Nein
zum
Rahmenabkommen.
Abgelehnte Asylanten
kassieren monatlich
bis zu 5’725 Franken
Sie fragen sich, was hat jetzt das Eine mit dem Anderen zu tun? Was will man gegen Artikel 12 der Bundesverfassung einwenden? Es ist doch richtig, wenn Menschen in Not geholfen wird, wenn sie Betreuung, Hilfe und Mittel erhalten, die ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Und ebenso richtig hört es sich doch auch an, wenn die Schweiz und die EU «den Marktzugang» konsolidieren.
Doch was für Konsequenzen ziehen solche Abkommen und Rechtsgrundsätze nach sich? Was versteht man genau unter «Hilfe» oder unter «Betreuung»? Wie und nach welchen Massstäben definiert man «menschenwürdig leben»? Was wird genau wird konsolidiert und was bedeutet dies im Einzelnen? Einzig was in Stein gemeisselt ist:
Es kommt nie so, wie man es der Bevölkerung erklärte, versprach oder besser gesagt, weisgemacht hat.
Die Lügen unserer Bundesräte
https://www.youtube.com/watch?v=fy579okpzAM
Lügen, Lügen & nochmals Lügen:
Personenfreizügigkeit,
Unternehmenssteuerreform II,
Neat,
Alpenschutz;
ACHTUNG:
Über den EU-Rahmenvertrag wird (indirekt) bereits im Oktober 2019 mit den Wahlen der National- & Ständeräte/Innen für die nächsten vier Jahre, der zukünftigen Bundesräte – über den EU-Rahmenvertrag – im Voraus ENTSCHIEDEN. Denn bliebe das jetzige Mehrheits-Verhätnis von SP, FDP, CVP und der Grünen EU-Turbos intakt, wäre eine Annahme – dieses für die Schweiz verhängnisvollen EU-Rahmenvertrages – sicher wie nie zuvor. Die zukünftigen Bundesräte werden bekanntlich wieder von beiden Parlamenten in Bern, der LegislativeWie alle modernen, demokratischen Staaten, ist auch die Schw... gewählt, weshalb die Mehrheitsverhältnisse dort sehr wichtig, bereits vorentscheidend sind.
Statistik Nationalratswahlen: Übersicht Schweiz
http://www.politik-stat.ch/nrw2011CH_de.html
Artikel 12 der Bundesverfassung bedeutet für abgelehnte Asylbewerber ein «all-inclusive Sorglospaket» auf höchstem Niveau.
Einzig um die Hängematte, müssen sich die ohne Asylgrund bei uns Gestrandeten selbst kümmern. Alles andere bekommen die «Klienten», so wie sie von Sozialarbeitern genannt werden, gestellt. So bekommt beispielsweise eine Familie mit drei Kindern in Solothurn, monatlich 4.795.- Franken allein für ihren Grundbedarf.
Hinzu kommen Kosten für die von der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... garantierte «Hilfe» und «Betreuung». Dies können Sprach- oder Integrations-Kurse sein, Honorare für Sozialarbeiter, Hebammen, Förderung für Schulkinder, Dolmetscher, kostenlose Anwälte oder Zahnarztkosten oder Gärtner. Und wie «selbstverständlich», sind diese Leistungen an keinerlei Gegenleistung geknüpft.
Der Punkt ist aber ein anderer
Hat man dieses «Sorglos-Paket» den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger so erklärt, als die Bundesverfassung revidiert wurde?
Natürlich nicht!
Hat man dem Stimmbürger gesagt, dass die Schweiz mit der Personenfreizügigkeit auf eine 10’000’000 Schweiz zu rast?
Natürlich nicht!
Hat man gesagt, dass auf dem ArbeitsmarktDer Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachf... ein Austausch von Inländern 50+ durch Ausländer 25- stattfindet?
Natürlich nicht.
Hat man dem Stimmbürger gesagt, das mit SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... die Kriminalität massiv steigt?
Natürlich nicht.
Hat man den UN-Migrationspakt den Stimmbürgern vorgelegt?
Hat man nicht!
Hat man die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte..., die eine Rückkehr zu bewährten Kontinenten vorsah,
umgesetzt?
Nein, hat man nicht.
FDP, CVP und SP haben das direkt demokratische Staatswesen kurzfristig damit ausser Kraft gesetzt.
Dies alles rechtfertigt deine Abwahl oder Nicht-Wahl der National- und Ständeräte der FDP, CVP und der Sozialisten (SP/Grüne)
Und ja, es gab die Partei, die Politiker/innen, die vor all dem gewarnt haben. Und Ja, deren Zweifel und Befürchtungen haben sich in all ihren Facetten bewahrheitet. Und ja, es handelt sich allesamt um Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP).
Mit dem Rahmenabkommen holt FDP, CVP und die Sozialisten (SP/Grüne) zum vermeintlich letzten Schlag aus, um unser direkt demokratisches Staatswesen zu zerstören.
Und wieder wird nach dem gleichen Prinzip vorgegangen. Der Bevölkerung werden falsche Versprechungen gemacht, Konsequenzen werden ausgeblendet, Befürchtungen beschönigt und was nie fehlen darf, es wird mit dem wirtschaftlichen Untergang gedroht. Es wird gelogen und getäuscht, Kritiker werden mit Klischees diffamiert. Würden wir jetzt ein weiteres mal darauf hereinfallen – wäre es der Untergang der direkt demokratischen Eidgenossenschaft, wie sie unsere Vorfahren mit ihrem Blut erst möglich machten, es wäre fatal.
Wir Schweizerinnen & Schweizer können dieses unheilvolle EU-Abkommen indirekt jetzt schon kategorisch deutlich ablehnen, indem wir keiner Parlamentarierin, keinem Parlamentarier mehr unsere Stimme geben, die dafür votieren.
Ob Recht auf Nothilfe, UN-Migrationspakt, Personenfreizügigkeit, SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... oder jetzt das Rahmenabkommen: Die Präambel solcher Verträge, Vereinbarungen, Pakte oder Rechtsgrundsätze hören sich immer wohlklingend und vernünftig an – wie das Rahmenabkommen! Doch der Teufel steckt in den unklar und schwammig formulierten Nebensätzen, in schwer verständlichem und mehrdeutigem Juristendeutsch, in undurchschaubaren Zusatzprotokollen und ja, sogar in Fussnoten.
