“Bei Auf- oder Einzonungen sollen die Gemeinden einen Mindestanteil festlegen können, der für preisgünstige Wohnungen reserviert bleibt.”
Was schmackhaft klingt, birgt grosse Gefahren für Mieter und Vermieter im Kanton Zürich. Diese versuche ich in den nächsten Zeilen aufzuzeigen:
Weniger Anreize, Wohnraum AngebotAls Angebot im ökonomischen Sinn wird allgemein die angebot... zu schaffen
Das neue Gesetz, welches aufgrund einer InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... der SP, welche nun zurückgezogen wurde, entstand, beklagt hohe Mietpreise und will dies mit ihrer InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... verbessern. Hohe Preise resultieren meistens daher, dass die NachfrageAls Nachfrage im (mikro)ökonomischen Sinn wird allgemein di... nach bestimmten Wohnungen das AngebotAls Angebot im ökonomischen Sinn wird allgemein die angebot... übersteigt. Andere Effekte wie die dauernde Geldentwertung seien hier nur am Rande erwähnt. Um nun diesen Kostendruck entgegenzuwirken wäre es hilfreich, wenn Private den Wohnraum effizienter nutzen sowie neuen Schaffen. Das Festlegen von Mietpreisen durch den Staat hindert jedoch die Motivation, dies zu tun. Es ist unattraktiv für die Bevölkerung Wohnraum die schaffen, wenn dabei der Staat von Anfang bis Ende seine Finger im Spiel hat und diktiert, was gut und was schlecht ist. Die Folgen von solchen Entwicklungen kann man in Frankreich gut beobachten.
Die Mieten werden steigen
Ein Befürworter der Vorlage wird nun entgegnen, dass der Immobilienbesitzer mit dem anderen Teil seiner Immobilie Geld erwirtschaften kann. Doch genau hier kommt der springende Punkt: Wenn man einen Teil mit durch den Staat verordnete Mietzinsen vermieten muss, so wird man mit dem anderen Teil versuchen, so viel Geld wie möglich zu verwenden. Es entstehen zwar günstige Wohnungen, auf der anderen Seite sind die restlichen Wohnungen umso teurer. Zweiklassengesellschaft?
Bürokratische Meisterübung
Die Gemeinden müssten für jede Ein- oder Aufzonung überlegen, ob sie nun Vorschriften machen wollen. Diese müssten danach periodisch überprüft sowie kontrolliert werden. Zudem müssten Verstösse mit Massnahmen vollzogen werden und Besitzer bei einer Unterbelegung bestraft werden. Ob es wirklich die Kernaufgabe einer Gemeinde ist, solche Tätigkeiten auszuüben? Aufgabe der Gemeinde sowie des Kantons ist es, Bürokratiehürden abzubauen, so dass das Schaffen von Wohnraum vereinfacht und somit automatisch günstiger wird.
Kein Föderalismus
Befürworter haben mir schon entgegnet, dass es ja Sache der Gemeinde und somit föderal ist. Es hat jedoch nichts mit Föderalismus zu tun, wenn man den Behörden die Möglichkeit gibt, die Eigentumsfreiheit ihrer Bürger massiv einzuschränken.
Aus diesen Gründen empfehle ich, am 28. September 2014 NEIn zur PBG Revision zu stimmen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsAuf- und Einzonungen schaffen in jedem Fall unverdiente Mehrwerte für die GrundeigentümerInnen. Dass ein Teil davon dem preisgünstigen Wohnungsbau zugute kommen soll, z. B. via Kostenmiete, ist verständlich.
Einzonungen und Höher-Einzonungen erhöhen in erster Linie den Bodenpreis – entsprechend der Ausnutzungsziffer. Für preisgünstigen Wohnungsbau müssen andere Massnahmen beschlossen werden, Herr Schneider, und die “Kostenmiete” ist nur ein Instrument, mit dem man einen fairen Mietzins berechnen kann.
“Mit Kostenmiete bezeichnet man einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten einschließlich der öffentlichen Baudarlehen erforderlich ist (…)”
http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenmiete
Mit der Kostenmiete soll erreicht werden, dass Finanzierungsvorteile, die ein Eigentümer im Wohnungsbau geniesst, ungeschmälert an die Mieter weitergegeben werden. Voraussetzung sind aber tiefe Kosten – preisgünstiges Bauland, preisgünstiges Bauen und tiefe Hypotheken.
Höherer Bodenpreis = Leistungsloser Mehrwert für den Grundeigentümer. Warum den nicht abschöpfen zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus?