Gemäss Umfragen steht erfreulicherweise eine deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hinter dem Bankgeheimnis. Würde man aber die Frage stellen, ob es auch dazu dienen soll, unehrliche Steuerzahler zu schützen, würde dies wohl eine ebenso deutliche Mehrheit verneinen. Es geht deshalb nicht um die Frage, ob wir das Bankgeheimnis verteidigen oder preisgeben sollen. Es geht vielmehr darum, wie wir es interpretieren, welchen Zweck es verfolgen soll. Für die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) ist diese Frage klar: Das Bankgeheimnis soll die Privatsphäre derjenigen Kunden schützen, die schützenswert sind. Es gehört nicht zu den Zielen der BDP, Leute zu schützen, die ihren steuerlichen Pflichten bewusst nicht nachkommen.
Es ist auch nicht so, dass sich die BDP und ihr Präsident die Einführung eines Automatischen Informationsaustausches (AIA) herbeisehnen. Aber es ist unehrlich, nicht darauf hinzuweisen, dass uns diese Fragestellung schneller einholt, als uns lieb ist. Die EU ist mit dem Nachgeben von Luxemburg ihrem Ziel, den AIA einzuführen, ein grosses Stück nähergekommen. Gleichzeitig schmiedet auch die OECDOECD ist die Abkürzung von Organisation for Economic Cooper... entsprechende Pläne, während in der EU wiederum die Erkenntnis steigt, dass nur mit globalen Standards gleich lange Spiesse generiert und „lachende Dritte“ verhindert werden können – „Offshore Leak“ lässt grüssen.
In der Schweiz ist der Grundsatz unbestritten, sich an den jeweiligen OECD-Standards zu orientieren. Man kann nun einfach ganz fatalistisch abwarten und hoffen, dass der AIA nie zum OECD-Standard wird. Dabei riskieren wir, dass wir eines Tages dennoch den AIA als Standard präsentiert bekommen – ohne je an dessen Gestaltung partizipiert zu haben. Die andere Möglichkeit ist, sich zusammen mit Verbündeten in die pragmatische Ausgestaltung eines künftigen AIA einzubringen. Nicht nur Luxemburg und die Schweiz dürften daran interessiert sein, dass ein AIA als allfälliger OECD-Standard vernünftig und praxistauglich definiert wird.
Ein AIA wäre nur dann der Tod des Bankgeheimnisses, wenn Behörden und Steuerverwaltungen einen vollumfänglichen Datenzugriff auf Bankkundendaten erhalten. Einen solchen AIA will die BDP nicht, weil damit – abgesehen von der nicht mehr überschaubaren Datenflut – die Privatsphäre der ehrlich deklarierenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewährleistet wäre. Das Ziel muss deshalb sein, eine Form des AIA zu finden, der einerseits die Glaubwürdigkeit eines steuerlich konformen Finanzplatzes unterstreicht und andererseits die Privatsphäre weiterhin schützt.
In aller Selbstverständlichkeit liefern wir jährlich zusammen mit der Steuererklärung unsere steuerlich relevanten Bankdaten. Niemand fühlt sich dadurch in seiner Privatsphäre eingeschränkt; niemand hat je behauptet, das sei der Tod des Bankgeheimnisses. Wäre es ein so gravierender Einschnitt, wenn künftig genau diese Daten – und nur diese Daten – von der Bank auch an die Steuerverwaltung geschickt würden? Letztere hätte dadurch die Sicherheit, dass alles vollständig deklariert und nichts „vergessen“ wird; und die Privatsphäre wäre nach wie vor geschützt, weil ausserhalb der steuerlich relevanten Daten weiterhin alles „Privatsache“ bleibt. Ein solcher Standard könnte global eine breite Unterstützung bekommen und wäre für uns nicht der Verrat am Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger. Denn die ehrlich deklarierenden Steuerzahler dürften dies vielmehr als Vereinfachung betrachten und nicht als Eingriff in ihre Privatsphäre.
