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Crash-Staatskundelekt​ion für den abtretenden SVP-Präsidenten

Das war wie­der ein­mal eine span­nende Arena unter Lei­tung von Jonas Pro­jer am 5. Fe­bruar 2016. Dabei fiel wie­der ein­mal das in bes­ter SV­P-­Ma­nier prak­ti­zierte Drein­re­den von Toni Brun­ner bei den Voten der Ge­spräch­s­part­ner auf.

Ein besonderer Höhepunkt der Sendung war die direkte Konfrontation von Toni Brunner durch Herrn Projer bezüglich den elementaren staatskundlichen Grundkenntnissen. Erschreckend und dennoch nicht überraschend kam die Hilflosigkeit des SVP-Präsidenten zu Tage.

Dank seinem spassvollen Auftreten konnte der SVP-Präsident wohl auch seine „Krokodils Tränen“ verbergen, als er den Tatbestand der Beamtenbeleidigung mehrmals erwähnte. Dies ausgerechnet als Vertreter einer Partei, deren „Wortführer“ seit den 90-Jahren nicht müde werden, u.a. gegen die Behörden aufzuhetzen. Die „geistigen Brandstifter“ müssen sich dann nicht wundern, wenn labile Personen zu wahnhaftem Handeln tendieren und ihre angefachte Wut durch Gewalttaten z.B. auch gegenüber Politikern und den Ordnungshütern auslassen.

Die Sendung zeigte aber auch deutlich auf, dass die Durchsetzungsinitiati​​​ve im Gegensatz zu der bereits im März 2015 durch das Parlament (Stände- und Nationalrat) beschlossene Gesetzesänderungen im Strafrecht Gewalttaten sogar umfassender abdecken als die willkürliche Liste der DSI, welche wichtige Straftatbestände überhaupt nicht enthält.

Herrn Nationalrat Lorenz Hess von Bern gratuliere ich auch zu den klaren Analysen bezüglich den irreführenden SVP-Statistiken. Er zeigte klar auf, dass es sich beim grössten Teil der inhaftierten Ausländer um Kriminaltouristen handelt, welche nicht der ausländischen Bevölkerung der Schweiz angerechnet werden können.

Wie es sich mit den durch den SVP-Präsidenten immer wieder vollmundig genannten „Volksmehrheiten“ verhält, möchte ich wie folgt in Erinnerung rufen:

bei der Masseneinwanderungs-A​​​bstimmung vom 09.02.14 entsprach die Stimmenmehrheit von 19‘302 Stimmen nicht einmal der Hälfte der anlässlich dieser Abstimmung abgegebenen ausser Betracht fallenden 39‘750 Stimmen (davon 31‘094 leere!). Die Mehrheiten in %: 0,66% der gültigen Stimmen, 0,37% der Stimmberechtigten, 0,24% der Wohnbevölkerung! Die „Unterlegenen“ nahmen das Resultat mit Fairness zur Kenntnis und der Bundesrat versucht redlich, die Initiative so gut wie überhaupt möglich umzusetzen. Im Gegensatz dazu heulte die seinerzeit bei der Asylinitiative vom 24.11.2002 knapp unterlegene SVP laut auf, indem sie eine Nachzählung verlangte und die Zählmaschinen u.a. in der Stadt Bern in Frage stellte. Dies war auch eine Beleidigung aller Schweizer Gemeinden, welche die Auszählarbeiten gesetzeskonform durchführten und wohl auch viele SVP-Vertreter mitbeteiligt waren.

In der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates wurde noch nie wortwörtlich der Text einer Volksinitiative in die Verfassung geschrieben und ohnehin keine Gesetzessammlung. Dies war auch ein Grundkonsens der schweizerischen Politik und wurde von keiner Partei, auch nicht der ehemaligen BGB (Bürger-, Gewerbe- und Bauernpartei, Vorläuferin der SVP) in Frage gestellt. Gesetzesarbeit ist Sache des Bundesrates und der ins Parlament gewählten Volksvertreter.

Wer nur minimalster Staatskundeunterricht​​​ genossen hat, sollte wissen, dass eine Volksinitiative gewissermassen eine „Motorfunktion“ bzw. Anstossfunkton zu einem Anliegen hat. Deshalb hat der Gesetzgeber auch die „unterlegenen“ Stimmenden” zu berücksichtigen, insbesondere auch bei äusserst knappen Resultaten.

Also, keine “polnischen Verhältnisse”, welche den Rechtsstaat demontieren. Wer nein sagt zur DSI, bekennt sich als echt um die Schweizerwerte besorgte Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger.

Beat Murer, Luzern

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