Bussen sind ein budgetrelevanter Faktor. Kantone mit Autobahnabschnitten sind diesbezüglich privilegiert. Betrachten wir exemplarisch den Kanton Glarus, der “besitzt” ein Autobahnstück von ca. 17 km für dessen “Bewirtschaftung” die Polizei eigens einen mobilen Radar beschafft hat. An schönen Wochenenden der warmen Jahreszeit kann dieser zudem am Klausen eingesetzt werden, um Motorradfahrer zu blitzen. Das dient natürlich der Verkehrssicherheit. Diese Meinung vertrat am Montag auch unser Kantonsrat. Lorenz Habicher hatte einen Vorstoss eingereicht, um die Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen auf Autobahnen im Kanton Zürich zu verhindern. Bei diesen Kontrollen wird die Einfahrt eines Fahrzeuges auf einen Streckenabschnitt gemessen und wiederum dessen Ausfahrt. Aufgrund des Zeitbedarfs zur Überwindung der definierten Strecke wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Ist diese zu hoch, wird der Fahrzeughalter gebüsst. In der Schweiz werden gegenwärtig mit zwei Pilotanlagen Versuche durchgeführt. Es gibt allerlei technische Gründe, Abschnittskontrollen abzulehnen. Wir wollen diese hier nicht vertiefen. Wir nehmen einfach zur Kenntnis, dass die SVP mit 50 Stimmen gegen alle anderen, mit ihrem Anliegen unterging. Die SVP wurde selbstverständlich von keiner Seite verschont. Insbesondere aus der Mitte kamen die wohlmeinenden Worte, während die Linke mit Häme nicht sparte. Sogar die Freiheitlichen von der liberal-freisinnigen Fraktion gaben sich selbstkritisch, indem Beat Badertscher zugab, bei ihm hätte eine Geschwindigkeitsbusse einen Läuterungsprozess in Gang gebracht. Es tue gut, ab und zu gebüsst zu werden. Der unbedarfte Zuhörer mochte sich fragen, ob ein leichter Hang zum Masochismus vorliege? Immerhin wird bei dieser neuen Methode der Fahrzeugführer über eine längere Strecke gezielt verfolgt. Zwar wird man heute schon auf vielen Strassenabschnitten gefilmt, aber das gilt der generellen Überwachung des Verkehrsflusses und ausdrücklich nicht der Messung einzelner Fahrzeuge. Man mochte das Ergebnis schulterzuckend zur Kenntnis nehmen und sich der Ansicht der Mehrheit anschliessen, die fand, Geschwindigkeitsbussen seien am einfachsten durch angepasstes Fahren vermeidbar. Und dann Überraschung am Donnerstag beim Öffnen des Leib- und Magenblattes! Der Nationalrat hatte ebenfalls über diese Kontrollen befunden. Die grosse Kammer entschied aber so, wie die SVP am Montag im Kantonsrat es gerne gehabt hätte. Die Mitte unterstützte das SVP-Anliegen. CVP, FDP, BDP wandten sich gegen den raffgierigen Überwachungsstaat. Das Ehepaar Lorenz und Barbara Schmid, beide CVP, er Kantonsrat, sie Nationalrätin stimmte gar indirekt gegeneinander. Nur, der Ständerat wird dem Nationalrat bald widersprechen – raten Sie mal, mit wessen Stimmen? CVP, FDP, BDP!
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrter Herr Siegenthaler
Ich bin dafür dass man diese Radarkontrollen Tagsüber unterlassen sollte.
Da viele Automobilisten die fleissig Ihrer Arbeit nachgehen genervt werden.
Nachts wenn die Raser unterwegs sind finde ich es angebracht.
Wenn ein Automobilist mal 6 Kmh zu schnell fährt, ist er für mich noch lange kein Raser.
Wem ist es nicht auch schon passiert, dass man sich aufs vordere Auto konsentriert und dabei gar nicht merkt, dass derjenige ein wenig zu schnell fährt.
Mir schon
Die Abschnittsüberwachung ist keinesfalls eine “gezielte Überwachung des Fahrzeugführers über eine längere Strecke”, wie hier behauptet wird, sondern es wird einfach festgestellt, wie lange man für eine bestimmte Strecke braucht. Ist diese Zeit zu kurz, ist man offenbar schneller als erlaubt gefahren. Diese Methode ist insofern eleganter, als dass sie eben vermeidet, dass jemand genau dann geblitzt wird, wenn er einen Kriecher überholt.
Ich kann nichts dafür – ich finde die Idee, die Strassen mit Hilfe der Verkehrsbussen zu finanzieren, eigentlich recht sympathisch. Denn da muss man nicht mitmachen.
Dass Kontrollen an Orten durchgeführt werden, wo viele Übertretungen stattfinden, und dass die Kontrollen nicht vorher im Amtsblatt angekündigt werden, ist logisch und entspricht der alten Bauernweisheit, wonach man dort mähen soll, wo es Gras hat.