Der Klimawandel erhält seit jüngstem wieder vermehrt politische Aufmerksamkeit. In der Schweiz lancierte der Bundesrat diesbezüglich eine Neuauflage des CO2-Gesetzes. Diese Totalrevision scheiterte zuerst Ende 2018 im Nationalrat. Danach griff der Ständerat kurz vor den Parlamentswahlen 2019 die Vorlage wieder auf. Nach hitzig geführten Debatten verabschiedeten die beiden Räte den Gesetzesentwurf im September 2020.
Nach erfolgreicher Annahme im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... kamen genug Unterschriften für ein Referendum zusammen, weshalb das Schweizer Volk am 13. Juni 2021 über diese Vorlage entscheidet.
Ausgangslage
Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris. Damit verpflichtete sie sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Der Bundesrat hat daraus das Ziel abgeleitet, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber 1990 zu reduzieren. Bereits 2018 war absehbar, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, so betrug 2019 die Emissionsreduktion erst 14%. Um das nächste Ziel, die Reduktion von 1990 bis 2030 um 50% zu erreichen, müssten die Anstrengungen verstärkt werden.
Die Wichtigkeit der Massnahmen zum Klimaschutz ist unumstritten. Allerdings herrscht Uneinigkeit darüber, mit welchen Instrumenten die Ziele erreicht werden sollen, und wie streng die Vorgaben sein dürfen.
Momentan kommen 5 Instrumente zum Zug: CO₂-Abgabe, Emissionshandelssystem, Fördergelder für klimafreundliche Investitionen bzw. Forschung, Grenzwerte für importierte Neuwagen und CO₂-Kompensation von Treibstoffimporten.
Die CO₂-Abgabe wird auf den Verbrauch von Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas erhoben. Derzeit werden 96 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Zwei Drittel der Einnahmen werden an Bevölkerung und Unternehmen rückverteilt, ein Drittel wird für klimafreundliche Investitionen gesprochen.
Die momentan geförderten klimafreundlichen Investitionen und Technologien umfassen beispielsweise energiesparende Gebäudesanierungen oder Forschung zu alternativen Treibstoffen.
Grossverbraucher wie Ölraffinerien sind von der CO₂-Abgabe befreit und beteiligen sich stattdessen am Emissionshandelssystem der EU.
Wer Treibstoff importiert, muss Stand 2021 12% der entstehenden Emissionen kompensieren. Bisher dürfen die daraus entstandenen Kosten mit maximal 5 Rappen pro Liter Treibstoff an die Konsumenten und Konsumentinnen weitergegeben werden. Zwischen 2013 und 2019 wurden die Kosten mit knapp 1 Rappen pro Liter Treibstoff veranschlagt.
Was wird geändert?
Erstens wird der Maximalsatz der CO₂-Abgabe von 120 auf 210 Franken pro Tonne CO₂ erhöht. Gleichzeitig können sich nun grundsätzlich alle Unternehmen mit einer Verminderungsverpflichtung von der CO₂-Abgabe befreien.
Zweitens wird eine Flugticketabgabe eingeführt, die je nach geflogener Distanz zwischen 30 und 120 Franken beträgt. Für einen Flug mit dem Privatflugzeug zahlt man zwischen 500 und 3000 Franken.
Drittens wird ein Klimafonds eingeführt. Ein Drittel der Einnahmen aus der CO₂-Abgabe und höchstens die Hälfte der Einnahmen aus der Flugticketabgabe fliessen in den Klimafonds. Der Fonds fasst die bisherigen Förderinstrumente für klimafreundliche Investitionen und Technologien zusammen. Neu wird ein Teil des Geldes für die Bekämpfung von Klimaschäden in besonders betroffenen Regionen verwendet. Der Rest, nämlich zwei Drittel der Einnahmen aus der CO₂-Abgabe und mindestens die Hälfte der Einnahmen aus der Flugticketabgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Jede Person erhält den gleichen Betrag. Neu erhalten nur die Unternehmen eine Rückerstattung der CO₂-Abgabe, die keine Verminderungsvereinbarung abgeschlossen haben. Ihre Rückerstattung ist proportional zur abgerechneten Lohnsumme.
