Kann mir mal jemand erklären, wie der Staat EL einsparen kann, wenn der Eigenmietwert als Vermögen dazugerechnet wird? Mir scheint es eher, dass man eher gezwungen wird das Haus/die Wohnung zu verkaufen als man mit Eigenheim EL kriegt.
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Bundesrat-will-Kapitalbezuege-aus-der-2-Saeule-massiv-einschraenken/story/24586386
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, aus der Pensionskasse Kapital zu beziehen, um ein Haus zu kaufen oder sich selbständig zu machen. Der Bundesrat will solche Kapitalbezüge verbieten. Dies um das Risiko des EL-Bezuges zu minimieren. Doch wie lauten dazu die Zahlen? Wie viele wären wirklich betroffen und ist es denn möglich, wenn man Hauseigentümer ist EL zu beziehen? Wenn ich nachstehendes lese, zweifle ich daran…. http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00221/index.html?lang=de: Voll als Einkommen angerechnet werden: – Renten der AHV und IV, der Pensionskasse (berufliche Vorsorge), der Militär- oder Unfallversicherung und von ausländischen Sozialversicherungen. Dabei werden die Renten des laufenden Jahres berücksichtigt; – Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen, Miete, Untermiete, Pacht oder Nutzniessung; – der Eigenmietwert der Wohnung; – familienrechtliche Unterhaltsbeiträge wie Alimente; – Ersatzeinkünfte wie Taggelder der Krankenkasse, der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Unfallversicherung; – wiederkehrende Leistungen von Arbeitgebern; – Erwerbseinkommen bei Bezügern eines IV-Taggeldes; – Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist; – ein Teil des Vermögens (Verzehr), das bei Alleinstehenden 37 500 Franken und bei Ehepaaren 60 000 Franken übersteigt. Zusätzlich werden bei selbstbewohnten Liegenschaften 112 500 Franken nicht als Vermögen berücksichtigt, bzw. 300 000 Franken in folgenden Fällen: – die Liegenschaft eines Ehepaars wird von einem Ehegatten bewohnt, während der andere im Heim oder Spital lebt – die Liegenschaft eines Ehepaars wird von einem Ehegatten bewohnt, der eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder MV bezieht – die Liegenschaft wird von einer alleinstehenden Person bewohnt, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder MV bezieht. Sofern diese Freibeträge überschritten werden, wird ein Teil davon als Einkommen angerechnet. Dieser Anteil beträgt: – bei Invalidenrenten 1/15 – bei Hinterlassenenrenten 1/15 – bei Altersrenten 1/10 Lebt die versicherte Person in einem Heim, kann dieser Betrag je nach kantonaler Regelung bis zu einem Fünftel betragen.
Doch ev. weiss jemand mehr darüber. Man kann sicher auch online noch mehr über die heutige Gesetzgebung online finden.
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Der Eigenmietwert ist ein versteuerbares Naturaleinkommen wie der Mietwert einer Amtswohnung auch, nicht ein Vermögen.
@Herr von Wildenstein. Ich danke für Ihre Richtigstellung. Das heisst, trotzdem für mich, dass der Staat nicht mehr EL einsparen kann.
Also geht diese Gleichung: Weniger Geld für Eigenheim aus PK, weniger Fälle von EL nicht auf.
Richtig?
Der Staat kann sehr viel einsparen, wenn endlich der Volkswillen umgesetzt wird und nicht importierte Sozialschmarotzer unsere Sozialwerke ausplündern können, während die eigenen Bürger/Innen welche diesem Land dienten zu Sozialfällen gemacht werden.
@Frau Habegger. Bitte unterlassen Sie Ihre Angriffe gegen mich und auch andere. Das Internet vergisst nie! Ihre Beiträge sind oft nicht themenrelevant, nicht sachlich und bringen nicht weiter. Bitte bringen Sie sich konstruktiv ein oder ich kann mir lebhaft vorstellen wie Sie als Behindertenvertreterin mit dem Kopf gegen eine Wand rennen. (P.S. das Internet vergisst nie…)
Frau Habegger, ich glaube nicht, dass Sie fundierte Kenntnisse über Kapitalauszahlungen der zweiten Säule und über den Eigenmietwert der eigenen Liegenschaft und über deren Auswirkungen haben. Frau Sägesser schneidet hier ein komplexes und hochinteressantes Thema an, das es verdient, sich näher damit zu befassen.
