts verurteilt worden sind, die Schweiz zwingend verlassen müssen. Den Deliktskatalog hat der NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit zusammengestellt. Der Ständerat hat sich diesem Auftrag verweigert und etwas ganz anderes beschlossen. So würde der Abstimmungsentscheid faktisch ausser Kraft gesetzt – und das geht nicht. Ich habe Respekt vor dem Entscheid der Stimmbürger. Wenn wir Volksentscheide nicht umsetzen, verlieren die Bürger das Vertrauen in die Demokratie. Das wäre fatal.
Schlussfolgerungen;
1. Das kann man ganz deutlich auch als Staatsstreich gegen unsere VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... jetzt einmal klar und deutlich sagen.
2. Dies gilt insbesondere für den jetzigen Ständerat, wo sich diesbezüglich eine Mehrheit gegen ihren pers. abgelegten EidDer Eid oder das Gelübde muss von Trägern öffentlicher Ä... ganz klar bundesverfassungswidrig verhält.
3. In der ganzen Konsequenz müssen wir uns das jetzt als Souverän gefallen lassen ? Ich meine – N E I N – . Sorgen wir 2015 jetzt für einen verfassungskonformen National- & neuen Ständerat mittels der NEU-Wahlen, weil ansonsten bleibt uns nur noch die Demonstration auf der Strasse und kollektive Steuern-Verweigerung.
4. Seit 2010 besteht dieser Bundesverfassungsartikel, die Nichtausführung seit 4 Jahren gefährdet die öffentliche Sicherheit in unserem Lande für alle Bewohner – Schweizer/Innen & Ausländer/Innen – schwer.
Quelle;
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Das-hat-subversive-Zuege/story/16813364
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Kommentare anzeigen Hide commentsWen wundert das noch alles? Es wird 2015 noch mehr als heftig, unter Garantie.
Tja Wahlkampf ist wieder Zahltag und untergang vieler Sozialgedanken die nötig wären.
Das Hohelied vom allmächtigen Volk singt die SVP nur, wenn die Volksentscheide zu ihren Gunsten ausfallen
Wenn der Volkswille nicht der Parteimeinung entspricht, hilft die SVP munter bei der Verwässerung mit, siehe Zweitwohnungs-Initiative. Wenn das Volk aber eine SVP-Initiative angenommen hat, spricht die Partei vom “Volkswillen”, und “vergisst”, dass da noch andere Volksentscheide in der Verfassung stehen. Verhältnismässigkeit von Strafen beispielsweise. Und gewisse Dinge sind zum Glück noch in der EMRK abgesichert. Deshalb will die SVP ja neuerdings die Menschenrechte abschaffen.
@ St. Pfister,
1. Ich bin nicht die SVP sondern parteilos.
2. Hier geht es um die Nicht-Umsetzung des Bundesverfassungsartikels durch eine Mehrheit der Ständeräte, und um nichts anderes.
3. Also hören Sie in diesem Block auf mit Ihnem forumswidrigen SVP-Bashing, oder bleiben Sie mir hier fern..
4. Ihren nächsten diesbezüglichen Beitrag lasse ich löschen.
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Sozialismus: Du besitzt zwei Kühe. Eine Kuh mußt du deinem Nachbarn abgeben.
Kommunismus: Du besitzt zwei Kühe. Die Regierung nimmt dir beide weg und verkauft dir die Milch. Liberalismus: Du besitzt zwei Kühe. Die Regierung nimmt dir beide weg und schenkt dir die Milch. Nationalsozialismus: Du besitzt zwei Kühe. Die Regierung nimmt dir beide weg und erschießt dich. Bürokratismus: Du besitzt zwei Kühe. Die Regierung nimmt dir beide weg und schlachtet eine Kuh ab. Die andere wird gemolken und die Milch vernichtet. Kapitalismus: Du besitzt zwei Kühe. Du verkaufst eine und kaufst dafür einen Bullen.
Unbekannt
Die Initiative KANN nicht 1:1 umgesetzt werden, wenn man sich an die Menschenrechte hält.
Und die sogenannte Durchschaffungsinitiative umzusetzen, über die noch nicht mal abgestimmt wurde (das war das Vorgehen des Nationalrats), hat mit dem “Volkswillen” nun überhaupt nichts mehr zu tun, sondern nur mit der Angst der sogenannten Mitteparteien vor der SVP.
Stefan Pfister
Erklähren Sie mir, was ist eine “Durchschaffungsinitiative”
Ich kenne nur den Begriff einer Durchsetzungsinitiative.
Nach Lesung Stefan Pfister: Kann ich Menschen ermorden, Frauen vergewaltigen, Banken ausrauben unter Geiselnahme, usw. Einzige Voraussetzung, ich darf nicht Schweizer Bürger sein, ansonsten trifft mich die Staatsgewalt mit aller Härte. Dann bin ich geschützt durch die Menschenrechte. Die Opfer kennen keine Menschenrechte, man kann Sie kaltblütig dem Schiksal überlassen. Ich glaub ich bin am spinnen.
Genau, Herr Rohner, das tun sie.
Helmut Barner
Herzlichen Dank fürs Kompliment.
Durchsetzungs-Initiative, nicht Durchschaffungs-Initiative. Danke für die Korrektur.
Ansonsten verdrehen Sie die Wirklichkeit ins Gegenteil. Wer die Straftaten begeht, von denen Sie schreiben, den trifft auf alle Fälle die Härte unserer Justiz (immer vorausgesetzt, man kann ihm die Taten nachweisen). Der Ausländer wird hier nicht besser behandelt als der Schweizer. Im Gegenteil, er wird bei schweren Verbrechen zusätzlich zur Strafe ausgeschafft. Schon nach dem heute gültigen Gesetz von Christoph Blocher, das Sie wohl kaum als “Kuscheljustiz” bezeichnen wollen.
Stefan Pfister
Zusätzliche Ausschaffung zu den Strafen laut Initiative, da wartet das Stimmvolk noch immer umsonst. Das wissen auch Sie Herr Pfister. Also nichts von Verdrehen von Tatsachen. Welche Menschenrechte kommen im von mir beschriebenen Fall bei einem schweizer Verurteilten zu tragen. Von was für Menschenrechten provitieren die Opfer.
Herr Hottinger,
Bundesrichter werden vom Parlament nach Parteiproporz gewählt; die SVP hat die meisten Richter, Rotgrün ist weit weg von einer Mehrheit. Die “rotgrüne Kuscheljustiz” ist reine SVP-Propaganda, nichts weiter.
Oh diese Politleier wieder. Ist langsam etwas mühsam.
