1. Sonstiges

Bundesrat will Kapitalbezüge aus der 2. Säule einschränken

Kann mir mal je­mand erklären, wie der Staat EL ein­spa­ren kann, wenn der Ei­gen­miet­wert als Vermögen da­zu­ge­rech­net wird? Mir scheint es eher, dass man eher ge­zwun­gen wird das Haus/­die Woh­nung zu ver­kau­fen als man mit Ei­gen­heim EL kriegt.

http://www.bernerzeit​​ung.ch/schweiz/stand​a​rd/Bundesrat-will-K​ap​italbezuege-aus-de​r-2​-Saeule-massiv-ei​nsch​raenken/story/24​58638​6

Künftig soll es nicht mehr möglich sein, aus der Pen­si­ons­kasse Ka­pi­tal zu be­zie­hen, um ein Haus zu kau­fen oder sich selbständig zu ma­chen. Der Bun­des­rat will sol­che Kapitalbezüge ver­bie­ten. Dies um das Ri­siko des EL-­Be­zu­ges zu mi­ni­mie­ren. Doch wie lau­ten dazu die Zah­len? Wie viele wären wirk­lich be­trof­fen und ist es denn möglich, wenn man Hauseigentümer ist EL zu be­zie­hen? Wenn ich nach­ste­hen­des lese, zweifle ich daran…. http://www.ahv-iv.inf​​o/andere/00134/00221​/​index.html?lang=de:​ Voll als Ein­kom­men an­ge­rech­net wer­den: – Ren­ten der AHV und IV, der Pen­si­ons­kasse (be­ruf­li­che Vor­sor­ge), der Militär- oder Un­fall­ver­si­che­ru​​ng und von ausländischen So­zi­al­ver­si­che­r​​un­gen. Dabei wer­den die Ren­ten des lau­fen­den Jah­res berücksichtigt; – Einkünfte aus dem Vermögen wie Zin­sen, Mie­te, Un­ter­mie­te, Pacht oder Nutz­nies­sung; – der Ei­gen­miet­wert der Woh­nung; – fa­mi­li­en­recht­li­​​che Unterhaltsbeiträge wie Ali­men­te; – Ersatzeinkünfte wie Tag­gel­der der Kran­ken­kas­se, der In­va­li­den­ver­si­c​​he­rung, der Ar­beits­lo­sen­ver­s​​i­che­rung oder der Un­fall­ver­si­che­ru​​ng; – wie­der­keh­rende Leis­tun­gen von Ar­beit­ge­bern; – Er­w­erb­sein­kom­men​​ bei Bezügern eines IV-­Tag­gel­des; – Einkünfte und Vermögenswerte, auf die ver­zich­tet wor­den ist; – ein Teil des Vermögens (Ver­zehr), das bei Al­lein­ste­hen­den 37 500 Fran­ken und bei Ehe­paa­ren 60 000 Fran­ken übersteigt. Zusätzlich wer­den bei selbst­be­wohn­ten Lie­gen­schaf­ten 112 500 Fran­ken nicht als Vermögen berücksichtigt, bzw. 300 000 Fran­ken in fol­gen­den Fällen: – die Lie­gen­schaft eines Ehe­paars wird von einem Ehe­gat­ten be­wohnt, während der an­dere im Heim oder Spi­tal lebt – die Lie­gen­schaft eines Ehe­paars wird von einem Ehe­gat­ten be­wohnt, der eine Hilflosenentschädigun​​g der AHV, IV, UV oder MV be­zieht – die Lie­gen­schaft wird von einer al­lein­ste­hen­den Per­son be­wohnt, die eine Hilflosenentschädigun​​g der AHV, IV, UV oder MV be­zieht. So­fern diese Freibeträge überschritten wer­den, wird ein Teil davon als Ein­kom­men an­ge­rech­net. Die­ser An­teil beträgt: – bei In­va­li­den­ren­ten 1/15 – bei Hin­ter­las­se­nen­re​​n­ten 1/15 – bei Al­ters­ren­ten 1/10 Lebt die ver­si­cherte Per­son in einem Heim, kann die­ser Be­trag je nach kan­to­na­ler Re­ge­lung bis zu einem Fünftel betragen.

Doch ev. weiss je­mand mehr darüber. Man kann si­cher auch on­line noch mehr über die heu­tige Gesetzgebung online finden.
 

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Comments to: Bundesrat will Kapitalbezüge aus der 2. Säule einschränken
  • Juni 25, 2014

    “Kann mir mal je­mand erklären, wie der Staat EL ein­spa­ren kann, wenn der Ei­gen­miet­wert als Vermögen da­zu­ge­rech­net wird?”

