Aufgrund der längst öffentlich bekannten und höchst fragwürdigen Machenschaften um MEDAS-Gutachten habe ich vor einigen Woche eine Stellungnahme des BSV erbeten, als Behidertenvertreterin der SVP Stadt Bern.
Grundlagen: Eigene menschenunwürdige Erfahrungen mit der MEDAS Bern und etliche längst bekannte Medienberichte, mitunter bezugnehmend auf den bekanntesten:
Wie deutsche IV-Gutachter in der Schweiz das grosse Geld machen
Quelle Tagesanzeiger 03.06.2011
Deutsche Fachärzte kommen tageweise in die Schweiz, um ohne Bewilligung IV-Patienten zu begutachten. Bund und Kantone machen sich nun daran, dem lukrativen Geschäftsmodell Grenzen zu setzen.
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Original-Abschrift des Antwort BSV vom 15.04.2014
Wir danken für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir diese wie folgt:
Seit 1.1.2012 wird das Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtung GmbH (ZVMB) von Dr. Kamil Müller und Dr. med. Gert Frühmark geleitet. Her Dr. Brinkman hat sich per Ende 2011 altershalber aus dem Begutachtungswesen zurückgezogen.
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Die ZVMB ist eine vom Bundesamt für SozialversicherungSozialversicherungen sind die im Gesetz verankerten, obligat... (BSV) zugelassene Gutachterstelle. Sie erfüllt die entsprechende Bedingungen zur Erstellung polydisziplinären Gutachten.
Die Inhaber der ZVMB-GmbH MEDAS Bern sind Dr. med. Kamil Müller, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH sowie Dr. med. Gert Frühmark, Facharzt für Neorologie FMH. Beide Ärzte verfügen über den Fähigkeitsausweis als Vertrauensarzt, sind zertifizierte ärztliche Gutachter SIM, seit 2007 resp. 2008 in der Begutachtung in der Schweiz tätig und sind auch jeweils in eigenen Prxen in der Schweiz niedrgelassen. Alle GutachterInnen und der Gutachter der ZVMB-GmbH MEDAS Bern verfügen über eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass die Berufsausübungsbewilligung gemäss ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtes keine Voraussetzung für die Erstellung von Gutachte in der IV darstellt, dass ihr Fehlen kein Grund für die Ablehnung eines Gutachters ist und keinen Einfluss auf die Rechtsgenüglichkeit hat. Somit bestand bei der Invalidenversicherung kein rechtlicher Grund, Gutachten von Herr Dr. Brinkmann in Frage zu stellen, zumal seine Fachlichen Qualifikationen stets ausgewiesen waren.
Was Herr Dr. Brinkmann betrifft, hat er am 4. August 2011 ohne jegliche Beanstadug die Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bernerhalten, da er stets alle Voraussetzungen für die Erlangung dieser Bewilligung erfüllt hat. Nicht zuletzt, weil er während Jahren bereits im Universitätsspital Bern tätig war.
Freundliche Grüsse
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Das Ganze ist Schönrednerei und Schutz von mehr als fragwürdigen Machenschaften. Ein Schlag ins Gesicht für alle welche von Gutachten der Brinkmann-Truppe betroffen sind.
Die besagte Truppe hat spätestens 2007 Gutachten erstellt OHNE gültige Schweizerische Berufsbewilligung. Obiges Schreiben belegt dass Dr. Brinkmann erst 2011 die geforderte Bewilligung erhielt.
Im Weiteren scheint jeder, welcher den Rentenverhinderergremien ins Konzept passt, Gutachten ausstellen kann, Hauptsache die IV kann der Bevölkerung schöngefärbte Statistiken auftischen.
Das BSV erstellt solchen Machenschaften einen Presilschein, im Wissen, dass viele Betroffene hintergangen wurden, zu Lasten der Allgemeinheit.
Man darf gespannt sein, wann die federführende SP/BR Sommuraga/BR Berset diesen Wahnsinn mit Methode (wie es seinerzeit der Beobachter nannte) endlich stoppt oder auch einen Wiedergutmachungsfonds für diese Betroffenen einrichtet.
Seit Jahren und bis dato schauen genau diese verantwortlichen Kreise weg, obschon jenste edie immer und immer wieder auf solche Misswirtschaft aufmerksam machen und scheinen es unter den linken Filztepich wischen zu wollen, wie vieles Andere im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen, vor allem gegenüber Schweizer Bürger/Innen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsEs ist schon unglaublich, was hier mit den Patienten gespielt wird!!
Der Tages Anzeiger schreibt hierzu u.a.
