Ein Musterknabe zu sein birgt viele Gefahren. Dies erfahren auf schmerzliche Art und Weise je länger je mehr unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diejenigen Unternehmen welche 99,7 Prozent aller Betriebe ausmachen und 67 Prozent aller Arbeitnehmer/Innen in der Schweiz beschäftigen. Salopp gesagt sind sie die Tragpfeiler unserer Wirtschaft.
Da diese Firmen auch prozentual viel mehr Lehrstellen anbieten und weniger konjunkturanfällig sind als Grossunternehmen, ist die Unterstützung durch die Politik besonders wichtig. Denn Bund, Kantone und Gemeinden gehören zu den bedeutendsten Auftraggebern der Schweiz. Das von ihnen vergebene Volumen beläuft sich auf 40 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Summe entspricht rund 25 % der Staatsausgaben und etwa 8 % des Bruttoinlandprodukts. Ein Grossteil dieser Aufträge wird respektive muss ausgeschrieben werden. Jahrzehntelang konnte für die Vergabe dieser öffentlichen Aufträge Regionalpolitik zur Förderung von Gewerbe und Industrie betrieben werden.
Seit der Unterzeichnung des GATTGATT steht für "General Agreement on Tariffs and Trade" und.../WTO-Übereinkommens von 1996 und den bilateralen Abkommen mit der EU von 2002 rückten bei den Vergabeverfahren die Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb ins Zentrum. Dies wiederum bedeutet, dass jeder Auftragszuschlag durch die Submission (öffentliche Ausschreibung) dem wirtschaftlichsten Angebot zugesprochen werden muss.
Natürlich können durch das Abkommen auch die Schweizer Unternehmen in der EU an Submissionsverfahren teilnehmen und sich dadurch Aufträge sichern. Klar ist aber auch, dass aufgrund der Vergabekriterien (mitunter der Preis) die Schweizer Firmen nicht die erste Wahl sind. Auch der eingangs erwähnte Musterknabe zeigt sich darin, dass im Gegensatz zum umliegenden Ausland die Behörden nie Auftragskriterien definieren, die Schweizer Unternehmen also begünstigen. Um die Konkurrenz fernzuhalten, werden beispielsweise in Italien und Frankreich von ausländischen Firmen Zertifikate für Maschinen gefordert, die nur im Auftragsland ausgestellt werden können. Oder es werden Meldepflichten im Personalwesen verlangt, die keine ausländische Firma einhalten kann.
Unsere KMU’s leiden unter diesen Vergabeverfahren, was unsere Volkswirtschaft enorm schwächt. Denn im Gegensatz zu den Grossunternehmen, welche Ihre Aktionäre/Financiers finanziell befriedigen müssen (z.B. Dividendenzahlungen), sorgen unsere kleinen und mittleren Unternehmen für Wohlstand durch Bildung und Arbeitsplätze sowie auch für Einnahmen (Bund, Kantone, Gemeinden) durch die Versteuerung Ihrer Gewinne.
Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass die Schweiz das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Art. 21 Zuschlagskriterien) dringend anpasst und die Kriterien im Vergabeverfahren neu ordnet. Durch das bestehende Gesetz und dem Personenfreizügigkeitsabkommen ist es den ausländischen Unternehmen leider möglich, Ihre Mitarbeiter zu Dumping-Löhnen in der Schweiz anzustellen.
Ein weiteres Problem ist darin zu finden, dass die ausländischen Generalunternehmen, welche die Zuschläge bekommen, mittels Subunternehmen aus halb Europa unsere Schweizer Firmen umgehen können. Dadurch wird der Wirtschaftskreislauf in der Schweiz geschwächt, denn Schweizer Arbeitnehmer/Innen konsumieren überwiegend in der Schweiz was der Wirtschaft zu Gute kommt und versteuern Ihre Löhne auch hier.
Die Kriterien müssen deshalb zwingend dahingehend angepasst werden, dass beispielsweise ein Mindestprozentsatz an Schweizer Unternehmen (bei Grossprojekten mit Generalunternehmern) oder eine Mindestquote an Schweizer Arbeitnehmern in den erwähnten Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist. Eine zulässige Möglichkeit, welche allerdings nicht ausgeschöpft wird, besteht darin, ausländische Firmen durch Zölle und Abgaben aller Art zu benachteiligen (s. Art. III Abs. 3 GPA).
Wir sind gefordert und müssen alles daran setzen, dass wir die Rahmenbedingungen für unsere KMU’s verbessern und somit langfristigen Wohlstand für uns alle in der Schweiz sichern.
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