Vorläufig aufgenommene Asylbewerberinnen* erhalten den Ausweis F. Es handelt sich um Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind und nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können.
Die Parteien sind sich mehr oder weniger darin einig, dass diese Leute ihren Unterhalt möglichst schnell selbst verdienen sollten. Das Problem ist, dass kein Arbeitgeber jemanden mit dem Ausweis F anstellt und deshalb praktisch alle “vorläufig Aufgenommenen” von der Sozialhilfe abhängig sind und bleiben.
Voraussetzung für eine Anstellung ist eine Arbeitsbewilligung (Ausweis B). Der Bundesrat spricht sich jedoch für eine Variante ohne Aufenthaltsbewilligung aus, ev. mit dem Ausweis A. Der Status der “Schutzgewährung” verbessere die Situation der Betroffenen genügend, ohne dass generell alle Rechte gewährt würden, die mit einer Aufenthaltsbewilligung verbunden seien.
Sind Sie auch dafür, vorläufig Aufgenommenen die Chancen, angestellt zu werden, zu vergrössern und ihnen deshalb eine Aufenthaltsbewilligung und den Ausweis B zu geben, liebe Leserinnen*? Begründen Sie doch bitte Ihre Antwort! Danke.
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11. April 2020
Heute hat dieser Blog nach Vimentis bereits “Anz. Leser 6000”, und alle meine Blogs haben heute zusammen “Artikel Aufrufe 280000” erreicht.
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12. August 2020
Heute hat dieser Blog selbst ohne Antwortfunktion bereits 7000 Leserinnen* erreicht.
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25. November 2020
Heute sind es 8000 Leserinnen* sowie total 443000 Aufrufe.
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30. Juni 2021
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe vertritt die folgende Haltung: “Vorläufig Aufgenommene haben einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge und bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz. Der Status der «Vorläufigen Aufnahme» wird dieser Realität nicht gerecht. Wir setzen uns dafür ein, dass vorläufig Aufgenommen in der Schweiz eine rasche Integration in Gesellschaft und ArbeitsmarktDer Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachf... möglich wird.”
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4. Juli 2021
9000 Leserinnen / 512000 Aufrufe
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsEs geht darum, 35000 vorläufig Aufgenommene von der Sozialhilfe unabhängig zu machen; aber manchen geht selbst der vom Bundesrat vorgeschlagene schwache Schutzstatus ohne Ausweis B zu weit. Anderseits beklagen sie sich dann wieder über die stetig steigenden Sozialkosten …
ZITAT
«Unbrauchbar», lautet das wenig überraschende Verdikt der SVP; der Vorschlag des Bundesrats mache das Asylsystem für «Wirtschaftsmigranten» noch attraktiver. Aber auch die FDP ist unglücklich: «Die präsentierten Vorschläge sind allesamt unbefriedigend.» Derweil geht der Vorschlag des Bundesrats, der eine leichte Besserstellung von vorläufig aufgenommenen Personen bedeuten würde, linken Politikern oder auch der Flüchtlingshilfe zu wenig weit.”
ZITAT ENDE
Mehr hier, unter dem Titel “Kritik am vorgeschlagenen Schutzstatus”:
(nzz.ch/schweiz/asylwesen-bundesrat-anerkennt-maengel-bei-der-vorlaeufigen-aufnahme-ld.122003)
Nochmals: Es geht in meinem Blog (sofern man ihn liest) um 35000 Menschen, die man vorläufig NICHT in ihr Land zurückschicken kann. Leute, die man zurückschicken kann, werden selbstverständlich zurückgeschickt.
Ich mache in meinem Blog einen Vorschlag, wie man diese vorläufig Aufgenommenen von der Sozialhilfe wegbringen könnte, und erwarte jetzt lösungsorientierte Beiträge zu diesem Vorschlag.
Hier gibt es viel Durcheinander betreffend der Fakten:
ASYL erhält in der Schweiz nur derjenige, der Fluchtgründe gemäss UN-Flüchtlingskonvention vorweisen kann. Interessanterweise kennt die UN-Flüchtlingskonvention KEINE Kriegsflüchtlinge, ein Syrer der vor dem Bürgerkrieg in seinem Heimatland flieht kann sich NICHT auf die UN-Flüchtlingskonvention berufen. Grund für Asyl sind z. B. eine “begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung.”. Wer sich hier für Details interessiert, dem sei die Lektüre des Schweizer Asylgesetzes und hier speziell Art. 3 “Flüchtlingsbegriff” empfohlen.
Die meisten reinen Kriegsflüchtlinge in der Schweiz (beispielsweise wenn sie nicht AUSSERDEM noch einer verfolgten religiösen oder sozialen Minderheit angehören) erhalten nur eine vorläufige Aufnahme. Die vorläufige Aufnahme wird gemäss Art. 4 des Asylgesetzes (“Gewährung vorübergehenden Schutzes”) dann gewährt wenn eine “schwere allgemeine Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt” vorliegt.
Herrn Gassmanns Aussage also das nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge der Genfer Konvention entsprechen ist im Prinzip richtig (es sind 20 – 30% soweit ich mich erinnere), aber nicht relevant. Vorläufig Aufgenommene sind keine “Eindringlinge”, sondern “Schutzbedürftige”. Herrn Selks Aussage mit Schengen/Dublin ist wiederum ein ganz anderes Thema und passt hier überhaupt nicht.
Ein B-Ausweis ist entgegen Herrn Gassmanns Annahme KEINE permanente Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, sondern jährlich widerrufbar. Herr Oberlis Statement spricht ein wichtiges Problem an: der Status der vorläufigen Aufnahme ist jederzeit widerrufbar und damit sowohl Integrationshindernis als auch ein Problem bei der Arbeitssuche. Arbeitgeber schrecken davor zurück Leute anzulernen von denen sie nicht wissen wie lange sie wirklich im Land bleiben dürfen, man weiss nie ob man eine Ausbildung die man beginnt abschliessen können wird, und eine mögliche kurzfristige Abschiebung ist natürlich auch nicht motivierend betreffend Sprache lernen/Integration.
Während eine vorübergehende Aufnahme jederzeit widerrufen werden kann, wird ein B-Ausweis in der Regel nur dann entzogen wenn Abhängigkeit von Sozialhilfe etc. besteht. Das würde zumindest für Kriegsflüchtlinge die in Lohn und Brot sind eine gewisse Sicherheit und Vorhersehbarkeit bedeuten.
Grundsätzlich halte ich selbst die Idee mit dem B-Ausweis für gut. Wer arbeitet hat seinen Aufenthalt auf sicher, wer nicht arbeitet kann weiter abgeschoben werden.
In bezug auf Herrn Wagners Einwand gegen meine Darstellung betr. B-Ausweis stelle ich fest, dass die vorgeschlagene Umwandlung vom vorläufig Aufgenommenen (mit jederzeit möglichem Widerruf) zum Inhaber des B-Ausweises (mit jährlicher Erneuerung) eine Situation schafft, die grundsätzlich das Bleiberecht eines (weitgehend unberechtigten Asylanten) in Salamitaktik konsolidiert. Wenn er arbeiten kann, sinken zwar die Sozialkosten, doch er wird geltend machen, dass er nun soweit integriert ist, dass seine Rückführung unzumutbar sei. Dem Inhaber des B-Ausweises wird praktisch
eben doch ein definitives Bleiberecht erteilt; die blutleeren Bestimmungen von Bestimmungen, wie sie Herr Wagner zitiert, sind unbehelflich, denn sie gehen an der Praxis vorbei. Was die „Schutzbedürftigkeit“ anbelangt, so stützt sich diese in der Überzahl mangels Überprüfungsmög-lichkeiten auf blosse Behauptungen der „Schutzbedürftigen“; es ist erwiesen, dass es sich eben grösstenteils um reine Wirtschaftsflüchtlinge, meistens dreiste Einwanderer in unser Sozialsystem, handelt. Dieser überwiegende Teil darf mit Fug und Recht als „Eindringlinge“ benannt werden. Wenn Herr Oberli schreibt, „Leute, die man zurückschicken kann, werden selbstverständlich zurückgeschickt“, so mag das zutreffen, doch es besteht ein Unterschied zwischen Zurückschicken und diesem Aufgebot auch Folge leisten; in der Praxis gehen eben die Zurückgeschickten nicht zurück.
Die Herren Wagner und Oberli halten sich allzu naiv an Gesetzestexten statt die Tatsache zu erkennen , dass in diesem Bereich alles anders herauskommt; beiden ermangelt es am Durchblick zur Realität.