    Der Eigenmietwert ist ein versteuerbares Naturaleinkommen wie der Mietwert einer Amtswohnung auch, nicht ein Vermögen.

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    • Juli 19, 2021

      @Herr von Wildenstein. Ich danke für Ihre Richtigstellung. Das heisst, trotzdem für mich, dass der Staat nicht mehr EL einsparen kann.

      Also geht diese Gleichung: Weniger Geld für Eigenheim aus PK, weniger Fälle von EL nicht auf.

      Richtig?

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    • Juli 19, 2021

      Der Staat kann sehr viel einsparen, wenn endlich der Volkswillen umgesetzt wird und nicht importierte Sozialschmarotzer unsere Sozialwerke ausplündern können, während die eigenen Bürger/Innen welche diesem Land dienten zu Sozialfällen gemacht werden.

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    • Juli 19, 2021

      @Frau Habegger. Bitte unterlassen Sie Ihre Angriffe gegen mich und auch andere. Das Internet vergisst nie! Ihre Beiträge sind oft nicht themenrelevant, nicht sachlich und bringen nicht weiter. Bitte bringen Sie sich konstruktiv ein oder ich kann mir lebhaft vorstellen wie Sie als Behindertenvertreteri​n mit dem Kopf gegen eine Wand rennen. (P.S. das Internet vergisst nie…)

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger, ich glaube nicht, dass Sie fundierte Kenntnisse über Kapitalauszahlungen der zweiten Säule und über den Eigenmietwert der eigenen Liegenschaft und über deren Auswirkungen haben. Frau Sägesser schneidet hier ein komplexes und hochinteressantes Thema an, das es verdient, sich näher damit zu befassen.

      Frau Sägesser schreibt ja auch: “Doch ev. weiss jemand mehr darüber. Man kann sicher auch on­line noch mehr über die heutige Gesetzgebung online finden.”

      Sie Frau Habegger gehen wieder einmal nicht auf das Blogthema ein mit Ihrer Antwort:

      “Werte Frau Admin.Vermummte Sägesser

      sind sie wieder einmal besorgt um ihre staatsdienlichen subventionierten Pfründeinkünfte?

      G​estern propagierten Sie hier auf Vimentis Ebolaviren, ganz im Sinne von WHO und unserem staatlichen BAG-Pharmapropagandah​ype, heute den Bschiss des Bundes an Kleineigentümern/Klei​nanlegern.

      Was bringen Sie als nächstes, was den kleinen Bürger/Innen, beängstigen könnte, ihm schadet unter dem Deckmantel, liebe Bürger/Innen wir admins helfen Euch? Angstmacherei, finanziert notabene über Steuergelder!!!
      Doch​ Eventuell durchschauen solches immer mehr (vielleicht gar auf Vimentis) auch ohne Gesetzgebung online zu suchen, Frau Vermummte Admin. Sägesser.”

      Dies, Frau Habegger, ist eine ganz schlechte Diskussionsbereitscha​ft. Haben Sie zu diesem wichtigen Blogthema nichts weiter zu sagen, als jemanden als “Vermummte” zu diffamieren und selbst rein gar nichts zum Thema beizutragen?

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    • Juli 19, 2021

      Frau Vermummte Rotzetter

      Gesichts​​losen, welche auf Vimentis Palavereren bin ich “fundiert” und “ehrlich” weit überlegen! Den Rest Ihres Romans zu lesen ist mir zu schade.

      Haben Sie den den Mut mir Aug um Aug gegenüberzutreten, diskutiere ich gerne weiter ansonsten gehören Sie zur Kategorie. Grosse Latz “vermummt” u nüt derhinger hinger em feige Schleier, wie jenste hier auf Viementis. (Es gib Fotolose, welche den Kontakt gesuchthaben, notabene).

      Denn nur wer zu seiner Meinung öffentlich stehen kann, sollte auch mitreden, alles andere sind Dummschwätzer/Feiglin​​ge!!! mit Hang im Hosesack usrüefe, aber nid dr Muet hei öppis z’ändere!

      Genau daran krankt unsere Nation, jeder latztet blöd, wenn möglich noch “verschleiert”, aber leisten, geschweige abstimmen und wählen…. für was? Houptsach jammer u blöd latze! Dafür haben wir nicht die Demokratie, welche KEIN anderes Land hat! Damit faule Dummschwätzer über jene herziehen welche sich engagieren, Frau Rotzetter und dies gilt für all ihre Rotzigen Freunde!