Frau Sägesser schreibt ja auch: “Doch ev. weiss jemand mehr darüber. Man kann sicher auch online noch mehr über die heutige Gesetzgebung online finden.”
Sie Frau Habegger gehen wieder einmal nicht auf das Blogthema ein mit Ihrer Antwort:
“Werte Frau Admin.Vermummte Sägesser
sind sie wieder einmal besorgt um ihre staatsdienlichen subventionierten Pfründeinkünfte?
Gestern propagierten Sie hier auf Vimentis Ebolaviren, ganz im Sinne von WHO und unserem staatlichen BAG-Pharmapropagandahype, heute den Bschiss des Bundes an Kleineigentümern/Kleinanlegern.
Was bringen Sie als nächstes, was den kleinen Bürger/Innen, beängstigen könnte, ihm schadet unter dem Deckmantel, liebe Bürger/Innen wir admins helfen Euch? Angstmacherei, finanziert notabene über Steuergelder!!!
Doch Eventuell durchschauen solches immer mehr (vielleicht gar auf Vimentis) auch ohne Gesetzgebung online zu suchen, Frau Vermummte Admin. Sägesser.”
Dies, Frau Habegger, ist eine ganz schlechte Diskussionsbereitschaft. Haben Sie zu diesem wichtigen Blogthema nichts weiter zu sagen, als jemanden als “Vermummte” zu diffamieren und selbst rein gar nichts zum Thema beizutragen?
Frau Vermummte Rotzetter
Gesichtslosen, welche auf Vimentis Palavereren bin ich “fundiert” und “ehrlich” weit überlegen! Den Rest Ihres Romans zu lesen ist mir zu schade.
Haben Sie den den Mut mir Aug um Aug gegenüberzutreten, diskutiere ich gerne weiter ansonsten gehören Sie zur Kategorie. Grosse Latz “vermummt” u nüt derhinger hinger em feige Schleier, wie jenste hier auf Viementis. (Es gib Fotolose, welche den Kontakt gesuchthaben, notabene).
Denn nur wer zu seiner Meinung öffentlich stehen kann, sollte auch mitreden, alles andere sind Dummschwätzer/Feiglinge!!! mit Hang im Hosesack usrüefe, aber nid dr Muet hei öppis z’ändere!
Genau daran krankt unsere Nation, jeder latztet blöd, wenn möglich noch “verschleiert”, aber leisten, geschweige abstimmen und wählen…. für was? Houptsach jammer u blöd latze! Dafür haben wir nicht die Demokratie, welche KEIN anderes Land hat! Damit faule Dummschwätzer über jene herziehen welche sich engagieren, Frau Rotzetter und dies gilt für all ihre Rotzigen Freunde!
Willkommen im Club, Frau Sägesser und Rotzetter! Ich zähle auch zu den Vermummten, einerseits weil mir die technischen Möglichkeiten fehlen, mein Konterfei hier einzustellen, andererseits weil ich finde, dass die Aussage wichtig ist, nicht das Foto.
Wer mit faulen Sprüchen um sich wirft auf Plattformen, bedient sich offensichtlich auch gerne fauler Ausreden.
“(…) Der Bundesrat will solche Kapitalbezüge verbieten. Dies um das Risiko des EL-Bezuges zu minimieren. (…)”
Frau Sägesser, der Bundesrat fürchtet, dass bei den gegenwärtig sehr tiefen Hypothekarzinsen zu viele Leute mit relativ wenig Einkommen Wohneigentum kaufen. Bei einem Zinsanstieg müssten diese Hypotheken zurückzahlen bzw. ihr Haus verkaufen/versteigern. Das könnte die Immobilienpreise mit einem Dominoeffekt ins Rutschen bringen wie seinerzeit in den USA und zu einer ernsthaften Finanzkrise der Banken und damit des Staates führen.
