„2020 hatte eine Partei den Mut, einem eigenen Bundesrichter ihr Vertrauen nicht mehr auszusprechen. Dies öffentlich und nicht heimlich.
Das sei eine Missachtung der GewaltenteilungUnter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staat..., tönte es, und insbesondere der betroffene Richter reklamierte lautstark über die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit. Viele Journalisten heulten mit diesen Wölfen.
Jedermann wusste, dass Bundesrichter Yves Donzallaz seinerzeit von der Partei vorgeschlagen wurde, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die GewaltenteilungUnter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staat..., denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V....
Als dieser SVP-Richter 2019 einmal mehr gegen den Willen des Parlamentes urteilte, rief der CVP-Bundesrichter Thomas Stadelmann erbost: „Wenn es Schule macht, dass drei Richter sich als Gesetzgeber aufspielen, muss man sich nicht wundern, wenn die Politik reagiert und über Abwahl diskutiert.“ Tröstlich, dass es in Lausanne nach wie vor vernünftige Bundesrichter gibt.
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters trägt jetzt seine Partei nicht mehr die Verantwortung.“ (Ch. Blocher in Aarauer Nachrichten vom 2. Oktober 2020)
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