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    • Juli 19, 2021

      Willkommen im Club, Frau Sägesser und Rotzetter! Ich zähle auch zu den Vermummten, einerseits weil mir die technischen Möglichkeiten fehlen, mein Konterfei hier einzustellen, andererseits weil ich finde, dass die Aussage wichtig ist, nicht das Foto.

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    • Juli 19, 2021

      Wer mit faulen Sprüchen um sich wirft auf Plattformen, bedient sich offensichtlich auch gerne fauler Ausreden.

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  • Juni 25, 2014

    “(…) Der Bun­des­rat will sol­che Kapitalbezüge ver­bie­ten. Dies um das Ri­siko des EL-­Be­zu­ges zu mi­ni­mie­ren. (…)”

    Frau Sägesser, der Bundesrat fürchtet, dass bei den gegenwärtig sehr tiefen Hypothekarzinsen zu viele Leute mit relativ wenig Einkommen Wohneigentum kaufen. Bei einem Zinsanstieg müssten diese Hypotheken zurückzahlen bzw. ihr Haus verkaufen/versteigern​​. Das könnte die Immobilienpreise mit einem Dominoeffekt ins Rutschen bringen wie seinerzeit in den USA und zu einer ernsthaften Finanzkrise der Banken und damit des Staates führen.

    Mit dem Verlust des Hauses könnte auch das eingesetzte Pensionskassengeld verloren sein. Die Verarmung der ehemaligen Hauseigentümer würde u. a. mehr Gesuche um AHV-Ergänzungsleistun​​gen verursachen.

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    • Juli 19, 2021

      Das grössere Problem Herr WvW ist, dass die Immobilienpreise, wegen den Ausländern, in gewissen Regionen ins Unermessliche gestiegen sind und eine gesunde Bewertung keinen Anklang findet. Im Tessin kaufen Italiener und Russen die teuren Villen und zahlen jeden Preis.
      Die Banken berechnen beim Abschluss einer Hypothek einen eventuellen zukünftigen Hypozins von 5 % und vergleichen den mit dem Einkommen. Könnte dieser 5% nicht bezahlt werden, schliessen sie keine Hypothek ab. Gegenwärtiger Hypozins bei ca 1.5%. Wenn aber der bezahlte Preis viel zu hoch ist, könnten die Preise bei geringer Nachfrage sofort sinken.

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    • Juli 19, 2021

      Das Problem ist „hausgemacht“. Der Bund will in den freien Markt eingreifen und erzählt seit zwei Jahren von einer Immobilien-Blase, die höchstens an einer Goldküste vorhanden ist. Aber diejenigen, die dort wohnen, zahlen ihre Liegenschaft eher aus der Portokasse als aus Ihrer 2. Säule.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Sulliger, tatsächlich warnt der Bund auch vor einer sog. “Immobilienblase”, das heisst vor einem ungebremsten Anstieg der Immobilienpreise, der ebenfalls – wie das Abrutschen der Preise – zu einer Finanzkrise führen kann.

      Die Massnahmen des Bundesrates und der Nationalbank zielen deshalb richtigerweise auf eine Stabilisierung der Immobilienpreise.

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    • Juli 19, 2021

      Glauben Sie mir, von einem “ungebremsten” Anstieg kann nicht die Rede sein.

      Ich finde, der Staat sollte nicht regulierend in den Markt eingreifen.

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    • Juli 19, 2021

      Oder im Tessin, sorry Herr Bernasconi. Wenn der Bund schon regulatorisch eingreifen will, dann soll er Lex Friedrich verschärfen. Aber das wollen sie nicht, denn die Italiener und Russen bringen Geld.

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    • Juli 19, 2021

      “Ich finde, der Staat sollte nicht regulierend in den Markt eingreifen.”

      Der Bundesrat greift nicht direkt in den Markt ein – so etwa mit Preisvorschriften. Er hat aber das Recht und die Pflicht, die Erhöhung der Eigenmittel der Banken zu veranlassen, um eine neue Bankenkrise zu verhindern. Und das wird u. a. vor allem mit der gebremsten Kreditvergabe erreicht.

      Die Nationalbank greift autonom ein, indem sie allenfalls Einfluss auf die Zinssätze nimmt. Das ist ihr Auftrag.

      Beide versuchen für wirtschaftliche Stabilität zu sorgen.