Mit dem Verlust des Hauses könnte auch das eingesetzte Pensionskassengeld verloren sein. Die Verarmung der ehemaligen Hauseigentümer würde u. a. mehr Gesuche um AHV-Ergänzungsleistungen verursachen.
Das grössere Problem Herr WvW ist, dass die Immobilienpreise, wegen den Ausländern, in gewissen Regionen ins Unermessliche gestiegen sind und eine gesunde Bewertung keinen Anklang findet. Im Tessin kaufen Italiener und Russen die teuren Villen und zahlen jeden Preis.
Die Banken berechnen beim Abschluss einer Hypothek einen eventuellen zukünftigen Hypozins von 5 % und vergleichen den mit dem Einkommen. Könnte dieser 5% nicht bezahlt werden, schliessen sie keine Hypothek ab. Gegenwärtiger Hypozins bei ca 1.5%. Wenn aber der bezahlte Preis viel zu hoch ist, könnten die Preise bei geringer Nachfrage sofort sinken.
Das Problem ist „hausgemacht“. Der Bund will in den freien Markt eingreifen und erzählt seit zwei Jahren von einer Immobilien-Blase, die höchstens an einer Goldküste vorhanden ist. Aber diejenigen, die dort wohnen, zahlen ihre Liegenschaft eher aus der Portokasse als aus Ihrer 2. Säule.
Frau Sulliger, tatsächlich warnt der Bund auch vor einer sog. “Immobilienblase”, das heisst vor einem ungebremsten Anstieg der Immobilienpreise, der ebenfalls – wie das Abrutschen der Preise – zu einer Finanzkrise führen kann.
Die Massnahmen des Bundesrates und der Nationalbank zielen deshalb richtigerweise auf eine Stabilisierung der Immobilienpreise.
Glauben Sie mir, von einem “ungebremsten” Anstieg kann nicht die Rede sein.
Ich finde, der Staat sollte nicht regulierend in den Markt eingreifen.
Oder im Tessin, sorry Herr Bernasconi. Wenn der Bund schon regulatorisch eingreifen will, dann soll er Lex Friedrich verschärfen. Aber das wollen sie nicht, denn die Italiener und Russen bringen Geld.
“Ich finde, der Staat sollte nicht regulierend in den Markt eingreifen.”
Der Bundesrat greift nicht direkt in den Markt ein – so etwa mit Preisvorschriften. Er hat aber das Recht und die Pflicht, die Erhöhung der Eigenmittel der Banken zu veranlassen, um eine neue Bankenkrise zu verhindern. Und das wird u. a. vor allem mit der gebremsten Kreditvergabe erreicht.
Die Nationalbank greift autonom ein, indem sie allenfalls Einfluss auf die Zinssätze nimmt. Das ist ihr Auftrag.
Beide versuchen für wirtschaftliche Stabilität zu sorgen.
“Und das wird u. a. vor allem mit der gebremsten Kreditvergabe erreicht.” Das stimmt so nicht ganz, Herr von Wildenstein. Die Kreditvergabe muss mit mehr Eigenmittel unterlegt sein, und diesem Wunsch kommen die Banken nach. Die Erhöhung der Eigenmittel zu verlangen, war meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt.
Zuerst Erhöhung des Eigenmittelanteils bei Finanzierungen mit der 2. Säule, dann Erhöhung der Eigenmittelvorschriften, dann Herabsetzung der Amortisationsdauer von 20 auf 15 Jahre und jetzt noch zukünftig keine Finanzierungen von Eigenheim mit 2. Säule – das nenne ich – ohne jetzt zu werten – eine Menge Eingriffe auf dem Markt. Und ich bin mir nicht bei allen angeordneten Massnahmen sicher, ob sie wirklich dem ganz unschuldigen Zweck dienen, für wirtschaftliche Stabilität zu sorgen….