Wahltag ist Zahltag
Die direkte Demokratie ist den Parteien FDP, CVP und Sozialisten (SP/Grüne) längst ein Klotz am Bein. Warum? Die Linken träumen von ihrem sozialistischen Grossstaat ohne Grenzen. Schlagworte sind «no border» oder «one world». Und die FDP und CVP träumen vom grenzenlosen BinnenmarktEin Binnenmarkt ist ein [[Wirtschaftsraum]] in dem alle [[Pr.... Hungerlöhne sind für die Wirtschaft bekanntlich Balsam für die Millionengehälter der EEO’s. Darüber hinaus gibt es in Brüssel viele super bezahlte Jobs für Politiker – fürs «Nichtstun» natürlich. Selbst Abwesenheit wird noch fürstlich entschädigt. Denn die Entscheidungsgewalt had die EU-Kommission, eine exakte Kopie des Politbüros in der EX-Sowjetunion.
Typische Schweizer Werte, wie Unabhängigkeit oder die direkte Demokratie, spielen bei diesen Parlamentariern/Innen längst keine Rolle mehr.
Setzen Sie jetzt bitte ein starkes Zeichen, für unsere SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi..., welche von sehr vielen Bürgern in der EU sehr geschätzt und begehrt wird, unter allen Umständen zu schützen gilt, nämlich
DIE DIREKTEN DEMOKRATIE.
Wählen Sie SVP – Liste 1, oder panaschieren mit den Schweizer Demokraten (SD).
Ich wähle die SVP und panaschiere mit der SD, weil diese beide für mich noch die einzigen Parteien sind, die sich für eine wirklich direkte Demokratie – für einen in der Realität wirklich EFFEKTIVEN LOHNSCHUTZ, weil beide sind gegen die Personenfreizügigkeit. Weil beide Parteien sich für die inländischen ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... (Schweizer und ausländische ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ...), einsetzten, und nicht nur davon reden. Die Devise muss sein: “Liefere nid lafere”. Weil viele Mitbürger/-innen, die so denken wie die SD, aber ihnen die Stimme nicht geben, weil sie glauben, die Partei sei “zu klein” und könne darum nichts bewegen. Das ist falsch: denn: Wenn diese Leute einfach so stimmten, wie sie denken, wären die Schweizer Demokraten schon lange mindestens eine 12-14 %-Partei und hätten überall im Land erheblichen politischen Einfluss! Es bringt uns nichts, stattdessen mit SP, FDP, CVP, den Grümem Parteien zu wählen, die zwar grösser sind, aber in Bern eine Arbeitnehmer-, Mieter- und Umwelt feindliche Politik machten. Für sie sind wir alle nur Stimmvieh; in der Chefetage jener Partei sitzen fast nur reiche Unternehmer und SP-Parteibonzen, die auf immer MEHR PROFIT aus sind. Darum sind diese ja auch für die Personenfreizügigkeit, die einheimischen ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und .../Innen gehen Ihnen am “Ar…” vorbei.
Die SP macht leere Versprechen, welche die Hoffnungen, Erwartungen ALLER ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und .../Innen i.S. Lohnschutz, in der realen PRAXIS unbestreitbar bislang krass NICHT erfüllt haben.
Wenn du mutig genug bist, “Lebewohl” zu sagen,
wird das Leben dich mit einem neuen “Hallo” belohnen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDas ist schon eine unglaubliche Augenwischerei: gross im Subtitel heisst es „abgelehnte Asylbewerber kassieren bis zu 5‘725 Franken“ … im Text, klein in der Tabelle, steht dann das der Betrag für eine sechsköpfige Familie gilt.
Sie sollten sich als Redakteur beim Blick bewerben.
Was ist daran falsch Herr Wagner?
Herr Hottinger hat es klar und deutlich hier dargelegt. Keine Augenwischerei, ausser man iste ein Schlagzeilenleser, was einige Leute scheinbar sind.
«Was ist daran falsch Herr Wagner?»
Soviel ich weiss, haben abgelehnte Asylanten nicht den Status F, sondern N und haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Vorläufig aufgenommene haben den Status F.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/rechtlicher-status​.html
@ Frank Wagner
Sie zeigen mit diesem Votum einmal mehr ihren subjektiv einseitigen linken Röhrenblick. Schade eigentlich für Sie.
Es heisst doch klaro – b i s – , so ist ganz klar das Maximum gemeint
Der eigentliche Sinn und Zweck dieses Blog aber ist der:
Über den EU-Rahmenvertrag wird im Oktober 2019 bei den Wahlen der National- & Ständeräte/Innen – indirekt bereits ENTSCHIEDEN, nämlich ob es ein ja oder Nein geben wird. Denn bliebe das jetzige Mehrheits-Verhältnis von SP, FDP, CVP, Grünen – alle EU-Turbos – in den beiden Parlamenten und dem Bundesrat wie bislang intakt, wäre eine Gutheissung dieses verhängnisvollen EU-Rahmenvertrages garantiert wie das Amen in der Kirche. Genau deshalb hören wir jetzt vor diesen sehr wichtigen Parlamentarier-Wahlen von dieser verschworenen “Gemeinschaft” keinen Ton über die aktuell wichtigsten Anliegen der Schweizer. Dies sind:
1. Der EU-Rahmenvertrag.
2. Die Masseneinwanderung von “Scheinasylanten” kommt grösstenteils rechtsmissbräuchlich auf der Asylschiene, was zwischen 5-7 Milliarden Franken jährlich zu Buche schlägt.
3. Unsere Renten: Diese jetzige Mehrheit der Parlamentarier und der Bundesräte in Bern sind doch der Meinung, dass es für die AHV/IV Renten keine Finanzen, keinen Rappen mehr übrig hat in der Bundeskasse. Für anständige Pensionen für Schweizer und Ausländer, die hier seit Jahren arbeiten und Beiträge eingezahlt haben, reichen angeblich die Finanzen nicht mehr um einen menschenwürdigen Lebensabend verbringen zu können, wie das unsere Bundesverfassung jedoch garantiert.
Werden etwa damit alle diese Menschen gegenüber den illegalen – nicht anerkannten Migranten – monumental nicht diskreditiert, derart krass benachteiligt? Davon sind selbst Sie Herr Wagner als deutscher Staatsangehöriger in der Schweiz whft., ebenso betroffen.
