Der Bundesrat hat anhand von Notrecht wirtschaftliche Hilfen für Betroffene der aktuellen Coronapandemie beschlossen. Da Notrecht jedoch auf 6 Monate befristet ist, haben Bundesrat und Parlament gemeinsam das Covid-19-Gesetz ausgearbeitet, welches die Massnahmen gesetzlich absichert. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weswegen nun darüber abgestimmt wird. Dieses Gesetz behandelt allerdings weder Massnahmen wie die Maskenpflicht, das Versammlungsverbot, oder eine Impfpflicht; diese Massnahmen stützen sich auf das Epidemiengesetz, welches 2013 vom Volk gutgeheissen wurde.

Ausgangslage

Am 25. Februar 2020 wurde der erste bestätigte Fall von COVID-19 in der Schweiz beobachtet. Das Virus breitete sich rasch aus und der Bundesrat ergriff deshalb eine Reihe von Massnahmen: am 28. Februar 2020 verbot er Demonstrationen mit mehr als 1’000 Personen; am 13. März 2020 verbot er Demonstrationen mit mehr als 100 Personen und befahl Schulschliessungen; am 16. März verhängte er die ausserordentliche Lage und erwirkte ein generelles Demonstrationsverbot sowie die Schliessung von Geschäften; am 20. März verbot er Versammlungen mit mehr als 5 Personen. Während des Jahres 2020 und der ersten Hälfte des Jahres 2021 hielt die Situation an und die Massnahmen wurden je nach aktueller Situation gelockert und wieder eingeführt.

Bei der Einführung der ersten Massnahmen stützte sich der Bundesrat auf das schon bestehende Epidemiengesetz. Die Schliessung von Geschäften und die weiteren Einschränkungen hatten jedoch eine erhebliche Auswirkung auf die Wirtschaft. Als der Bedarf an finanzieller Hilfe stieg, beschloss der Bundesrat weitere finanzielle Unterstützungsleistungen für Menschen und Unternehmen. Diese waren im Epidemiengesetz jedoch nicht vorgesehen. Folglich stützte sich der Bundesrat auf das auf sechs Monate befristete Notrecht. Da die Massnahmen nach dieser Frist weiterhin nötig waren, legte der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, um die zur Verlängerung der Massnahmen notwendige gesetzliche Basis zu schaffen. Dieses Verfahren entspricht der von der Verfassung vorgeschriebenen Vorgehensweise. Im September 2020 wurde der Entwurf dann vom Parlament angenommen. Das resultierende Covid-19-Gesetz enthält zurzeit Massnahmen bezüglich Finanzhilfen an Unternehmen, Kurzarbeitsgelder, Erwerbsausfall, Hilfspakete für Kultur, Sport und Medien, Hilfsgelder für Kindertagesstätten, Notfallversorgung mit medizinischen Gütern, gesetzliche Grundlage für ein Impfzertifikat und Möglichkeit der digitalen Durchführung von Generalversammlungen von Firmen und Vereinen.

Was wird geändert?

Um das Gesetz an die sich kontinuierlich entwickelnde Situation anzupassen, wurde der Text im Dezember und März geändert. Da das Parlament diese Änderungen für dringlich erklärte, sind sie sofort (statt wie im Normalfall nach der Referendumsfrist) in Kraft getreten. Damit ist eine eigenartige Situation entstanden: zur Abstimmung steht das Gesetz in seiner Fassung vom 25. September, auch wenn diese Fassung nicht mehr in Kraft ist. Würde das Gesetz durch das Referendum abgelehnt, träte das Gesetz jedoch vollständig ausser Kraft – auch jene Teile, die nach September geändert wurden. Das Gesetz ist befristet und fast alle Regelungen gelten bis Ende 2021. Nur einzelne Teile der Artikel 1 (Gegenstand und Grundsätze), 17 (Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung) und 9 (Insolvenzrechtliche Massnahmen) werden jeweils bis Dezember 2022 und 2031 in Kraft bleiben. Wenn die Stimmbevölkerung allerdings das Covid-19-Gesetz ablehnt, tritt es am 25. September 2021 – ein Jahr nach der Annahme durch das Parlament und drei Monate früher als im Falle einer Annahme – ausser Kraft.

Auswirkungen

Alle bis September gesprochenen Hilfsgelder würden bei einer Ablehnung trotzdem fliessen. Damit würde jedoch die gesetzliche Grundlage für die Unterstützungsleistungen entfallen: um diese fortführen zu können, müssten Bundesrat und Parlament eine neue Gesetzesgrundlage schaffen.