Zitat:
“Was die „Schutzbedürftigkeit“ anbelangt, so stützt sich diese in der Überzahl mangels Überprüfungsmöglichkeiten auf blosse Behauptungen der „Schutzbedürftigen“; es ist erwiesen, dass es sich eben grösstenteils um reine Wirtschaftsflüchtlinge, meistens dreiste Einwanderer in unser Sozialsystem, handelt. “
Wenn diese Dinge “erwiesen” sind, Herr Gassmann, sollte es für Sie ja kein Problem sein diesen angeblichen Fakt zu belegen, oder? In obigem Post sehe ich diesbezüglich nur eine Behauptung Ihrerseits. Es ist sehr interessant zu sehen wie viele Leute die die Asylproblematik hauptsächlich bruchstückweise aus der Presse kennen glauben die Arbeit derjenigen beurteilen zu können die jeden Einzelfall umfangreich prüfen. Aber so strickt sich halt so mancher genau die Wahrheit zusammen die ihm in den Kram passt.
Zitat:
“Wenn er arbeiten kann, sinken zwar die Sozialkosten, doch er wird geltend machen, dass er nun soweit integriert ist, dass seine Rückführung unzumutbar sei.”
Sie möchten also bei vorläufig Aufgenommenen weiterhin Arbeitsaufnahme und Integration erschweren, und damit weiter höhere Sozialkosten in Kauf nehmen? Und das nachdem Sie “Einwanderung in das Sozialsystem” beklagten? Ist das nicht sehr widersprüchlich, was genau wollen Sie denn eigentlich? Wo genau liegt das Problem darin das jemand der sich integriert und für seinen Lebensunterhalt aufkommt weiterhin in der Schweiz bleiben kann?
Zitat:
“Die Herren Wagner und Oberli halten sich allzu naiv an Gesetzestexten statt die Tatsache zu erkennen , dass in diesem Bereich alles anders herauskommt; beiden ermangelt es am Durchblick zur Realität.”
Welche Realität denn bitte? Ihre persönliche, subjektive Wahrnehmung?
Herr Wagner, natürlich kann ich meine Behauptungen nicht nachweisen; mir bleibt nur die Lektüre der Presse möglich. Doch erfahre ich aus Presse-Erzeugnissen, die absolut unverdächtig sind, was für Aussagen selbst SVP-Gegner machen. Dass es sich grösstenteils um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, ist eine Binsenwahrheit, die nicht mehr bewiesen zu werden braucht. Und wenn ich mich auch noch in offiziellen Statistiken und Verlautbarungen grüble, so weiss ich nicht, in welchem Masse diese beschönigt oder gar zurechtgebogen sind. Wo das Problem genau liegt? Das liegt klar in der Überbevölkerung. Ein Grossteil der Schweizer ist dieses Übelstands überdrüssig, unbekümmert darum, ob die anhaltende Masse der Zuwanderer sich integriert und selbst für den Lebensunterhalt aufkommt. Wir sollten die Einwohnerzahl abbauen, nicht vergrössern.
Was macht ein Presseerzeugnis in Ihren Augen “unverdächtig”? Haben Sie Beispiele von Aussagen von SVP-Gegnern betreffend Wirtschaftsflüchtlingen? Suchen Sie doch mal per Google den Begriff “Confirmation Bias” oder “Bestätigungsfehler” … gibt interessante Einblicke.
Zitat:
“Dass es sich grösstenteils um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, ist eine Binsenwahrheit, die nicht mehr bewiesen zu werden braucht.”
So eine Aussage ist in einer ernsthaften Diskussion ein absolutes Armutszeugnis. Wenn eine “Wahrheit” nicht beweisbar ist, sollte man überlegen ob sie “wahr” ist.
Zitat:
“Ein Grossteil der Schweizer ist dieses Übelstands überdrüssig, unbekümmert darum, ob die anhaltende Masse der Zuwanderer sich integriert und selbst für den Lebensunterhalt aufkommt.”
Das es “ein Grossteil der Schweizer” ist die der Überbevölkerung überdrüssig ist, das ist doch sicher ebenfalls eine Binsenwahrheit die nicht mehr bewiesen werden braucht? Und: wenn das so ist, warum beschweren Sie sich dann ursprünglich über die Zuwanderung in die Sozialsysteme, statt gleich die angebliche Überbevölkerung anzusprechen?
Zitat:
“Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahr haben möchte, hält er auch für wahr.”
Demosthenes
Herr Wagner, die Diskussion wird langsam infantil, wie das auch schon früher mit Ihnen vorgekommen ist. Ihnen geht es prinzipiell nur um eine querulatorische „Dénégation absolue“. Sie haben einerseits selbst bestätigt, dass der Anteil der Asylsuchenden gemäss Genfer Konvention sehr klein ist. Bei über 50% der MEI-Befürworter liegt es auf der Hand, dass einemGrossteil der Schweizer die Überbevölkerung aus massloser Zuwanderung unbehaglich ist.
Wissen Sie, Herr Gassmann, wenn Sie auch nur eine Ihrer Behauptungen argumentatorisch untermauern könnten oder wollten, wäre die Diskussion wieder auf “Erwachsenenniveau”. Statements jedoch wie “muss man nicht beweisen, weiss jeder” sind lächerlich.
Der Hinweis auf die MEI zeigt schön wie subjektiv Ihre Wahrnehmung ist: die einzige Initiative in letzter Zeit welche ganz konkret mit Überbevölkerung argumentiert hat war die Ecopop-Initiative, die mit über 74% abgelehnt wurde. Glauben Sie wirklich 50.3% der Stimmbürger (nicht der Bevölkerung) hatten ausschliesslich die Überbevölkerung im Sinn?
Herr Wagner, Ihre neuerliche Stellungnahme enthält überaus eigenwillige Aussagen. Trägt somit jemand etwa vor, die Erde sei rund, so macht er sich laut Ihnen lächerlich, wenn er nicht gleich den Beweis nachschiebt. Natürlich glaube ich, den 50,3% der MEI-Befürworter seien vollumfänglich die Überbevölkerung angelegen gewesen. Interessant wäre zu erfahren, welcher Art die Segmente sind, bei denen Sie dies bestreiten. Gerne erwarte ich Ihre gewiss drolligen diesbezüglichen Auslegungen.
Ich könnte notfalls schon fundiert argumentieren das die Erde rund ist, Herr Gassmann. Und Sie?
Die Arroganz mit der Sie bei einem so kontroversen Thema wie Asyl behaupten ihre Wahrheiten wären vergleichbar mit der wissenschaftlich nachgewiesenen Tatsache das die Erde rund ist ist schon erschreckend. Ob die Erde rund ist oder nicht hängt glücklicherweise nicht von Ihrer subjektiven Wahrnehmung ab, niemand würde – wie Sie betreffend Asyl – behaupten das dieser Fakt nicht nachweisbar wäre.
Zur MEI: Es gibt weit mehr Gründe für Zuwanderungskritik als nur die Angst vor Überbevölkerung: grundsätzliche Fremdenfeindlichkeit, Angst vor Verdrängung am Arbeits- und/oder Wohnungsmarkt und so weiter. Aber Sie dürfen natürlich glauben was Sie wollen … nur ich muss Ihnen nicht glauben.
Wenn Sie dann doch nochmal mit Fakten kommen klinke ich mich gern in die Diskussion wieder ein … im Moment wird es langweilig.
Herr Wagner, die von Ihnen genannten weiteren Gründen für Zuwanderungskritik lassen
sich alle subsummieren unter Abneigung gegen die Zuwanderung; ein jeder hat seinen
Schwerpunkt, die ihn zur Annahme der MEI veranlasst hat. Ihre Einwendung ist somit
ein Schlag ins Wasser. Sie vermitteln schon längst den Eindruck, als wollten Sie – mit
Pseudo-Rhetorik – den gewieften, intellektuell überlegenen Diskussionspartner
markieren. Ihre Stellungnahmen verleiten zur Annahme, dass Sie ein entschiedener
Befürworter der Masseneinwanderung seien, als ob Ihnen eine Einwohnerzahl von
10 oder 20 Millionen in der Schweiz durchaus geheuer wäre. Ihre Argumentationen
bezwecken aber bloss den Widerspruch per se, und dabei bewegen Sie sich innerhalb
äusserst kleinteiliger Nichtswürdigkeiten, die sich stets mit Leichtigkeit wegwischen
lassen.
Vielen Dank, Herr Gassmann, das Sie zugeben das es andere Gründe für “Abneigung gegen Zuwanderung” existieren können als die Angst vor Überbevölkerung, nachdem Sie gestern noch das Gegenteil behauptet haben. Insofern kann ich meine Einwendung nicht als “Schlag ins Wasser” betrachten … eher Ihre von gestern.
