Eine Ehe wird für die Ewigkeit geschlossen, doch dieses Versprechen wird nur zu oft gebrochen. Den meisten fällt der endgültige Entschluss zur Scheidung nicht einfach. Und die Gründe sind genauso vielfältig. Bei den einen läufts im Bett einfach nicht mehr, andere haben Liebschaften oder sind sogar unglücklich verliebt. Doch ist es einmal so weit, gibt es endlos viele ungeklärte Fragen. Wie viel Zeit nimmt ein Scheidungsverfahren in Anspruch? Was kostet uns die Scheidung überhaupt? Und ist ein Anwalt zwingend erforderlich?
So viel Zeit muss sein
Das einfachste und schnellste Verfahren findet bei Partnern statt, die sich einig sind. Dafür müssen beide Partein eine Regeln für das Sorgerecht der Kinder, die Höhe des zukünftig zu zahlenden Unterhaltes, die Splittung des gemeinsamen Vermögens und die Aufteilung des Guthabens der Pensionskasse finden. Sind sich die beiden Partner nicht einig, kann das ganze Verfahren anstatt ein paar Monaten gerne auch einmal ein paar Jahre länger dauern.
Die aufkommenden Kosten
Die Kosten, die für das Gericht anfallen ist von dem jeweiligen Kanton abhängig und wird unter bestimmten Umständen gar auch dem individuellen Fall angepasst. So wird im Kanton Zürich eine GebührEine Gebühr ist eine Form der Kausalabgaben, die an den Sta... von 300 bis 13.000 Franken für eine Scheidung fällig. Das kommt hier ebenfalls auf die Kooperationsbereitschaft beider Partein an. Bei einem einfachen Scheidungsverfahren belaufen sich die Kosten pauschal auf etwa 3.600 Franken. Sollte es jedoch zu einigen Uneinigkeiten und Streiterein, einer sogenannten Kampfscheidung, kommen, können die Kosten auch gut und gerne die 10.000 Franken Schwelle übersteigen. Die Kosten werden bei einem einfachen Scheidungsverfahren gleichmäßig auf beide Partein aufgeteilt. Bei einer Kampfscheidung werden die Kosten der Person in Rechnung gestellt, die mit ihren Anträgen unterliegt.
Die Entscheidung für oder gegen einen Anwalt
In der Schweiz gibt es keine Pflicht für einen Anwalt. In Fällen einer Kampfscheidung oder bei schwierigen Aufteilungen empfiehlt es sich dennoch einen Anwalt mit ins Boot zu ziehen. Dies gilt auch wenn sich die gegnerische Partei einen Anwalt holt.
Wer die Kosten für Gericht und / oder Anwalt nicht selbst bezahlen kann, kann durch eine Sonderreglung eine Prozessführung ohne Gebühren beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass gute Chancen für den Prozes bestehen und das der Anwalt wirklich benötigt wird. Ausserdem muss ein entsprechener Nachweis für die finanzielle Notlage nachgewiesen werden.
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Kommentare anzeigen Hide commentsGerade eine Kampfscheidung ist teuer, wenn einer oder zwei gnadenlos bis vor das bundesgericht ziehen wollen, um jeden Preis.
Gut für die Anwälte, schlecht für das Bankkonto der Beteiligten.
Eine Scheidung kann nicht teuer genug sein. Es sollte richtig wehtun. Schliesslich handelt es sich um einen Verrat am sozialsten Versprechen das ein Mensch machen kann. Nämlich füreinander einzustehen. Ein Leben lang.
Aber die Linken möchten am liebsten auch noch Subventionen für Scheidungswillige einführen. Dies nachdem sie vorab noch schnell alle Schwulen und irgendwie sexuell Abnormen zur Heirat verhelfen wollen um diese Institution ihres Kerns zu berauben.
Für die Auflösung der Ehe sind ihnen also die Gebühren zu hoch, für die Einführung der Schwulenehe werden dagegen keine Kosten gescheut.
Dekadenz in Reinkultur.