1. Politik Aktuell

Das Wahlsystem des Kantons Aargau

Dieser Text erläutert das Wahlsystem für den Aargauer Grossrat sowie für die Regierung und zeigt auf, wie man diese wählt.

Die Räte

Das Aargauer Parlament, der Grosse Rat, besteht aus 140 Volksvertretern. Er wird in elf Wahlkreisen gewählt.

Die Exekutivbehörde des Kantons Aargau ist der Regierungsrat. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern und wird in nur einem Wahlkreis (ganzer Kanton Aargau) gewählt.

Wahlsystem

Sowohl der Grosse Rat als auch der Regierungsrat werden im Kanton Aargau alle vier Jahre gewählt. Die Amtszeit der Behörden beträgt vier Jahre.

Der Grosse Rat wird aus den elf Wahlkreisen gewählt. Die Zuteilung der 140 Sitze auf die Wahlkreise erfolgt vor der Wahl. Sie stellt sicher, dass jeder Wahlkreis entsprechend seiner Bevölkerungszahl die angemessene Anzahl Sitze für den Grossen Rat erhält.

Wahlkreise:

Aarau = 16 Mitglieder

Baden = 30 Mitglieder

Bremgarten = 16 Mitglieder

Brugg = 11 Mitglieder

Kulm = 9 Mitglieder

Laufenburg = 7 Mitglieder

Lenzburg = 12 Mitglieder

Muri = 7 Mitglieder

Rheinfelden = 10 Mitglieder

Zofingen = 15 Mitglieder

Zurzach = 7 Mitglieder

Total = 140 Mitglieder

Gewählt wird mit einer Verhältniswahl (Proporz). Die Proporzwahl ist ein zweistufiges Wahlsystem. Im ersten Schritt wird ermittelt, wie viele Stimmen die verschiedenen Parteien erhalten haben und wie viele Sitze im Grossen Rat sie damit beanspruchen dürfen. Im zweiten Schritt werden die Anzahl Sitze innerhalb der Partei auf die Kandidaten mit den meisten Stimmen aufgeteilt. Diesen Vorgang führt man in jedem Wahlkreis durch.

Der Regierungsrat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Dabei werden nur Personen gewählt. Listen und Parteien sind für die Wahl nicht relevant. Im ersten Wahlgang ist derjenige gewählt, der mehr Stimmen als das absolute Mehr erhält. Das absolute Mehr entspricht der Hälfte der gültigen Stimmen plus eins. Erhalten mehr als fünf Kandidaten das absolute Mehr, scheiden diejenigen mit weniger Stimmen aus. Haben weniger als fünf Kandidaten das absolute Mehr erreicht, gibt es einen zweiten Wahlgang für die verbleibenden Sitze. Gezählt wird dabei das relative Mehr der Stimmen. Das heisst, es sind diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt.

So wählt man

Die Parteien stellen für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats Listen mit wählbaren Kandidaten auf. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Grossratssitze in seinem Wahlkreis gibt. Man unterscheidet bei der Proporzwahl zwischen Stimmen für die Partei und Stimmen für die Kandidaten. Wählt man einen Kandidaten, erhält sowohl die Partei des Kandidaten als auch der Kandidat selbst eine Stimme. Lässt man die Linien auf der Liste einer Partei leer, bekommt nur die Partei die Stimme.

Es gibt bei den Aargauer Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats folgende Möglichkeiten zu wählen:

Eine vorgedruckte Parteiliste unverändert einwerfen oder eine vorgedruckte Liste mit folgenden Optionen abändern:

Streichen: Person ersatzlos von einer vorgedruckten Liste streichen. Diese leere Zeile fällt als Stimme jener Partei zu, deren Name oder Abkürzung im Kopfbereich des Wahlzettels steht. Die Zeile hilft der Partei, mehr Sitze für den Grossen Rat zu erhalten. Sie nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Verteilung der Sitze innerhalb der Liste.

Kumulieren: Person doppelt auf eine Liste schreiben. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Mehr als zweifache Nennung sowie „dito“ oder Gänsefüsschen (“) sind ungültig. Auf der Liste dürfen am Schluss jedoch nicht mehr Namen stehen, wie der Wahlkreis Plätze im Grossen Rat hat.

Panaschieren: Person von der Liste streichen und durch eine Person einer anderen Liste ersetzen. Dann erhält die hinzugefügte Person und deren Partei die Stimme. Die Partei, die im Kopfbereich steht, erhält eine Stimme weniger.

Es gibt ebenfalls eine leere Liste, die man vollständig selber ausfüllen darf. Es erhalten ebenfalls die Kandidaten und ihre Partei je eine Stimme. Bei einer leer gelassenen Zeile, erhält nur dann eine Partei eine Stimme, wenn die Liste im Kopfbereich des Wahlzettels nach ihr bezeichnet wurde. Es darf nur ein Grossratswahlzettel verwendet werden, d.h. nur ein Wahlzettel darf ins Stimmzettelcouvert gelegt werden.

Auf dem Wahlzettel für die Regierungsratswahlen sind alle offiziellen Kandidaten aufgeführt. Zudem hat es fünf leere Zeilen. Als Stimmberechtigter hat man die Möglichkeit, vorgedruckte Kandidaten anzukreuzen, sowie weitere Personen mit den leeren Zeilen zu wählen. Im Gegensatz zu Proporzwahlen ist das Kumulieren bei Majorzwahlen nicht zulässig. Am Schluss dürfen aber nur für fünf Personen Stimmen abgegeben werden. In die Regierung können alle Personen gewählt werden, die im Kanton Aargau stimmberechtigt sind. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.

Literaturverzeichnis

Kanton Aargau. (2012). Wahlen des Grossen Rats. Gefunden am 20. September 2012 unter: Link

Kanton Aargau. (2012). Wahl des Regierungsrats. Gefunden am 20. September 2012 unter: Link

Kanton Aargau. (2012). Verfassung des Kantons Aargau. Gefunden am 20. September 2012 unter: Link

Wahlsystem_Kanton_Aargau.pdf – PDF

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