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    • Juli 19, 2021

      “Und das wird u. a. vor allem mit der gebremsten Kreditvergabe erreicht.” Das stimmt so nicht ganz, Herr von Wildenstein. Die Kreditvergabe muss mit mehr Eigenmittel unterlegt sein, und diesem Wunsch kommen die Banken nach. Die Erhöhung der Eigenmittel zu verlangen, war meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt.

      Zu​erst Erhöhung des Eigenmittelanteils bei Finanzierungen mit der 2. Säule, dann Erhöhung der Eigenmittelvorschrift​en, dann Herabsetzung der Amortisationsdauer von 20 auf 15 Jahre und jetzt noch zukünftig keine Finanzierungen von Eigenheim mit 2. Säule – das nenne ich – ohne jetzt zu werten – eine Menge Eingriffe auf dem Markt. Und ich bin mir nicht bei allen angeordneten Massnahmen sicher, ob sie wirklich dem ganz unschuldigen Zweck dienen, für wirtschaftliche Stabilität zu sorgen….

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  • Juni 26, 2014

    Frau Sägesser, vielleicht sollten Sie diese Frage im Beobachter-Forum stellen (www.beobachter.ch). Dort hat es unter dem Nick “Sozialversicherungsb​erater” einen Blogger, der Ihnen sicher kompetente Auskunft geben kann. Vimentis verkommt ja leider immer mehr zu einer Links-Rechts-Bashings​eite.

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    • Juli 19, 2021

      Genau, Frau Votava,

      vor dem vermummten “Sozialversicherungsb​erater” auf jeglichen Foren sollten alle gewarnt werden!!!!

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  • Juni 26, 2014

    Die 2. Säule ist die Altersvorsorge. Lange machte es Sinn, ein Teil davon für den Kauf eines Eigenheims einzusetzen. Anstelle eines überteuerten Mietzinses wurde dann im Alter bei einer 2/3 Belehnung der Liegenschaft der Hypozins bezahlt, was in jedem Fall günstiger war. Heute werden die „Alten“ von den Firmen abgeschoben, d.h. vorzeitig pensioniert. Dies hat so oder so eine massive Reduktion der Rente zur Folge. Sie ist noch grösser, wenn ein Teil der Pensionskasse bezogen wurde. Bis zum Erreichen des Pensionsalters fehlt dann ausserdem der Anteil der AHV im monatlichen Einkommen. Und niemand stellt mehr über 60ig jährige ein. Auf der anderen Seite will der Bundesrat das Rentenalter immer noch weiter erhöhen, d.h. die Zeitspanne, in welcher keine AHV ausbezahlt wird, wird immer noch grösser. Diese Konstellation wird uns eines Tages einholen und unsere Sozialwerke massiv belasten.

    Unter diesen Bedingungen finde ich es durchaus angebracht, in Zukunft auf die Eigenheim-Finanzierun​g mittels 2. Säule zu verzichten.

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  • Juni 27, 2014

    Die persönlichen Guthaben aus der 2.Säule sollen jetzt in gar keinem Fall mehr durch die rechtmässigen Inhaber der Vermögenswerte beeinflusst werden können! Auch die letzte Möglichkeit, die eigenen Ersparnisse vor der Zerrüttung durch die staatlich durch und durchregulierten Pensionskassen zu schützen soll verhindert werden.

    Gleichzeit​ig wird die Verzinsung der Gelder heruntergesetzt, die Pensionsalter und damit der Zeitpunkt für einen Bezug der eigenen Altersvorsorge wird nach später verschoben, die Anlagevorschriften werden permanent zugunsten von Zwangsanlagen in Staatsobligationen verschärft, der Anteil in Liegenschaften erhöht und damit der private Markt enorm verteuert, die Administrations- und Kontrollvorschriften werden vergrössert, was die Sparguthaben weiter belastet…

    All dieser Staatsterror wird begründet mit der überheblichen und saufrechen Behauptung, die Bürger könnten ihr eigenes Geld nicht richtig handhaben und sie würden es nur vertubeln wenn man diese Deppen machen liesse.

