1. Medien & Kommunikation

Bericht der Ombudsstelle: Die Interpretation der Rassismus-Strafnorm ist absurd.

Wieso nur ein Diskriminierungsverbot aus Gründen der Rasse oder der „sexuellen Orientierung“? Wieso wird Diskriminierung aus Gründen des Alters nicht ebenfalls bestraft? (z. B. die Entlassung älterer Arbeitnehmer)

Die Bestimmung ist inkonsequent: Wieso fällt Diskriminierung wegen körperlichen oder geistigen Behinderungen nicht unter das Strafrecht? Wieso nicht auch ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Sprache?

Das Strafrecht darf nicht Mittel zur Meinungskontrolle sein. Der Antirassismusartikel im Strafrecht soll abgeschafft werden!

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Comments to: Bericht der Ombudsstelle: Die Interpretation der Rassismus-Strafnorm ist absurd.
  • April 27, 2022

    Nur Einzelpersonen aller von Ihnen genannten Gruppen können bereits gegen Beleidigungen und Diskriminierungen klagen, und die schuldig Gesprochenen werden nach den bisherigen Gesetzen bestraft, auch mit Zahlungen an die Diskriminierten.

    Diskriminierte Sprachgruppen, Ethnien, Nationalitäten etc. hatten bisher nicht die Möglichkeit zu klagen, und das soll geändert werden. Gut so.

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