Die „Weissgeldstrategie“ heisst offiziell „Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz“. Wettbewerbsfähig bleibt er dann, wenn wir uns für gleich lange Spiesse im Rahmen von OECD-Standards einsetzen. Steuerlich konform wird er, wenn wir die Beweisführung antreten, dass In- und Ausländer ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Und das Bankgeheimnis lebt weiter, befreit von allen Verdächtigungen, auch Leute zu schützen, die nicht schützenswert sind.
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Kommentare anzeigen Hide commentsZitat: “In aller Selbstverständlichkeit liefern wir jährlich zusammen mit der Steuererklärung unsere steuerlich relevanten Bankdaten.”
Dem ist richtig so, somit leistet jede/r Arbeitnehmer/In ihren Teil.
Alles Weitere ist bestenfalls Parteipolitische Zwängerei, geht in Richtung “gläserne Bürger” und nagt bestenfalls noch mehr an der bereits angekratzen Glaubwürdigkeit in die Schweizer Politik.
Der nächste logische Schritt wäre nun, dass der Staat dann selbständig den Steuerbetrag beim Bankkonto abbucht
Weiter ist zu Bedenken, dass die Verwaltung den Bürger als unmündig anschaut und dann zu dessem Schutz sein ganzes Vermögen sowie die Einkommen krallt und den Leuten ein einfaches Taschengeld monatlich ausbezahlt, ähnlich Harz4 in D, nur bei uns bei der arbeitenden Bevölkerung.
Herr Landolt fungiert wiederum als Vorhut seiner famosen Bundesrätin
mit deren wunderlichen Abkehr von der schweizerischen Eigenständigkeit,
was ihn zu seinem Glück nicht unbedingt zu einem Spagat zwischen deren
Vorgaben und seiner Interessensbindung mit dem Bankwesen nötigt – den
Banken ist es natürlich recht, wenn ihnen keine komplizierten Mechanismen
aufgenötigt werden, zumal ihnen ausschliesslich der schnöde Geldgewinst
angelegen ist. Seine politische Existenz hängt praktisch von dieser
Bundesrätin ab; dass die BDP nach dem Abtreten der EWS weiterhin im
Bundesrat vertreten ist, das dürfte – wenn alles mit rechten Dingen
zugeht – abrupt ein Ende finden. Zurzeit spielt diese 5%-Partei eine überdimensionierte Rolle; ihrer harrt früher oder später die sichere Platzierung in einen Winkel ausserhalb des Scheinwerferlichts. Dass
in der Schweiz der Grundsatz unbestritten sei, sich an den jeweiligen
OECD-Standards zu orientieren, ist eine eigenmächtige Behauptung, die
Herr Landolt einfach einmal als Prämisse für seine nachfolgend glaubhaft
zu machen versuchten Taktikdarlegungen setzt: Dem schweizerischen
Souverän – im Gegensatz zur politischen Klasse – sind OECD-Forderungen
gewiss nicht Evangelium. “Dabei riskieren wir, dass wir eines Tages
dennoch die AIA als Standard präsentiert bekommen – ohne je an dessen Gestaltung partizipiert zu haben”: Dieser Ausspruch ist die elende Formulierung “Es kommt etwas auf uns zu”, welche normalerweise die
Angst impliziert, dass die Unratabfuhr nicht rechtzeitig zur Stelle
sein könnte, hier aber eher die unterwürfige Ergebenheit reflektiert,
sich zum vornherein in alle von aussen geforderten Ungehörigkeiten zu schicken. Er zeigt vor allem auf, dass die stets willfährige BDP-
Bundesrätin sich bloss rückgratlos auf dem internationalen Parkett
einschmeicheln will, in der Gewissheit, dass ihre linke Wählerschaft
ihr volle Unterstützung zuteil werden lässt. Diese Magistratin hier
zu erwähnen ist unabdingbar, denn sie ist eine von Herrn Landolts
Herrin und Meisterin; er selbst ist nur deren Herold.
