1. Gesellschaft

Christentum…

Das Chris­ten­tum wird of­fen­bar zu­neh­mend miss­braucht und auch falsch in­ter­pre­tiert. Der Amo­kläu­fer in den USA hat ge­zielt Chris­ten um­ge­bracht. Er sei von den tra­di­tio­nel­len Re­li­gio­nen ent­täuscht ge­we­sen, heisst es im Ar­ti­kel:

http://www.tagesanze​iger.ch/panorama/verm​ischtes/amokschuetze-​fiel-beim-usmilitaer-​durch/story/30074791

Weshalb er dann aleerdings von der IRA fasziniert gewesen sein soll, ist etwas unklar ;-). Aber über Kneubühl hat das Bieler Tagblatt ja auch geschrieben, er sei bei der IRA gewesen und in der Fremdenlegion LOL!

Der Herr Blocher findet plötzlich Sympatien für Russland!

http://www.t​agesanzeiger.ch/schwe​iz/standard/und-dann-​waren-die-amerikaner-​ploetzlich-die-boesen​/story/19759558

HM, ein immer noch sehr christliches Land, auch nach dem Kommunismus. Jedenfalls in der Bevölkerung. Aber was gefällt dem Blocher denn nun an Putin plötzlich? Dumm war der Blocher ja nie, auch nicht, als er die Akten über die Tinner und das geheime Atomwaffenprojekt der Schweiz und Lybien vernichtet hat :-).

Aber auch was Flüchtlinge betrifft, geht die Schweiz offensichtlich einen gespaltenen Weg. Je nachdem vor wem die Flüchten, sind sie willkommen oder nicht. Steuerflüchtlinge ja, politische und religiöse nein:

http://www.tage​sanzeiger.ch/schweiz/​standard/ein-herz-fue​r-fluechtlinge-fuer-s​teuerfluechtlinge/sto​ry/25509247

http://ww​w.tagesanzeiger.ch/sc​hweiz/standard/15-pro​zent-mehr-fluechtling​e-im-september/story/​11648075

Und einige Politiker in Deutschland wollen jetzt schon die Grenzen schliessen. Ist das Boot wieder einmal voll? Die Schweiz hat damit keine guten Erfahrungen gemacht, wie wir wissen (also falls wir es wissen wollen LOL):

http://www.gmx.​net/magazine/politik/​fluechtlingskrise-in-​europa/unionspolitike​r-grenze-oesterreich-​schliessen-30971662

S​audumme Sache mit diesem LOL, aber ihr wisst ja jetzt, was es bedeutet HA! Oder nicht? Meine Mutter bemüht sich derweil immer noch, ihre Lügenfassade hoch zu halten. Sie wird wohl eher schlecht beraten, von den Schergen ihrer Familie LOL HA. Schade.

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Comments to: Christentum…
  • Oktober 4, 2015

    In den letzten Tagen habe ich hier einige Beiträge und Kommentare geschrieben, nicht zuletzt, um damit Mitglieder gewisser Gruppen (LOLA, Hagia, PNOS, Maske, etc.) auffliegen zu lassen. Die Reaktionen kamen ja postwenden, auch bei Löschaktionen.

    Die​se Leute sind FEINDE des schweizer Staates und insbesondere dessen Rechtsstaates. Sie unterwandern die staatlichen Institutionen und verbreiten faschistisches, feministisches und antireligiöses, extremistisches Gedankengut! Damit verstossen sie gegen zahlreiche Artikel der schweizer Bundesverfassung. Sie tun dies mit einer dreisten Dummheit, die kaum zu überbieten ist und stellen eine Gefahr für den Frieden und die Einheit des Landes dar.

    Es ist klar, dass diese Leute bei einem Kriegsausbruch, also bei Verhängung des Kriegsrechtes, sofort interniert werden müssen. Je nach Schwere ihrer Vergehen droht ihnen dann die Internierung bis zu Kriegsende oder gar die Hinrichtung.

    Ich erlaube mir, hier den Anfangstext der schweizer Bundesverfassung zu posten, als kleine Erinnerung, für all diese Verrückten und psychisch Kranken. Auch Frauen dürfen von der Internierung nicht verschont bleiben, da sie meist die treibende Kraft hinter solchen Verschwörungen sind.

    Hier also der Text und weiter unten der Link zur Bundesverfassung. Ihr könnt sicher sein, dass diese Leute sie noch nie gelesen haben, obwohl sie sich selbst ja als so tolle und aufrichtige Schweizer sehen LOL HA! Die dümmste aller Aussagen hier war wohl, dass Religion in der Politik nichts verloren habe! Dieser Typ hat ja wohl dann überhaupt gar keine Ahnung…

    “Präambe​l

    Im Namen Gottes des Allmächtigen!
    Das Schweizervolk und die Kantone,
    in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
    im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
    im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
    im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
    gewiss​, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
    geben sich folgende Verfassung1:”

    http​s://www.admin.ch/opc/​de/classified-compila​tion/19995395/index.h​tml

    mit Gruss
    Patrick Reto Bieri
    http://retogem​einschaft.bplaced.net​/

    Und hier noch etwas persönliches welches beweisst, dass die Schweiz gegen ihre eigene Verfassung verstösst. Vergleiche:

    http:/​/portalpb.bplaced.net​/privat/privat.html

    mit

    Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

    Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

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    • Juli 19, 2021

      Hier noch ein paar weitere Artikel der Verfassung, gegen die in meinem Fall verstossen wurde und wird:

      Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

      1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
      2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
      3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

      Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien

      1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.
      2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.
      3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

      Ar​t. 29a1Rechtsweggarantie​

      Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

      Art​. 30 Gerichtliche Verfahren

      1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.
      2 Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
      3 Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

      Art. 31 Freiheitsentzug

      1 Die Freiheit darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden.
      2 Jede Person, der die Freiheit entzogen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich und in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe des Freiheitsentzugs und über ihre Rechte unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen. Sie hat insbesondere das Recht, ihre nächsten Angehörigen benachrichtigen zu lassen.
      3 Jede Person, die in Untersuchungshaft genommen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich einer Richterin oder einem Richter vorgeführt zu werden; die Richterin oder der Richter entscheidet, ob die Person weiterhin in Haft gehalten oder freigelassen wird. Jede Person in Untersuchungshaft hat Anspruch auf ein Urteil innert angemessener Frist.
      4 Jede Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wird, hat das Recht, jederzeit ein Gericht anzurufen. Dieses entscheidet so rasch wie möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs.

      ​Art. 52 Verfassungsmässige Ordnung

      1 Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone.
      2 Er greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.

      etc.

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