1. Sicherheit & Kriminalität

Das jüngste Opfer war ein Jahr alt…

Im Spätsommer letz­ten Jah­res wurde be­kannt, dass eine Volks­i­ni­tia­tive mit dem Titel „Todesstrafe bei Mord mit se­xu­el­lem Missbrauch“ ein­ge­reicht wor­den sei. Bei se­xu­el­lem Miss­brauch von einem Kind und der an­sch­lies­sen­den Tötung sollte die To­dess­trafe wie­der eingeführt werden…

Die Empörung war riesig. Abgesehen davon, dass die Europäische Menschenrechtskonvent​ion die Todesstrafe verbiete, wurde voller Entsetzen vor einer Rückkehr ins barbarische Mittelalter gewarnt, wo Henker und Steiniger ihr Unwesen trieben. Die Initiative, bzw. ihr Komitee sind dann ebenso rasch von der Bildfläche verschwunden, wie sie aufgetaucht sind.

Vor einigen Tagen hat ein Sozialtherapeut gestanden, in den vergangenen 29 Jahren in mehreren Heimen in der Schweiz und Deutschland 122 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben.

Die meisten Opfer sind geistig und körperlich behindert.

Das jüngste Opfer ist ein Kind, das zur Tatzeit einjährig war.

Der grösste Teil der Fälle sei verjährt.

Der geständige Pädophile betastete seine Opfer an den Geschlechtsteilen. Es kam zu Oralverkehr und analem Missbrauch.

Nicht selten wurden eines oder mehrere Opfer mehrmals am gleichen Tag misshandelt.

Der Mann habe den Missbrauch teilweise auf Foto- oder Videoaufnahmen festgehalten. Laut der Polizeisprecherin sei auf diesen Bildern deutlich zu sehen, dass sich die Opfer gegen die Taten zu wehren versuchen, dass sie Schmerz empfinden…

Gemäss Art. 187 des Strafgesetzbuches wird die sexuelle Handlung mit einem Kind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft….

Wir sind eben nicht mehr im barbarischen Mittelalter…

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Das jüngste Opfer war ein Jahr alt…
  • Februar 12, 2011

    Eventuell sollte man sich in solchen Fällen doch einmal an die Amerikaner halten. 122 X 5 Jahre würden auch reichen.

    Zur Todesstrafe: Ist der Tod wirklich eine Strafe?

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  • Februar 12, 2011

    Sie haben Recht mit der Strafe Herr Landolt. Doch bloss sofern das “Opfer” damit einverstanden war. Wenn nicht, wäre es stark strafverschärfend, wenn das Kind mit den Handlungen nicht einverstanden war: Dann können zusätzlich Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder andere Straftatbestände vorliegen. http://www.worldlingo​.com/ma/dewiki/de/Sex​ueller_Missbrauch_von​_Kindern_%28Schweiz%2​9

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  • Februar 12, 2011

    Guten Abend Herr Dreier. Hm, Sexualität und Behinderte ist ein Thema für sich. Diese scheinen in der Wahrnehmung von “Normalen” keine zu haben, resp. haben zu dürfen…. Doch hier geht es um Kinder und ich denke sehr wohl, dass auch behinderte Kinder fühlen können, ob ihnen eine Berührung etc. passt oder nicht . Soviel zum “mit der Handlung” einverstanden sein oder nicht. Auch wenn diesen nicht klar ist, was genau geschieht. Tragisch finde ich, wenn man diesen behinderten Kindern nicht glauben will, wenn sie was auf ihre Weise mitteilen. Soviel meinerseits mal zum Opferschutz. Der letzte Club, SF1 war diesbezüglich sehr interessant……. http://www.sendungen.​sf.tv/club/Sendungen/​Club/Archiv/Club-vom-​08.02.2011

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  • Februar 12, 2011

    Ein erwachsener Mensch der Kinder sexuell belästigt, sie zu Oralverkehr zwingt oder in sie eindringt ist krank.

    Bitte halten Sie alle einen Augenblick die Luft an und stellen Sie sich sowas nur schon mal von weitem vor, zum Beispiel in Bezug auf die Grössenverhältnisse zwischen den Geschlechtsorganen von Erwachsenen und Kindern!!!

    Haben Sie sich das kurz vergegenwärtigen können ohne sich zu übergeben? Gut!
    Haben Sie jetzt noch Fragen zu den Schmerzen, dem Schock, der Demütigung die diese missbrauchten Kinder erdulden mussten????

    Haben Sie noch Fragen zu den Traumata mit denen ein so geschändetes Kind ein Leben lang irgendwie umgehen muss? Egal ob “normal” psychisch oder physisch Behindert: Schmerzen, Erniedrigungen, Demütigungen fühlen alle Wesen sehr tief und meistens ein Leben lang!
    Gibt es da noch irgendwas speziell und gesondert auseinander zu differenzieren???