Das Bankgeheimnis ist ein Vorhang, bei dem es dem Bankkunden überlassen ist ob er ehrlich oder unehrlich sein Vermögen dahinter verwaltet.Die allgemeinen Anschuldigungen gegen ausländische Kontoinhaber auf CH-Banken würde dann den Rasismus-Artikel tangieren, wenn eine SteuerCD mit nur schweizer Kunden, keine Gesetzesverstösse gemäss schweizer Recht hervorbringen würden.Das wird aber sicherlich nicht der Fall sein.Der ausländische Kunde legt sein Geld nicht nur apriori in der CH an, weil ihm sein Fiskus auf den Fersen ist – die Sicherheit wiegt hier sicher mehr auf. Warum dann gewisse schweizer Politiker immer noch das Bankgeheimnis wie eine Religion verteidigen, liegt wohl daran, dass schweizer Kunden absolut ehrlich und ohne Absicht gewisse Vorteile aus diesem “Geheimnis” erhalten möchten. Da müsste man vielleicht mal die nationalen und Internationalen Geldgeschäfte unter die Lupe nehmen – die nicht Gesetzeskonform über schweizer Banken abgewickelt werden. Das Prädikat, grösster Finanzplatz -(drehscheibe) würde wohl an Glanz verlieren, könnten Schmier- ,Bestechungs- und andere dubiosen Gelder nicht mehr über unseren Bankenplatz abgewickelt werden. Irgendwie müssen ja auch die Banken ihr Geld verdienen.Dabei ist ja klar, dass es nicht unser Verschulden ist, wenn ausländische Steuerbehörden marode Steuergesetze anwenden oder das Volksvermögen nach belieben verschleudern! Die Kündigungen aller Bankkonten ausländischer Kunden auf schweizer Banken lässt grüssen !
Der Informationsaustausch ist aktuell nur Fantasie.
Geschätzter Herr Nationalrat Landolt
Wie wollen Sie denn die Informationen von den Banken in den USA, Grossbritannien, Singapur, Europa und Russland dazu verpflichten die Daten zu liefern? Erst wenn diese Frage geklärt ist, macht es Sinn über die Datenlieferung inländischer Banken zu sprechen.
Lieber Herr Landolt
Ihr Zitat. In aller Selbstverständlichkeit liefern wir jährlich zusammen mit der Steuererklärung unsere steuerlich relevanten Bankdaten. Wie soll ich so was glauben, wenn ich an die Namen und Firmen aus der Schweiz denke, die im Offshore leaks zu lesen waren.
Mich würde eigentlich interessieren, welche Schweizer aus welcher Partei, die Schweiz durch das Bankgeheimnis am Meisten betrügen. Laut Statistik müsste jeder von uns viel weniger Steuern bezahlen, wenn wir keine “Betrüger im eigenen Haus” hätten. Aber das will die Mehrheit der Schweizer vermutlich gar nicht wissen, vermute ich mal.
Urs Scheiwiller
Laut Statistik müsste jeder von uns viel weniger Steuern bezahlen.
Glauben Sie an den Osterhasen? Weniger Steuern zahlen, lol. Die Rot/Grünen würden schon noch ein Plätzchen finden, damit auch dieses Geld verschwindet, aber sicher nicht bei den Eidgenossen, die brav ihre Steuern berappen.
Ob Links oder Rechts, Grün oder,was auch immer, es wäre doch in unser aller Interesse die Diebe am Staat aufzudecken oder sind sie Herr Durrer der Auffassung, Betrug am Staat sei lächerlich?
Lieber Herr Scheiwillerr
Sie bringen es auf den Punkt. Alle die ein Schlupfloch offen lassen wollen, um etwas zu verbergen, verteidigen mit fadenscheinigen Argumenten das Bankgeheimnis, sie sind wenigstens ehrlich.
Lieber Herr Scheiwiller
Sie bringen es auf den Punkt. Alle die ein Schlupfloch offen lassen wollen, um eventuell doch etwas zu verbergen, verteidigen mit fadenscheinigen Argumenten das Bankgeheimnis, sie sind wenigstens ehrlich, trotzdem betrügen sie das Volk.
Die Vorschläge von Martin Landolt gehen in die richtige Richtung. Wir brauchen keinen “Privatsphärenschutz”, von dem de facto nur Betrüger profitieren.
