1. Sonstiges

Baugesuche im Kanton Baselland – Wochenblatt 11.2.2016

Baugesuche sind beim kan­to­na­len Bau­in­spek­to­rat ein­zu­rei­chen. Ein­zig Rein­ach bil­det hier eine Aus­nah­me. Rein­ach hat ein ei­ge­nes Bau­in­spek­to­rat. Das war auch gut zu den Zei­ten des gros­sen Wachs­tu­mes in Rein­ach. Seit Jah­ren ist die An­zahl der Bau­ge­su­che nicht grös­ser als in manch an­de­rer Ge­meinde des Kan­tons. Also doch nur ver­nünf­tig, dass in Zu­kunft Bau­ge­su­che von Rein­ach auch wie­der über das kan­to­nale Bau­in­spek­to­rat ge­hen.
Bauen ist re­gle­men­tiert und be­darf guter Vor­in­for­ma­ti­on. Die vier­sei­tige Info «­Weg­lei­tung Bau­ge­such» (im In­ter­net un­ter ww­w.­bau­in­spek­to­​​rat.bl.ch) dient der De­tai­l­in­for­ma­ti​​on zu den un­ter­schied­li­chen​​ Baubegehren.
Was kann das kan­to­nale Bau­in­spek­to­rat nicht was das Bau­in­spek­to­rat Rein­ach kann. Oder an­ders ge­fragt macht es nicht mehr Sinn zu­sam­men­zu­führen was zusammengehört?
Ich setze mich gerne für Sie in die­ser Fra­ge­stel­lung ein. Schrei­ben Sie mir Ihre Mei­nung.

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