Klar ist, wer hier Asyl beantragt hat, hier als Gast gemeldet ist, keine Schweizer Landesangehörigkeit hat, ist nach Hause zu schicken, wenn er eine grobe oder mehrere Straftaten begeht.
Diese Person hat oder will sich nicht in das Landesübliche Geschehen eingliedern und hat seine Aufenthaltsberechtigung verwirkt.
Oder sollen wir das Gefängnis von Europa werden? Nur weil bei uns die Rückführung nicht umgesetzt wird?
Und Herr Pfister – das SVP-Gelaber hat nichts mit der Nichtumsetzung von Gesetzen zu tun. Wir haben nun mal das Gesetz und wenn die MRK einen Kuschelkurs fahren möchte, soll sie das, darf aber die Nichtbelehrbaren auch selber behalten.
“Bundesrichter werden vom Parlament nach Parteiproporz gewählt; die SVP hat die meisten Richter,” ach lustig. Die meisten Richter heisst aber NICHT die Mehrheit. Das ist MEIN Fehler, weil ich dachte dies weiss jeder. Die Mitte-Linke ist auch bei den Gerichtern und RichterInnen in der Mehrheit, mein Guter
“ist nach Hause zu schicken, wenn er eine grobe oder mehrere Straftaten begeht. […] Oder sollen wir das Gefängnis von Europa werden?”
Die Straftäter werden erst NACH der Haft ausgewiesen. An der Belegung der Gefängnisse ändert sich also nichts.
Riesen Kompliment Herr Schweizer mit allem richtig. Belegt ist natürlich auch wie wir eine rotgrüne Kuscheljustiz haben. Traurig aber wahr
Herr Pfister
Ist ja noch schlimmer, wenn wir sie “durchfuttern” und dann Heim schicken… Da hat wohl die SVP geschlammt…
Ach, Herr Mannes, wo ist das belegt? Beleg bitte!
Sehr gut beschrieben Herr Hottinger,
Bundesrat und Parlament sind in unserer direkten Demokratie die Angstellten des Volkes.
In der Privatwirtschaft wird Arbeitsverweigerung mit Entlassung geahndet. Da dies nicht möglich ist, bleibt nur die Abwahl, bei nächster Gelegenheit, welche da ist November 2015.
In folgendem Video wird die Aufgabe der Regierung, sowie die nach wie vor geltende Hierarchie der direkten Demokratie sehr treffend erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=bc8_yo9ZDzI
@ Bea Habegger,
Ja Merci, der Herr SVP-Amstutz erklärt das vorzüglich wie es sich mit der Reihenfolge wirklich verhält, jetzt müsste es die zuhörende SP-BR Sommaruga nur noch – gemäss Bundesverfassung – anwenden.
Herr Amstutz weiss auch sonst sehr gut, wie es sich mit Volksentscheiden verhält. Siehe Zweitwohnungsinitiative. Siehe auch 2. Gotthardröhre mit all dem Mehrverkehr, die sie auslösen wird und den dazugehörenden Unfällen. Aber eben, er ist ja Zentralpräsident des ASTAG und Architekt, der gerne bauen will. Da spielt keine Rolle, was das Volk abstimmt.
Immer mehr Zuwanderung – Mehr Verkehr!
Bleibt zu hoffen, dass auch den Linken mit Tunnelblick, irgendwann ein Lichtblick am Ende des Tunnels erscheinen mag.
Herr Hottinger, wenn Sie so für eine verfassungskonforme Politik plädieren, sollten Sie unbedingt auch Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 36 Absatz 2 und 3 der Bundesverfassung beachten. Gegen diese verstösst nämlich die Ausschaffungsinitiative so lange sie keine Härtefallregeln zulässt.
Artikel 5 Absatz 2 fordert das staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein muss, Artikel 36 Absatz 2 fordert das “die Einschränkung von Grundrechten durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein muss”, und Artikel 36 Absatz 3 fordert das Einschränkungen von Grundrechten verhältnismässig sein muss.
Der Schutz vor Wiederholungstätern wäre ein öffentliches Interesse, die Ausschaffung verhältnismässig … bei jemanden der aller Voraussicht nach nicht mehr straffällig werden wird, im Falle einer Ausschaffung jedoch seine wirtschaftliche Existenz und sein Familienleben verliert (unter Umständen Angestellte ihre Anstellung) ist eine Ausschaffung nicht verhältnismässig. Das gilt es zu berücksichtigen.
Und nun kommen die linken Kristallkugelleser, welche besagen, dass man im Voraus weiss, dass jemand nicht mehr straffällig wird, in jedem Fall irgendwann mal therapierbar etc.
Das mit der Ausschaffung haben die Linken für sich ja schon geklärt mit der Litanei an “Bobolis”, auf Grund, welcher keine Ausschaffungen stattfiden können und sonst finden sie wieder einen anderen Grund…
http://www.blick.ch/news/politik/liste-fuehrt-33-gruende-auf-diese-krankheiten-schuetzen-vor-ausschaffung-id3352208.html
Hauptsache Volkeswile nicht umsetzen!
Frau Habegger, wissen Sie was eine bedingte Strafe ist?
Die Möglichkeit eine Haft- oder Geldstrafe auszusetzen um einen Täter eine Bewährungsfrist zuzugestehen ist für viele Straftaten fester Bestandteil des Schweizer Rechts. Gerichte haben dafür einen Ermessensspielraum.
Man weiss natürlich nicht sicher ob ein Straftäter irgendwann mal wieder straffällig wird oder nicht. Aber man kann aufgrund verschiedenster Kriterien einschätzen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist.
Wenn Sie also grundsätzlich eine Gefahr darin sehen das Straftäter ihre Haftstrafen nicht antreten müssen, sollten Sie generell gegen bedingte Strafen argumentieren.
@ F. Wagner,
Straftäter werden von ordentlichen, rechtsstaatlichen Gerichten in der Schweiz beurteilt, diese haben selbstverständlich unsere Bundesverfassung zu berücksichtigen, was diese ja auch tun, und so fällen unsere Gerichte das endgültige Urteil inkl. Menschenrechte.
2. Ein schwerer Straftäter, nur um diese geht es hier, die mehr als 6 Monate Gefängnis kassieren, sind von einer zwingend folgenden Ausweisung betroffen. Das ist gerecht, denn jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich. Das Jugendstrafrecht (Unmündige) fällt nicht darunter, ebenso wenig klar bedingte Strafen.
3. Die Richter/Innen müssen unsere Gesetze und Verfassung zwingend anwenden, haben aber einen Ermessensspielraum.
Zitat Frau Habegger: “Das mit der Ausschaffung haben die Linken für sich ja schon geklärt mit der Litanei an “Bobolis”, auf Grund, welcher keine Ausschaffungen stattfiden können”.