Darum: Steht die aktuelle Politik in der Schweiz hierin denn nicht auf dem Kopf, ist verlogen, werkelt am Bürger vorbei?
@ Brian Bader
In der Schweiz leben 41’544 Menschen mit dem Status vorläufig Aufgenommene (VA), darunter viele Personen aus Eritrea, Syrien und Afghanistan.
Der Status VA bezeichnet Personen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden können. Sie erhalten den Ausweis F und werden vom SEM sofort in Eingliederungsmassnahmen “beglückt”, was die solches praktizierende SP-BR S. Sommaruga (aktuelle Chefin SEM Frau BR K.K.-Sutter) ein totaler Widerspruch darstellt. Denn wer als Asylsuchender in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgewiesen worden ist, muss mit einer provisorischen vorläufigen F-Bewilligung doch nicht möglichst schnell integriert werden.
Fürsorge und Krankenkasse
Können VA und VA Flüchtige nicht selber für ihren Unterhalt aufkommen, haben sie Anspruch auf Sozialhilfe. VA Flü erhalten den gleichen Ansatz wie Inländer, VA erhalten einen reduzierten Ansatz.
Umwandlung von F in B bei Härtefällen,
Vorläufig Aufgenommene Personen können beim Kanton ein Härtefallgesuch stellen. Hält sich die Person seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz auf, muss das Gesuch von Gesetzes wegen vertieft geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) holt bei der Prüfung des Gesuchs verschiedene Informationen ein, wie einen Amtsbericht der Wohngemeinde oder des Kantonalen Sozialdienstes. Bejaht das MIKA das Vorliegen eines Härtefalles, leitet es das Gesuch ans SEM weiter. Alleine das SEM entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Umwandlung in eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erfüllt sind. Bei positivem Entscheid des SEM erhält die Person eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis).
Familienzusammenführung
VA und VA Flü können frühestens drei Jahre nach Gewährung der vorläufigen Aufnahme ein Gesuch um Familienzusammenführung stellen.
Das Ganze ist burokrätischer Leerlauf, weil Abgewiesene aber vorläufig Aufgenommene sofort integriert werden, von Sozialgelder Leben, Familiennachzug bekommen, obwohl sie nicht einmal für sich selber sorgen können. Es wird die “Ausnahme” mittels Konstrukt eines Härtefalles zur Regel.
Solche Politikerinnen und Politiker gilt es nicht mehr zu wählen im Oktober 2019.
Tja, Herr Hottinger, so wie Sie es jetzt drehen, wird auch keine Wahrheit daraus: nur weil Ihre Beispieltabelle bei einer sechsköpfigen Familie endet, heisst das nicht das Familien mit fünf, sechs oder sieben Kindern nicht noch mehr Sozialhilfe beziehen. Deshalb ist in seriöser Argumentation immer entweder ein einzelner Migrant Bezugsgrösse, oder die Gesamtheit der Migranten. Zumindest erzählt man nicht im Subtitel “Asylanten kosten dies und das”, um dann irgendwo im Text zu erläutern das der nominale Wert den man nennt sich auf eine sechsköpfige Familie bezieht. Es ist und bleibt unseriös wie Sie argumentieren.
Ich kann schon nachvollziehen das meine Faktenbesessenheit die Sie tatsächlich in den letzten Jahren auch schon ein- oder zweimal positiv erwähnt haben Ihnen die meiste Zeit auf die Nerven geht, weil eben Sie es mit Fakten und Wahrheit nicht immer so genau nehmen, und ich Sie häufig ertappe. Aber damit müssen Sie in einer öffentlichen Diskussion leben.
Welche Parteien für den EU-Rahmenvertrag sind und welche dagegen weiss jeder halbwegs politisch Interessierte. Und so haben Sie völlig recht wenn Sie behaupten das die Wahl eine Entscheidung zum EU-Rahmenvertrag beinhaltet … was Sie allerdings daran stört ist mir unerklärlich.
Ihre Definition von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen ist nicht ganz richtig. Sie haben beispielsweise vergessen zu erwähnen das vorläufig Aufgenommene häufig anerkannte Flüchtlinge sind, deren Fluchtgrund einfach nicht der UN-Flüchtlingskonvention entsprechen, die aber trotzdem schutzbedürftig sind. Das sind zum Beispiel Kriegsflüchtlinge.
Es braucht auch keinen Härtefallantrag um nach 5 Jahren Ausweis B zu beantragen. Wenn nach 5 Jahren weiterhin keine Aussicht auf eine Rückkehr in die Heimat besteht, die Leute gut integriert und – WICHTIG – nicht von Sozialhilfe abhängig sind, dann kann eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt werden.
Brian Bader:
Leider verstehen verschiedene Leute hier nicht das es Asylanten gibt, vorläufig Aufgenommene (beides anerkannte Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus) und abgelehnte Asylbewerber die keinerlei Aufenthaltsrecht haben und eigentlich ausreisepflichtig sind.
Dany Schweizer:
Herrn Hottingers Aussage ist irreführend weil er im Subtitel suggeriert das die erwähnten Kosten für einen Asylbewerber gelten, und nicht für eine sechsköpfige Familie. Die Aussage von Herrn Hottinger ist zudem falsch weil er wohl meint das der Sozialhilfesatz für eine sechsköpfige Familie das Maximum wäre.
Nur weil Sie das “Bis” nicht lesen, bedeutet das nicht, dass es für eine Einzelperson gilt. Er schreibt es im Plural und nicht Sigular.
Hätte er geschrieben “ein abgelehnter Asylant….”, dann gäbe ich Ihnen recht.
Nun egal. Ich habe Herr Hottingers Titel und den darin befindlichen Text so verstanden, wie er es dargelegt hat und vermutlich auch wollte.
Ich habe das „bis“ schon gelesen Herr Schweizer. Abgesehen davon das dies auch falsch ist, wie ich ausgeführt habe, bleibt es Tatsache das die Nennung monatlicher Kosten bezogen auf eine Referenz von 2 Erwachsenen und 4 Kindern die aber im direkten Kontext nicht erwähnt wird Irreführung im typischen Boulevardpresse- bzw auch SVP-Stil.