Frau Sägesser, vielleicht sollten Sie diese Frage im Beobachter-Forum stellen (www.beobachter.ch). Dort hat es unter dem Nick “Sozialversicherungsberater” einen Blogger, der Ihnen sicher kompetente Auskunft geben kann. Vimentis verkommt ja leider immer mehr zu einer Links-Rechts-Bashingseite.
Genau, Frau Votava,
vor dem vermummten “Sozialversicherungsberater” auf jeglichen Foren sollten alle gewarnt werden!!!!
Die 2. Säule ist die Altersvorsorge. Lange machte es Sinn, ein Teil davon für den Kauf eines Eigenheims einzusetzen. Anstelle eines überteuerten Mietzinses wurde dann im Alter bei einer 2/3 Belehnung der Liegenschaft der Hypozins bezahlt, was in jedem Fall günstiger war. Heute werden die „Alten“ von den Firmen abgeschoben, d.h. vorzeitig pensioniert. Dies hat so oder so eine massive Reduktion der Rente zur Folge. Sie ist noch grösser, wenn ein Teil der Pensionskasse bezogen wurde. Bis zum Erreichen des Pensionsalters fehlt dann ausserdem der Anteil der AHV im monatlichen Einkommen. Und niemand stellt mehr über 60ig jährige ein. Auf der anderen Seite will der Bundesrat das Rentenalter immer noch weiter erhöhen, d.h. die Zeitspanne, in welcher keine AHV ausbezahlt wird, wird immer noch grösser. Diese Konstellation wird uns eines Tages einholen und unsere Sozialwerke massiv belasten.
Unter diesen Bedingungen finde ich es durchaus angebracht, in Zukunft auf die Eigenheim-Finanzierung mittels 2. Säule zu verzichten.
Die persönlichen Guthaben aus der 2.Säule sollen jetzt in gar keinem Fall mehr durch die rechtmässigen Inhaber der Vermögenswerte beeinflusst werden können! Auch die letzte Möglichkeit, die eigenen Ersparnisse vor der Zerrüttung durch die staatlich durch und durchregulierten Pensionskassen zu schützen soll verhindert werden.
Gleichzeitig wird die Verzinsung der Gelder heruntergesetzt, die Pensionsalter und damit der Zeitpunkt für einen Bezug der eigenen Altersvorsorge wird nach später verschoben, die Anlagevorschriften werden permanent zugunsten von Zwangsanlagen in Staatsobligationen verschärft, der Anteil in Liegenschaften erhöht und damit der private Markt enorm verteuert, die Administrations- und Kontrollvorschriften werden vergrössert, was die Sparguthaben weiter belastet…
All dieser Staatsterror wird begründet mit der überheblichen und saufrechen Behauptung, die Bürger könnten ihr eigenes Geld nicht richtig handhaben und sie würden es nur vertubeln wenn man diese Deppen machen liesse.
Wer Pensionskassenguthaben hat, sollte sich umgehend darum kümmern, wie er die Kontrolle über sein eigenes Spargeld erringen kann. Kapitalbezug in jedem möglichen Fall!
– Bei Stellenwechsel sollte man sich eine Auszeit nehmen und PK-Guthaben auf ein privates 2.Säule-Konto überweisen lassen. Danach bei Neuanstellung eine Einzahlung der bisherigen Ersparnisse in die PK des neuen Arbeitgebers verweigern.
– Zwischenphase einschalten, Stelle künden und selbständige Tätigkeit aufnehmen, PK-Guthaben beziehen. Erst danach ev. wieder eine Anstellung annehmen.
– Trotz hoher Preise (wegen den Pensionskassen, die ihre Geldhaufen aufgrund der starren Vorschriften in Liegenschaften anlegen müssen) Eigentumswohnung kaufen und dabei PK-Geld als Eigenkapital einsetzen.
– Frühpension ins Auge fassen und Kapitalbezug verlangen.
