1. Sonstiges

Bedingungsloses Grundeinkommen: geht da noch einer Arbeiten?

Bei der Diskussion um das Bedingungsloses Grundeinkommen liegt meistens der Fokus auf dem was man erhält. Fast regelmässig wird vergessen, dass man auch vieles vom Staat nicht mehr erhält.

Von Seiten der BefürworterInnen steht der Vorschlag im Raum, dass alle staatlichen Transferleistungen bis zur Höhe des Bedingungslosen Grundeinkommens entfallen.

Würde bei der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen dieser Vorschlag aufgegriffen würde sehr viel weniger Geld vom Staat kommen.

Das Einkommen der Erwerbstätigen besteht nicht nur aus ihrem Lohn, sondern auch aus diversen staatlichen Transferleistungen.

F​amilienzulagen, Kindergelder, Prämien-Verbilligunge​n, Schulgeld, subventionierte Kultur- und Sportveranstaltungen.​.. Die Liste liesse sich beliebig fortsetzten. In der Schweiz gibt es praktisch keinen Lebensbereich der nicht vom Staat subventioniert und reglementiert wird.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde AHV, IV, EL und EO überflüssig machen. Es bräuchte keine Prämien-Verbilligunge​n und keine Ausgleichskasse mehr.

Initiativtext Art. 110a Absatz 2: „Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dase​in und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.“

Was es für ein menschenwürdiges Dasein braucht, legt die amtliche Armutsgrenze fest. Für eine alleinstehende Person sind dies ungefähr CHF. 1000.- im Monat plus Kosten für Medizin und Wohnung. Was dann in etwa CHF. 2300.- im Monat macht. Pro Kind gibt es ca. CHF. 500.- zusätzlich.

Basierend​ auf dieser Rechnung würde die Durchschnittsfamilie mit 2 Kinder auf etwa CHF. 5600.- BGE pro Monat kommen.

Die durchschnittliche Krankenkassen-Prämie für eine Familie mit zwei Kinder beträgt CHF. 960.-. Die Krankenkassen-Prämien​-Verbilligung ist nicht die einzige staatliche Transferleistung die entfällt. Es gibt keine Kinderzulagen und auch keinen Kinderabzug bei den Steuern mehr. Subventionierte Ferienlager, Musikstunden und einiges mehr würde der Vergangenheit angehören.

Was heute ein Kind kostet, obwohl der Staat kräftig mit subventioniert, kann jeder selber googlen. Je nach Treffer werden Summen zwischen CHF. 500.- und CHF. 1300.- im Monat genannt.

An Hand dieser reichlich hypothetischen Überschlagsrechnung ist leicht zu ersehen, dass auch wenn 6000 Franken im Monat vom Staat kommen, gearbeitet werden muss.

Die Sozialdemokraten haben nachgerechnet und sind zu Schluss gekommen, dass vom Staat weniger kommen oder anders gesagt ein Sozialabbau stattfinden wird.

Wenn weniger kommt, wieso will man dann ein Bedingungsloses Grundeinkommen? Es ist ganz einfach: Es gibt weniger Geld aber dafür mehr Freiheit.

Mehr Freiheit bedeutet, dass man sein Leben selber planen kann. Investiert man sein BGE in seinen Betrieb oder verschafft man sich zusätzliche Sicherheit durch eine private Alters-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung​? Will man sich Weiterbilden oder auf Reisen gehen?

Jeder kann für sich entscheiden, was für ihm und seine Kinder am besten ist. Der Staat stellt keine Bedingungen und bevormundet nicht mehr.

Und wenn alles schief läuft hat man immer noch die existenzielle Grundsicherung.

Das Bedingungslose Grundeinkommen macht mit dem liberalen Motto: „Mehr Freiheit und weniger Staat“ ernst.

Existenzminimu​m»

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Bedingungsloses Grundeinkommen: geht da noch einer Arbeiten?
  • November 13, 2015

    Herr Kuske

    Schöne Zahlen… und Theorieen.

    Bei aller Liebe zur freien Entscheidung. Aber Sie vergessen den menschlichen Faktor, wie dieser in gewissen Menschen ausgelöst wird. Wenn ich mich dann frei entfalten kann, Reisen oder auch weiterbilden kann oder würde, auch dann ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalte. Warum soll ich dann Arbeiten?

    Zudem empfehle ich Ihnen mal die Existenzminimumberech​nung zu konsultieren. Dann dürfen Sie Ihre Zahlen revidieren. In diesen Beträgen sind AHV, IV EO und Steuern usw NICHT einberechnet, sowie Zusatzleistungen nicht berücksichtigt.

    ht​tps://www.bj.admin.ch​/content/dam/data/bj/​wirtschaft/schkg/be/3​7-be-ks-d.pdf

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    • Juli 19, 2021

      Ich Danke Ihnen für diese interessante Zusammenstellung und Aussagen! Gerne lese ich mich in den mitgelieferten Link ein!

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  • November 13, 2015

    Meines Wissens gibt es ein betreibungsrechtliche​s, soziales und wirtschaftliches Existenzminimum. Je nach Berechnungsschlüssel sieht das Resultat andres aus.
    Ausgangslage für meine hypothetische Berechnung ist Armutsgrenze, die Grenze wirtschaftlicher Entbehrung für eine erwachsene Person wie sie im Vimentis Lexikon definiert ist.
    Im Initiativtext steht kein Betrag. Also könnte man nochmals hinter die Bücher gehen und den kleinstmöglichen existenz-sicherenden Betrag definieren. Ein Betrag der so klein ist das er Anreize zum Arbeiten schafft aber im Notfall auf tiefsten Niveau das Überleben sichert (Essen, fliessendes Wasser, Heizung, Dach über den Kopf, Hygiene, Medizin und mehr nicht).
    Ich gehe davon aus, dass BGE weder den Menschen besser oder schlechter macht. Der Mensch bleibt so wie er ist.
    Wer keine Lust zu Arbeiten hat, der tut es auch ohne BGE nicht. Wer das heutige System konsequent ausnutzt und überall wo er einen Franken mehr generieren kann vorstellig wird, der macht ohne BGE, nach heutigem System, mehr Geld als mit.

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    • Juli 19, 2021

      Hier liegen Sie leider falsch. Es gibt nur ein Existenzminimum, welches vom Sozialamt und vom Betreibungsamt gleich behandelt werden müsste. Dies aber nicht tut oder sich nicht daran hält.

      Wenn Ihnen ja bewusst ist, dass es Menschen gibt welche unser Sozialsystem ausnützen, braucht es ja auch kein BGE welches einfach erneut einen Kamm über alles zieht und eine Pauschalisierung produziert. Ohne jegliche Abklärung eines Amtes wird dann Ausgeschüttet.

      Ihr​e Definition, was für die Existenzsicherung nötig ist, wird heute schon bezahlt. Und im heutigen System hat eine Familie welche am Existenzminimum ist wenigstens die Möglichkeit eine Zusatzleistung zu erwirken, was mit dem BGE nicht mehr der Fall ist und genau erneut die Ehrlichen trifft, welche schon um die Existenz kämpfen.

      Die unkorrekte Ausnutzung des Systems kann man nicht mittels solchem BGE bekämpfen, sondern mit rigerosen Kontrollen. Oder denken Sie mit BGE würden solche Sozialschmarotzer nicht erneut einen Weg finden das System auszunützen?

      Ergo ist ein BGE unnötig, unnütz, bringt nichts, verändert nichts… ausser die Korrekten werden erneut unnötig bestraft, welchen Sie somit die nötigen Beträge erneut kürzen würden.

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