Nur Leuten die extrem undifferenziert denken verleiten meine Stellungnahmen zur Annahme, das ich ein entschiedener Befürworter der Masseneinwanderung wäre. Leider ist schwarz/weiss-Denken wie das Ihre sehr weit verbreitet, und macht Diskussionen häufig mühsam.
Ich glaube nicht das es je zu einer Einwohnerzahl von 20 Millionen in der Schweiz käme, denn ich glaube daran das sich die Einwohnerzahl der Schweiz selbst reguliert. Das bis in alle Ewigkeit weiter 80’000 Menschen pro Jahr in die Schweiz einwandern würden ist eine Milchmädchenrechnung.
Als einzige “Lösung” wird hier indirekt angeboten, die 35000 Menschen, die man NICHT (NICHT!) zurückschicken kann und deshalb vorläufig aufgenommen hat, weiterhin mit Sozialleistungen zu erhalten. Offenbar will man so den Unmut über die Zunahme von Immigranten und deren Kosten erhalten und steigern.
Ich denke eher das viele Leute aus einer Ausländerfeindlichkeit pragmatischen Lösungen überhaupt nicht zugänglich sind, so lange auch nur ein Ausländer davon profitieren könnte.
Viele Leute, Herr Selk, verstehen Schengen/Dublin gar nicht wirklich. Unter anderem vermute ich das bei Ihnen, da Sie hier in einem Blog über die Integration bereits vorläufig Aufgenommener oder anerkannter Asylanten immer wieder Schengen/Dublin erwähnen, was mit dem Thema eigentlich nichts zu tun hat. Schengen/Dublin greift VOR dem Asylverfahren, hier geht es um den Umgang mit den Menschen NACH dem Asylverfahren.
NOCHMAL, Herr Selk: hier in diesem Blog geht es um die Integration von bereits aufgenommenen Menschen, nicht über den Entscheid sie aufzunehmen oder nicht. Es freut mich ja das Sie irgendwo von einem Passfund gehört haben wollen der in Ihre Weltsicht passt, aber das interessiert mich nicht wirklich, zudem finde ich zu den Stichworten “Mali Wüste Pässe” nichts per Google. Die überwiegende Mehrheit der aktuellen Flüchtlinge reist sowieso nicht über Mali, von Syrien aus wäre sie auf jeden Fall ein Umweg.
“Wer Schengen und Dublin per Dekret ausser Kraft setzte, wie BK Merkel am 4.9.15, tangiert bewusst die Menschrechte. “
Asylbewerber abschieben ist kein Menschenrecht, Herr Selk.
Das Merkel Beispiel ist übrigens interessant. Dass die Frau in der Zwischenzeit das Asylrecht so stark verschärft hat wie seit dem Krieg nicht mehr und mit dem Türkei-Deal sogar mehr oder weniger abgeschafft, wird von Ihnen nicht mal erwähnt. Das zeigt zwei Dinge: 1. “gewissen Leuten” ist das Asylrecht nie streng genug. 2. wer wirkliche Lösungen will, tut gut daran, KEINE Kompromisse gegenüber den Rechtspopulisten zu machen, weil die Kompromisse sowieso nicht honoriert werden. Und weil er damit seine Glaubwürdigkeit untergräbt. Wenn beispielsweise Sarkozy & Co. in Frankreich die Front-National-Sprüche übernehmen, wie können sie noch glaubhaft vor der Gefährlichkeit dieser Partei warnen?
Die “Gefährlichkeit” demokratischer Parteien ist nur für Antidemokraten vorhanden, Herr Pfister.
Herr Wagner, wo sind denn bitte IHRE pragmatischen Lösungsansätze? Oder blasen sie einfach nur gern in das Selbe perfide Rohr wie die Herren Oberli und Pfister?!
Was würdet ihr sagen, wenn ihr das Argument “Ausländerfeindlichkeit” nicht als Moralkeule nach belieben gegen Kritiker und Skeptiker einsetzen könntet? Würde ziemlich eng, so ganz ohne Lösungen nur mit Forderungen…. Etwas arg billig und an den Haaren herbeigezogen diese Argumentationsschiene, finden Sie nicht auch?!
Wie dem auch sei Herr Wagner, geholfen ist damit auf jeden Fall keinem am wenigsten den Vorläufig aufgenommenen Menschen.
350000 Job’s sind gefragt! Und?! Ideen? Oder nur Schuldzuweisungen und Gehässigkeiten? Hilft den Leuten garantiert weiter!
Würde es mich nicht interessieren, Herr Selk, hätte ich es nicht gegoogelt. “Ging damals durch die Presse” ist mir nicht Beleg genug. Gefunden habe ich nichts. Bitte belegen Sie mir die Behauptung mit den weggeworfenen Pässen bitte, damit ich mir ein Bild machen kann.
Zitat:
“Mir geht es um die vorläufig aufgenommenen. In dieser Gruppe sind viele Unglaubwürdigkeiten festgestellt worden. Und damit die mit ihren Gschichtli auch schön psychisch aufgepeppelt bleiben, gewährt man denen Heimreisen ins ‘Verfolgerland’.”
Wer ist “denen”? Die Handvoll Leute die tatsächlich nach Hause reisen? Wieviele Syrer zum Beispiel sind auf der Flucht in der Wüste von Mali? Wie viele Syrer reisen heim? Wie viele Unglaubwürdigkeiten sind denn festgestellt worden? So im Verhältnis zur Gesamt
Polemik dieser Art interessiert mich auch nicht.
Elsi D. Stutz:
Es gibt eine pragmatische Lösung, die Sie leider offensichtlich ignoriert haben, obwohl sie Thema des Blogs ist: Arbeitsaufnahme und Integration von vorläufig Aufgenommenen erleichtern, indem man ihnen den B-Ausweis und damit eine Perspektive gibt. Oder zumindest die Chance auf einen B-Ausweis z. B. bei Arbeitsaufnahme.
Bezüglich “Fremdenfeindlichkeit”: es sind häufig (nicht immer) die konsequentesten Pauschalverurteiler hinsichtlich Ausländern, Muslimen etc. die für sich selbst einen differenzierten Standpunkt einfordern.
“(…) Oder blasen sie einfach nur gern in das Selbe perfide Rohr wie die Herren Oberli und Pfister?!”
Ihre eigenwillige Redensart “ins selbe Rohr blasen” ist lustig, Frau Stutz, und ausnahmsweise nicht beleidigend, aber ein Schuss in den kalten Ofen. Die Hornisten verschiedener Heeresverbände bliesen Signalhörner, die unterschiedlich gestimmt waren, damit man wusste, von welchem Verband die Befehle kamen. Die Hornisten innerhalb eines Heeresverbandes hingegen “bliesen ins gleiche Horn”, d. h., sie wiederholten die Befehle mit gleich gestimmten Hörnern, um sie ihren eigenen Leuten so sicher weiterzugeben.
Die korrekte Redensart “ins gleiche Horn blasen” bedeutet heute “etwas schon vorher Verkündetes noch einmal verkünden oder bestätigen” – also eigentlich, was eher Sie hier seit Jahr und Tag am Liebsten treiben.
Herr Wagner, gibt es nur syrische Flüchtlinge? Sie sprechen immer von syrischen Flüchtlingen. Wieso sieht man dann nur schwarze Männer auf den Booten im Mittelmeer.?
Frau Beerli:
Es geht nur um die Widersprüche in der ganzen Debatte. Es geht darum das man das ganze Asylsystem in Frage stellt und Asylbewerbern allgemein üble Motive unterstellt wegen angeblich gefunden Pässen in Mali, ein Land durch das nur ein Teil der Flüchtlinge zieht.
Herr Selk:
Ich unterstelle Ihnen nicht das Sie die Unwahrheit sprechen weil ich in Google nicht fündig werde, sondern weil Sie offensichtlich nicht in der Lage sind Ihr Statement zu belegen. Und mir so keine Möglichkeit geben (wollen?) mir ein eigenes Bild vom Fall und den Umständen zu machen. Es kann in einer Diskussion nicht meine Aufgabe sein sowohl meine Statements zu begründen als auch Ihre Gegenargumente zu belegen … trotzdem habe ich selbst gegoogelt. Also, bitte, eine Quellenangabe.
Was “ein paar Leute auf Heimaturlaub” angeht: wie viele sind es denn, Herr Selk? Oder können Sie hier auch keine Fakten nachweisen?
Herr Oberli, die Hautfarbe ist bestimmt nicht vorgeschrieben. Sie belegen nur, dass diese Männer aus Schwarzafrika kommen.
Der Begriff „Schwarzafrika“ ist kolonialistisch und rassistisch. Vielleicht kriegen Sie es aber mit ein bisschen Üben doch noch hin, Frau Beerli.
