Das geplante zweijährige faktische Berufsverbot für abtretende Bundesräte und Verwaltungskader ist ein Beispiel für zwar gut gemeinten, aber letztlich undurchdachten Gesetzes-Aktionismus. Weil Bundesrat Leuenberger direkt nach seinem Rücktritt in den Verwaltungsrat der Implenia eintrat, wird nun etwas reguliert, das in der Vergangenheit gut ohne Gesetz allein aufgrund vorhandenem Verantwortungsbewusstsein funktioniert hat. Konkret sollen in Zukunft Bundesräte während zweier Jahre keine Mandate von Unternehmen annehmen, deren Tätigkeit einen unmittelbaren Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Arbeitsbereich aufweist; Verwaltungskader, die Aufsichts-, Veranlagungs- oder Vergabeentscheide treffen, dürfen ebenfalls zwei Jahre nicht in den jeweiligen Sektoren arbeiten.
Die Regelung für Bundesräte ist etwas weniger problematisch, da diese über Renten finanziell abgesichert sind und meist am Ende ihrer beruflichen Karrieren stehen. Gravierend und für die Schweiz schädlich ist vielmehr die Regelung für Verwaltungskader. Damit wird der personelle Wechsel zwischen Wirtschaft und Verwaltung weiter erschwert statt erleichtert – was eigentlich sinnvoll wäre. Denn wer geht noch zur Finanzmarktaufsicht, wenn danach während zwei Jahren kein Job bei einem Finanzdienstleister mehr erlaubt ist? Wer übernimmt noch eine Aufsichtsfunktion im Bundesamt für Energie, wenn einem danach keine Stelle in einem Energiekonzern offen steht?
Statt solche Hürden aufzubauen, sollte der Wechsel zwischen privatem und öffentlichem Sektor erleichtert, ja gefördert werden. Wenn mehr Leute in beiden Sektoren gearbeitet haben, profitieren alle: die Verwaltung wüsste besser, was gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmen bedeuten; die Unternehmen verstünden den politischen Entscheidungsprozess und Interessenausgleich besser. Damit liesse sich auch die wachsende Kluft zwischen Politik und Wirtschaft und das gegenseitige Misstrauen verkleinern. Wer nämlich beide Seiten kennt, weiss um die jeweiligen Beschränkungen der Handlungsfreiheit, argumentiert differenzierter und wird daher leichter den Zugang zu Entscheidern in Wirtschaft bzw. Politik finden. Persönlich bin ich zudem überzeugt, dass das Verwaltungshandeln näher an der wirtschaftlichen Realität wäre und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt würde.
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