– Im Pensionsalter auf jeden Fall Kapitalbezug verlangen. Je nach dem bereits ab Alter 60 möglich. Wenn irgendwie durchführbar, Kapitalbezug auf mehrere Jahrestranchen verteilen (brechen der Steuerprogression)
– Guten Berater beiziehen. (Achtung : Nicht staatsabhängigen Sozialarbeiter o.ä.)
Die Pensionskasse kann man neben der AHV auch als zusätzliche Rente beziehen. Das haben Sie noch vergessen, Herr Knall.
Staatliches Bargeldverbot, automatischer Informationsaustausch durch staatliche Behörden, staatlich zu besteuerndes, virtuelles Zwangseinkommen per Eigenmietwert, staatlich dekretierte Einschränkungen bei der Finanzierung von Eigenheim, endgültiger Entzug der Verfügungsgewalt über die Altersvorsorge in der 2.Säule, Vermögensenteignung durch konfiskatorische Staats-Erbschaftssteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer, staatlich verordnete Lenkungsabgaben und Solidaritätsbeiträge, Überwälzung der staatlichen Kontroll- und Aufsichtskosten, Billag-Staatsfernsehen-Schutzgelder…
Tscheggsch dr Pögg? Alles schiere Abzocke und Kompetenzentzug beim Bürger, gegen null Leistung des Staates!
Die Erbschaftssteuerinitiative wird wahrscheinlich als ungültig erklärt.
Ich fand den Gegenvorschlag des Bundesrates zur HEV-Initiative vernünftig. Eigenmietwert abschaffen und gleichzeitig auch die mit dem Eigenheim verbundenen Steuerabzüge. Das würde das Steuersystem einfacher und übersichtlicher machen, wurde vom Parlament aber leider bachab geschickt.
In diesem Zusammenhang stellt sich aber auch die Frage, ob der Kapitalbezug aus der Vorsorgeeinrichtung aufgrund behördlicher Anordnung/Forderung ebenfalls eingeschränkt wird oder nicht.
Es gibt (schweizweit) eine ganze Reihe von Fürsorgeämtern, die von ihren “Schützlingen” die Auflösung und den Verzehr der Vorsorgeeinrichtung verlangen, bevor sie Unterstützung gewähren. Die insbesondere bei älteren Arbeitslosen, die kaum Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle haben.
Zudem gibt es einige Alimenteninkassostellen, die die Abtretung der Vorsogeinrichtung verlangen, wenn der Alimentenschuldner in Verzug steht. Hierbei wird dem Alimentenschuldner oft mit einem Strafverfahren wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gedroht, wenn er dieser Forderung nicht nachkommt.
Das wir nicht nur gedroht, wenn man sich “weigert” die falsch berechneten Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, sondern ohne Worte vom Gericht einfach OHNE FRAGEN ohne Einwilligung angeordnet.
Selber im Urteil gelesen. Obwohl die Klage des überhöhten Frauenunterhalts (ohne Kinder, Frau hatte mehr Einkommen als Mann, aber Mann auf Existenzminimum gesetzt, Rest an Frau abgeben) noch hängig war, hat das Gericht die Pensionkasse angewiesen, den Offenbetrag durch die Altersvorsorge auszugleichen. Dies wurde auch so gemacht. Pensionskasse leer.
Danke allen für ihren Input und Frau Votava für die freundliche Aufnahme in den Klub. Auch für mich ist der Inhalt wichtiger als Fotos oder Mehrfachaccounts. Schliesslich sollte ja Vimentis dazu da sein um Meinungen zu bilden… und da versuche ich Gegensteuer zum mühseligen Kampf Rechts gegen Links etc. zu geben und sachliches inkl. Fragen und Dinge zum Nachdenken einzubringen….. Gegebenenfalls wäre “der Beobachter” sicher auch eine Möglichkeit.
