1. Finanzen & Steuern

Bankkundengeheimnis (nicht) für alle

Rund um das Bank­kun­den­ge­heim­​nis ist über die letz­ten Mo­nate eine wildwüchsige De­batte ent­sprun­gen, bei der Be­griff­lich­kei­ten​ wie bei­spiels­weise “der gläserne Bürger” oder “Weiss­geld­stra­te­​gie” immer wie­der für Schlag­zei­len sor­gen. – Wozu dient das Bank­kun­den­ge­heim­​nis überhaupt? Wen soll es schützen? Wen nicht?

Vorweg: Das Bankkundengeheimnis dient in erster Linie dem Bankkunden und nicht der Bank selbst. Es schützt die wirtschaftliche Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland. Die individuelle Privatsphäre ist etwas Wichtiges und Wertvolles, beinahe Intimes. “Über Geld spricht man nicht”, muss nicht heissen, dass man etwas zu verheimlichen hat. – Es entspricht nun einmal nicht unserer Mentalität, dass wir unsere Steuererklärung in der Zeitung veröffentlichen. Ich habe jahrelang nicht gewusst, wie viel mein Vater verdient, und ich weiss dies heute von meinen besten Freunden nicht. – Es ist Teil ihrer Privatsphäre.

Allerd​ings muss der Schutz der Privatsphäre über das Bankkundengeheimnis seine Grenzen haben. Und diese sind dann überschritten, wenn deliktisches Verhalten vorliegt. Oder klarer: Wer betrügt und “bescheisst”, darf nicht durch das Bankkundengeheimnis geschützt werden. Ob das nun Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung heisst, dürfte vielen Leuten egal sein. Es muss letztlich sichergestellt sein, dass diejenigen, die ihren Verpflichtungen nachkommen, von denjenigen unterschieden werden, welche dies nicht tun. – Wer die Schlechten schont, straft die Guten!

In diesem Kontext hat die BDP eine parlamentarische Initiative angekündigt, die Nägel mit Köpfen macht und dennoch keinem Schweizer Medium eine Zeile wert war… Offenbar sind konkrete und sachliche Lösungsvorschläge zu wenig spektakulär. – Die Initiative verlangt die Verankerung des Bankkundengeheimnis in der Verfassung. Diese Forderung ist zugegebenermassen nicht neu. Neu ist, dass sie nun endlich konkret eingereicht wird. Und neu ist, dass gleichzeitig auch in der Verfassung präzisiert werden soll, wen das Bankkundengeheimnis schützen soll und wen nicht. Dabei soll nicht nur bei Steuerbetrug, sondern neu auch bei schwerer – also systematischer und fortgesetzter – Steuerhinterziehung die Offenlegung massgeblicher Daten verlangt werden können. Es geht dabei nicht um das Vergessen eines Sparkontos oder der Jasskasse, sondern um die absichtliche, regelmässige Hinterziehung von erheblichen Vermögenswerten.

Dam​it ist gleichzeitig auch in der Verfassung verankert, dass alle anderen, sich korrekt verhaltenden Bürgerinnen und Bürger ihre Privatsphäre über das Bankkundengeheimnis weiterhin sichergestellt haben. Ideen wie der automatische Datenaustausch, also der ‘gläserne Bürger’ wären aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit​ aus der Welt geschafft.

Das Ziel der Initiative ist also die Stärkung des Bankkundengeheimnisse​s einerseits und gleichzeitig auch die Präzisierung, wen das Bankkundengeheimnis schützen soll und wen nicht, andererseits. – Noch einmal: Wer die Schlechten schont, straft die Guten..!

 

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Comments to: Bankkundengeheimnis (nicht) für alle
  • Mai 12, 2010

    Das Bankkundengeheimnis sieht sich in Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen verankert. Muss es also wirklich in die Verfassung?

    Martin​ Landolt schreibt: “Dabei soll nicht nur bei Steuerbetrug, sondern neu auch bei schwerer – also systematischer und fortgesetzter – Steuerhinterziehung die Offelegung verlangt werden können.”

    Wo liegt der Unterschied zwischen schwerer und leichter Hinterziehung? Ich weiss es nicht.

    Die ganze Debatte über das Bankkundengeheimnis läuft unter dem Begriff “Gerechtigkeit”. Niemand aber kann mir diesen Begriff klar definieren. Eine Leerformel – ein Wieselwort!

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