Herr Wagner das stimmt doch gar nicht, alle Details von einer allein stehenden Person bis Eltern mit mehreren Kinder sind in allen Varianten schön sauber aufgelistet. Die Frage stellt sich mir also, warum diskreditieren, verleumden Sie Sie Herrn Hottinger in der Art einmal mehr?
Herr Forestier, ich habe genau erklärt was am Subtitel des Herrn Hottinger irreführend ist, und was falsch. Ich erkläre es nicht mehrfach.
Sie dürfen mir gern nachweisen wann ich Herrn Hottinger bewusst verleumdet habe, um Ihr „einmal mehr“ zu belegen.
«Denn wer als Asylsuchender in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgewiesen worden ist, muss mit einer provisorischen vorläufigen F-Bewilligung doch nicht möglichst schnell integriert werden.»
Doch, Herr Hottinger, Sie schreiben ja:
«Vorläufig Aufgenommene Personen können beim Kanton ein Härtefallgesuch stellen.»
Statuswechsel F in B / Härtefall
«Der Integrationsgrad der Gesuchsteller ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Entscheidend ist, dass die ausländische Person Stabilität und Anpassungsfähigkeit bewiesen hat.»
Der rechtliche Status und das darin enthaltene Recht, dass auch solche mit dem Status F ein Anspruch haben, mit einem minimalen Grundbedarf zu leben, kann bestimmt nicht geändert werden, indem Sie hier in jedem Ihrer Beiträge dazu aufrufen:
«Solche Politikerinnen und Politiker gilt es nicht mehr zu wählen im Oktober 2019.»
Dieses Gesetz hat weder Sommaruga noch Keller-Suter gemacht.
Nicht dass ich solche Fälle befürworte, Herr Hottinger.
«Der Schweiz machen vier Länder bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden Probleme: Marokko, der Iran, Äthiopien und Algerien. Die Schweizer Politik hofft nun auf eine restriktivere Visa-Politik als Druckmittel.»
https://www.blick.ch/news/schweiz/der-fall-moestafa-k-bringt-die-schweiz-an-ihre-grenze-diese-vier-laender-nutzen-unsere-asyl-politik-aus-id15521306.html
Ich denke aber, dass alle Parteien ein Anliegen haben, dass solche Asylsuchende ausgeschafft werden und nicht nur die SVP.
@Herr Wagner
Was ist jetzt am “Bis” jetzt wieder falsch?
Nun, Si emüssen mir das nicht erklären, denn wer sofort einen Schreibstil mit einer Partei verbindet, sieht eh das im Text, was er sehen möchte.
@Herr Bader
Nicht nur die von Ihnen aufgeführten Länder machen bei Rückführungen (Dublin-Abkommen) Probleme, Sie haben u.A. die zwei wichtigsten “vergessen”: Nigeria welche gemäss ehemaligem Migrations-Chef in Bern, zu 98 % kriminellen Machenschaften (Drogen-Dealer, Kleinkriminalität) nachgehen.
Asyl-Drogenskandal aufgedeckt, nigerianische Asyl-Drogen-Dealer;
Innerhalb von 10 Monaten;
– 440 Nigerianer,
– 321 Tunesier,
– 159 Guinesier,
– 156 Gambianeser,
– 118 Algerier
_________________
Total 1194 Drogen-Dealer(Asyl-Anträge) wegen Verstoss gegen Betäubungsmittel-Gesetz angeklagt.
Die westafrikanische Drogenmafia beherrscht den Kokainhandel in der Schweiz.
https://www.blick.ch/news/schweiz/asyl-skandal-aufgedeckt-so-schleust-nigerianischer-koks-dealer-landsleute-in-die-schweiz-id2124951.html
Eritrea, woher die zahlreichsten Asylsuchenden in die Schweiz kommen, haben Sie, wohl unbewusst, unterschlagen. Aarburg im Kt. AG ist so eine Hochburg der Eritreer, wo 80 % seit Jahren von der Sozialhilfe leben, was das Gemeindebudget derart überfordert, dass die Gemeindepräsident jetzt befürchtet, dass die Gemeinde bald Konkurs anmelden muss, wenn jetzt nicht bald Remedur erfolgt. Nach 5-7 Jahren gehen die gesamten Kosten vom Bund (SEM-Migrationsamt Bern, dann nämlich einfach auf die Gemeinden über.
Die Gemeinde Aarburg im Kt. Aargau mit der grössten Sozialhilfequote:
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/aarburg-hat-wieder-die-meisten-sozialhilfe-bezueger-warum-das-martina-bircher-nicht-ueberrascht-133802188
Aarburg warnt: Die meisten Asylbewerber landen in Sozialhilfe
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/aarburg-warnt-die-meisten-asylbewerber-landen-in-sozialhilfe
Herr Hottinger, Sie zeigen mit diesem Votum einmal mehr ihren subjektiv einseitigen linken Röhrenblick.
Bevor sie andere mit solchen Schimpfwörtern eindecken wäre es viellicht mal angebracht ihren “Röhrenblick” zu hinterfragen.
Mann muss nur alle ihre Beiträge lesen um zu verstehen welch abcheuliche und menschenverachtendes Menschbild sie haben.
Und auf solche Personen mit ihrem Gedankengut ist die SVP auch noch stolz, pfui Teufel
Herr Schweizer, das „bis“ ist falsch weil Familien mit noch mehr Kindern auch noch mehr Sozialhilfe erhalten können. Herrn Hottingers Tabelle enthält Beispielkalkulationen, und nur weil das maximale Beispiel eine Familie mit 4 Kindern aufführt, heisst das nicht das es nicht noch grössere Familien gibt die mehr erhalten.
«Aarburg im Kt. AG ist so eine Hochburg der Eritreer»
Haben Sie kein anderes Beispiel, als dauernd dieses Aarburg zu nennen? Klar ist das belastend für diese Gemeinde. Das sollte aber interkantonal geregelt werden. Es sollte doch möglich sein, 20 oder 30 von Aarburg in andere Gemeinden zu verteilen (je 2), wo die Sozialhilfequote unter 2% liegt. Aus welchem Grund geht das nicht, Herr Hottinger?
https://static.az-cdn.ch/__ip/htmRALi0gnyoXS5CN7ToIs7RjIo/886a0109b78395219083a370c570e538ca9da485/remote.adjust.rotate=0&remote.size.w=1280&remote.size.h=973&local.crop.h=971&local.crop.w=1280&local.crop.x=0&local.crop.y=0&r=0,n-wide2x-16×9-wmax
«wo 80 % seit Jahren von der Sozialhilfe leben, was das Gemeindebudget derart überfordert, dass die Gemeindepräsident jetzt befürchtet, dass die Gemeinde bald Konkurs anmelden muss»
Und wie ist es mit dem Finanzausgleich zwischen den einzelnen Gemeinden innerhalb jeweiliger Kantone. Bei uns funktioniert das bestens.