Je mehr “besonders Schlaue” die Steuern umgehen (häufig mit Hilfe von Banken), desto mehr müssen die Ehrlichen bezahlen. Da ist es doch viel besser, wenn die offiziell geschuldeten Steuern auch wirklich eingezogen werden können, und dafür kommen wir mit einem tieferen Steuersatz durch.
P.S.: An alle, die finden, der Staat müsse einfach mit weniger Geld auskommen: Machen Sie doch eine entsprechende Initiative! Aber sagen Sie konkret, wo Sie sparen wollen!
P.S.II: In Ländern mit tiefer Staatsquote (z.B. Mexiko) lebt es sich nicht unbedingt besser. Das warme Wetter hat nichts mit den tiefen Steuern zu tun, die Kriminalität schon eher…
Herr Heierli
Konkret sparen? Da gibt es z. B. sehr viel Sparpotenzial in den behördlichen Bürokratien.
Während sich die Privatwirtschaft in den letzten Jahren den Computerzeitalter angepasst und Bürokratie abbauen musste, tat die behördliche Bürokratie das Gegenteil.
Der Bürokratie bedarf es zuweilen in jeder “Firma”, jedoch immer im Ausgleich zu real Erwirtschaftetem.
Zum Thema: Konkretes Sparen, hier (m)ein Vorschlag:
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/wirkungsvolle-und-sinnvolle-integration/
@Rainer Selk:
– Mit Rassismusvorwürfen sollte man nicht so unüberlegt um sich werfen.
– Die pauschale Behauptung, man könnte 10% aller Stellen streichen, ohne dass irgend eine Einbusse zu verzeichnen wäre, geht mir langsam auf den Keks. Es gibt in der Schweiz haufenweise bürgerliche Exekutivmitglieder. Die könnten 1:1 vormachen, wie das geht. Tun sie aber nicht.
– Wenn die Stimmbürger in demokratischer Weise Tagesbetreuung für Kinder verlangen, dann muss man das halt akzeptieren. Auch die damit verbundenen Kosten. So funktioniert eben Demokratie. Ich selbst bin übrigens kein Befürworter von rund-um-die-Uhr-Vollkasko-Kinderbetreuung;-)
Frage an Herrn M. Landolt: Nehmen wir an, es habe ein Schweizer Steuerpflichtiger ein Wertschriftendepot bei einer CH-Bank und gleichzeitig einen Trust auf den brit. Virgin Islands mit etlichen Millionen Bestand. Die CH-Bank meldet brav den Depotbestand ans Kantonale Steueramt. Und was passiert mit den Trustgeldern in der Karibik ? Werden die von der dortigen Bank auch gemeldet ? Wenn nicht, was anzunehmen ist, so handelt es sich doch bei Ihrem Vorschlag um eine Teiltransparenz oder man könnte auch sagen: Scheintransparenz. Liege ich richtig oder falsch ? Danke für Ihre Antwort zu diesem Szenario.
An Hand der Pleitewellen die durch Europa und die Welt tingelt, versuchen Regierungen welche nicht mit Geld umgehen können, Firmen und Privaten Daumenschrauben anzulegen, um noch mehr Gelder zu generieren.
Sogar PolitikerInnen egal welcher politischen Richtung verstecken Gelder, weil Sie selber zwar diesen Wahnsinn wollen (politisch), aber nicht bezahlen wollen.
Es gibt Grenzen, wie viele Prozente ein Staat dem BürgerIn an Steuern abverlangen darf. Bist Du BürgerIn nicht willig, brauch ich Staat Gewalt. Hatten wir schon mal, beim Zehnten Eintreiben.
Laut ORF Teletext bleibt das Bankgeheimnis in Oesterreich! Sie liefern aber Daten für ausländische Kontoinhaber, wie wir es jetzt haben, mit Amerika.
Ach muss Neid schön sein.
Wieder ein Stückchen Schweiz an die EU gratis verkaufen? Nein. Wir sind wir, suverän und unabhängig, und das soll auch so bleiben.
Wie soll die Schweiz denn für euch Linke in der Zukunft aussehen?
Ich will doch wissen, ob ich mit meiner Familie auswandern muss, um Euch Neidhammels zu entfliehen.