Viertens muss, wer Benzin und Diesel importiert, mehr Geld in Kompensationsprojekte investieren. Bis 2024 können maximal 10 Rappen, ab 2025 maximal 12 Rappen pro Liter als Zuschlag an der Tankstelle erhoben werden.
Fünftens sinken die Emissionsgrenzwerte für importierte Neuwagen, und die Strafzahlungen bei Nichteinhaltung werden höher.
Sechstens werden ab 2033 fossile Heizungen fast nicht mehr installiert, weil die erlaubten Grenzwerte Jahr für Jahr sinken.
Siebtens müssen die Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank regelmässig über die finanziellen Risiken resultierend aus dem Klimawandel berichten. Ansonsten ist der Finanzsektor nicht direkt vom CO₂-Gesetz betroffen.
Auswirkungen
Eine Studie des unabhängigen Beratungsunternehmens Ecoplan hat ergeben, dass eine Erhöhung des CO₂-Abgabesatzes die Lenkungswirkung verstärkt, d.h. dass damit weniger CO₂ ausgestossen wird. Einerseits bedeutet der dadurch tiefere Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe, dass insgesamt weniger Geld für deren Import ausgegeben werden muss. Andererseits müssen Unternehmen ohne Einsparungen mit höheren Kosten rechnen.
Autofahrer und Autofahrerinnen mit einem treibstoffintensiven Auto zahlen zudem bereits mehr Geld beim Autokauf. Wird das Auto mit erneuerbaren Treibstoffen wie Strom betrieben, ist nicht mit Aufpreisen zu rechnen.
Argumente der Befürworter
Unter den Befürworterinnen und Befürwortern sind der Bundesrat, eine Parlamentsmehrheit sowie die Komitees «Klimaschutz mit CO₂-Gesetz» und «Verein Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz».
Die Schweiz sei vom Klimawandel besonders betroffen, weil die Temperaturen doppelt so stark wie im weltweiten Durchschnitt steigen. Deshalb seien Massnahmen zum Klimaschutz umso dringender. Nichtstun würde nur mehr Kosten verursachen.
Die Instrumente des CO₂-Gesetzes wie die CO₂-Abgabe haben sich bewährt. Auch mit der Flugticketabgabe werde weiterhin klimafreundliches Verhalten gefördert und belohnt. Statt Verboten werde auf finanzielle Anreize gesetzt.
Die Vorlage fördere Investitionen in Klimaschutz, die wiederum Aufträge für KMU und neue Arbeitsplätze brächten. Die Investitionen solle neben dem Wachstum die Innovation in der Schweiz fördern.
Zudem reduziere das Gesetz die Abhängigkeit von ausländischen Erdölkonzernen. In den vergangenen zehn Jahren hat die Schweiz ca. 80 Milliarden Franken für Erdöl- und Erdgasimporte ausgegeben. Das Geld, das heute ins Ausland abfliesst, könne künftig in der Schweiz investiert werden.
Weiter sei die Kostenverteilung fair und sozial: die Mehrbelastung für eine durchschnittliche Familie betrüge knapp 100 Franken pro Jahr. Heizt eine Familie CO₂-frei oder verzichtet auf den Flug, um in die Ferien reisen, erhielte sie sogar Geld zurück.
Zuletzt kämen effizientere Fahrzeuge mit geringerem Treibstoffverbrauch auf den Markt, was die Autofahrerinnen und Autofahrer entlaste.
Argumente der Gegner
Die Gegnerschaft der Totalrevision spaltet sich in zwei Lager. Auf der einen Seite steht das Wirtschaftskomitee «Nein zum CO₂-Gesetz», welchem die Gesetzesrevision zu weit geht. Auf der anderen Seite steht das Komitee «Für eine soziale und radikale Klimapolitik», das die Vorlage als ungenügend bezeichnet.
Diese zwei Lager werden in der Folge in zwei Unterkapitel aufgeteilt.