§ 9 Soziallastenausgleich:
https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2545
Weshalb funktioniert das nicht in Aarburg?
@ Herr Bader
Ein Sozial-Finanzausgleich unter Gemeinden behebt diese ernsthaften Probleme keinesfalls, diese werden nur hin & her geschoben.
@Herr Wagner
Einmal versuchen Sie uns zu erklären, dass Herr Hottinger nicht die Mehrzahl benutzt hat und uns suggeriere, dass dies eine Person bekomme.
Jetzt erklären Sie uns, dass das Bis falsch sei, weil er sich aufgrund der vorliegenden Daten sich auf dieses Max bezieht.
Ich sage Ihnen klar, dass Herr Hottinger es korrekt geschrieben hat. Diese Schreibweise bestimmt für die Meisten erkenntlich ist und nicht wie für Sie verwirrend.
Nur so NB. Ein Übertitel bezieht sich meistens nicht auf eine Detailinformation und bestimmt auch nicht auf das Minimalste der Möglichkeiten.
Aber wie uns schon von früher bekannt ist, können Sie einfach nicht zugeben, dass Sie falsch liegen mit Ihrer Meinung – Aber nun ist es mir tatsächlich zu Bunt.
Wünsche Ihnen einen schönen Tag. Und für die Zukunft, wenn Sie einen Übertitel lesen, diese Information genauer als Wichtig empfinden, müssten Sie halt den Inhalt lesen. Wenn ich einen Betreff in einem E-Mail schreibe, ist das auch nur ein Anhaltspunkt auf was sich das Mail bezieht. Entspricht aber nicht dem vollständigen Abbild des E-Mails.
«diese werden nur hin & her geschoben.»
Das bestreite ich auch nicht Herr Hottinger, aber dieses Aarburg wäre etwas entlastet. Ich denke nicht, dass eine Gemeinde mit über 8000 Einwohnern so schnell Konkurs geht.
Diese Jahresrechnung 2018 sieht nicht nach einem Konkurs aus.
https://www.nau.ch/gemeinde/infrastruktur/jahresrechnung-2018-65499654
Die Asylanten kassieren nicht, sie erhalten die Summe für einen ordentlichen Lebensunterhalt. Der Unterhalt für ein ordentliches Leben, muss jedem Bürger der Schweiz zugestanden werden. Es fehlt kein Geld! Diese Summe muss grössenteils wieder über den Umsatz zurück zum Staat!
Wann begreifen die Menschen, dass Geld Mittel zum Zweck ist, es fehlt nicht, es wird bedarfsgerecht aus dem Nichts geschöpft! Damit wird die gegenseitige Leistungserbringung zur Bedürfnisabdeckung ermöglicht! Es sind Arbeitsplätze!
Die Auswirkung der Geldschöpfung verstehen, heisst den aus der betreuten Bildung, bewusst infizierten Virus Zahler, besiegen und den Politiker die Spielzeuge zu nehmen!
Eine weitere Lüge von Herrn Hottinger
Das EU-Rahmenabkommen wird am 19/20.10.19 ENTSCHIEDEN
@ willi mosimann
Entweder können Sie nicht richtig lesen, oder verstehen die Zusammenhänge nicht richtig.
Einfach mal was unter “ACHTUNG” steht genau lesen lesent:
Einen schönen Tag noch
Herr Hottinger
Stimmen wir etwa am 19/20.10.2019 über das RA ab?
Sie wissen aber schon, dass der RA vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen oder abgelehnt wird und nicht von einer diffusen Konstellation im Parlament
@ willi mosimann
NEIN, i n d i r e k t wie ich schrieb stimmen wir bereits über das RA ab, weil wenn wir die gleichen Parlamentarier – gleiche Verteilung der Fraktionen – wie bisher wählen würden, ist dann die noch folgende Zustimmung in den Parlamenten in Bern dann besiegelt.
Die Mehrheit der Parlamentarier bestimmt dies. Aber zuvor soll der Bundesrat – auf Befehl und Weisung von der EU-Kommission – die Rahmenvertrag unterzeichnen. Dieser kennt wohl die direkte Demokratie der Schweiz, darum will er gerade diese als lästiges Hindernis aus dem Wege räumen.
Herr Hottinger, sie versuchen einmal mehr eine Lüge als Wahrheit darzustellen.
Egal welche Besetzung im Parlament sein wird, das Schweizer Volk wird über den RA abstimmen. Auch wenn das Parlament dem RA zustimmt hat immer noch das Volk das letzte Wort. Also bitte aufhöhren Unwahrheiten zu verbreiten.
Hier können sie alles nachlesen…..
https://www.eda.admin.ch/dam/PRS-Web/de/dokumente/Moderne_Direkte_Democratie_DE.pdf
Also so ganz sicher, Herr Mosimann, ist das nicht, dass wir über den Rahmenvertrag abstimmen können. Denn Das Parlament könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, es handle sich um einen Staatsvertrag der in die alleinige Kompetenz der Obrigkeit fallen würde. Denn wir Idioten haben ja die Initiative „Staatsverträge vors Volk“ abgelehnt.
Und auch wenn abgestimmt werden sollte, so ist es noch lange nicht sicher, ob dies aufgrund eines dazu nötigen Referendums sein wird, bei dem kein Ständemehr erforderlich ist, oder ob die „Classe Politique“ die Gnade haben wird, die Abstimmung als obligatorisch (also Volk und Stände) zu erklären.
Auf jeden Fall wird alles dafür getan werden, die mit diesem „Vertrag“ einhergehenden Verluste unserer Souveränität, unserer Unabhängigkeit und unserer direkten Demokratie zu verschweigen, zu verharmlosen und als „extremistische Behauptung“ zu denunzieren.