“(…) Wieso sieht man dann nur schwarze Männer auf den Booten im Mittelmeer.?”
Weshalb bitte “nur” schwarze Männer, Frau Beerli? Ist die Hautfarbe der Asylsuchenden irgendwo vorgeschrieben? Nur in Ihrem Kopf womöglich?
Herr Oebrli
Erzählen Sie uns doch bitte mal, wo genau diese 35’000 Menschen denn bitte schön beschäftigt werden sollen?! Denn diese Frage müssten wir schon klären, bevor wir irgend jemandem falsche Versprechen machen! Sowohl dem Wirtschaftsflüchtling wie auch dem Steuerzahler! Und was, wenn die vorläufig aufgenommenen die zugewiesene Arbeit gar nicht wollen? Wie verfahren wir dann mit Ihnen?
Ich bin gespannt, wie gut durchdacht Ihr Lösungsvorschlag tatsächlich ist! Hand und Fuss oder einmal mehr nur Gutmensch-Träumerei zu Lasten der ungefragten Allgemeinheit?!
Mit der Abgabe eines Ausweises, ist es längst noch nicht getan!
“Erzählen Sie uns doch bitte mal, wo genau diese 35’000 Menschen denn bitte schön beschäftigt werden sollen?!”
Zum Beispiel in der Landwirtschaft, statt Erntehelfer aus Portugal oder sonst wo zu holen. Das wäre auch im Sinne der MEI. Weniger Zuwanderung. Gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe.
Aha, das heisst das Kontingent für portugisische Erntehelfer schrauben wir dann einfach runter, oder wie genau? Die kommen zwar eher aus Polen, aber auch die wird’s sicher freuen.
Tolle Idee, Herr Pfister! Und in den übrigen 8 Monaten? Mal ganz davon abgesehen, dass diese Arbeit sicher genau das ist wovon diese Leute träumen, weshalb sie überhaupt erst nach Europa kommen! Die werden sich drum reissen! Bestimmt!
Haben Sie noch mehr so super Ideen? Oder war’s das schon? Überzeugt mich def. noch nicht! Und die 2. Frage haben Sie nicht beantwortet, was wenn die sich weigern auf dem Acker zustehen?!
Herrn Pfisters Wunsch- und Vernebelungsdenken, Frau Stutz!
Denn es gibt (leider noch) keine Kontingente für Portugiesen oder Polen, die man zu Gunsten der Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Ausser-EU-Bereich kürzen könnte.
Das führt dazu, dass die illegale Einwanderung nicht auf diese Weise verringert werden kann, weil alle EU-Bürger selber entscheiden können, ob sie in die Schweiz einwandern wollen. Zusätzlich zu den illegal Eingewanderten.
Eigentlich war das ja der Sinn der Masseneinwanderungsinitiative die einfach nicht umgesetzt wurde. solange die Schweiz aber nicht selber über die Einwanderung entscheiden kann, sind alle Pseudobemühungen für die Katz.
Jetzt noch Erleichterungen für illegal Eingewanderte Wirtschaftsflüchtlinge zu beschliessen ist genau das Gegenteil von Senkung der Einwandererzahlen.
Oberli antwortet nicht. Das ist die Regel…
Pfister antwortet stellvertretend…
Pfisters Idee ist sehr gut
Er schlägt vor, die Flüchtlinge in der Landwirtschaft zu beschäftigen.
Ich frage mich allerdings, was sie dort machen sollten.
Etwa Erdbeeren unter dem zu erwartenden Schnee suchen?
Oder auf gefrorenem Boden nach Kartoffeln zu graben?
Den selben einfältigen und einzigen Lösungsvorschlag, habe ich hier vor geraumer Zeit von Herrn Pfister hier schon einmal gelesen! Weiter ist er bisher offenbar selbst nicht gekommen und weiter wird er sich auch nicht darauf einlassen! 😉
Allenfalls dürfen wir uns noch einen Seitenhieb in Richtung rechtslastig erwarten, mehr kommt da aber garantiert nicht…. Und von Herrn Oberli, erwarte ich leider auch nicht mehr!
Man könnte sich durchaus fragen, wie ernst es den Damen und Herren «ach so humanitär» mit Ihren humanitären Absichten tatsächlich ist…
Traurig, aber leider die Realität!
Wenn wir der EU den Innländer Vorrang vorschlagen, **so könnte man erst diese Arbeitskräfte als Erntehelfer, Schneeschaufler, Strassenkehrer usw beschäftigen…
macht eine EU ja nicht mit…
Vor einigen Monaten hat SRF berichtet, dass einige Bauernbetriebe bereit waren, Flüchtlinge einzustellen. Leider meldeten sich nur 6 und die Stellen konnten nicht genügend besetzt werden. Das ist der wirkliche Arbeitswille der Migranten.
Frau Beerli,
haben Sie auch schon gehört, dass Asylbewerber in den meisten Kantonen nicht arbeiten dürfen? Und vorläufig Aufgenommene nur innerhalb des Kantons und nur mit spezieller Bewilligung. So einfach, wie Sie es darstellen (Asylbewerber = Faulpelze) ist es nicht.
Ich habe nicht behauptet, dass Asylbewerber Faulpelze sind, das Wort haben Sie gebraucht. Die Begründung war, dass bei Ihnen zuhause nur die Frauen auf den Feldern arbeiten. Scheinbar war also diese Arbeit unter ihrer Würde. Wahrscheinlich sind die meisten Arbeiten, die sie ausführen könnten, unter ihrer Würde.
Herr Stefan Pfister,
In dem Fall hätten diese Asylbewerber arbeiten dürfen…offenbar wollten sie nicht. Da spielen wohl andere Länder andere Sitten und Bräuche, andere Kultur eine Rolle.
Haben Sie einen Beleg für Ihre Behauptung, Frau Beerli?
Herr Selk,
über die rechtliche Situation der vorläufig Aufgenommenen können Sie sich hier informieren
https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/rechtlicher-status/anerkannte-fluechtlinge-vorlaeufige-aufnahme.html
Sie dürfen gerne im Gegenzug gerne den SRF-Beitrag verlinken, den Sie hier erwähnten. Sofern Ihnen an einer konstruktiven, erkenntnisorientierten Diskussion gelegen ist.
Herr Stefan Pfister,
Scheinbar und Wahrscheinlich sind Worte die auf Spekulation, Mutmassen basieren. Es zeigt auch eine gewisse Ratlosigkeit, warum solche, diese Arbeiten abgelehnt wurden.
Man könnte nun Mutmassen, dass sehr viele dieser Asylbewerber, jung, männlich, ohne Familie, gar nicht arbeiten wollen.
Aber, sie wollen auch nicht in den Bunkern leben, wer will das schon, also fordert man bessere Unterkünfte und fordert und wird das schon bekommen…
Wenn es nicht so ist, wären Beweise angebracht, die solche Mutmassungen zerstören
Nochmals: Wenn man meinen Blog läse, käme man darauf, dass hier eine Möglichkeit gesucht wird, die Steuernzahlenden zu entlasten (DAS ist also das Thema!), indem man diesen 35000 Menschen überhaupt eine faire Chance im Arbeitsmarkt gibt, die mit dem Ausweis F auf praktisch Null ist. Selbst Ausländerhassern müsste dies doch einleuchten.
Wenn nicht mit dem Ausweis B, dann bitte auf eine andere Art. Ich erwarte Vorschläge.
Die Steuerzahlenden, Herr Oberli, können Sie entlasten, indem Sie sich dafür einsetzen, dass die Staatsleistungen nicht dauernd ausgebaut, sondern auf ein seinen Aufgaben entsprechendes Mass gekürzt werden.
Dann muss der Staat seinen immer weniger werdenden produktiven Bürgern auch nicht immer mehr von deren Eigentum rauben.
Ihr Vorschlag, Herr Oberli, den illegalen Einwanderern einen Arbeitsplatz zu garantieren, erfordert MEHR staatlichen Aufwand und nicht weniger, weil diese dann einen potentiellen Arbeitsplatz von Schweizern oder legal sich in der Schweiz Aufhaltenden verdrängen.
Ausserdem ist die garantierte Aussicht auf einen Arbeitsplatz für Wirtschaftsflüchtlinge DIE Aufforderung auch auf illegale Weise einzuwandern.
Ihre Vorstellung wie Sie sie hier postulieren, schränkt null staatliche Leistungen ein. Im Gegenteil.
Und, ach ja der Stil… Meist ist das das Einzige was ausgeschossene Argumentierer noch zu proleten wissen. Man muss dann nicht mehr über die Sache sprechen.