“Sowohl bei (. . .) als auch beim Psychiater und Neurologen Dr. Brinkmann handelt es sich um zwei senkrechte Mannen, die Garanten für eine objektive Begutachtung sind, und zwar auf eine Weise, die nicht den Geschmack eines jeden Geschädigtenanwalts finden wird . . .» (Tages-Anzeiger)
Artikel zum Thema
Berner Gutachter macht gute Geschäfte mit leichtgläubiger IV
Mit seiner Firma ZVMB GmbH erstellt der Neurologe und Psychiater Rüdiger Brinkmann seit 2003 Gutachten für die Invalidenversicherung. Dass er sein Millionengeschäft gar nicht ausüben dürfte, stört die IV nicht. Mehr…
Von René Staubli 19.05.2011
Friedrich Senn schieb vor 1 Jahr
“Als in Bern praktizierender Arzt und Gutachter bin ich enttäuscht, dass seit Erscheinen dieses Artikels erneut nichts geändert hat. Warum ist der Kantonsarzt laut Presse deutscher Wochenaufenthalter, welcher kein Französisch spricht? Warum ist er im Medizinalberuferegister nicht auffindbar? Warum hat er selber keine BAB? Werden deutsche IV-Gutachter deshalb mit Samthandschuhen angefasst?”
Was ist denn das für eine Schweinerei und warum lassen das die Linken in Bern zu!?
Hier wird für ein Gutachten Fr. 9’000.00 bezahlt und zwar für schätzungsweise ca. 4-5 Stunden Arbeit!
Allo, Ihr SP und Grünen Freunde, die immer gegen CEO’s wegen ihren hohen Löhnen auf die Barrikaden gehen! Rechnet doch bitte mal den Lohn dieser Gutachter, die nicht einmal die entsprechende Ausbildung haben und deshalb offenbar keine Zulassung haben, aus! Für einen halben Tag Fr. 9’000.00 ergibt Bai einer 40h – Woche Fr. 72’000.00 und auf das Jahr gerechnet etwa Fr. 3’500’000.00 und das auf Kosten der IV also auf unsere Kosten!
Danke für Eure RV!
Insbesondere seit der 6. IV-Revision versucht das BSV mit allen Mitteln und aller Gewalt, die IV-Fälle aus den Dossiers wegzuhaben. Bei dieser Aufgabe kommt deren perfide inszeniertem Gutachtersystem eine sehr grosse Rolle zu. Den IV-Betroffenen wird vom BSV und den IV-Stellen jeweils systematisch und kategorisch jede Einigungslösung bei der Auswahl einer unabhängigen und neutralen Gutachterstelle verweigert. Mit grober Einschüchterung werden die Betroffenen gezwungen bzw. genötigt, sich zu den einseitig von der IV aufdiktierten MEDAS-Gutachterstellen zu begeben (welche von der IV abhängig und somit befangen sind), um sich dort gesundschreiben lassen zu müssen. In Reaktion auf vorgängig vom Bundesgericht geäusserte Kritik dieses Verfahrens, hat man mittlerweile – zum Schein – einen sogenannten Zufallsgenerator eingeführt, der die MEDAS-Gutachterstelle jeweils bestimmt. Dies ist jedoch reine Augenwischerei, da der Zufallsgenerator ausschliesslich aus einem bestehenden, alleine von der IV zuvor eingerichteten MEDAS-Gutachtertopf auswählt. Es gibt nach wie vor keine Begutachtungen bei unabhängigen und neutralen Gutachterstellen und jegliche Einigungslösungen werden verweigert! Bei diesen Schein-Begutachtungen dürfen dann übrigens nicht einmal Ehepartner als Zeugen anwesend sein, was auch sehr verdächtig ist.
Dies alles sind nicht etwa leere Behauptungen vom Hörensagen, sondern mit schriftlichen Dokumenten von direkt betroffenen Personen belegbare Tatsachen, welche dem Schreibenden vorliegen und zu geeignetem Zeitpunkt den Medien zugespielt werden.
Gemäss inoffiziellen Untersuchungen fallen 9 von 10 solcher Schein-Begutachtungen zum vollen Nachteil der IV-betroffenen Personen aus. Etwas anderes ist ja unter diesen Umständen auch nicht zu erwarten…
In der Folge solcher MEDAS-“Gutachten” werden die IV-Betroffenen als “100% gesund” und “mit ausreichend vorhandenen Arbeitsressourcen” an die öffentliche Sozialhilfe abgeschoben. Dort werden die Betroffenen sogleich zu gar nicht oder völlig unzulänglich bezahlter Zwangsarbeit im sogenannten “2. Arbeitsmarkt” gezwungen und genötigt. Im Lügenjargon der BSV-Pressemitteilungen nennt sich das dann “erfolgreiche Integration”.