    Wer Pensionskassenguthabe​n hat, sollte sich umgehend darum kümmern, wie er die Kontrolle über sein eigenes Spargeld erringen kann. Kapitalbezug in jedem möglichen Fall!
    – Bei Stellenwechsel sollte man sich eine Auszeit nehmen und PK-Guthaben auf ein privates 2.Säule-Konto überweisen lassen. Danach bei Neuanstellung eine Einzahlung der bisherigen Ersparnisse in die PK des neuen Arbeitgebers verweigern.
    – Zwischenphase einschalten, Stelle künden und selbständige Tätigkeit aufnehmen, PK-Guthaben beziehen. Erst danach ev. wieder eine Anstellung annehmen.
    – Trotz hoher Preise (wegen den Pensionskassen, die ihre Geldhaufen aufgrund der starren Vorschriften in Liegenschaften anlegen müssen) Eigentumswohnung kaufen und dabei PK-Geld als Eigenkapital einsetzen.
    – Frühpension ins Auge fassen und Kapitalbezug verlangen.
    – Im Pensionsalter auf jeden Fall Kapitalbezug verlangen. Je nach dem bereits ab Alter 60 möglich. Wenn irgendwie durchführbar, Kapitalbezug auf mehrere Jahrestranchen verteilen (brechen der Steuerprogression)
    – Guten Berater beiziehen. (Achtung : Nicht staatsabhängigen Sozialarbeiter o.ä.)

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    • Juli 19, 2021

      Die Pensionskasse kann man neben der AHV auch als zusätzliche Rente beziehen. Das haben Sie noch vergessen, Herr Knall.

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  • Juni 27, 2014

    Staatliches Bargeldverbot, automatischer Informationsaustausch​ durch staatliche Behörden, staatlich zu besteuerndes, virtuelles Zwangseinkommen per Eigenmietwert, staatlich dekretierte Einschränkungen bei der Finanzierung von Eigenheim, endgültiger Entzug der Verfügungsgewalt über die Altersvorsorge in der 2.Säule, Vermögensenteignung durch konfiskatorische Staats-Erbschaftssteu​er, Erhöhung der Mehrwertsteuer, staatlich verordnete Lenkungsabgaben und Solidaritätsbeiträge,​ Überwälzung der staatlichen Kontroll- und Aufsichtskosten, Billag-Staatsfernsehe​n-Schutzgelder…

    ​Tscheggsch dr Pögg? Alles schiere Abzocke und Kompetenzentzug beim Bürger, gegen null Leistung des Staates!

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  • Juni 27, 2014

    Ich fand den Gegenvorschlag des Bundesrates zur HEV-Initiative vernünftig. Eigenmietwert abschaffen und gleichzeitig auch die mit dem Eigenheim verbundenen Steuerabzüge. Das würde das Steuersystem einfacher und übersichtlicher machen, wurde vom Parlament aber leider bachab geschickt.

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  • Juni 27, 2014

    In diesem Zusammenhang stellt sich aber auch die Frage, ob der Kapitalbezug aus der Vorsorgeeinrichtung aufgrund behördlicher Anordnung/Forderung ebenfalls eingeschränkt wird oder nicht.

    Es gibt (schweizweit) eine ganze Reihe von Fürsorgeämtern, die von ihren “Schützlingen” die Auflösung und den Verzehr der Vorsorgeeinrichtung verlangen, bevor sie Unterstützung gewähren. Die insbesondere bei älteren Arbeitslosen, die kaum Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle haben.

    Zudem gibt es einige Alimenteninkassostell​en, die die Abtretung der Vorsogeinrichtung verlangen, wenn der Alimentenschuldner in Verzug steht. Hierbei wird dem Alimentenschuldner oft mit einem Strafverfahren wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gedroht, wenn er dieser Forderung nicht nachkommt.

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    • Juli 19, 2021

      Das wir nicht nur gedroht, wenn man sich “weigert” die falsch berechneten Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, sondern ohne Worte vom Gericht einfach OHNE FRAGEN ohne Einwilligung angeordnet.

      Selber im Urteil gelesen. Obwohl die Klage des überhöhten Frauenunterhalts (ohne Kinder, Frau hatte mehr Einkommen als Mann, aber Mann auf Existenzminimum gesetzt, Rest an Frau abgeben) noch hängig war, hat das Gericht die Pensionkasse angewiesen, den Offenbetrag durch die Altersvorsorge auszugleichen. Dies wurde auch so gemacht. Pensionskasse leer.

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  • Juni 29, 2014

    Danke allen für ihren Input und Frau Votava für die freundliche Aufnahme in den Klub. Auch für mich ist der Inhalt wichtiger als Fotos oder Mehrfachaccounts. Schliesslich sollte ja Vimentis dazu da sein um Meinungen zu bilden… und da versuche ich Gegensteuer zum mühseligen Kampf Rechts gegen Links etc. zu geben und sachliches inkl. Fragen und Dinge zum Nachdenken einzubringen….. Gegebenenfalls wäre “der Beobachter” sicher auch eine Möglichkeit.