Herr Knall, ich glaube eher nicht, dass die Aussicht auf einen Erntehelferjob irgendwo im Thurgau wirklich das ist, wovon der Wirtschaftsflüchtling aus Nigeria träumt! Und mehr haben die Herren bis jetzt ja nicht anzubieten…. 😉 Da ändert auch der Stil nichts an den Tatsachen.
Wir könnten anstelle einer TBM, natürlich 35’0000 Wirtschaftsflüchtlinge mit der Spitzhacke für Kost und Logie, einen 2. Tunnel durch den Gotthard graben zu lassen.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, da kommt dann wieder irgend so ein “Menschenfreund” mit irgendwelchen Einwenden wieso weshalb und warum das sicher nicht geht. (Steht im Wiederspruch zu seiner Religion oder so)
Was noch?! In der Migros die Gestelle auffüllen? Macht schon jemand! Die Strassen kehren, macht schon jemand! Den Müll entsorgen, macht schon jemand! So wie es aussieht, wartet irgendwie keiner auf die 35’000! Ausser Herr Oberli …. 😉
Herr Oberli.
Wenn man diese Abgewiesenen nicht zurückschicken darf, kann, verbleiben sie mit minimalst Bezahlungen in der Sozialhilfe.
Sie können an dafür bestimmten Orten verbleiben, arbeiten da für das eigene tägliche Leben, Kochen, Reinigen, Waschen, haben so zu Essen und müssen nicht frieren, die Grundbedürfnisse werden abgedeckt, …halt ohne moderne technick und GA und solches…
Tja und die Sozialarbeiter und Gutmenschen hält man am besten fern von solchen Orten..
NOCHMALS: Wo und wie wollen Sie diese 35’000 Menschen beschäftigen?! Ohne diese Frage geklärt zu haben, brauchen wir hier gar nicht weiter zu machen!!!
Von schönen Theorien und TRAUMVORSTELLUNGEN hat noch keiner gegessen, Herr Oberli, oder wird wirtschaftlich selbstständig….
Sie glauben doch nicht, dass Oberli Antworte gibt auf des Lesers Fragen, Frau Stutz.
Oberli fordert immer nach “begründeter” Meinung seiner Leser.
Das hat er stets auch unter seinen anderen Namen gemacht.
Selber ziert er sich.
Oberli entwickelt sich nicht.
Nein Herr Rudolf Oberli,
Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird, muss ausreisen. Weder vorläufig aufgenommen noch sonst etwas.
Es kann ja nicht sein, dass “falsche Asylsuchende” (kleinkriminelle darf man nicht schreiben) unter falschen Angaben (Lügengeschichten darf man nicht schreiben) hier verbleiben und von unserer Sozialhilfe unterstützt werden müssen.
Diese vorwiegend jungen Männer kamen hier her um Geld zu verdienen, und der absolute Hammer ist derjenige, ihren Aufenthalt zu legalisieren, und in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Das ist der absolut falsche Weg.
Ideen dass es in den Bergen oben, in einem unbewohnten Tal sehr schön sein kann zu wohnen, man diese Männer ohne I Phone dahin schicken kann zum Arbeiten, darf man ebenso nicht schreiben, Tja, diese Gutmenschen legen jeden Tag mehrere Eier….
Herr Rainer Selk,
Ist ja klar, dass solche die **unglaubliche Ansprüche stellt und dazu noch miserabelstes assoziales Verhalten aufweisen** von Ihren Heimatstaaten lieber bei uns belassen werden, als dass sie dort zur Last fallen.
Nun ja, diese Staaten gehen eben mit solchen nicht mit Samthandschuhen ans Werk, und oft verschwinden dann solche Personen dort, auf unerklärliche Art und Weise.
Die Schlepper Gebühren sind ja Gigantische Summen, die verlangt werden, 8000$ Dollar und mehr pro Person, heisst es…gemäss Nachforschungen.
Also, was müssen das für Männer sein, die das Geld so zusammenbringen? Anstelle mit den Familien ein Jahr lang zu leben und Nahrung usw dort zu kaufen?
Das sind eben nicht die “netten” anständigen, nein, (darum sind unsere Sozialarbeiter auch überfordert) das sind ganz harte gerissene Typen.
Ich frag mich immer wieder, was Parteizugehörigkeit damit zu tun hat, dass man als normaler Mensch sieht, dass in deren Ländern das Recht laufend gebrochen wird?
Mit “vernünftigem” Menschenverstand nimmt man zur Kenntnis, dass dort Menschen gelockt, geworben werden, denen man das Schlaraffenland verspricht.
Ich weiss nicht, ob man den Suchenden erklärt, dass sie hier eigentlich gar nicht erwünscht sind, und nichts arbeiten dürfen…
Oder ob man sie belügt, “die warten nur darauf bis DU kommst” und dann arbeiten darfst,
Fakten sind, solche Zustände, dass sich Menschen auf solche Gefahrvollen Reisen begeben, darf man nicht dulden. Komischerweise werden die Leute zu wenig daran gehindert, überhaupt diese Reise anzutreten. Man “Kümmert” sich erst um die Leute, wenn sie in Europa gestrandet sind. Wenn man mit modernster Technik diese Gebiete überwacht, wäre es nicht möglich dass diese Reisen funktionieren würden. Zumindest nicht übers Meer.
Offenbar will ?man? nichts dagegen tun, weil ?man? daran Geld verdient. Frage, wer ist ?man?….
Herr Rainer Selk,
Da würde eigentlich die Prävention anfangen, vor Ort…tönt krass, aber, Leute / junge Männer, ihr seid in der EU als Arbeitskräfte nicht erwünscht…
Auch wenn man dadurch ein paar Güter- und Kriegsmandate weniger bekommt..
Das konnte man schon lange lesen, erst vor Kurzem wurde es offiziell bekannt. Die Uno möchte, dass die europäischen Länger 50 Mio. aufnehmen. Wenn man Thomas Barnett googelt, kann man lesen, dass in Europa eine hellbraune Bevölkerung entstehen soll, die intelligent genug ist um zu arbeiten, aber zu dumm ist zu verstehen was geschieht. Selbst von N. Sarkozy gibt es eine Rede in dem er fordert, dass die einzige Lösung ist, dass sich die Bevölkerung vermischt und sollt sie dies nicht freiwillig tun, soll der Stadt sie dazu zwingen können. Juhee, bald Zwangsehen legal in Europa für uns.
Herr Rudolf Oberli,
Susanna Beerli gibt das wieder, was man in der Tat nachlesen kann. Nicht mehr nicht weniger.
So jemanden als “Rassistin” zu beschimpfen ist mehr als Peinlich.
So nebenbei, diese Feststellungen von Frau Susanna Beerli passen nicht ins Anklageschema gegen Rassismus.
Ihre Beleidigungen hingegen schon.
Ich gehe davon aus, dass SIE nicht hellbraun sind, Frau Beerli, aber bestimmt die Fremdbezeichnung “Rassistin” verdienen: Mit dem letzten Satz stimmen Sie den zitierten rassistischen Aussagen zu.
Ich habe Ihre Aussagen gemeldet.
Herr Oberli, ich habe nur Fakten widergegeben. Hat Fakten widerzugeben etwas mit Rassismus zu tun. Wohl kaum. Sie können alles selbst nachlesen, wenn sie denn wollten. Aber scheinbar wollen Sie an Ihrem Weltbild mit aller Macht festhalten. Über die 50 mio. gab es sogar einen Bericht auf SRF nach der letzten UNO-Sitzung an der einige schweizer Politiker teilnehmen. Ich bin selber mit einem Ausländer verheiratet, also nix mit Rassist.
Ausweis B für vorläufig Aufgenommene: Die Gegner/innen und die Befürworter/innen sollten vielleicht zuerst gemeinsam herausfinden, worin sie sich EINIG sind. So bekämen sie eine gemeinsame Ausgangsbasis für die weitere Meinungsbildung.
Ich versuche es einmal mit diesem Beispiel:
Die Gegner/innen und die Befürworter/innen sind sich einig, dass vorläufig Aufgenommene die öffentliche Hand so schnell wie möglich nichts mehr kosten sollen.
Können Sie diesem Satz alle zustimmen? Oder müsste er anders formuliert werden?
Muss anders formuliert werden Herr Rudolf Oberli.
Der Status vorläufig Aufgenommene gibt es nicht. Also bekommen diese keinen Ausweis und werden zuerst in Gewahr genommen, dass man sie so schnell wie möglich ausschaffen kann.
Mit dem in Gewahr genommen wird die Gefahr vermindert, dass es zu kriminellen Handlungen kommen kann.