Was wollen Sie eigentlich noch alles den Linken in die Schuhe schieben? Die Liste Ihres Links wurde von einer Fachkommission erstellt, nämlich von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter NKVF in Zusammenarbeit mit Ärzten.
http://www​.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home/ueber-uns/kommissionsmitglieder.html
Genau! Schauen Sie Ihre Liste gut an und dann schreiben Sie wer davon nicht der ganzen Zuwanderung gar noch profitiert, Frau Rotzetter.
Herr Hottinger
Die von Ihnen angegebene 6-Monatsgrenze ist nicht im Initiativtext enthalten. Ebensowenig ist Ihre Aussage das bedingte Haftstrafen nicht zu Ausweisung führen nicht im Initiativtext enthalten. Übrigens können Haftstrafen bis zu 2 Jahren bedingt ausgesprochen werden.
Die 6-Monatsgrenze finde ich nur in einem Vorentwurf, der aber aktuell noch umstritten ist gerade weil er die 6-Monatsgrenze vorsieht. Aber auch dieser Vorentwurf macht keinen Unterschied zwischen bedingter und unbedingter Haftstrafe. Der Initiativtext sieht einen Automatismus nicht nach Strafmass, sondern nach Deliktart vor.
Das heisst jemand der in einer Bierlaune in die Garage des Nachbarn eindringt und eine Flasche Bier klaut wird vielleicht wegen Einbruch angeklagt, aber nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wird aber genau so ausgeschafft wie derjenige der regelmässig Häuser ausräumt. Derjenige der neben der Sozialhilfe ein paar Stunden jobbt und den Verdienst gedankenlos nicht anmeldet wird vielleicht wegen Sozialhilfemissbrauch angeklagt und kassiert eine bedingte Strafe, wird aber ebenfalls genauso ausgeschafft wie derjenige der völlig bewusst und mit krimineller Energie Sozialleistungen erschleicht.
Und wieder reines Links-Rechts….
Völliger Blödsinn – Es gibt Gesetze die einzuhalten sind. Wer das nicht tut, in die Härteregelung gerät gehört nach Hause geschickt. MRK hin oder her.
Richter haben genüngend Spielraum um zu verhindern, dass ein Einmalstraffälliger nicht in die Härteregelung gerät.
Oder will man noch Richter für die Richter?
Aber sobald ein Urteil gesprochen ist, ist der Regelung entsprechend zu handeln.
@ F. Wagner,
1. Also mit einer – b e d i n g t – Haftstrasse kann Niemand ausgewiesen werden, weil damit das Gericht ja entschieden hat, dass er oder sie ja nochmal eine Chance verdient.
2. Wer aber ins Nachbarhaus einbricht und was stiehlt, der hat mit Sicherheit hier nichts mehr verloren und gehört (sofern Mündig) ausgewiesen.
Herr Hottinger:
1. Die Unterscheidung zwischen “bedingt” und “nicht bedingt” gibt es im Initiativtext nicht, keinerlei Unterscheidung nach Strafmass. Der Initiativtext sieht eine reinen Automatismus nach Deliktart vor. Einbruch – Ausweisung, Sozialhilfemissbrauch – Ausweisung. Die Idee das man die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hinsichtlich Menschenrechte durch die Berücksichtigung nach Strafmass etwas entschärfen könnte lehnt die SVP ab.
Ich habe hier einen Link zu einem Artikel im Beobachter von 2010 (im Vorfeld der Initiative), der reale Beispiele enthält:
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/auslaender/artikel/ausschaffungsinitiative_ausweisung-oder-bleiberecht/#c309118
Ein Beispiel betrifft Sozialhilfemissbrauch: ein in der Schweiz 1984 geborener Chilene, Lehre im Detailhandel. Kurz nach Abschluss seiner Lehre wird er mit 4g Cannabis erwischt, Geldbusse 50 Franken. 2008 ist er kurzzeitig für 3 Monate arbeitslos, hilft währenddessen einem Freund an zwei Samstagen im Garten und erhält von diesem 2 x 150 Franken. Diesen Verdienst meldet er der Arbeitslosenkasse nicht. Die Sache kommt raus, er erhält einen Verweis und muss das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld zurückgeben.
Nach damals geltendem Recht bekäme er fremdenpolizeilich eine Verwarnung, könnte aber in der Schweiz bleiben. Nach dem Text der Ausschaffungsinitiative müsste er wegen missbräuchlichen Bezugs von Sozialversicherungsleistungen zwingend ausgeschafft werden. Wohlgemerkt, jemanden der in der Schweiz geboren wurde und aufgewachsen ist, jemanden mit abgeschlossener Lehre und berufstätig, wegen 2 x 150 Franken.
2. Auch Einbruchdiebstahl ist ein Delikt das je nach Schwere der Tat und Prognose nur bedingt bestraft wird. Auch hier hat es ein Beispiel unter den insgesamt 5 im Beobachter:
Kroate, im Rahmen des Familiennachzugs im Alter von 9 Jahren in die Schweiz gekommen. Mit 15 auf dem Schulhofplatz beim Kiffen erwischt, Verweis kassiert. Abgeschlossene Lehre als Maurer. Als junger Erwachsener, kurz vor Abschluss seiner Lehre, macht er mit Freunden Blödsinn und steigt in ein Haus ein, stiehlt ein Laptop und Fr. 100, wird erwischt und erhält eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen und eine Busse über Fr. 500.–. Die Stelle verliert er nicht weil sein Lehrmeister mit ihm zufrieden ist.
Nach damals geltendem Recht könnte er in der Schweiz bleiben. Bei wortgetreuer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative müsste er die Schweiz verlassen wegen eines Einbruchdelikts. Wohlgemerkt, jemand der eine Einzeltat begangen hat, der nicht mal eine Gefängnisstrafe kassiert hat, jemand der berufstätig ist und dessen Chef ihm vertraut …
Merken Sie wie menschenverachtend und undifferenziert die Ausschaffungsinitiative ist? Wo die Probleme bei der Verhältnismässigkeit liegen?
Vielleicht habe ich irgendwas übersehen, in dem Fall wäre ich dankbar wenn Sie mir Quellen nennen aus denen hervorgeht das die SVP selbst die Unterscheidung zwischen bedingten und unbedingten Strafen sowie das Mindeststrafmass von 6 Monaten akzeptiert.
Letztens ist mein Chef, 55 Jahre alt, als Kleinkind aus dem Ausland in die Schweiz gekommen, bei einem Verkehrsvergehen erwischt worden. Gab eine Anzeige mit Busse. Als er die Busse erhielt stand dort vermerkt das über den Vorfall eine Meldung ans Migrationsamt gemacht würde.
