Die SNB hält in der Corona-Krise an ihrer bisherigen Strategie fest. Es stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Massnahmen sie ergreifen könnte, um einen schwerwiegenden Wirtschaftseinbruch abzumildern. Ein klar begrenzter, einmaliger Beitrag der SNB in den Ausgleichsfonds der ALV würde eine Erhöhung der Lohnnebenkosten verhindern und somit die Wirkung der automatischen Stabilisatoren unterstützen.
Wenn jetzt in einer Krise diese ausserordentliche Massnahme vorgenommen wird, dann könnte dies als ein Dammbruch für wiederholte Akte der Geldschöpfung für staatliche Defizite gesehen werden. In einem solchen Fall würde die fiskalische Behörde die Dominanz über die monetäre Behörde gewinnen, welche ihrerseits die Unabhängigkeit und die Kontrolle über die Geldbasis verlieren würde. In vielen Fällen haben solche Dominanzverhältnisse in der Geschichte zu InflationUnter Inflation (auch Teuerung) versteht man in der [[Volksw... geführt. Wird diese Tür erst geöffnet – auch nach wohlbegründeten Erwägungen –, kann es schwierig sein, sie wieder zu schliessen.
Der Vorschlag ist so konzipiert, dass diese Gefahr minimiert würde. Erstens handelt es sich um eine Krisenmassnahme, die damit einmalig bleibt. Da die ALV in normalen Zeiten auf solidem Fundament steht, kann dies gewährleistet werden. Zweitens werden die Unabhängigkeit der SNB und die Möglichkeiten, ihr Preisstabilitätsziel zu erreichen, nicht beeinträchtigt. Das wird dadurch sichergestellt, dass die SNB den Zeitpunkt und die Höhe des Beitrags selbst bestimmen kann. Insbesondere bleiben alle Möglichkeiten intakt, die Geldpolitik zu straffen, sollte dies nötig werden. Drittens finanziert die SNB kein Defizit des Bundes, was das Nationalbankgesetz nicht zulassen würde, sondern ein einmaliges Defizit des ALV Ausgleichsfonds. Viertens handelt es sich nicht um eine ausserordentliche Gewinnausschüttung, die gemäss Bundesverfassung zu zwei Dritteln an die Kantone gehen müsste. Vielmehr handelt es sich um eine ausserordentliche geldpolitische Massnahme, welche sich wie Devisenmarktinterventionen und Zinsänderungen auf das Geschäftsergebnis der SNB auswirken kann. Um die Massnahme so risikolos wie möglich umzusetzen, wäre es jedoch wichtig, dass ExekutiveDie Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staat... und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... versichern – durchaus auch mit öffentlichen Bekenntnissen und dem Einsatz der persönlichen oder institutionellen Reputation –, dass auf eine solche Massnahme in normalen Zeiten nicht zurückgegriffen wird.“ (Daniel Kaufmann, Alexander Rathke und Jan-Egbert Sturm, in Ökonomenstimme vom 17. Mai 2020)
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