1. Zustandekommen des obligatorischen Referendums
Wenn einer der untenstehenden Fälle eingetroffen ist, kommt es automatisch zu einer Abstimmung. Für das Zustandekommen eines Referendums muss nichts mehr unternommen werden.
- Die Bundesverfassung wurde verändert.
- Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften wurde vollzogen.
- Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz, ohne Verfassungsgrundlage wurde erlassen. Es hat eine Geltungsdauer von mehr als einem Jahr.
- Eine Volksinitiative zur Totalrevision der Bundesverfassung wurde eingereicht.
- Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung wurde von der Bundesversammlung abgelehnt.
- National- und Ständerat sind sich uneinig, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist. Die Entscheidung trägt das Volk.
2. Annahme des Referendums
- Bei den drei ersten Fällen müssen mehr als 50% der Stimmenden und mindestens die Hälfte der Kantone dafür stimmen.
- Bei den drei letzten Fällen müssen nur mehr als 50% der Stimmenden dafür stimmen.
Literaturverzeichnis
www.bk.admin.ch
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.
@Sägesser Verdichtungen mit hoher Wohnqualität sind sehr schwer zu realisieren. Nur ein Teil der Bevölkerung fühlt sich wohl in engen…
Herr Schneider. Die Einwanderung habe ich als eine der Ursachen reingenommen. Dies als Pflicht der Unternehmen hiesiges Potential zu nutzen…