Das ist kein konkretes Beispiel für eine Ausschaffung, aber wir haben uns aufgrund dieser “Meldung ans Migrationsamt” überlegt was passieren würde wenn mein Chef ausgeschafft würde. Wir sind eine kleine Firma mit gerade mal 10 Angestellten, aber mein Chef und die Arbeit die er tut ist existenziell wichtig für diese kleine Firma. So würden vermutlich 10 Personen ihre Arbeitsstelle verlieren, immerhin 5 davon mit Schweizer Pass.
Interessant auch was passiert wenn man einer Familie durch Ausschaffung wegen irgendwelcher Peanuts den Ernährer nimmt, die Familie kann unter Umständen nicht mit ihm ausreisen weil die Frau vielleicht auch eine Stelle hat, die Kinder in der Ausbildung sind und ohne Bezug zur Heimat. Was ist wenn die Familie die sich bisher gut selbst versorgen konnte plötzlich Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss?
@ F. Wagner,
Hier gebe ich Ihnen einmal Recht, wegen eines Verkehrsdeliktes kann man, und wird man auch nicht, einen als Kleinkind Zugezogener ausweisen.
@ F. Wagner,
1. Bei Ihrem langen Beitrag vor einer Std. haben Sie sehr gute Beispiele aufgeführt, da bin ich auch Ihrer Auffassung, weil dies sind doch alle samt, mehr oder weniger, Bagatellfälle, also keine Ausschaffung.
2. Darum halte ich eine 6-MONATE STRAFE UNBEDIDNGT als richtige Ergänzung im Ausführungsgesetz, obwohl da auch wiederum natürlich die Gefahr besteht, dass die zu zahlreichen “Gutmenschenrichter/Innen” in der Folge dann zu viele Urteile einfach “darunter” drücken, somit die Ausschaffungsinitiative, wie vom Souverän angenommen in der Verfassung, damit so eben aushebeln könnten. Weil das heute ja schon so läuft, wurde diese V-Initiative ja erst gestartet. Bedenken Sie dies auch einmal bitte.
3. Gut der Staatsanwalt hätte immer noch die Möglichkeit, diese Fälle weiter zu ziehen.
4. Ausschaffungen nur schwer Krimineller, nicht wegen Bagatellen.
Herr Hottinger, ich bin zugegebenermassen ein wenig überrascht, aber positiv überrascht, das wir hier einer Meinung sind.
Das mit der Ausweisung nach Verkehrsdelikt haben wir natürlich nicht ernsthaft befürchtet, hat uns nur mal nachdenken lassen was passieren würde wenn man einen Unternehmer/Arbeitgeber ausweist aus Bagatellgründen.
Sicher besteht die Gefahr das Richter Urteile unter eine “Ausschaffungsschwelle” drücken könnten, aber das lässt sich ja nicht im grösseren Rahmen machen. Man kann nicht einen Mörder oder Vergewaltiger zu 6 Monaten bedingt verurteilen. Zudem gibt es bei zu mildem Urteil wie Sie richtig sagen Revisionsmöglichkeiten durch die Staatsanwaltschaft, so das es zumindest eine Kontrollinstanz gibt.
Das Problem ist: die Ausschaffungsinitiative ist angenommen worden so wie sie ist. Eine “Ausschaffungsschwelle” nach Strafmass wird von der SVP abgelehnt. Das Bundesgericht hat 2012 bereits erklärt das eine wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz kollidiert:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/voelkerrecht-hat-vorrang-vor-der-ausschaffungsinitiative-1.17988919
Die SVP hat daraufhin die “Landesrecht”-Initiative gestartet. Doch hier wird es dann wirklich brandgefährlich, auch für normale Bürger eines Landes das keine Verfassungsgerichtbarkeit auf Bundesebene kennt. Der EGMR entscheidet längst nicht nur in Ausländerfragen, sondern gilt auch als letzte Instanz für verschiedene Dinge die Schweizer betreffen.
DANKE, riesen Kompliment Frau Habegger “Das mit der Ausschaffung haben die Linken für sich ja schon geklärt mit der Litanei an “Bobolis”, auf Grund, welcher keine Ausschaffungen stattfiden können und sonst finden sie wieder einen anderen Grund..” Das ist es, genau und vergessen Sie nicht wie die Mitte-Linksmehrheit “Härtefälle” will, unter den mal schlicht JEDEN Fall stecken KÖNNTE. Und die EU, welche selber Verträge nicht einhaltet. Etwa Schengen. Gell. Danke für die guten Ausführungen Frau Habegger und schönen Montag!
Herr Mannes, inwiefern hat die EU etwas mit Ausschaffungen zu tun?
Herr Wagner, z.B. weil uns der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorschreibt, wen wir ausschaffen dürfen und wen nicht?
@Stefan Pfiter
“Wenn der Volkswille nicht der Parteimeinung entspricht, hilft die SVP munter bei der Verwässerung mit, siehe Zweitwohnungs-Initiative.”
Da können Sie uns bestimmt aufzeigen, wo die SVP die Initiative Verwässert? Ansonten muss ich davon ausgehen, das Sie ihre Anschuldigungen erfunden haben!
Hier ist ein passender NZZ Artikel dazu:
http://www.nzz.ch/schweiz/volkswille-a-discretion-1.18391851
PS: die Funktion “antworten” ist dazu da, dass man sie benutzt.
@Stefan Pfiter
Interessant, dass Sie zwar einen Artikel von der NZZ verlinken können. Aber auf meine einfache Frage, in welchen Punkten die SVP die Initiative verwässert, können Sie mir nicht antworten.
Deshalb muss man davon ausgehen, dass Sie Ihre Behauptungen erfunden sind. Schade
“Da können Sie uns bestimmt aufzeigen, wo die SVP die Initiative Verwässert?” Ja wo und WIE soll die SVP das machen. Ginge ja nur wenn die SVP die Mehrheit im Parlament hätte. Und die hat sie doch UFF UFF UFF zum Glück nicht, gell. MitteLinks hat die Mehrheit. Sieht man daran wie die Ausschaffungsinitiative verwässert wird, die MEI verwässert werden soll oder auch am unvernünftig teurer Atomausstieg.
Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:
“Umso interessanter ist es, dass auch die SVP-Ständeräte die Aufweichungen mittrugen – die Vertreter jener Partei also, die bei ihren eigenen Initiativen stets auf eine strikte Umsetzung pocht. Den Begriff «Volkswillen», der sonst zum Standardrepertoire der SVP zählt, nahmen sie nie den Mund. In mehreren Fällen wollten die SVP-Ständeräte das Zweitwohnungsverbot sogar noch weiter aufweichen als die Ratsmehrheit.”