    ​Hier und in allen Fällen von Kindesmissbrauch sollte man keine bedingten Strafen oder was hier angesprochen wurde, Strafen von 5 Jahren aussprechen.
    Man sollte die Täter mit sehr langfristigen Strafen internieren oder wie in solchen Fällen verwahren. Denn gerade dieser Täter hier wird nicht aufhören sich an Kindern zu vergehen, sobald er das wieder kann.
    In dem Zusammenhang sollte man Personen die sich für Betreuungarbeiten mit Kindern bewerben endlich peinlich genau unter die Lupe nehmen!
    Kindesmissbr​auch und sexuelle Ausbeutung von Kindern die in unserer Gesellschaft schon länger geschäftsmässig betrieben wird, sind das untrügliche Zeichen für fortgeschrittene Dekadenz.
    Eine Gesellschaft die ihre schutzbedürftigsten Mitglieder – ihre Kinder – nicht mehr beschützt und die psychisch Kranken, perversen Gewalttäter die sich an Ihnen vergehen zu bedingten oder kurzfristigen Haftstrafen verurteilt, hat als soziale Gemeinschaft verloren.
    Das ist meine Überzeugung.

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  • Februar 13, 2011

    Sehr verehrter Herr Landlt klar sind solche Taten zu verurteilen aber die Todesstrafe ist überflüssig sonst würden wir uns auch strafbar machen und das im Namen des Volkes also ich bin dagegen und2. kommen alle männer in Generalverdacht und das ist schlecht

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  • Februar 13, 2011

    Lieber BDP Parteikollege
    Ich kann Deinem Kommentar unschwer folgen und bejahe Deine Aussagen.
    Zeit wird es, dass wir mit “Verbrechern” – nicht nur dieser Art – aufgrund der schwere ihrer Tat bedeutend strenger ins Gericht gehen, bzw. die Strafen für solche Delikte deutlich anheben.
    Dafür müssen wir eventuell andere Delikte die einem heute zu einem Verbrecher stempeln neu überdenken. Also weg vom Populismus und linker Kuschelpolitik hin zu einer klaren Be- und Verurteilung solcher Delikte.

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  • Februar 14, 2011

    Herr Vögelin & Herr Leggenhager:
    Ihre Kommentare sind für mich Parteiparolen, nichts weiter. Bitte definieren Sie den Inhalt(?) Ihrer Aussagen genauer.
    – Warum kommen alle Männer bei einer Strafverschärfung in Generalverdacht?
    – Welche Delikte die einem heute zum Verbrecher stempeln muss man (quasi als part of a deal) neu überdenken und warum?

    Solche Äusserungen sind nichts als heisse Luft und wirken nicht gerade vertrauenerweckend.

    Es wirkt eher so, als würden sie das elend der sexuell ausgebeuteten Kinder dazu benutzen wollen für die BDP Stimmen zu sammeln.
    Womit sie die geschändeten Kinder gleich nochmal missbrauchen!

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  • März 7, 2011

    Todesstrafe nein. Wäre ja auch in paar Minuten überstanden. Aber die Höchststrafe sollte bei der nächsten StG-Reform gewaltig nach oben verschoben werden. Keine bedingte Verurteilung. Ggf. aber eine Verwahrung vorsehen bis
    zum Pensionsalter.

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    • März 8, 2011

      Solche Täter sind psychisch schwerstens gestört – nicht nur ein bisschen!
      Das wird aus meiner Sicht immer noch nicht richtig wahrgenommen.
      Auch wenn diese Täter bis zum Pensionsalter verwahrt und nachher freigelassen werden, werden Sie gemäss ihrer schweren psychischen Störungen handeln. Auch 20 Jahre Gefängnis ändern nichts an diesen schweren Störungen und auch ein Rentner ist noch fähig einem kleinen Kind schreckliches zuzufügen.

      Für die Todesstrafe kann ich nicht sprechen – aber für mich ist klar, dass solche Triebtäter lebenslang (in der Bedeutung des Wortes) weggesperrt werden müssen.

