Rund um das Bankkundengeheimnis ist über die letzten Monate eine wildwüchsige Debatte entsprungen, bei der Begrifflichkeiten wie beispielsweise “der gläserne Bürger” oder “Weissgeldstrategie” immer wieder für Schlagzeilen sorgen. – Wozu dient das Bankkundengeheimnis überhaupt? Wen soll es schützen? Wen nicht?
Vorweg: Das BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... dient in erster Linie dem Bankkunden und nicht der Bank selbst. Es schützt die wirtschaftliche Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland. Die individuelle Privatsphäre ist etwas Wichtiges und Wertvolles, beinahe Intimes. “Über Geld spricht man nicht”, muss nicht heissen, dass man etwas zu verheimlichen hat. – Es entspricht nun einmal nicht unserer Mentalität, dass wir unsere Steuererklärung in der Zeitung veröffentlichen. Ich habe jahrelang nicht gewusst, wie viel mein Vater verdient, und ich weiss dies heute von meinen besten Freunden nicht. – Es ist Teil ihrer Privatsphäre.
Allerdings muss der Schutz der Privatsphäre über das BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... seine Grenzen haben. Und diese sind dann überschritten, wenn deliktisches Verhalten vorliegt. Oder klarer: Wer betrügt und “bescheisst”, darf nicht durch das BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... geschützt werden. Ob das nun Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung heisst, dürfte vielen Leuten egal sein. Es muss letztlich sichergestellt sein, dass diejenigen, die ihren Verpflichtungen nachkommen, von denjenigen unterschieden werden, welche dies nicht tun. – Wer die Schlechten schont, straft die Guten!
In diesem Kontext hat die BDP eine parlamentarische InitiativeMit einer parlamentarischen Initiative kann ein Parlamentari... angekündigt, die Nägel mit Köpfen macht und dennoch keinem Schweizer Medium eine Zeile wert war… Offenbar sind konkrete und sachliche Lösungsvorschläge zu wenig spektakulär. – Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... verlangt die Verankerung des BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe.... Diese Forderung ist zugegebenermassen nicht neu. Neu ist, dass sie nun endlich konkret eingereicht wird. Und neu ist, dass gleichzeitig auch in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... präzisiert werden soll, wen das BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... schützen soll und wen nicht. Dabei soll nicht nur bei Steuerbetrug, sondern neu auch bei schwerer – also systematischer und fortgesetzter – Steuerhinterziehung die Offenlegung massgeblicher Daten verlangt werden können. Es geht dabei nicht um das Vergessen eines Sparkontos oder der Jasskasse, sondern um die absichtliche, regelmässige Hinterziehung von erheblichen Vermögenswerten.
Damit ist gleichzeitig auch in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... verankert, dass alle anderen, sich korrekt verhaltenden Bürgerinnen und Bürger ihre Privatsphäre über das BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... weiterhin sichergestellt haben. Ideen wie der automatische Datenaustausch, also der ‘gläserne Bürger’ wären aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit aus der Welt geschafft.
Das Ziel der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist also die Stärkung des Bankkundengeheimnisses einerseits und gleichzeitig auch die Präzisierung, wen das BankkundengeheimnisZiel des Bankkundengeheimnis, besser bekannt unter der Bezei... schützen soll und wen nicht, andererseits. – Noch einmal: Wer die Schlechten schont, straft die Guten..!
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDas Bankkundengeheimnis sieht sich in Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen verankert. Muss es also wirklich in die Verfassung?
Martin Landolt schreibt: “Dabei soll nicht nur bei Steuerbetrug, sondern neu auch bei schwerer – also systematischer und fortgesetzter – Steuerhinterziehung die Offelegung verlangt werden können.”
Wo liegt der Unterschied zwischen schwerer und leichter Hinterziehung? Ich weiss es nicht.
Die ganze Debatte über das Bankkundengeheimnis läuft unter dem Begriff “Gerechtigkeit”. Niemand aber kann mir diesen Begriff klar definieren. Eine Leerformel – ein Wieselwort!