Und die Folgerung daraus:
“Nach ihrem flexiblen Verhalten in der Zweitwohnungsfrage gerät die SVP in Argumentationsnotstand, falls sie die Verfassung in der Ausländerfrage plötzlich wieder wortwörtlich verstehen will.”
Und wieder Falsch Weder hat die SVP die Initiative verwässert, noch könnte sie es. Wie sollte das gehen, da die SVP keine Mehrheit hat im Parlament? Einfache Frage, sollte man meinen. Genau richtig Herr Bracher. Besten Dank!
Danke Herr Mannes
Auf den Kopf getroffen – Herr Pfister glaubt immer noch, dass eine Partei nach einer Abstimmung irgend was im “alleingang” erreichen kann, wenn Sie “nur” rund 1/4 des Rates darstellen.
Wenn die SVP tatsächlich alleine etwas hätte verändern können, wo waren denn da die restlichen 3/4 der Räte? Auf dem Klo? Oder wieder mal nicht anwesend? Wenn ja dann selber schuld. Wer seine Aufgabe nicht vollständig macht, sind nicht da aufhält wo er bezahlt wird….?
Herr Pfister geht es lediglich darum, dass er gerne immer auf eine Partei “schiesst” welche er nicht mag. Und da die Mitte-Linksparteien halt noch selten oder nie eine Initiativen über die Hürde gebracht haben, macht schon frustriert.
Nur so NB: Die Mitte-Links-Parteien haben am MEISTEN Intitiativen gestartet und “na ich sag mal” fast keine durch gebracht. Ich glaube jedoch zu Wissen es war Keine. Und das würde mir viel mehr Gedanken auslösen, ob ich mit meiner Politik so daneben liege, dass das Volk meine Initativen nicht anerkennt.
So nun habe ich auch neben dem Thema gesprochen. Darf gelöscht werden. Da Vimentis so oder so massiv Links-Lastig ist, wird das auch so geschehen.
Ich würde sagen, sammelt Euch neu. Fangt neu an und vermischt nicht alles. Hier werden Dinge vermischt und Parteihetzen betrieben, obwohl das überhaupt nichts zum Thema tut.
Glaubt Ihr nicht? Lest mal Eure Voten nochmals…
Hier ist die Diskussion von Ausschaffung, nicht von Zweitwohnung usw.
Was Verfassung ist, ist Verfassung! Ob Zweitwohnungsinitiative, Gotthardröhre oder Ausschaffungsini. Wer das Volk bei der Zweitwohnungsini verarscht, muss gar nicht über andere herziehen!
Dass Dany Schweizer jedes kritische Wort über die SVP gleich als “Hetze” bezeichnet, spricht für sich.
Sehr sehr richtig.Kompliment Herr Schweizer. Sie haben wieder mit allem Recht. Richtig beeindruckend. Die Reaktionen von der anderen Seite spricht für sich
Man kann solches auch weiterhin als “Beleidigung” löschen lassen.
Herr Pfister
Wenn Sie nur das lesen was Sie lesen möchten. Zudem hat es ja wohl kaum User hier die über SP, Grüne oder ähnlich lästert. Es sind nur einige wenige die SVP dauernd angreifen. zudem auch Frau Habegger hat von mir klar auch schon meine Meinung lesen dürfen.
Ausnahmen in Härtefällen
Der Ständerat stellt sich klar gegen eine strikte Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative. Die Chancen stehen gut, dass auch der Nationalrat umschwenkt.
Bislang ging die Taktik der SVP voll auf: Um Druck zu machen, dass ihre 2010 vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative wortgetreu umgesetzt wird, reichte sie vor zwei Jahren eine Durchsetzungsinitiative ein. Sie droht, diese radikale Variante vors Volk zu bringen, sollte das Parlament ihre erste Initiative abschwächen. Daraufhin entschied der Nationalrat im Frühling, die Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP umzusetzen. Das heisst: kriminell gewordene Ausländer automatisch des Landes zu verweisen. Bei Wiederholungstätern sollen selbst leichtere Delikte wie Einbruchdiebstahl oder einfache Körperverletzung für einen Ausschaffungsentscheid reichen.
Jetzt fand das Powerplay der SVP im Ständerat vorerst ein Ende. Eine deutliche Mehrheit (es gab lediglich drei Nein-Stimmen) sprach sich für einen Vorschlag der vorberatenden Kommission aus, wonach die Richter bei verurteilten Ausländern «ausnahmsweise» von einer Landesverweisung absehen können. Eine Ausnahme soll dann möglich sein, wenn eine Ausschaffung «einen schweren persönlichen Härtefall» bewirken würde – insbesondere bei Secondos – und wenn «die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen».
Der Bundesrat hätte in seiner Variante vorgeschlagen, bei einem Strafmass unter sechs Monaten im Normalfall auf eine Ausschaffung zu verzichten.
Nein, eine Härtefallklausel, wäre ja ein strikter Automatismus gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip, über welches die Strafrichter im Strafverfahren selber schon entschieden haben. Aber “Härtefälle” gehören keinesfalls in ein Gesetz, weil dies würde diesen jungen Verfassungsartikel wieder zu 100 % aushebeln, zunichte machen, weil jeder Fall zu einem Härtefall zurecht gebogen werden könnte.
Es muss primär beachtet werden wie der Inhalt der Initiative selbst festgelegt worden ist, denn dies ist der Wille des obersten Gesetzgebers, des Stimmvolkes, folglich können die Räte nicht einfach machen – durch hinterhältige Absprachen i.S. reiner Parteipolitik z.B. – und diesen Verfassungsartikel zur Bedeutungslosigkeit wieder einfach verwässern.
Da bin ich echt froh dass die SVP dann schon mit der Durchsetzungsinitiative in den Startlöchern steht. Es wird ein spannendes Wahljahr 2015 werden.
Quelle;
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ausnahmen-in-Haertefaellen/story/18601964
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© Willy Meurer (*1934), deutsch-kanadischer Kaufmann, Aphoristiker und Publizist, M.H.R. (Member of the Human Race), Toronto
Herr Wagner, sind denn die von Ihnen zitierten Bundesverfassungsartikel,
die den nun ebenfalls in der Bundesverfassung festgehaltenen
Ausschaffungsinitiative (sie ist ja nun keine Initiative mehr) widersprechen sollen, fettgedruckt?
