1. Finanzen & Steuern

Beseitigung der Heiratsstrafe: Wie umsetzen?

„Der Bun­des­rat hat im März 2018 die Bot­schaft zur Be­sei­ti­gung der «Hei­ratss­tra­fe» ver­ab­schie­det. Wie soll die di­rekte Bun­des­steuer an­ge­passt wer­den? Grundsätz­lich gilt: Eine gute Ehe­gat­ten­be­steue­​rung genügt dem Gebot der Gleich­be­hand­lung und berück­sich­tigt ö­ko­no­mi­sche An­rei­ze. Wel­ches Mo­dell ge­wählt wird, hängt letzt­lich davon ab, ob ein in­di­rekt oder ein di­rekt pro­gres­si­ver Tarif ein­ge­setzt wird. Bei einem di­rekt pro­gres­si­ven Tarif muss der Ge­setz­ge­ber fest­le­gen, ob er das In­di­vi­duum oder den Haus­halt be­steu­ern will. Falls er den Haus­halt be­steu­ern will, muss er wei­ter ent­schei­den, ob er der Zi­vil­stand­su­n­ab­​hän­gig­keit oder der Glo­bal­ein­kom­mens­​be­steue­rung den Vor­rang geben will. Damit die Re­form mehr­heits­fähig ist, emp­fiehlt sich das Mo­dell «­Mehr­fach­ta­rif mit al­ter­na­ti­ver Steu­er­be­rech­nung»​, wozu die Steu­er­behörde bei Ehe­paa­ren das Ein­kom­men zunächst ge­mein­sam ver­an­lagt. Da­nach er­stellt sie eine al­ter­na­tive Be­rech­nung, die sich an eine Be­steue­rung von Kon­ku­bi­nats­paa­re​n an­lehnt. Be­zahlt wer­den müsste je­weils der tiefere Be­trag.“ (B. Beh­nisch/M. Daepp/B. Jeit­zi­ner: Wie schafft man die Hei­ratss­trafe ab? Die Volks­wirt­schaft 7/2018, S. 49 vom 20.6.2018)

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