Man könnte dem Vorschlag etwas positives abgewinnen, wenn es eine Erleichterung beim Ausfüllen der Steuererklärung bringen würde. Wenn also alle Bankdaten, die bereits an die Steuerbehörden übermittelt wurden, nicht erneut bearbeitet werden müssten. Somit wären diese Daten auch den Treuhändern und Anwaltskanzleien, die sich mit Kunden-Steuererklärungen befassen nicht mehr bekannt – ein Stück Geheimnis wäre somit noch gewahrt. Diese Variante ist zwar mit Vorbehalten behaftet, da ich die seriöse Bearbeitung durch die Steuersekretäre zu bezweifeln wage – nach meiner “Erfahrung” geht das Pflichtverständnis dieser Herren eher dahin, dem Steuerpflichtigen möglichst viel abzunehmen. Versäumnisse zu Gunsten des “Kunden” werden nicht behandelt.
Automatischer Informationsaustausch: Gastarbeiter in Angst
So titelte gestern ein Beitrag von 10 vor 10. http://www.srf.ch/sendungen/10vor10
Vielleicht wird jetzt einigen „Ich habe ja nichts zu verbergen“-Überwachungsbefürwortern auch langsam klar, wie das Meccano in Wirklichkeit läuft. Viele sind nun völlig perplex, wenn sie merken, dass es beim automatischen Informationsaustausch nicht wirklich um die „Reichen“ geht, die „unser Geld“ vor uns verstecken wollen.
Mit dem Federstrich einer Gesetzesänderung (hier die Einführung des automatischen Informationsaustausches mit dem Ausland AIA) unter der desaströsen Kapitulationsführung durch die damalige BDP-Bundesrätin Widmer-Schlumpf, wurden tausende ausländische Kleinsparer mit Konto oder Häuschen im Heimatland, mit einem Schlag kriminalisiert. Ohne dass sie etwas anders gemacht haben als bisher, hätten sie nun plötzlich etwas zu verbergen… nur können sie es jetzt nicht mehr.
Ganz perfid ist aber die Drohkulisse, mit der Ausweisung wegen Sozialgeldbetrug, falls zum Beispiel Krankenkassenverbilligungen bezogen worden sind, obschon im Ausland noch ein Konto mit Guthaben bestanden hätte. Wer sich bewusst ist, dass in vielen Kantonen die Krankenkassenverbilligungen automatisch zugeteilt werden, falls das steuerbare Einkommen einen bestimmten Betrag unterschreitet, kann nun durchschauen, wie „zwangsweise“ Staatsabhängigkeit funktioniert.
Nicht zu früh freuen, weil es ja um Ausländer geht; dasselbe gilt natürlich auch für alle Schweizer, die zum Beispiel in den letzten dreissig Jahren während den Ferien ein altes Bauernhaus in Spanien oder eine ausrangierte Mühle in Mexico liebevoll renoviert, dabei mit den örtlichen Handwerkern zusammengearbeitet und der Gemeinde die dort üblichen Steuern bezahlt haben. Oder wer sich an einer kleinbäuerlichen Kaffeeplantage in Togo beteiligt, oder wer noch ein 20‘000-Dollar-Erbkonto von einer alten Tante in Kanada besitzt, das er seit Jahren nicht benutzt hat usw. Sie alle können von einem Tag auf den anderen zu Verbrechern gemacht werden, die vom geifernden Pöbel als verachtenswerte Egoisten ohne Solidaritätsgefühl beschimpft werden dürfen.
Im Moment wird grad intensiv an der Ausdehnung der Informationsaustausch-Überwachung auch für Schweizer im Inland gewerkelt. Eine Möglichkeit hier für Einhalt zu sorgen, ist die Unterstützung der Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“. Sie will das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern. Die Mehrheit des Nationalrates hat ihr in der Wintersession 2016 deutlich zugestimmt. (Bravo!) Diesen Sommer soll der Ständerat darüber befinden.
Um den 10 vor 10 – Beitrag auch später noch zu finden:
Es handelt sich um die Sendung vom Dienstag den 16.05.2017