Kommt ein neuer Artikel in die BV, so hat dieser sogar gegenüber älteren
Artikeln Priorität. Unsere Bundesverfassung kennt keine Bestimmungen, die
spätere Änderungen oder Streichungen untersagen (Beweis dafür: die Initiative hätte zum vornherein als ungültig erklärt werden müssen). Was das Volk beschlossen hat, ist endgültig, bis es erneut Änderungen vornimmt. Man nennt immer wieder z.B. die Verhältnismässigkeit, und Professoren lafern darüber, dass jene geritzt würden, was nichts anderes ist als ein untauglicher Vorwand gegen ein ihnen persönlich unliebsames Machtwort des Souveräns – meistens aber aus blosser Wichtigtuerei -, und Sie fallen auch noch darauf herein! Manchmal muss man sich schon fragen, ob diese “Rechtsexperten” eigentlich das Brot wert sind, was sie fressen.
Herr Gassmann
Die Ausschaffungsinitiative hätte für ungültig erklärt werden müssen, das sagen heute viele.
Lesen Sie bezüglich der Verfassungsgesetze bitte einfach die Diskussion weiter unten die mit einem Beitrag von mir und dem Absatz
“Herr Hottinger, wenn Sie so für eine verfassungskonforme Politik plädieren, sollten Sie unbedingt auch Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 36 Absatz 2 und 3 der Bundesverfassung beachten.”
beginnt. Da gibt es die Verfassungsartikel und auch reale Beispiele für unverhältnismässige Ausschaffungen bei wortgetreuer Anwendung der Ausschaffungsinitiative. Herr Hottinger ist da in dieser Diskussion mit mir einer Meinung das es zu Ungerechtigkeiten kommen kann.
Herr Wagner, jeder einzelne Verfassungsartikel kann selbstverständlich vom Souverän aufgehoben oder durch einen neuen solchen relativiert werden. Die Ihrem Beitrag nachfolgende Diskussion habe ich vollständig gelesen, doch sie tangieren definitiv nicht die Verfassungshoheit des Souveräns, an dessen Entscheidungen hinterher nicht zu deuteln ist. Sie führen Beispiele von Kleinkriminalität an, deren Konsequenz für den
ausländischen Täter natürlich unangenehm sein wird, der vielleicht nur einmal, wie Sie schreiben, so eine Bierlaune gehabt haben mochte. Doch frage ich mich, ob es für einen Ausländer denn unbedingt nötig ist, auch nur ein Bagatelldelikt zu verüben, weswegen meines Wissens z.B. in USA unzimperlich die Ausschaffung verfügt würde. Es dünkt mich, die Gegner unserer jetzt verfassungsmässig gewordenen Ausschaffungs-Regelung hätten
alle ein Herz für die kleinen Ganoven, vor denen auch das geringste Eigentum anderer nicht sicher ist. Und diese Gegner mit Herz scheuen die blamable Aussage nicht, dass eine Ungültigkeitserklärung angezeigt gewesen wäre. Für
die letztere wären unsere nationalen Parlamente zuständig gewesen; doch selbst die dort mehrheitlich waltenden geringeren Kirchenlichter mussten zwingend darauf verzichten, und zwar aus dem von mir angeführten Grund. Auch wenn es Ihnen nicht passt: Es ist unzulässig, dass man sich anschickt, ein Gesetz zu
schaffen, das dem seinerzeitigen, heftig verworfenen Gegenvorschlag entspricht.
Herr Gassmann, mit Ihrer Antwort stellen Sie auch das Konzept der bedingten Strafen in Frage.
Auch Schweizer sollten es nicht nötig haben Bagatelldelikte zu begehen, trotzdem werden selbst Geldstrafen teilweise bedingt ausgesprochen. Wenn Sie für die gleiche Tat einem Schweizer eine bedingte Strafe “aufbrummen” die ihm die Fortsetzung seines normalen Lebens erlaubt, der Ausländer für die gleiche Tat jedoch seine wirtschaftliche Lebensgrundlage verliert, sein soziales Umfeld und das Zusammenleben mit seiner Familie, dann verstösst das schon mindestens gegen Art. 8 (Rechtsgleichheit) Abs. 2 (Diskriminierungsverbot), Art. 36 Abs. 2 (zulässige Gründe für die Einschränkung von Grundrechten) und je nachdem auch gegen Art. 14 Recht auf Ehe und Familie.
Ich weiss das es Schweizer gibt die am liebsten hätten wenn die Grundrechte der Schweizer Bundesverfassung für Ausländer nicht gelten würden, aber das ist 1. eines Rechtsstaats nicht würdig, und 2. zutiefst rassistisch.
Ich weiss nicht warum die Ausschaffungsinitiative zugelassen wurde obwohl sie eindeutig gegen Grundrechte verstösst. Das Bundesgericht hat bereits festgestellt das der Automatismus der Ausschaffungsinitiative massive “verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Probleme” bedeuten würde.
Die Mehrheit für die Ausschaffungsinitiative war keineswegs komfortabel. Und die Frage ist ob vielen Leuten überhaupt bewusst war für was sie abgestimmt haben (wie Herr Hottinger, der immer von einer 6-Monats-Frist sprach, die es aber überhaupt nicht gibt). Wenn die SVP nur ein bisschen konsensfähig wäre müsste man diese Diskussionen gar nicht führen.
Herr Gassmann
P. S. Vielleicht wäre die Durchsetzungsinitiative wirklich interessant. Wer weiss wie stark die knappe Mehrheit zusammenschmilzt wenn die Leute jetzt wissen wie stark die Initiative gegen die Grundrechte verstösst.
@ Hr. Urs Gassmann, Hr. F. Wagner,
1. Was Sie Hr. Gassmann schreiben, nämlich dass die Ausschaffung
– s c h w e r – Krimineller Straftäter vorzunehmen ist, steht unumstösslich in der Verfassung festgeschrieben. Dies ist so korrekt, auch meine Meinung. National & Städerat müssen jetzt die Vollzugsgesetze dazu noch ausformulieren, dabei ist aber eine derartige Verwässerung aber keinesfalls statthaft, dass es auf den von Volk & Ständen abgelehnten Gegenentwurf hinausläuft. Danach sieht es im Moment aber aus, und dies wäre ganz einfach eine äusserst bedenkliche Sabotage unserer exemplarischen direkten Demokratie.
G Hr. Wagner Sie zitierten mich wie folgt;
“… Und die Frage ist ob vielen Leuten überhaupt bewusst war für was sie abgestimmt haben (wie Herr Hottinger, der immer von einer 6-Monats-Frist sprach, die es aber überhaupt nicht gibt).
Zitieren Sie mich zukünftig bitte richtig, denn ich habe nicht vom Initiativtext gesprochen sondern finde ganz einfach, dass die Parlamente in den Ausführungsgesetzen (vgl. oben) eine Festschreibung einer zwingenden Ausschaffung – ab 6 Monaten Gefängnis unbedingt für eine schwere Straftat – im Minimum jetzt festschreiben sollten. Damit wäre dann die ewige Litanei von Unverhältnismässigkeit & Verletzung der Menschenrechte dahin, zu 100 % ausgeräumt, eben weil die Richter auf Grund unserer Bundesverfassung ja bereits auch darüber im Urteil befunden haben.