    Zudem​ wäre es wäre super wenn man auch die Vernetzung von Themen samt Auswirkungen anschauen könnte. Denn wenn man was ändert, wirkt es sich auf andere Gebiete aus. Was ich einfach nicht wünsche sind Verspekulationen seitens Pensionskassen, weitere Skandale (jener AHV-Skandal Heutschi ist genug und hat eine nachhaltige Wirkung auf mich hinterlassen) und versteckte Spielchen betr. Deckung der Pensionskassen. Zudem kann es nicht sein, dass trotz den hohen Mietzinsen und Dank wirtschaftsfreundlich​er Politik (anders kann ich mir den Schutz der Unternehmen zu Lasten der Ü50jährigen nicht mehr wirklich vorstellen) die Gewinnoptimierung andere ausbaden müssen. Auch dies ist eine Perspektive. Sogar in der Gratiszeitung “20 Minuten” vom Freitag, 27.06. steht von staatlicher Unterstützung für Firmen geschrieben. Meiner Meinung nach sollten auch schwächere Mitarbeiter im Rahmen der Möglichkeiten mitgetragen werden müssen, dann bräuchte es auch weniger Staat…. http://www.20min.ch/s​chweiz/news/story/100​-Prozent-Leistung—o​der-Sozialhilfe-droht​-18492267.

    Was ich bis jetzt nicht zuletzt auch dank euch mitbekommen habe ist: Für einen Hauskauf braucht man zur Zeit 20 % Eigenkapital (auch dank Pensionskassengeld) und die Bank sieht sich sicher auch die finanzielle Situation an. O.K, in der USA lief einiges Hand in Hand bis zum Platzen (Förderung Wohneigentum durch Staat, falsche Anreize bei den Kredithaien und Verschachtelungen etc.). Wenn man vor der EL gezwungen wird das Haus zu verkaufen und das Vermögen bis auf die Limite zu verzehren. Von wie vielen Jahren sprechen wir da (8 – 10)? Wie schnell darf man dann das Vermögen aufbrauchen und zu welchen Bedingungen? Dies sind auch noch so fragen, die ich mir stelle nebst der auch gesehenen möglichen Lenkung von Wohneigentum und -eigentümern inkl. dem Verweis meinerseits auf die Zersiedelung. Entsprechend sind wohl kaum nur die Ausländer daran schuld. Gibt es doch auch Spekulanten die mit Wohneigentum ihr Geld versuchen zu machen.

    P.S.: ich habe den Beitrag nochmals mit wenigen Korrekturen (Rechtschreibung) eingestellt….

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  • Juni 30, 2014

    BR Berset stellt gemässigte Vorschläge in Aussicht:

    ZITAT
    «Es ist nicht dasselbe, ob sich jemand mit 55 Jahren und dem Geld der zweiten Säule selbständig macht oder mit 40 Jahren in ein eigenes Haus investieren will. Wir werden diese Fragen mit der nötigen Verhältnismässigkeit behandeln», so Berset. Er räumt auch ein, dass es noch genauere Zahlen dazu brauche, inwieweit Rentner aufgrund von Kapitalbezügen, etwa zum Erwerb von Wohneigentum, schliesslich Ergänzungsleistungen bezögen.
    ZITAT ENDE

    http://www.nz​z.ch/schweiz/berset-r​elativiert-limiten-be​i-zweiter-saeule-1.18​333013

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  • September 18, 2014

    Wenn Bezüger/innen ihr Pensionskassengeld verjubeln und dann zum Sozialamt kommen, mag das stossend sein, aber die Sozialbeiträge dürfen nicht verweigert werden. Bersets Reform gängelt aber deshalb alle Pensionskassenversich​​erten.

    “(…) Bersets Reform läuft darauf hinaus, dass die Pensionskassen faktisch in eine AHV II umgebaut würden. Das ist eine radikale Kehrtwendung im Vergleich zum bestehenden System. Es von oben aufzupfropfen, ist falsch, auch wenn die Stossrichtung stimmt: Den Ausbau der Altersvorsorge hätte die Stimmbevölkerung schon vor über vierzig Jahren nicht gewinnorientierten Versicherungskonzerne​​n überlassen dürfen und stattdessen die AHV stärken sollen. Dann erübrigte sich jetzt diese Art der Debatte.”

    https://​​www.woz.ch/1427/pens​i​onskassenvorbezuege​/j​etzt-spielt-auch-b​ers​et-auf-dem-klavie​r-de​s-populismus

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