Offen ist auch, ob der Bundesrat im Fall einer Ablehnung Teile des Gesetzes – wie zum Beispiel die finanzielle Hilfe für Menschen und Unternehmen – mithilfe von Notrecht wieder in Kraft setzen könnte. Eine Ablehnung würde zudem für den Bundesrat die Hürden erhöhen, um bei einer nächsten Pandemie Finanzhilfen durchzusetzen. Der Bundesrat wird auf jeden Fall weiterhin fähig sein, Massnahmen gestützt auf das Epidemiengesetz zu treffen. Dies schliesst unter anderem die Schliessung von Läden und Restaurants mit ein, das Verbot von Veranstaltungen und den Kauf und die Verteilung von Impfstoffen.

Argumente der Befürworter

Laut Bundesrat und Parlament bilde die Coronapandemie die schwerste Gesundheitskrise seit dem Zweiten Weltkrieg und habe zudem eine grosse Wirtschaftskrise ausgelöst. Viele Wirtschaftsbereiche wie etwa das Gastgewerbe, Kultur und Sport hätten während des letzten Jahres wenig oder gar kein Einkommen gehabt. Auch die Medien seien in eine heikle Situation geraten, weil die Werbeeinnahmen stark zurückgegangen seien. Das Covid-19-Gesetz basiere auf Solidarität und sichere die Unterstützungsmassnahmen von über 100‘000 Unternehmen und über 500‘000 Menschen, die auf diese finanziellen Hilfen angewiesen seien. Sollten diese Massnahmen auch in Zukunft notwendig sein, so werde bei einer Ablehnung die notwendige Rechtsgrundlage fehlen, um diese Beihilfe schnellstmöglich zu gewährleisten. Dies gefährde die viele Unternehmen und Arbeitsplätze, die sich bislang dank dieser Hilfe über Wasser halten konnten. Das Gesetz ist zudem auf demokratischer Basis entstanden: es wurde von Bundesrat und Parlament erarbeitet und im September 2020 vom Parlament angenommen.

Das Covid-19-Gesetz regle unter anderem, wie die Versorgung mit medizinischen Gütern und Leistungen gewährleistet sein könne. Das Gesetz sehe auch Ausnahmen von den Zulassungspflichten vor; der Bundesrat habe jedoch entschieden, dass dies für Covid-19-Impfstoffe nicht gelten soll. Impfstoffe werden also erst zugelassen, wenn der Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweis erbracht sei.

Argumente der Gegner

Laut den Gegnern sei das Covid-19-Gesetz ohne ausreichende Einbeziehung der Bevölkerung entstanden. Die Souveränität des Volkes werde somit nicht beachtet. Nach Ansicht des Referendumskomitees sei es zudem möglich gewesen, die notwendigen Massnahmen ohne Rückgriff auf das Notrecht durchzuführen. Dieser Rückgriff bilde einen Präzedenzfall, der zur Dauer-Vollmacht des Bundesrates führen könne. Der Bundesrat habe sich auch nicht an die Vorgabe der Verfassung gehalten, dass die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollen.

Der Bundesrat habe in seiner Botschaft zum Epidemiengesetz geschrieben, eine ausserordentliche Lage nur bei einer «Worst Case Pandemie (Spanische Grippe)» auszurufen, woran er sich nicht gehalten habe.

Das Gesetz bleibe bei einer Annahme teilweise bis 2031 gültig, mit Massnahmen ohne Ende. Es sei zudem überflüssig: die beste Hilfe für die Unternehmen sei nämlich die sofortige Beendigung der Schliessung von Geschäften und der weiteren Einschränkungen. Ohne die katastrophalen Massnahmen des Bundesrates hätte sich gar kein Bedürfnis für eine Hilfe vom Staat ergeben.

Neben ein paar positiven Elementen enthalte das Covid-19-Gesetz auch viel Schädliches, wie die Ermöglichung verkürzter Zulassungen von Impfstoffen und Subventionen für die Medien. Ausserdem diskriminiere es die Ungeimpften.

Ferner seien die Massnahmen des Bundes nicht – wie in der Verfassung verlangt – auf ihre Wirksamkeit überprüft worden.

Literaturverzeichnis

Bundesamt für Gesundheit (2020). Neues Coronavirus COVID-19: Erster bestätigter Fall in der Schweiz. Gefunden am 18. Mai unter Link

Bundeskanzlei (2021). Vorlage Nr. 573 Übersicht (Bundesgesetz vom 28.09.2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)). Gefunden am 17. Mai 2021 unter Link

Bundesrat (2020). Bundesrat verschärft Massnahmen gegen das Coronavirus zum Schutz der Gesundheit und unterstützt betroffene Branchen. Gefunden am 18. Mai unter Link

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Parlament.ch (2021). Notstandsrecht. Gefunden am 17. Mai 2021 unter Link

Tages Anzeiger (2021). Das eigenartigste Referendum der Schweizer Geschichte. Gefunden am 17. Mai 2021 unter Link

Bundesgesetz_ueber_die_gesetzlichen_Grundlagen_fuer_Verordnungen_des_Bundesrates_zur_Bewaeltigung_der_Covid-19_Epidemie_(Covid-19-Gesetz).pdf – PDF

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