1. Aussenpolitik

Bilaterale Fiktionen

Bundesrat und der Wirt­schafts­ver­band​ Eco­no­mie Suisse emp­feh­len dem Schwei­zer Volk die Bi­la­te­ra­len Verträge als Re­zept gegen Souveränitätseinbusse​n im Verhältnis zu Eu­ro­pa.

Sie betrachten das neue Abkommen mit der EU über den Warenverkehr (2009) als beispielhaft für die künftigen Beziehungen der Schweiz zur EU. Die Schweiz werde – auch wenn sie nichts zur EU-Gesetzgebung zu sagen habe – mindestens auf Expertenebene noch angehört. Das wird als Vorteil hervorgehoben.

Nach dem neuen Abkommen wird in Zukunft die Schweiz auf ihren Warenverkehr – anstelle eigener Gesetze – die Vorschriften der EU anwenden. Alle künftigen Änderungen der EU-Vorschriften wird die Schweiz übernehmen.

Das Abkommen ist direkt anwendbar. Der schweizerische Gesetzgeber (Parlament und Volk) haben dazu nichts mehr zu sagen. Die Weiterentwicklung erfolgt auf dem Verwaltungsweg. Schweizerische Beamte dürfen an EU-Meetings als Beobachter teilnehmen. Bei allfälligen Differenzen dürfen sie darüber mit Beamten der EU diskutieren. Wenn die Schweiz neues EU-Recht nicht anwendet, ist die EU nach dem Abkommen berechtigt, die Schweiz unter Druck zu setzen und gegen sie Retorsionsmassnahmen zu ergreifen. Da die Schweiz auf den EU-Warenhandel existentiell angewiesen ist, wird sie damit in eine Erpressunsglage hineinmanövriert. Sie wird selbstverständlich jedes Mal nachgeben müssen.

Der Bundesrat hat in Zukunft die Befugnis, neues EU-Recht sofort für anwendbar zu erklären, ohne Entscheide des Parlaments und ein allfälliges Referendum abwarten zu müssen. Faktisch bedeutet dieser Mechanismus eine automatische Übernahme des EU-Rechts und hat mit Souveränität nichts mehr zu tun.

Zudem führt eine Fortsetzung dieser Abkommenspolitik zur Übertragung der verbleibenden Schweizer Gesetzgebung auf die Bundesverwaltung und die Wirtschaftsverbände. Es mag sein, dass diese Politik der Schweizer Verwaltung und der mitbeteiligten Wirtschaft noch gewisse Gestaltungsspielräume​ belässt. Sie ist dort auch durchaus beliebt.

Der Gestaltungsspielraum auf Verwaltungs- und Verbandsebene ergibt sich vor allem daraus, dass der Schweizer Gesetzgeber (Parlament und Volk) mit den bilateralen Verträge praktisch ausgeschaltet wird. Die bescheidenen Anhörungsrechte der Schweiz bei der Schaffung von neuem EU-Recht verschieben sich von den demokratischen Institutionen zur Verwaltung und zu den Verbänden, die keiner demokratischen Rechenschaftspflicht unterstehen. Demokratie und Gewaltenteilung werden ausgehöhlt.

Man mag einwenden, dass sei beim Warenverkehr kein Problem. Das ist vielleicht richtig. Dieselben Mechanismen gelten heute auch im Polizeirecht (Schengen) und im Luftverkehr. Bedenklich ist die Weiterentwicklung, die in raschen Schritten voranschreitet. Über kurz oder lang besteht mehr als 40% des Schweizer Rechts in der Übernahme von EU-Recht.

Die vom Bundesrat mit dem Bilateralismus dem Volk in Aussicht gestellte Souveränität ist wohl eine gutgemeinte Fiktion. Viel Sand wird von Amtes wegen in die Augen gestreut, um die Realität nicht an den Tag treten zu lassen. www.eugendavid.ch

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Bilaterale Fiktionen
  • September 25, 2010

    Wenn das stimmt was E. David in seinem Beitrag schreibt, so zeigt das nur wie schlecht der Bundesrat beim Abkommen über den Warenverkehr verhandelt hat. Vom in der Eidesformel enthaltenen “Wahrnehmen der Interessen der Schweiz” kann keine Rede sein. Die EU mit ihrem neuen Ratspräsident van Rumpuy, der als belgischer Premier versagte, zeigt mit ihren Pressionen und ihrem imperialen Gehabe, das sie kein “Friedensprojekt” ist, sondern ganz einfach ein Machtkonstrukt wie jedes grosse Staatengebilde. Die Aggresivität der EU tritt immer offener zutage.

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  • März 8, 2011

    EU-Sachzwänge

    Die Schweiz wird von der EU von einem Sachzwang in den nächsten geschubst. Das wäre auch beim EWR der Fall. Freiheit wo bleibst du?

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