Herr Knall, sie kennen aber schon die Instrumente welche das Schweizer Stimmvolk hat?
Lesen sie doch bitte zuerst meinen Post (Link ist oben)
Schön das sie das Schweizer Stimmvolk als “Idioten” bezeichnen, ” Denn wir Idioten haben ja die Initiative „Staatsverträge vors Volk“ abgelehnt”
Nur weil es nicht nach ihren Vorstellungen abgelaufen ist, gibt ihnen niemand das Recht die anderen als Idioten zu bezeichnen.
Das hat was, Herr Mosimann, in Wahrheit sind wir nicht nur Idioten, sondern Vollidioten, welche sich selbst die eigenen Bürgerrechte per Abstimmung haben verbieten lassen.
@ Herr Mosimann
Herr Knall hat dies schon richtig aufgelistet, auch gut & sachlich begründet. Klar ist auch, diese Tatsachen passt nicht allen, betrachten diese die Schweiz doch ganz einseitig mit ideologischem “Röhrenblick”. Auch bin ich mir sicher, die EU hat eine 5. Kolonne in der Schweiz, welche provozieren, die Schweizer unter sich spalten sollen, so fällt sie (vielleicht) wie ein reifer Apfel fast von alleine in den Schoss der EU.
Wir konnten es ja in der Presse gut verfolgen, dass eine Volks-Abstimmung – man stelle sich dies nur mal ganz konkret vor, dass bei dieser für die ganze Schweiz existenziell sehr wichtigen Angelegenheit – der Souverän eventuell gar nicht gefragt werden muss, wenn man es nur wieder richtig “dreht”. Bundesrat und die beiden Parlamente in Bern haben diesbezüglich bereits die “Demokratur-Allüren” Menschen verachtend von der EU allem Anschein nach heimlich einfach auch wieder übernommen.
Frage am ALLE, wie viele positiv ausgegangenen Voksinitiativen hat der Bundesrat und die Parlamente die letzten drei Jahre NICHT umgesetzt, so wie es unsere Bundesverfassung vorschreibt?
Wie oft wurden Artikel der Bundesverfassung einfach nicht beachtet, nicht respektiert, übergangen mit Wischi-Waschi Argumenten, als ob dieser “Fetzen” Papier nichts mehr gelte?
Bitte lesen Sie den Blog erst einmal ganz durch, von Anfang bis Ende.
Was man über das Rahmenabkommen wissen muss:
https://www.nzz.ch/schweiz/schweiz-eu-was-sie-ueber-das-rahmenabkommen-wissen-muessen-ld.1358995​
Der Bundesrat definiert drei Bereiche zum Rahmenvertrag:
https://www.nzz.ch/schweiz/eu-rahmenvertrag-bundesrat-definiert-drei-bereiche-fuer-klaerungen-ld.1487758
Herr Knall, danke für das Kompliment, als Vollidiot. So viel zu ihrem Verständis und Umgang mit Personen die eine andere Meinung haben als Sie.
Herr Hottinger,
Wir konnten es ja in der Presse gut verfolgen, dass eine Volks-Abstimmung – man stelle sich dies nur mal ganz konkret vor, dass bei dieser für die ganze Schweiz existenziell sehr wichtigen Angelegenheit – der Souverän eventuell gar nicht gefragt werden muss, wenn man es nur wieder richtig “dreht”.
Was so “für die ganze Schweiz existenziell sehr wichtigen Angelegenheit ” anschauen wird vom Stimmvolk entschieden und nocheinmals ob das RA kommt oder nicht entscheidet das Schweizer Stimmvolk.
Alles andere ist unseriös und Panikverbreitung,
Weil das Rahmenabkommen ein Staatsvertrag ist, der tief in unseren Staatsaufbau und in unsere Kantone eingreift, wird das Parlament dazu zwingend das obligatorische Referendum beschliessen müssen.
Wie gesagt, Herr Mosimann, wie und ob das Rahmenabkommen uns Vollidioten tatsächlich „zwingend per obligatorisches Referendum“ vorgelegt wird, entscheidet das Parlament. Nicht der Stimmbürger.
Und zwingend wird gar nichts beschlossen. Ausser vielleicht der Rahmenvertrag durch das Parlament…
Herr Knall, sind sie begriffstutzig oder wollen sie es nicht wahrhaben. Das RA untersteht dem obligatorischen Referendum.
•Eine Volksabstimmung muss durchgeführt werden, wenn das Parlament gewisse Erlasse verabschiedet, insbesondere wenn es die Verfassung ändert. (obligatorisches Referendum) Verfassungsänderungen treten nur in Kraft, wenn sie von der Mehrheit des Stimmvolks und der Mehrheit der Kantone in der Volksabstimmung angenommen werden.
Ich bin schon der Meinung, dass sich Personen die sicht täglich in diesen Foren bewegen den Unterschied von fakultativen und obligatorischem Referendum kennen sollten.
Ach ja, Herr Mosimann? Wird denn der „Rahmenvertrag“ in die Verfassung geschrieben? Ich sage es Ihnen: nicht ein Wort davon! Genauso wie kein anderer Staatsvertrag in der Verfassung steht.
Gehören solche Grundlagen nicht auch zu den Dingen von denen Sie glauben, dass sich Personen die sich täglich in diesen Foren bewegen wissen sollten, bevor sie hier den grossen Zampano markieren wollen?
Herr Knall, lesen sie meinen Post ich habe keine Lust den gleichen Sachverhalt x Mal zu erklären
Solange Sie; Herr Mosimann, den Sachverhalt gar nicht kennen oder ihn völlig falsch interpretieren, würde es auch nichts bringen, wenn Sie ihn x Mal zu erklären versuchen.
Der Punkt ist: Der Rahmenvertrag hat keinen Verfassungsrang. Die Verfassung wird durch ihn nicht verändert.
Was uns aber unserer Rechte beraubt ist die bundesrichterliche, diktatorische „Rechtsprechung“ die ohne jeglichen Volksauftrag dekretiert hat, dass „internationale Verträge“ (und ein solcher ist der Rahmenvertrag) VORRANG vor unserer Verfassung haben!
