1. Wirtschaft

Corona-Krise: „Was kann die SNB noch tun?

Die SNB hält in der Co­ro­na-­Krise an ihrer bis­he­ri­gen Stra­te­gie fest. Es stellt sich die Fra­ge, wel­che zu­sätz­li­chen Mass­nah­men sie er­grei­fen könn­te, um einen schwer­wie­gen­den Wirt­schaft­sein­bruc​h ab­zu­mil­dern. Ein klar be­grenz­ter, ein­ma­li­ger Bei­trag der SNB in den Aus­gleichs­fonds der ALV würde eine Er­höhung der Lohn­ne­ben­kos­ten ver­hin­dern und somit die Wir­kung der au­to­ma­ti­schen Sta­bi­li­sa­to­ren un­ter­stüt­zen.

Wenn jetzt in einer Krise diese ausserordentliche Massnahme vorgenommen wird, dann könnte dies als ein Dammbruch für wiederholte Akte der Geldschöpfung für staatliche Defizite gesehen werden. In einem solchen Fall würde die fiskalische Behörde die Dominanz über die monetäre Behörde gewinnen, welche ihrerseits die Unabhängigkeit und die Kontrolle über die Geldbasis verlieren würde. In vielen Fällen haben solche Dominanzverhältnisse in der Geschichte zu Inflation geführt. Wird diese Tür erst geöffnet – auch nach wohlbegründeten Erwägungen –, kann es schwierig sein, sie wieder zu schliessen.

Der Vorschlag ist so konzipiert, dass diese Gefahr minimiert würde. Erstens handelt es sich um eine Krisenmassnahme, die damit einmalig bleibt. Da die ALV in normalen Zeiten auf solidem Fundament steht, kann dies gewährleistet werden. Zweitens werden die Unabhängigkeit der SNB und die Möglichkeiten, ihr Preisstabilitätsziel zu erreichen, nicht beeinträchtigt. Das wird dadurch sichergestellt, dass die SNB den Zeitpunkt und die Höhe des Beitrags selbst bestimmen kann. Insbesondere bleiben alle Möglichkeiten intakt, die Geldpolitik zu straffen, sollte dies nötig werden. Drittens finanziert die SNB kein Defizit des Bundes, was das Nationalbankgesetz nicht zulassen würde, sondern ein einmaliges Defizit des ALV Ausgleichsfonds. Viertens handelt es sich nicht um eine ausserordentliche Gewinnausschüttung, die gemäss Bundesverfassung zu zwei Dritteln an die Kantone gehen müsste. Vielmehr handelt es sich um eine ausserordentliche geldpolitische Massnahme, welche sich wie Devisenmarktintervent​ionen und Zinsänderungen auf das Geschäftsergebnis der SNB auswirken kann. Um die Massnahme so risikolos wie möglich umzusetzen, wäre es jedoch wichtig, dass Exekutive und Parlament versichern – durchaus auch mit öffentlichen Bekenntnissen und dem Einsatz der persönlichen oder institutionellen Reputation –, dass auf eine solche Massnahme in normalen Zeiten nicht zurückgegriffen wird.“ (Daniel Kaufmann, Alexander Rathke und Jan-Egbert​ Sturm, in Ökonomenstimme vom 17. Mai 2020)

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