Bundesrichter Yves Donzallaz wurde seinerzeit von der SVP vorgeschlagen, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die GewaltenteilungUnter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staat..., denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V....
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters und als Präsident des Bundesgerichts trägt jetzt die SVP nicht mehr die Verantwortung.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDas sind wieder einmal unhaltbare und strafbare Unterstellungen. welche die Moderation löschen müsste; auch eine Löschung des Verfassers müsste ins Auge gefasst werden.
\”Bei der Überführung von EU-Recht in Landesrecht geht es um die Schaffung schweizerischen Rechts. Folglich ist das normative Umfeld der schweizerischen Gesetzgebung zu berücksichtigen. Dies gilt für das materiell-rechtliche Umfeld, einzelne Rechtsinstitute (z. B. Zulassung vs. Bewilligung), die Systematik, aber auch die Sprache. …\” (Bundeskanzlei)
Was Recht und Unrecht ist bestimmen für unser Land nicht mehr der Schweizer Souverän, sondern – im Verbund mit dem Bundesgericht – die weltfremden Strassburger Richter in ihrem Elfenbeinturm. Deren überschiessende Rechtsprechung (etwa zum Sozialprotokoll, das die Schweiz nie ratifiziert hat) nimmt geradezu abstruse Formen an.