Herr Knall, wer mit Halbwissen sich in den Foren einbringt und das Schweizer Stimmvolk als Vollidioten bezeichnet hat hier nichts zu suchen
Es ist eigentlich sinnlos, sich über genaue Zahlen im Detail zu streiten. Da findet man immer jemanden, der noch irgendwo 5 Franken mehr oder weniger berechnen will.
Aber wenn man davon ausgeht, dass Zuwanderer in unsere Sozialsysteme – und um die geht es doch hier – erfahrungsgemäss zu 90 und mehr Prozenten lebenslang Sozialgeldbezüger bleiben und durch den Nachzug ebenso mittel- und bildungsloser „Familienmitglieder“ ganze Sippen von Sozialgeldkassierern einschleppen werden, dann kommt es nicht mehr darauf an, ob einer nun 500 Franken mehr oder weniger pro Monat zugesteckt erhält. Es geht so oder so in die Millionen pro Person, was uns diese Leute kosten werden!
Und das ist zuviel. Das halten unsere Sozialwerke nicht aus. Und das hält unsere einheimische Bevölkerung nicht aus.
Es geht nicht um Fr 500 mehr oder weniger. Zudem sind die Zahlen sozialhilfeabhängiger Asylbewerber nach 5 Jahren längst nicht mehr bei 90%.
Was das schweizer Volk vertragen kann, da sollten Sie nicht von Fremdenfeinden wie Ihnen und Herr Hottinger ausgehen. Herrn Hottingers Intention ist völlig klar, wenn man die Thematik seiner Blogs über Jahre in den Kontext setzt.
Es ist schon interessant wie tolerant Sie und Ihresgleichen bei offensichtlichen Un- und Halbwahrheiten sind, wenn diese Ihnen in den Kram passen.
Stimmt, Herr Wagner, wenn man die ganzen Sippen noch dazu rechnet, die „nachgezogen“ werden, dann kommt man nach 5 Jahren beim Zählen sogar auf über 100% von Asylbewerbern, die unsere Sozialwerke plündern.
Und man sollte sich nicht von Pseudokommunisten sagen lassen, was das Schweizer Volk zu ertragen hat. Vor allem nicht von solchen, die selber wohl gar keine Steuern beibringen und netto gesehen selber mehr Sozialleistungen beziehen als einzahlen.
Über 100%? Mathematik und Logik war nie so recht Ihre Stärke, oder?
Übrigens ist in der Schweiz sowohl Stimmrecht als auch politische Meinungsäusserung nicht davon abhängig ob jemand sozialhilfeabhängig ist oder nicht.
Falls Sie in diesem Fall auf mich anspielen sollten würde mich schon interessieren wie Sie darauf kommen? Ich beziehe keine Sozialhilfe.
Na dann rechnen Sie mal, Herr Wagner:
Ein Asylbewerber = 100%.
Ein Asylbewerber plus nachgezogene Familienmitglieder (z.Bsp. Grossvater, Grossmutter, Vater, Mutter, Ehefrau, drei Kinder, drei Geschwister ebenfalls mit Kindern usw) = ?%
Hier mal ein Link der belegt das zumindest in Deutschland Ihre Behauptung das fast alle Flüchtlinge auf Dauer von Sozialhilfe abhängen nicht stimmt.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlinge-nach-fuenf-jahren-hat-jeder-zweite-arbeit/19695172.html
Ich denke das ist in CH nicht zwingend anders.
@ F. Wagner
Deutschland ist nicht die Schweiz, wir sind hier in der Schweiz.
Herr H. Knall hat schon recht mit seiner Kostenberechnung. Auch dass eine grosse Mehrheit von 88,4 % in der Sozialhilfe sind.
Sozialhilfe für 25’544 Flüchtlinge
Erstmals liegen auch detaillierte Zahlen für den Flüchtlings- und Asylbereich vor: Demnach haben letztes Jahr 85,8 Prozent der Flüchtlinge in der Schweiz Sozialhilfe bezogen. Der hohe Anteil lässt sich durch die unzureichenden Sprachkenntnisse, nicht anerkannte Ausbildungsabschlüsse im Herkunftsland oder auch der Gesundheitszustand erklären.
55’504 Asylbewerber beziehen in der Schweiz Sozialhilfe
Im Asylbereich erreicht die Sozialhilfequote 88,4 Prozent. Die 55’504
Sozialhilfebezüger sind einerseits Asylsuchende mit einer Aufenthaltsbewilligung N (39’189 Personen) und und andererseits vorläufig Aufgenommene mit höchstens sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz (15’498 Personen). Asylsuchenden ist es verboten, in den ersten drei bis sechs Monaten nach der Einreichung ihres Gesuchs zu arbeiten.
Im Jahre 2017 bezogen 25’544 Flüchtlinge und 55’504 Asylbewerber Sozialhilfe.
Quellennachweis:
https://www.srf.ch/news/schweiz/neue-sozialhilfestatistik-80-prozent-der-asylbewerber-und-fluechtlinge-beziehen-sozialhilfe
Sie können mir gern belegen das in der Schweiz tatsächlich auch nach 5 Jahren Asylbewerber immer noch zu fast 90% von Sozialhilfe abhängig sind … und dann können wir diskutieren was die Schweiz falsch und Deutschland richtig macht das man dort nach 5 Jahren deutlich mehr Flüchtlinge in Lohn und Brot bringt als in der Schweiz.
@ F. Wagner
Sie schreiben weiter oben, einmal mehr StGB verleumderisch und diffamierend:
“Was das Schweizer Volk vertragen kann, da sollten Sie nicht von Fremdenfeinden wie Ihnen und Herr Hottinger ausgehen. Herrn Hottingers Intention ist völlig klar, wenn man die Thematik seiner Blogs über Jahre in den Kontext setzt.”