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  • März 28, 2011

    Bad news are good news, gilt bei Sexualdelikten nicht nur für die Presse von Tamedia und Ringier, die uns oft unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte​ der Opfer auch ungewollt zu Mitwissern intimer Details aus dem Leben anderer Menschen macht, sondern auch für gewisse Politiker, die solche emotionsträchtigen Delikte gerne als für sie geeignete Vehikel zum Transport ihrer politischen Ansichten ansehen und gebrauchen.
    Herr Landolt, den von Ihnen zitierten Fall kenne ich lediglich aus der Tagespresse, habe mich allerdings ehrlich gesagt, nicht mit der gleichen Intensität, wie Sie das offenbar getan haben, mit einzelnen Tathandlungen beschäftigt. Ich habe auch noch nichts davon gelesen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft schon Anklage erhoben hat und gar nichts darüber, dass diese Anklage sich auf oder ausschliesslich auf den von Ihnen zitierten Artikel 187 Strafgesetzbuch (StGB) abstützt. Möglicherweise ist mir das entgangen. Als eher wertkonservativer Mensch halte ich es grundsätzlich für sehr problematisch, sich ohne genaue Fallkenntnis, ausschliesslich gestützt auf die oft ebenso reisserische, wie falsche Darstellung in der Boulevardpresse, gerne auch zum Nachteil der Opfer, sich zu einem hängigen Fall zu äussern.
    Ihrer Ansicht nach reicht das Strafmass im erwähnten Art. 187 StGB nicht, weshalb dieses angehoben werden muss und als Begründung verweisen Sie auf die kindlichen Opfer. Nur, was ist in diesem Sinne ein Kind. Stellvertretend verweise ich auf Artikel 154 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), Als Kind im Sinne dieses Artikels gilt das Opfer, das im Zeitpunkt der Einvernahme oder Gegenüberstellung weniger als 18 Jahre alt ist. Da, wenn überhaupt, Einvernahmen und Gegenüberstellungen nur nach der Tat erfolgen, ergibt sich hieraus, dass alle Opfer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, grundsätzlich als Kinder gelten und so ist es auch.
    Geschützt werden soll durch Art. 187 StGB die ungestörte sexuelle Entwicklung von Unmündigen. Was bedeutet das für die Anwendung des von Ihnen zitierten Art. 187 StGB? Wenn bspw. der 20-jährige Freund mit seiner 15 ½ jährigen, also noch nicht ganz dem Schutzalter entwachsenen Freundin, intim geworden ist, kommt dieser Artikel zur Anwendung, auch dann wenn volles Einverständnis der beiden Beteiligten vorgelegen hat. Weil in einem solchen Fall nicht immer so ganz klar ist, ob tatsächlich die sexuelle Entwicklung einer Partnerin oder eines Partners beeinträchtigt worden ist, hat der Gesetzgeber in Absatz 3 des nämlichen Artikels vorgesehen, dass auch von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Art. 187 StGB ist sozusagen Auffangtatbestand für jedwede sexuelle Handlungen mit Unmündigen unter 16 Jahren, die nicht unter einen anderen Straftatbestand subsumiert werden können.
    Wie erwähnt, habe ich mich nicht so ausführlich mit diesem Fall beschäftigt wie Sie das offenbar getan haben, aber ohne mich hier auf die Aeste begeben zu wollen, kann man die von Ihnen beschriebene Tat, wahrscheinlich auch als Schändung, Art. 191 StGB, qualifizieren, Schändung sieht wie Vergewaltigung, Art. 190 StGB, eine Höchststrafe von 10 Jahren vor. Und schon sieht der Strafrahmen ganz anders aus, soviel zur offensichtlich beliebten Strafrahmendiskussion​. Eine andere Frage ist die, warum der Strafrahmen oft nicht ausgeschöpft wird, zurzeit ist diesbezüglich eine Interpellation von NR Jositsch hängig. Ich denke, möglicherweise spielt hier der Ankereffekt früher ergangener Urteile eine Rolle, aber vielleicht erhalten wir hierzu bald genaueren Aufschluss.
    Zum Abschluss möchte ich in diesem Zusammenhang auf einen der wenigen wirklich interessanten Beiträge in diesem Forum verweisen, nämlich auf denjenigen, Ihres Tessiner Parteikollegen Ignazio Cassis, Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen? Ich bin keineswegs gegen angemessene Strafen, nur sollte jeder und jede, die bei jedem Aufsehen erregenden Kriminalfall im Einklang mit der Boulevardpresse gleich nach Strafverschärfungen rufen, sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Tag Hochsicherheit pro Tag 500 – 600 Franken kosten, ein zusätzliches Jahr im Vollzug somit deutlich teurer ist, als die Kosten für die Jahresmedikamentation​ der kranken Klägerin im von Herrn Cassis erwähnten Entscheid. Zu diesem Kapitel gehört auch die Sparübung unter anderem bei den ohnehin bescheidenen Genugtuungen um rund einen Drittel anlässlich der Neulegiferierung des Opferhilfegesetzes (OHG). Wahrscheinlich ist den Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Integrität und gegen Leib und Leben durch angemessene Genugtuungen und entsprechende Hilfestellungen besser geholfen, als allein durch Strafverschärfungen für die Täter. Nur ist das weniger süffig für Medien und Politik.

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  • April 28, 2013

    Ah ja, wer es glaubt. Die Partei welche Erbschleicher oder Betrüger in ihren Reihen hatte und falsche Politik mit gespaltener Zunge betreib, sollte etwas weniger Penetrant auftreten. Wird doch langsam jedem versessenen SVP Wähler suspekt.

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