Zudem wäre es wäre super wenn man auch die Vernetzung von Themen samt Auswirkungen anschauen könnte. Denn wenn man was ändert, wirkt es sich auf andere Gebiete aus. Was ich einfach nicht wünsche sind Verspekulationen seitens Pensionskassen, weitere Skandale (jener AHV-Skandal Heutschi ist genug und hat eine nachhaltige Wirkung auf mich hinterlassen) und versteckte Spielchen betr. Deckung der Pensionskassen. Zudem kann es nicht sein, dass trotz den hohen Mietzinsen und Dank wirtschaftsfreundlicher Politik (anders kann ich mir den Schutz der Unternehmen zu Lasten der Ü50jährigen nicht mehr wirklich vorstellen) die Gewinnoptimierung andere ausbaden müssen. Auch dies ist eine Perspektive. Sogar in der Gratiszeitung “20 Minuten” vom Freitag, 27.06. steht von staatlicher Unterstützung für Firmen geschrieben. Meiner Meinung nach sollten auch schwächere Mitarbeiter im Rahmen der Möglichkeiten mitgetragen werden müssen, dann bräuchte es auch weniger Staat…. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/100-Prozent-Leistung—oder-Sozialhilfe-droht-18492267.
Was ich bis jetzt nicht zuletzt auch dank euch mitbekommen habe ist: Für einen Hauskauf braucht man zur Zeit 20 % Eigenkapital (auch dank Pensionskassengeld) und die Bank sieht sich sicher auch die finanzielle Situation an. O.K, in der USA lief einiges Hand in Hand bis zum Platzen (Förderung Wohneigentum durch Staat, falsche Anreize bei den Kredithaien und Verschachtelungen etc.). Wenn man vor der EL gezwungen wird das Haus zu verkaufen und das Vermögen bis auf die Limite zu verzehren. Von wie vielen Jahren sprechen wir da (8 – 10)? Wie schnell darf man dann das Vermögen aufbrauchen und zu welchen Bedingungen? Dies sind auch noch so fragen, die ich mir stelle nebst der auch gesehenen möglichen Lenkung von Wohneigentum und -eigentümern inkl. dem Verweis meinerseits auf die Zersiedelung. Entsprechend sind wohl kaum nur die Ausländer daran schuld. Gibt es doch auch Spekulanten die mit Wohneigentum ihr Geld versuchen zu machen.
P.S.: ich habe den Beitrag nochmals mit wenigen Korrekturen (Rechtschreibung) eingestellt….
BR Berset stellt gemässigte Vorschläge in Aussicht:
ZITAT
«Es ist nicht dasselbe, ob sich jemand mit 55 Jahren und dem Geld der zweiten Säule selbständig macht oder mit 40 Jahren in ein eigenes Haus investieren will. Wir werden diese Fragen mit der nötigen Verhältnismässigkeit behandeln», so Berset. Er räumt auch ein, dass es noch genauere Zahlen dazu brauche, inwieweit Rentner aufgrund von Kapitalbezügen, etwa zum Erwerb von Wohneigentum, schliesslich Ergänzungsleistungen bezögen.
ZITAT ENDE
http://www.nzz.ch/schweiz/berset-relativiert-limiten-bei-zweiter-saeule-1.18333013
Wenn Bezüger/innen ihr Pensionskassengeld verjubeln und dann zum Sozialamt kommen, mag das stossend sein, aber die Sozialbeiträge dürfen nicht verweigert werden. Bersets Reform gängelt aber deshalb alle Pensionskassenversicherten.
“(…) Bersets Reform läuft darauf hinaus, dass die Pensionskassen faktisch in eine AHV II umgebaut würden. Das ist eine radikale Kehrtwendung im Vergleich zum bestehenden System. Es von oben aufzupfropfen, ist falsch, auch wenn die Stossrichtung stimmt: Den Ausbau der Altersvorsorge hätte die Stimmbevölkerung schon vor über vierzig Jahren nicht gewinnorientierten Versicherungskonzernen überlassen dürfen und stattdessen die AHV stärken sollen. Dann erübrigte sich jetzt diese Art der Debatte.”
https://www.woz.ch/1427/pensionskassenvorbezuege/jetzt-spielt-auch-berset-auf-dem-klavier-des-populismus