Wenn Herr Knall und meine Wenigkeit nicht tolerierbare Missstände im Asyl- & Flüchtlingswesen sachlich & gut begründet, konsequent und scharf auch kritisieren, sind wir noch lange keine “Fremdenfeinde”. Ich habe sicher mehr Verständnis für echte Flüchtlinge als sie F. Wagner. So habe z.B. einer ausländischen Flüchtlingsfamilie mit zwei kleinen Kindern in Not, für einen Monat Unterschlupf gewährt in meinem Hause. Ich respektiere, achte anständige, dankbare ausländische Menschen, die hier in der Schweiz den Einheimischen auch respektvoll begegnen. Ich kenne sehr viele Ausländer, die sich hier in der Schweiz nützlich machen, ihren Lebensunterhalt selber mit ehrlicher Arbeit verdienen. Dies auch weil ich 4 Jahre als Kant. Polizeibeamter bei der Fremdenpolizei Basel-Stadt gearbeitet habe. Die Arbeit hat mir sehr gut gefallen, weil von respektvollen, demütigen Menschen aus fremden Kulturen, gerade von ihnen kann man viel neues dazu lernen. Dazu braucht es am Anfang nur etwas Zivilcourage. Ich weiss also von was ich rede, sehr Praxis nahe, wenn es um Mitmenschen aus fremden Kulturen geht.
Sie F. Wagner sind oft derart provokativ, agressiv und verleumderisch, dass ich ihnen empfehle, dies einmal ernsthaft zu hinterfragen, was die Ursache sein wird, wenn nötig Hilfe suchen. Denn in allen meinen Blog’s geht es um Kriminelle, Drogendealer, Vergewaltiger und andere respektlose kriminellen Ausländer, die ich natürlich kritisiere, die Behörden ebenso die ohnmächtig nur jahrelang schon zuschauen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Na ja, Fr.768-. für den Grundbedarf für eine Einzelperson sind nicht gerade berauschend.
Genauso wenig, wie der Sozialhilfe Grundbedarf für eine Einzelperson von Fr.986-., das sind gerade Fr.218-. mehr wo wohl nicht unterschieden wird zwischen erst kürzlich eingereisten Zuwanderern und Schweizern / Ausländern die vorher schon Jahrzehnte hier gearbeitet haben?
Fragt sich daher ob nun abgelehnte Asylanten zu viel Unterstützung bekommen oder langjährige in der Schweiz lebende Ausländer und Schweizer zu wenig?
Für die SVP ist das ja wohl immer noch zu viel, sie möchte den Grundbedarf für ALLE noch mehr kürzen?
https://www.nzz.ch/zuerich/die-svp-will-die-sozialhilfe-kuerzen-bleibt-aber-auf-verlorenem-posten-ld.1491150
Es wird ja kein Sozialhilfegesetz geben welches unterscheidet zwischen neu in die CH zugezogenen Leuten und langjährig hier wohnhaften und arbeitenden Ausländern und Schweizern?
Hier besteht dann schon ein Gerechtigkeitsproblem wie ich finde?
Sozialhilfe soll nur in Notlage Existenz sichern, es ist kein Sparvertrag mit Guthaben das dann in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt wird. Man kann nicht dem langjährigen Steuerzahler mit Sozialhilfe (aus Steuergeldern) helfen seinen Mercedes zu behalten und sein 8-Zimmer-Haus, dafür aber jüngere Bedürftige dermassen knapp halten das sie auf der Strasse leben und um ihren Lebensunterhalt betteln müssen.
Was abgelehnte Asylbewerber angeht:
Es gibt Menschen die kein Asyl erhalten, aber die vorläufige Aufnahme: das sind Menschen deren Fluchtgründe nicht durch die UN-Flüchtlingskonvention abgedeckt sind (die Konvention kennt zum Beispiel Kriegsflüchtlinge nicht), sie gelten aber trotzdem als schutzbedürftig und gelten als anerkannte Flüchtlinge. Sie haben ein Aufenthaltsrecht, erhalten aber einen reduzierten Sozialhilfesatz.
Und es gibt Leute die weder Asyl bekommen haben noch vorläufig aufgenommen wurden, die man aber zum Beispiel aufgrund von Problemen bei der Ausschaffung dulden muss: die bekommen nur Nothilfe, also minimale Unterstützung.
Auch die Schweizer Demokraten (SD) sind – wie bekanntlich die SVP auch – gegen den für die Schweiz verhängnisvollen EU-Rahmenvertrag, in Wahrheit ein EU-Anbindungsvertrag. Dieser enthält die automatische Rechtsübernahme, ein EU-Schiedsgericht, Entwaffnung der Bürger, und die Liquidierung der Schweizerischen DIREKTEN DEMOKRATIE. Ein Vorteil wäre allerdinge, die beiden Parlamente in Bern könnten – in Zukunft dann reine EU-Empfehlsempfänger als überflüssig ganz abgeschafft werden. Ob der Einsparungen könnten wir Bürger uns freuen. Reiner Sarkasmus. Die Schweiz soll auf den EU-Zentralismus aus Brüssel wo 28 EU-Kommissare das Sagen haben, als willkommener Netto-Zahler von Milliarden getrimmt werden.
Für die SD ist der institutionelle EU-Rahmenvertrag – genau gleich wie für die SVP – kein gangbarer Weg. Die Schweiz würde damit EU-Recht übernehmen und das Volk verlöre die Möglichkeit, sich bei allfälligen Änderungen entsprechend zur Wehr zu setzen (Referendumsrecht). Ergäben sich infolge neuer Regelungen Streitigkeiten, so hätte jeweils der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort. Das vorgesehene Schiedsgericht ändert nichts daran. Des Weiteren müsste man wohl den Lohnschutz, der im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ausgehandelt wurde, empfindlich einschränken. Ohne diesen Mechanismus wären die einheimischen Arbeitnehmer dem Lohndumping schutzlos ausgeliefert. Auch die Unionsbürgerrichtlinie darf die Schweiz nicht einführen, zumal ein noch stärkeres Bevölkerungswachstum damit verbunden wäre. EU-Bürger könnten rascher von den hiesigen Sozialwerken profitieren, was ein immenser Anstieg der Kosten zur Folge hätte. Letztlich ist genauso die EU daran interessiert, mit der Schweiz Handel zu betreiben. Deshalb käme es niemals zu einer Kündigung der bilateralen Verträge oder des Freihandelsabkommens aus dem Jahr 1972.
Quellenangabe:
http://www.schweizer-demokraten.ch/aktuell/index.shtml
11. Juni 2019 „Rahmenvertrag: “Völkerrecht – Institutionelles Abkommen Schweiz-EU:
Bundesrat verlangt Klärungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07.06.2019 folgendes beschlossen:
https://www.law-news.ch/2019/06/voelkerrecht-institutionelles-abkommen-schweiz-eu-bundesrat-verlangt-klaerungen