1. Zustandekommen des obligatorischen Referendums
Wenn einer der untenstehenden Fälle eingetroffen ist, kommt es automatisch zu einer Abstimmung. Für das Zustandekommen eines Referendums muss nichts mehr unternommen werden.
- Die Bundesverfassung wurde verändert.
- Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften wurde vollzogen.
- Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz, ohne Verfassungsgrundlage wurde erlassen. Es hat eine Geltungsdauer von mehr als einem Jahr.
- Eine Volksinitiative zur Totalrevision der Bundesverfassung wurde eingereicht.
- Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung wurde von der Bundesversammlung abgelehnt.
- National- und Ständerat sind sich uneinig, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist. Die Entscheidung trägt das Volk.
2. Annahme des Referendums
- Bei den drei ersten Fällen müssen mehr als 50% der Stimmenden und mindestens die Hälfte der Kantone dafür stimmen.
- Bei den drei letzten Fällen müssen nur mehr als 50% der Stimmenden dafür stimmen.
Literaturverzeichnis
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