Bei einer “echten” Arbeitslosenzahl von mehr als 300000 und täglich über 350000 Grenzgängern frage ich mich, welche Jobs da verteilt werden sollen? Wir haben genug Ü50 und ungelernte Leute die gern einen Job hätten. Niemand macht sich offensichtlich Gedanken darüber, wie das Ganze in der Zukunft aussehen wird.
Ich sehe es so, dass letztendlich alle Zuwanderer nach ein paar Jahren aus “humanitären” Gründen bleiben und ihre Familien nachholen dürfen, und unseren Arbeits- u. Lebensfrieden stark (negativ) verändern werden.
Im Aargau wurde eine junge SVP-Politikerin glanzvoll ins Kantonsparlament gewählt – nicht zuletzt, weil sie in ihrer Recycling-Firma Asylbewerber beschäftigt. Ihr nicht parteikonformes Engagement wurde von den Wählenden belohnt.
ZITAT
«Die SVP findet, man solle Asylbewerber nicht integrieren, weil die meisten bald wieder gehen müssen», sagte Bertschi im Juli zu «Blick».
(…)
«Ich finde es aber wichtig, dass die Leute sehen: Asylbewerber hängen nicht nur am Bahnhof herum. Sie können auch anpacken», sagt Bertschi. Wenn die Migranten schon hier seien, sollen sie auch ihren Beitrag leisten und etwas zu tun haben. Beide Seiten könnten dabei lernen. Dabei achte sie aber genau darauf, dass die Asylbewerber keinem Schweizer den Job wegnehmen.
Dass sie in der Flüchtlingspolitik nicht linientreu ist, kümmert die junge Unternehmerin nicht. Beim Wahlvolk zumindest ist ihre soziale Ader äusserst gut angekommen. (…)”
ZITAT ENDE
(blickamabend.ch/news/aargauerin-karin-bertschi-26-zieht-mit-glanzresultat-ins-parlament-ein-muell-prinzessin-der-svp-raeumt-ab-id5650898.html)
Ich erinnere gerne nochmals an das Blogthema und meinen Vorschlag; Personen mit dem Ausweis F neu den Ausweis B zu geben, damit sie eine Chance bekommen, einem Erwerb nachzugehen und nicht die Sozialleistungen belasten.
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer erhalten den Ausweis F. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltsbewilligung, sondern um die Bestätigung, dass eine Heimführung aus rechtlichen Gründen momentan NICHT durchführbar sei.
Der F-Ausweis wird jeweils nur für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Der Ausweis kann verlängert werden. Das Staatssekretariat für Migration prüft in regelmässigen Abständen, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch gegeben sind.
Die Arbeitgeber stellen Leute in einer solch unsicheren Situation NICHT ein, solche mit einem Ausweis B hingegen schon. Sobald die Heimführung möglich wird, wird der Ausweis B nicht mehr verlängert.
Ein weiterer lösungsorientierter Vorschlag könnte etwa der folgende sein: Man gibt natürlich nicht einen Ausweis B an vorläufig Aufgenommene, die gar nicht arbeiten können, also etwa Kranken oder Kindern.
Was meinen Sie zu diesem Kompromiss?
“wird die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F)…”
Dachte F steht für “Flüchtling”?! Anerkannter und NICHT vorläufiger…..
Wozu führen wir überhaupt noch Asylverfahren? Gebt ihnen doch gleich den F/B/C Ausweis und lasst den Markt spielen!
Wer einen Job findet kann bleiben, der Rest zieht bei Herr Oberlin im Keller ein und lebt auf seine Kosten. Viele können das ja nicht sein! Bei der Unmenge (350000) an Erntehelfern, die wir ganzjährig brauchen, höchstens noch zwei oder drei!
Ein Schritt in die richtige Richtung: Beim Amt für Migration des Kantons Luzern wird die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) in eine Aufenthaltsbewilligung B “vertieft” geprüft – dies gemäss Art. 84 Abs. 5 AuG Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer.
“Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, werden unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat vertieft geprüft.”
https://migration.lu.ch/asyl_und_rueckkehrberatung/umwandlung_ausweis_f_in_b
Ich finde dieses fallbezogene Vorgehen richtig und zweckmässig. Würden Sie es anders machen?
“Sind Sie auch dafür, den “vorläufig Aufgenommenen” die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen (…)”
Falls man meinen Blog läse und verstünde: Eine Anstellung möglich machen, steht hier, nicht ALLEN eine Anstellung garantieren. Wie auch? Und der neue Ausweis wäre nur für Leute, die arbeiten können, sage ich später.
Was meinen Sie dazu, liebe Leser und Leserinnen?
Nochmals: Gegner/innen wie die Befürworter/innen sind sich darin einig, dass möglichst viele vorläufig Aufgenommene die öffentliche Hand so schnell wie möglich NICHTS mehr kosten dürfen und deshalb bessere Chancen bei der Stellensuche bekommen sollen.
Ausnahme: Wer wie die $VP die Tagespolitik auf die populistische Dauerbewirtschaftung von echten oder herbeigeredeten Missständen aufbaut, ist darauf angewiesen, dass sich die Situation der vorläufig Aufgenommenen und der Sozialhilfe NICHT bessert.
Wie sehen Sie das, liebe 749 Leser/innen?
(Ich richte mich NICHT an die 2 Nicht-Lesenden und Nicht-Schreibenden.)
Den Ausweis F erhalten bisher auf Gesuch vorläufig aufgenommene Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Sie haben zusätzlich zu den regulären direkten Steuern eine Sondersteuer in der Höhe von 10% des Einkommens zu entrichten. Diese Sondersteuer entfällt, wenn sie den Betrag von 15000 CHF erreicht hat oder wenn vorläufig Aufgenommene eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten hat.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/rechtlicher-status/vorlaeufig-aufgenommene-auslaender.html
Ich gehe davon aus, dass bisher bereits in Einzelfällen der Ausweis B ausgestellt wurde, aber erst nach Erreichen der 15000 CHF Sondersteuer. Vielleicht wissen einige der 812 Leser/innen mehr und melden sich hier?
Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung des Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte ” (SKMR) äussert sich zum Status eines vorläufig aufgenommener Somaliers mit Ausweis F wie folgt:
“Der Ausschuss hat sich mit dem Fall eines somalischen Staatsangehörigen befasst, der in der Schweiz über den Status einer vorläufig aufgenommenen Person (Ausweis F) verfügt. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass dieser Status gegen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verstösst.
Im vorliegenden Fall ist der Ausschuss zum Schluss gekommen, dass das Vorgehen des Staates nicht gegen das Übereinkommen verstösst.
Dennoch empfiehlt der Ausschuss der Schweiz, die Gesetzesbestimmungen bezüglich der vorläufigen Aufnahme zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewährleistet sind.”
http://www.skmr.ch/de/skmr.html
Im vorliegenden Fall liegt offenbar keine Rassendiskriminierung vor. Der Ausschuss ist aber dennoch der Ansicht, dass die betroffenen Personen durch ihren Status benachteiligt werden.
Frage an die 813 Leser/innen: Wie würden Sie die Grundrechte der vorläufig Aufgenommenen sichern?
Ein Grund unter anderen Ursachen, dass Asylbewerber in der Schweiz vorläufig aufgenommen werden: Sie haben keinen Pass und können auch keinen beschaffen Weshalb?
Offenbar mussten gegen 80% der Menschen, ihr Land wegen eines Krieges oder wegen politischer Verfolgung OHNE Pass verlassen. Ihre Ausreise aus dem Heimatland und ihre Einreise ins Gastland musste irregulär erfolgen, und hier sitzen sie nun fest.
Welche Möglichkeiten bestehen Ihrer Ansicht nach, unter diesen Umständen für die Ausreise einen Pass zu beschaffen, liebe 849 Leser/innen?
80%, Herr Oberli, der Menschen welche ihr Land verlassen, haben dummerweise grad ihre Papiere auf dem Klavier liegen lassen…? Sind die denn allesamt so vergesslich?
Zu behaupten, diese Leute hätten gar nie Identitätspapiere gehabt, zeugt von ltotaler Naivität. Wer in den entsprechenden Ländern schon mal erlebt hat, wie sich die Einheimischen dort an jeder zweiten Strassenecke irgend einem Uniformierten oder sonstwie einem Obrigkeitsangehörigen gegenüber ausweisen müssen, hat für solche Behauptungen nur Kopfschütteln übrig.
Und auch die Durchreise durch Länder welche eben noch keine “Personenfreizügigkeit” oder keine offenen “Schengengrenzen” kennen, wäre ohne Papiere gar nicht möglich.