In Anbetracht des verfassungsmässig und auch im Hinblick auf die Menschenrechte ausser Kontrolle geratenen staatlichen IV-Debakels und den von der staatlichen IV-Organisation gegenwärtig in tausenden von Fällen begangenen Menschenrechtsverletzungen (Einschüchterung, Nötigung, kategorische und systematische Verweigerung von neutralen und unabhängigen Gutachterstellen, etc.), wäre Bundesbern gut beraten, dieses für unser Land untragbar gewordene IV-Debakel zu stoppen und die in der Praxis gescheiterte 6. IV-Revision rückgängig zu machen, anstatt krampfhaft noch weiter an diesem Debakel festzuhalten und von “Betrugsbekämpfung” zu schwatzen. Es regt sich mittlerweile jeden Tag mehr Widerstand gegen diese staatliche IV-Willkürpolitik und es werden nun zunehmend Klagen bis an das EGMR in Strassburg getragen. Ganz Europa wird zunehmend aufmerksam auf diese befremdenden Zustände, die ganz besonders schlecht zum Menschenrechtsverständnis unserer Nation passen. All dies ohne dass der verantwortliche BSV-Departementsvorsteher Berset (SP) endlich einschreitet.
Solche wildwestmethoden sind gerade von der SVP gewollt. Siehe auch der Fall wo Richter gleichzeitig als Angestellter einer Firma waltet um zu dessen Gunsten Entscheide gefällt wurden
Herr Mahler
können Sie den MitbloggerInnen bitte verdeutlichen/erklären, was Sie mit Ihrem Beitrag zum Blog aussagen möchten?
Danke, ansonsten erscheint es ein weiterer rein themenfremder unsachlicher Rundumschlag. Auch genannt Muster/bzw. Mahleraussage ohne Wert/bzw. argumentloses Anti-SVP-Geschreibsel.
Die befangen-korrupten MEDAS-Gutachterstellen, welche den Sozialversicherungen und insbesondere der IV nach dem Mund schreiben, sind jedenfalls auch Mitte 2014 ein unverändert bestehender Skandal ungeahnten Ausmasses. Die IV bezahlt, wie mittlerweile bekannt ist, für solche oftmals nachweislich fingierte und unvollständige Schein-Gutachten pauschal sehr gerne Fr. 9’000.– bis 11’000.– (notabene ein unerhörter Steuergeldermissbrauch), um gestützt auf solche “Gutachten” die Betroffenen dann als “gesund und 100% erwerbsfähig” einfach an die Endstation öffentliche Sozialhilfe abzuschieben. Dass diese “Gutachten” auch noch unter grober Nötigung der Betroffenen erwirkt werden (kategorisch keine Gewährung einer Einigungslösung bei der Auswahl einer neutralen und unabhängigen Gutachterstelle!) ist eine völlige Pervertierung aller rechtstaatlichen Grundsätze.
Zum diesem unerträglichen Gutachterunwesen, welches von einem Filz aus Politik (quer durch ALLE Parteien), dem BSV und einer korrumpierten höchstrichterlichen Rechtsprechung bis jetzt immer wieder gedeckt wurde, siehe auch die beiden unverändert aktuellen Beobachter-Artikel:
“Gutachter – Die Gesundschreiber”
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/ahviv/artikel/gutachter_die-gesundschreiber/
“IV-Renten Den medizinischen Gutachtern ausgeliefert”
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/ahviv/artikel/iv-renten_den-medizinischen-gutachtern-ausgeliefert/
Siehe dazu auch den SRF-Beitrag “Rente weg: IV macht Kranke per Gesetz gesund”
http://www.srf.ch/konsum/themen/versicherungen/rente-weg-iv-macht-kranke-per-gesetz-gesund#main-comments
Ein interessanter Artikel für Sie:
http://ivinfo​.wordpress.com/2011/02/24/missbrauchspolemik-vom-stammtisch-in-den-bundesrat/
Hinweis auf eine neue Online-Umfrage für IV-Betroffene:
Auf der Webseite ivdebakel.ch wurde für IV-Betroffene eine Umfrage online geschaltet, Direktlink. http://ivdebakel.ch/blog/index.php/beispiel-seite/umfrage
Die Fragestellungen, besonders auch im letzten Teil, sind hochinteressant und in dieser Form und Direktheit meines Wissens noch nie zuvor in einer IV-relevanten Umfrage gestellt worden. Es ist zu hoffen, dass sich möglichst viele direkt IV-Betroffene in diese Umfrage einbringen werden.
Die bisher eingegangenen Antworten sind beunruhigend und bestätigen ein weiteres Mal die fragwürdigen und menschenverachtenden Methoden der Organisation IV.
Siehe exemplarisch dazu auch die Antworten auf die letzte Frage in der Umfrage, lautend:
“Haben Sie infolge der ganzen Belastung und Traumatisierung im Zusammenhang mit Ihrem IV-Verfahren schon an Suizid gedacht?”
Die breite Öffentlichkeit und vermutlich auch ein Grossteil der Volksvertreter/Innen in Bundesbern haben bislang keine Ahnung, was effektiv hinter den Kulissen dieser sogenannten Sozialversicherung abgeht und wie diese die Lebensschicksale von IV-Betroffenen mit beiden Füssen tritt.