Wer dies auch immer noch nicht akzeptieren will, anerkennt unsere Richter nicht als Verfassungs-konform handelnde Menschen an.
Herr Wagner, was sind Grundrechte, sind sie in der Bundesver-fassung fettgedruckt und sind sie gleicher als die anderen? Grundrechte werden in der Rechtslehre zwar behandelt, aber wenn sie vom Souverän beschnitten werden – er darf das -, so hat die Beschneidung zu gelten! Es ist bedenklich, dass selbst der Bundesrat von verfassungsrechtlichen Problemen spricht, wo eine angenommene Initiative ebenfalls Verfassungsrecht wird und, weil jünger, sogar noch Priorität hat.
Obwohl ich es dargestellt haben, schreiben Sie, Sie wüssten noch immer nicht, weshalb die Ausschaffungsinitiative zugelassen worden sei, und ich sage es Ihnen nochmals: Sie musste zwingend zugelassen werden, und zwar vor Berücksichtigung des
Völkerrechts; dort kann, wenn es sein muss, ja auch ausgetreten werden.
Nochmals: Ihre Einwände betr. Rechtsgleichheit, Grundrechte usw. sind sinnentleert; sie entstammen der Widerstandsrhetorik einiger wichtigtuerischen Professorchen und sind von schwächlichen Regierungsmitgliedern tel quel übernommen worden (es geht ja nicht zuletzt auch um Opposition gegen die verhasste SVP). Ich wundere mich, dass meine bisherigen Darstellungen bei Ihnen gänzlich abperlen.
Sie zweifeln auch am Sachverstand der Abstimmenden. Bei der ja nur zwischen 40 und 50 Prozent liegenden Wahlbeteiligung ist naheliegend, dass diese eine gewisse Elite darstellen,
von denen sich bestimmt ein guter Teil mit der Materie befasst hat (ein weiterer Teil stimmt ja auch aus vornehmlich ideologischen Gründen für oder gegen eine Vorlage, nur weil sie
vom politischen Gegner kommt). Auch Sie gehen unsorgfältig mit dem Narrativ “Rassismus” um. Die geschützten Gruppen sind im Strafgesetz klar definiert; blosse Ausländerfeindlichkeit ist nicht strafbar, und “die Ausländer” summarisch gehören zu keiner dieser Gruppen.
Sie scheinen Ihre Ansicht aus ziemlich fragwürdigen Anti-SVP-Pamphleten geschöpft zu haben, die Sie hier unreflektiert kolportieren. Dabei ist der neue Verfassungsartikel vom Souverän
gutgeheissen worden.
Herr Hottinger:
Sie haben mir mehrfach wenn ich von Unverhältnismässigkeiten der Ausschaffungsinitiative sprach darauf hingewiesen das ja nur Straftäter ab 6 Monaten Haft ausgeschafft würden. Das hat sich als falsch erwiesen. Wenn Sie für die Ausschaffungsinitiative gestimmt haben, dann haben Sie für eine Lösung gestimt die Ausnahmen von der Ausschaffung bei Bagatelldelikten, bedingten Strafen oder unter 6 Monaten Haft explizit widerspricht.
Herr Gassmann:
Der Souverän hat nicht die Grundrechte beschnitten, sondern er hat Verfassungsartikeln zugestimmt die den Grundrechten teilweise widersprechen. Wenn man hier keinen Rattenschwanz an Gerichtsverfahren haben will sollte man die Verfassung möglichst konsistent anlegen … d. h. man müsste tatsächlich die Grundrechte beschneiden um sie kompatibel zu den Ausschaffungsartikeln zu machen. Lesen Sie einmal Artikel 35 “Verwirklichung der Grundrechte”, Abs. 1 “Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen”, Absatz 2 “Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen”. Ein verantwortungsvoller Souverän in einem Rechtsstaat kann nicht einfach Mehrheitsmeinungen durchsetzen welche die Grundrechte von Minderheiten beschneiden … das wäre dann eine Abkehr vom Rechtsstaat.
Das die Grundrechte, die ja weitestgehend mit der europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmen, Konflikte geben können mit Ausschaffungsfällen sollte eigentlich jeder wissen der die Tagespresse verfolgt und die Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Hier von “sinnentleerter Argumentation” zu sprechen ist kompletter Unfug.
Das Sie glauben bei geringer Abstimmungsbeteiligung hätte eine “Elite” abgestimmt die eher weiss worüber sie abstimmt finde ich erschütternd naiv. Zur Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative sind hauptsächlich Leute gegangen denen das Thema “Ausländer” wichtig ist, unabhängig von tatsächlicher Sachkenntnis. Ziehen Sie von den 52.3% Ja-Stimmen einfach mal die ab die sowieso grundsätzlich immer “gegen Ausländer” stimmen, und sie werden wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind feststellen das dann die Initiative nicht gewonnen worden wäre.
Natürlich kann man wie Sie das sagen “aus dem Völkerrecht austreten” (Sie meinten wohl aus der europäischen Menschenrechtskonvention). Die Grundrechte in der Verfassung bleiben aber unabhängig davon bestehen, d. h. die müssten auch ausser Kraft gesetzt werden. Das ist aber dann eine regelrechte Büchse der Pandora, der sich schnell auch gegen Minderheiten unter den Schweizern richten kann.
Zudem müsste sich selbst der konsequenteste Fremdenhasser überlegen ob sich das lohnt: mit einem Austritt aus der Menschenrechtskonvention ginge ein Austritt aus dem Europarat einher, die aktuell einzige Möglichkeit der Schweiz bei europäischen Themen mitzureden. Zudem fängt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Defizit der Schweiz auf: die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene … und das betrifft auch Schweizer!!!!!
Diese ganze Idee einen so knappen Volksentscheid notfalls unter Umgehung der Grundrechte durchzusetzen, nur um möglichst konsequent Ausländer auszuschaffen finde ich hochbedenklich und pervers.
@ F. Wagner,
Sie schreiben;
“… d. h. man müsste tatsächlich die Grundrechte beschneiden um sie kompatibel zu den Ausschaffungsartikeln zu machen.”
Es ist so schade Ihre diesbezügliche Sturheit, denn Sie verkennen doch immer die Tatsache, dass in Punkt Verhältnismässigkeit & Menschenrechte;
1. Bei schwer Kriminellen der Strafrichter darüber befindet.
2. Schwer Kriminelle aus Eigenverschulden gewisse Grundrechte ja aus eigenem Willen heraus zu leichtsinnig, egoistisch & teilweise äusserst brutal – in dem sie eben die Menschenrechte anderer Menschen einfach mit Füssen treten – selber verspielt haben.