Jetzt zitieren Sie sogar entsprechende, Herr Oberli, Gesetzesartikel, welche klar definieren, dass die Einreise in die Schweiz ohne gültige Papiere offiziell strafbar ist, behaupten aber im Nachsatz frivol, es würden keine Beweise dafür existieren dass jemand keine gültigen Einreisepapiere habe, wenn er diese nicht vorlegen würde.
Und auch eine Verhinderung der oben genannten Straftat sei illegal, erklären Sie unübertroffen selbstherrlich, obschon Sie selbst die vorgesehene Massnahme der sofortigen Ausschaffung im Gesetz präsentieren.
Was gilt denn nun? Die vom Volk akzeptierten Gesetze oder das was Herrn Oberli am Sonntagmorgen grad so einfällt?
Die meisten Asylsuchenden haben tatsächlich keinen Pass; eine pauschale Verdächtigung ist bösartig. Falls ein Asylsuchender vor dem Grenzübertritt in die Schweiz seinen Pass in betrügerischer Absicht weggeworfen hat, macht er sich strafbar:
“Sind diese Einreisevorschriften verletzt, liegt nach Art. 115 AuG eine rechtswidrige Einreise vor (Z. 1 lit. a), aber auch, wer nicht über eine vorgeschriebene Grenzübergangsstelle einreist (lit. d; in Bezug auf die Regelungen laut Art. 7 Grenzübertritt und Grenzkontrollen),
Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat aber fahrlässig begangen wird, so ist die Strafe Busse (Z. 3). Von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung kann abgesehen werden, sofern die Person sofort ausgeschafft wird.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Illegaler_Grenzübertritt#Unerlaubte_Einreise
In der Schweiz leiten die Asylbehörden gegen verdächtigte Asylsuchende ohne Pass keine Strafverfahren* ein, weil die Beweise fehlen und der Aufwand zu gross wäre.
Die Rückweisung von Asylsuchenden ohne Pass an der Südgrenze, die in Italien nicht den notwendigen Schutz erhalten, ist illegal.
*Das heisst, ich kann kein solches Strafverfahren finden. Möglicherweise sind meine 883 Leser/innen findiger?
Womit wir wieder bei der nicht vermeidbaren vorläufigen Aufnahme wären, die ohnehin kostet, wenn die Leute nicht arbeiten dürfen.
.
Denn nach tausenden aufwendigen Beweisverfahren
– würden tausende von Bussen ausgesprochen, die nicht eintreibbar sind
– könnten Tausende nicht ins Gefängnis gesteckt werden, weil dort kein Platz ist
– müssten Tausende ausgewiesen werden, was aber u. a. ohne Pass nicht möglich ist
Die Katze beisst sich in den Schwanz …
Bei einem Viertel der fast 40‘000 eingegangenen Asylgesuche im Jahr 2015 wurde als Geburtstag der 1. Januar erfasst, weil wegen fehlender Papiere und mangelnder Kooperationsbereitschaft die Identität des Gesuchstellers nicht verifiziert werden konnte. Der Anteil solcher „Sans-Papiers“ bei den gewährten, vorläufigen Aufnahmen beträgt sogar 26.35%.
Betreffend Prüfung der Asylgründe fragt man sich allerdings, wie ermittelt werden kann, ob jemand politisch verfolgt wird, wenn nicht einmal klar festgestellt werden kann, um wen es sich handelt und aus welchem Land er stammt.
Und beim Thema Rückführung/Abschiebung/Rückweisung fragt sich anscheinend auch niemand, warum nur die Ausreise durch fehlende Papiere verhindert wird, niemals aber die Einreise.
Genau so verhält es sich Herr Knall
Ich gratuliere Ihnen, denn mit ihrem Fachwissen und vor allem Ihrer Denkfähigkeit an verantwortlicher Stelle in Bern beim Migrationsamt platziert, ja da wäre ein Grossteil des heutigen recht saloppen Asyl-Migrations-Missbrauchs, das momentane krasse Asylchaos schnell gelöst.
Doch wir wissen Beide dass es auch den Nachteil hätte für die jetzt Zuständigen, dass ihre Genossen in der ganzen Asylindustrie nur noch marchial bedient würden, sich keine goldenen Nasen verdienen könnten an den Schwächsten.
So sehe ich das jedenfalls.
Begründung: Auch ich billige den heutigen Verantwortlichen in Bern durchaus auch ein bisschen Vernunft, Verstand, Denkfähigkeit und ein gewisses Verantwortungsgefühl allen Menschen i.d. Schweiz (Schweizer wie Ausländer) gegenüber zu, die jetzt schon zu lange sehr unter Missständen leiden, auf verschiedene Weise. Das schlimmste ist meiner Meinung nach deren Nichtbeachtung, Entwürdigung und Vernachlässigung, abgeschoben in ein Altersasyl, dahin siechend bis zu ihrem Ableben. Aber selbst dort werden sie noch entwürdigt.
Wie und warum, ja das wäre jetzt mit Sicherheit ein eigenes Buch wert.
Wir wissen ja, ein erfülltes Leben soll folgendes beinhalten:
1. Einen Sohn oder Tochter das LEBEN schenken und es bis zur Eigenständigkeit (d.h. auf den eigenen Füssen stehend) mit echter Liebe (nicht der selbstsüchtigen) aufzuziehen und zu begleiten. Eigenständigkeit muss mit deren 18. Lebensjahr erfüllt sein.
2. Einen Baum pflanzen,
3. Ein Buch schreiben.
4. Etwas von Wichtigsten, dafür zu sorgen dass sie auch in Zukunft noch ein lebens wertes Leben hier i.d. Schweiz – ihrer Heimat – werden führen können.
Jedoch z.B. Rentner/Innen die ein Leben lang fleissig gearbeitet haben, sich auch noch selber ernähren und versorgen konnten, diesen vergällt man ihren verdienten Lebens abend und den ca. 97 % der “Wohlstand-Erschleicher” macht man in Bern sehr freizügig eine all inklusive Wohlstands-Oase, dies indem man ca. 4.5 Milliarden Franken jährlich so ” wie selbstverständlich zum Fenster” hinaus schmeisst für mehrheitlich Eingliederungs-Unwillige aus total welt-fremden Kulturen. Krass fremd unserer Kultur sind z.B. die Blutrache, die Mädchenbeschneidungen hier i.d. Schweiz, Zwangsverheiratungen, Missachtung der Würde der Frau, und Missachtung unserer Rechtsordnung (Scharia Gesetzgebung & Islamrecht gelten vielfach vor unserem Recht und unserer Bundesverfassung usw-.
Für 70 Franken AHV-Zuschlag alle 20 Jahre sollte es halt schon für ALLE Rentner denn schon minimal noch reichen, nicht wie jetzt nur für die neuen Rentner, was Bundesverfassungsbruch Art. der Rechtsgleichen Behandlung bedeutet. Aber natürlich icht nur die finanziellen Aspekte, nein die Missachtung dieser Menschen allgemein ist noch trauriger, es ist zum heulen. Jedem Menschen müsste dies zu arg denken geben.
https://www​.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/schock-fuer-senioren-mieter-von-43-alterswohnungen-erhalten-kuendigung-131411616?cx_navSource=recommendationsBottom
28. Februar 2017
Ein Beispiel: Die meisten Eritreer wurden vorläufig aufgenommen. Manche sitzen bereits mehrere Jahre in der Schweiz fest, vielleicht für immer, und nur wenige können einem Erwerb nachgehen – auch von schulischer und sozialer Assimilation kann nicht die Rede sein. Die Kantone fordern dafür mehr Geld vom Bund.
Es muss alles getan werden, damit in der Schweiz keine Parallelgesellschaften entstehen und auch die Sozialhilfe bald entlastet wird.
Wie würden Sie vorgehen. liebe 926 Leserinnen und Leser?
Der Dalai Lama sieht Grenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen in Europa. “Ein Mensch, dem es etwas besser geht, hat die Verantwortung, ihnen zu helfen. Andererseits sind es mittlerweile zu viele”, sagte das geistige Oberhaupt der Tibeter der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. “Europa, zum Beispiel Deutschland, kann kein arabisches Land werden.”
Es seien so viele Flüchtlinge angekommen, dass es in der Praxis schwierig sei.
Die Flüchtlinge sollten nur vorübergehend aufgenommen werden, so der 80-Jährige. “Das Ziel sollte sein, dass sie zurückkehren und beim Wiederaufbau ihrer eigenen Länder mithelfen.”