Wirtschaftskomitee «Nein zum CO₂-Gesetz»
Das Wirtschaftskomitee führt an, das CO2-Gesetz erhöhe die Preise von Konsumgütern wie Treibstoff, Flugtickets, Benzin und Heizöl und stelle somit eine zusätzliche Belastung für Haushalte und Unternehmen dar. Sie machen geltend, eine vierköpfige Familie müsse mit Mehrkosten bis zu 1’000 Franken pro Jahr rechnen. Darin sehen sie die Gefahr, der Wirtschaftsstandort Schweiz würde aufgrund der neuen Vorschriften leiden. Sie heben hervor, dass die Schweiz mit dem heutigen CO₂-Gesetz bereits klimapolitisch vorbildlich unterwegs sei, auch, weil sie den Ausstoss pro Kopf in den vergangenen zehn Jahren um knapp 24% reduziert habe. Ausserdem macht das Komitee geltend, dass der CO₂-Ausstoss der Schweiz nur ungefähr 0,1% der weltweiten Emissionen ausmacht. Schliesslich seien die Fördergelder im Bereich Verkehr einseitig auf die Elektromobilität ausgerichtet und verhinderten damit Technologievielfalt.
Komitee «Für eine soziale und radikale Klimapolitik»
Dieses Komitee argumentiert, dass die Gesetzesrevision nicht hinreichend sei, um die schweizerischen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Der Gesetzesentwurf sehe vor, bis 2030 die Hälfte der Emissionen einzusparen, davon drei Viertel in der Schweiz. Insgesamt seien 37,5% viel zu wenig, weil laut Bericht des IPCC Industrieländer bis 2030 Netto-Null-Emissionen erreichen müssen, damit die globale Erwärmung auf 1,5 Grad begrenzt wird. Stattdessen sei ein grundlegender Systemwandel nötig. Zuletzt führt das Komitee an, der Kohlenstoffausgleich sei ungerecht gegenüber anderen Ländern. Mit dem Kohlenstoffausgleich kaufe die Schweiz Emissionsrechte von weniger wohlhabenden Staaten ein, um damit selbst über ihre eigenen Verhältnisse zu leben.
Die Kritiker und Kritikerinnen beider Lager sind sich einig, dass die Instrumente sozial ungerecht sind. Die Vorlage biete Grossunternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten, Steuern und Emissionsbeschränkungen zu umgehen. Unter den Unternehmen würden das Kleingewerbe und die produzierende Wirtschaft stärker betroffen als der Finanzsektor. Zugleich würden einkommensschwache Haushalte am meisten unter Erhöhungen von Benzin- und Mietpreisen leiden, ohne dass ihnen klimafreundliche Alternativen zur Verfügung stünden.
Literaturverzeichnis
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ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... für einen sozialen und konsequenten Klimaschutz (2021). Argumentarium. Gefunden am 18. Mai 2021 unter Link
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VerordnungEine Verordnung ist eine erlassene Vorschrift, welche von ei... [Vorentwurf] (2021). VerordnungEine Verordnung ist eine erlassene Vorschrift, welche von ei... über die Reduktion der CO₂-Emissionen (CO₂-Verordnung). Gefunden am 19. Mai 2021 unter Link
Wirtschaftskomitee «Nein zum CO2-Gesetz» (2021). Warum wir dieses CO₂-Gesetz ablehnen. Gefunden am 18. Mai 2021 unter Link
Wirtschaftskomitee «Nein zum CO2-Gesetz» (2021). Argumentarium
«Nein zum CO2-Gesetz». Gefunden am 18. Mai 2021 unter Link
Bundesgesetz_ueber_die_Verminderung_von_Treibhausgasemissionen_(CO₂-Gesetz).pdf – PDF
Was? Wie bitte?! «Es gibt keinen Klima-Notstand»? Das sagen zumindest 1100 Wissenschaftler. Sie stellen sich gegen die «schädliche und unrealistische…
Wenn es um viel im eigenen Interesse verschwendetes Geld ging (Swissair, UBS, Spesen, Boni), waren immer FDP-Politiker:innen involviert. Ist irgendwie…
Nachtrag: S’OSCHTERHÄSLI GUMPT ??? In den Kindergärten von Erlenbach (ZH) müsste das mundartlich aber so tönen: S Òòschdèrhäsly ggùmbbèt.