3. Der europäische Gerichtshof in Strassburg legt im übrigen die EMRK schon zu lange völlig ausserhalb seiner Zuständigkeits-Kompetenz (Zuständigkeitstrukturen) krass missbräuchlich & zu viel lasch aus, indem es diese EMRK im Gesetze selber völlig unzulässig selber ausweitete, z.G. eben leider Gottes solch erwähnten Schwerverbrechern, was absolut ein no go ist, schon rein aus rechtstaatlichen Prinzipien. Ein Völker-rechtlicher Rasenmäher.
4. Dazu werde ich aber noch einen sep. Block hier reinstellen.
Noch etwas persönliches Herr Wagner; Ich finde Sie können sehr gut, nur leider zu einseitig, argumentieren, schön finde ich auch, wenn Sie sich für unrechtmässig miese behandelten Menschen sich einsetzen, jedoch völlig fehl am Platze, dass Sie immer wieder auch Vergewaltiger, Mörder, Raubmörder usw. – eben Schwerverbrecher – partout in Schutz nehmen glauben zu müssen.
In der Verfassung steht deshalb ja auch; “Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit muss gewährleistet werden.”
Auch finde ich es sehr schade, dass Sie immer so Unterstellungen Mitmenschen hier verbabreichen müssen, Menschen mit Gegenteilmeinung seien Fremdenhasser oder gar Rassisten.
Mich persönlich kennen Sie ja auch nicht, ich habe mehrere anständige, somit sehr gute Ausländer als Freunde, das Gegenteil also, was Sie ja auch bei mir mutmassen. Das heisst aber noch lange nicht, dass ich auch die schwer Kriminellen Ausländer, die gegen unser sehr liberales Gastrecht krass verstossen, auch noch verhätscheln und gar lieben m u s s . Ich liebe die Menschen sehr wohl, aber eben nach dem richtigen Prinzip; “Liebe bedingt Strenge”.
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Was wäre Liebe ohne Gerechtigkeit und Strenge !
Philippus Theophrastus Paracelsus (1493 – 1541), eigentlich Philippus Aureolus Theophrast Bombastus von Hohenheim, deutscher Arzt und Reformator der Medizin
Wünsche Ihnen noch einen guten Rutsch ins neue Jahr, und mehr Zufriedenheit und Friede in der Seele im Jahr 2015.
Herr Hottinger, ich bin nicht davon ausgegangen das wir über Schwerkriminelle sprechen, sondern über den Automatismus der Ausschaffungsinitiative der auch Bagatelltäter trifft.
Ich weise strikt von mir das ich Vergewaltiger und Mörder in Schutz nehme.
Das Schwerkriminelle ausgeschafft gehören ist klar: wenn das öffentliche Interesse oder der Schutz der Grundrechte anderer es erfordern dann DARF man Leuten die Grundrechte einschränken: ansonsten wären ja noch nicht mal Gefängnisstrafen möglich, denn die verstossen eigentlich gegen Art. 10 der Bundesverfassung “Recht auf Leben und persönliche Freiheit”.
Diese Einschränkung der Grundrechte sieht sowohl die europäische Menschenrechtskonvention als auch die Schweizer Verfassung vor: siehe Art. 36 “Einschränkungen von Grundrechten”. Schwerkriminelle oder Wiederholungstäter brauchen auch gar nicht beim EGMR anklopfen: der EGMR stellt nicht Ausschaffungen an sich in Frage, sondern nur welche die verhältnismässig sind.
@ Herr Wagner,
Wie gesagt es ist mir nicht bekannt, dass auch Bagatellfälle ausgeschafft werden sollen, selbstverständlich ginge das nicht. Kommt Jemand mit gar mit dem Strafgesetz in Konflikt, ist dies doch schon nicht mehr so eine “Bagatelle”. Dies USA schmeisst solche “Ausländer” jedenfalls bedingungslos raus. Die Schweiz aber nicht.
Ja so sind wir doch sogar im Konsens, hoffentlich.
Sie schrieben; “der EGMR stellt nicht Ausschaffungen an sich in Frage, sondern nur welche die verhältnismässig sind.”
Da gebe ich Ihnen auch Recht, das Europäische (EMRK) stellt nicht Ausschaffungen in Frage, – n u r – welche die verhältnismässig sind, & das ist ein no go. Darüber werde ich wie gesagt noch einen Beitrag separat einstellen.
Das war eine falsche Formulierung von mir: der Europäische Gerichtshof stellt nur Ausschaffungen in Frage die NICHT verhältnismässig sind. Es gibt genug Beispielurteile wo der EGMR je nach Straftat oder auch bei Wiederholungstätern Ausschaffungen bestätigt.
Ich dachte wir hätten geklärt das die Ausschaffungsinitiative keinen Unterschied macht in der Strafhöhe, sondern nur in der Deliktart. Und Beispiele hatten wir auch besprochen für Bagatellstraftaten die bei wortgetreuer Umsetzung der Initiative zur Ausschaffung führen. Sie erinnern sich? Z. B. der Chilene der als Arbeitsloser einem Freund im Garten hilft und Fr. 300 Verdienst nicht anmeldet? Ich fange die Beweisführung nicht wieder von vorne an.
Wenn die USA ausschafft und wen nicht, da kenne ich bisher nur Behauptungen. Da hätte ich gern mal einen konkreteren Nachweis.
@ Herr Wagner,
Ich hoffe Sie überzeugt SP-EX-Bundesgerichtspräsident Martin Schubarth eher, weil Sie ja immer wieder diese “EMRK” erwähnend ins Feld führen;
Strassburg i.S. EMRK im Unrecht;
http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/strassburg-im-unrecht/
Zuerst war der Gedanke, dann das Prediger-Wort, das Bild & schlussendlich folgen die Taten, Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie (nicht) tun. Unsere Parlamentarier mögen endlich den Sinn ihrer Verantwortlichkeit begreifen lassen;
Schweizer Muslime drehen Video im IS-Stil.
Sieht so eine friedliche Botschaft aus ?
KRIENS – LU – «Rechnet mit uns. Jederzeit. Überall.» Das neuste Video des Islamischen Zentralrats Schweiz gegen Islamophobie klingt wie eine Drohung. Es erinnert an die brutalen und perfekt inszenierten Dschihad-Botschaften der IS-Terroristen.
Publiziert: 04.12.2014
http://www.blick.ch/news/schweiz/schweizer-muslime-drehen-video-im-is-stil-sieht-so-eine-friedliche-botschaft-aus-id3323836.html