Herr W. Frischknecht
Ja genau so wäre es sachgerecht, zweckdienlich und goldrichtig, wirklich sehr weise gesprochen. Denn ja der Dalai Lama ist ein sehr weiser geistig spiritueller & auch ein sehr lebenserfahrener Mann. jetzt einen kleinen Kredit sprechen, damit der Dalai Lama der mehrheitlich illegalen Migration total überforderten Bundesrätin S. Sommaruga etwas Nachhilfestunden erteilen könnte, das könnte uns Milliarden sparen helfen. Die AHV könnte auch um mindestens CHF 250, rechtsgleich gemäss unserer Bundesverfassung für ALLE Pensionäre/Innen. Dies würde ihm eine grosse Mehrheit der Schweizer/Innen zu danken wissen.
Oder noch besser (und schneller) der Gesamtbundesrat erlässt diesbezüglich einfach eine Notstand-Verordnung (VO).
Ja der Flüchtling/Asylstatus ist genau dafür gedacht, bedrohte und Verfolgte Menschen (ausgenommen Schwerkriminelle, gar Mörder, sogar Massenmörder aus Afrika die in ihrer Heimat gesucht werden, die sagen nämlich auch sie seien verfolgt.!!!) Schutz zu bieten und sie aufzunehmen. Wenn die Gefahr vorbei ist, müssen sie ganz natürlich wieder in ihre Heimat zurück und die hier erfahrene sehr menschliche Hilfe lehrreich zu Hause fleissig ihren dortigen Mitmenschen weitergeben, zum Wohle ihrer Heimat.
Ahnungslosigkeit wird unterschätzt.
Nichts führt sicherer zu mehr Erfahrung
als zu wenig Erfahrung.
© KarlHeinz Karius
(*1935), Urheber, Mensch und Werbeberater
Ahnungslosigkeit wird unterschätzt.
Nichts führt sicherer zu mehr Erfahrung
als zu wenig Erfahrung.
© KarlHeinz Karius
(*1935), Urheber, Mensch und Werbeberater
Ein weiser Mann, dieser Dalai Lama! (Früher hat der Bundesrat ihn auch noch empfangen. )
Gut, machen wir doch sofort einen Versuch! Wir kommunizieren global, dass in der Schweiz jeder v. A. einen Job als Erntehelfer, oder Strassenreiniger, Schneeschipper bekommt. Sprich für seinen Unterhalt arbeiten MUSS!
Es wird sicher auch einen Moment dauern, bis die Nachricht in Bangladesh angekommen ist, somit sind wir leider etwas zu spät dran, aber den Effekt zu beobachten, wäre sicher interessant! Auch bei den bereits vorläufig Aufgenommen, die ja offenbar grausam heiss auf’s Arbeiten sind.
16. September 2019
Seit Juni ist die Plattform FRintegration.ch des Kantons Freiburg online. Es handelt sich um die erste Arbeitsplattform der Schweiz, die anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit Unternehmen verbindet. Sie gibt den Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, die Dossiers von arbeitsberechtigten Personen online abzurufen, sondern auch direkt auch Inserate für Stellen, Ausbildungs- oder Praktikumsplätze aufzugeben.
Nach:
fr.ch/de/gsd/alltag/integration-und-soziale-koordination/schweizer-premiere-plattform-stellt-kontakt-zwischen-unternehmen-und-fluechtlingen-und-vorlaeufig-aufgenommenen-her
Eine Win-win-Lösung: Sie unterstützt Unternehmen im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel und bietet Betroffenen die Chance, sich in die Arbeitswelt zu integrieren. Andere Kantone sollten diese Idee aufnehmen.
Warum soll einer der in die Gratis-Vollversorgung eingewandert ist arbeiten ?
Vorläufig im Kanton Zürich aufgenommene Personen können ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen. Nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren sind die Gesuche unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit der Rückkehr in den Herkunftsstaat zu prüfen.
Beim Statuswechsel F in B handelt es sich um eine Härtefallbewilligung.
Weitere Informationen zum Statuswechsel:
ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/asyl/statuswechsel-f-in-b.html
Der Ausweis B für Drittstaatsangehörige ist in der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis, die an ein Arbeitsverhältnis (mit Vertrag), an ein Studium / eine Weiterbildung (z. B. Doktoranden und Postdoktoranden) oder an einen Zivilstand (Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer, mit einem Niedergelassenen oder mit einem Aufenthalter) gebunden ist. Ebenfalls einen Ausweis B erhalten anerkannte Flüchtlinge.
Nach:
berufsbildung.ch/download/mb205.pdf
Bei vermittelbaren vorläufig Aufgenommenen muss der Ausweis F auch durch den Ausweis B ersetzt, werden, damit sie bei Bewerbungen überhaupt eine Chance haben und nicht weiter die kommunalen Sozialämter belasten. Offenbar ist in diese Richtung immer noch nichts unternommen worden.
März 2020
Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, werden unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat “vertieft” geprüft. Es muss sich um einen Härtefall handeln.
https://migration.lu.ch/asyl_und_rueckkehrberatung/umwandlung_ausweis_f_in_b
Aus dem Merkblatt:
“Der schwerwiegende persönliche Härtefall ist nicht leicht gegeben. Die betroffene Person muss sich in einer persönlichen Notlage befinden. Das bedeutet, dass ihre Lebens- und Existenzbedingungen, gemessen am durchschnittlichen Schicksal von ausländischen Perso- nen, in gesteigertem Masse in Frage gestellt sein müssen und die Verweigerung der Ertei- lung einer Aufenthaltsbewilligung für sie mit schweren Nachteilen verbunden wäre. Bei der Beurteilung eines Härtefalles müssen sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles be- rücksichtigt werden. Die Anerkennung als Härtefall setzt nicht zwingend voraus, dass die Anwesenheit in der Schweiz das einzige Mittel zur Verhinderung einer persönlichen Notlage darstellt. Auf der anderen Seite reichen eine lang dauernde Anwesenheit und eine fortge- schrittene soziale und berufliche Integration sowie klagloses Verhalten für sich alleine nicht aus, um einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall zu begründen. Vielmehr wird voraus- gesetzt, dass die ausländische Person so enge Beziehungen zur Schweiz unterhält, dass von ihr nicht verlangt werden kann, in einem anderen Land, insbesondere in ihrem Heimat- staat zu leben. Berufliche, freundschaftliche und nachbarschaftliche Beziehungen, welche die betroffene Person während ihres Aufenthaltes in der Schweiz knüpfen konnte, genügen normalerweise nicht für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (vgl. Urteil des Bundesver- waltungsgerichts C-188/2014 vom 15.03.2016 E. 5.2).”
https://migration.lu.ch/-/media/Migration/Dokumente/Einreise_Aufenthalt/umwandlung_f_in_b.pdf?la=de-CH
\”Das Urteil legt offen, wie engherzig die Schweizer Asylpolitik ist. Es ist beschämend für eines der reichsten Länder der Welt. Und hoffnungsvoll für die 45 000 Menschen, die hier vorläufig aufgenommen sind: Sie haben zwar kein Asyl erhalten – die Rückkehr in ihr Herkunftsland gilt aber als unzumutbar.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in drei Fällen entschieden, dass die Schweiz bei Personen mit Status F das Menschenrecht auf Familienleben verletzt. Nach dem Gesetz müssen sie eineinhalb Jahre warten, um einen Antrag auf Familiennachzug stellen zu dürfen, und wirtschaftlich unabhängig sein. Die Richter:innen in Strassburg fordern nun, dass fern von pauschalen Kriterien jeder Einzelfall zu prüfen sei. Beispielsweise, ob sich eine Person bemüht hat, finanziell unabhängig zu werden, es aber nicht schafft, oder ob sie zu krank ist, um eine Lohnarbeit zu finden.\”
Herr Oberli, gibt es für Sie keine Grenzen für die Zuwanderung in die Schweiz? Und wenn doch, wie wollen Sie diese Grenzen setzen?
\”Das Urteil legt offen, wie engherzig die Schweizer Asylpolitik ist. Es ist beschämend für eines der reichsten Länder der Welt. Und hoffnungsvoll für die 45 000 Menschen, die hier vorläufig aufgenommen sind: Sie haben zwar kein Asyl erhalten – die Rückkehr in ihr Herkunftsland gilt aber als unzumutbar.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in drei Fällen entschieden, dass die Schweiz bei Personen mit Status F das Menschenrecht auf Familienleben verletzt. Nach dem Gesetz müssen sie eineinhalb Jahre warten, um einen Antrag auf Familiennachzug stellen zu dürfen, und wirtschaftlich unabhängig sein. Die Richter:innen in Strassburg fordern nun, dass fern von pauschalen Kriterien jeder Einzelfall zu prüfen sei. Beispielsweise, ob sich eine Person bemüht hat, finanziell unabhängig zu werden, es aber nicht schafft, oder ob sie zu krank ist, um eine Lohnarbeit zu finden.\” (WoZ)