Dieser Text erläutert das Wahlsystem für den St. Galler Kantonsrat sowie für die Regierung und zeigt auf, wie man diese wählt.

Die Räte

Das St. Galler Parlament, der Kantonsrat, besteht aus 120 Volksvertretern. Er wird in acht Wahlkreisen gewählt.

Die Exekutivbehörde des Kantons St. Gallen ist die Regierung. Sie besteht aus sieben Mitgliedern und wird in nur einem Wahlkreis (ganzer Kanton St. Gallen) gewählt.

Wahlsystem

Sowohl der Kantonsrat als auch die Regierung werden im Kanton St. Gallen alle vier Jahre gewählt. Die Amtszeit ist aber im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen nicht beschränkt. Jeder Kantonsrat entscheidet selber darüber, ob er sich noch einmal für eine Wiederwahl aufstellen möchte.

Der Kantonsrat wird aus den acht Wahlkreisen gewählt. Die Zuteilung der 120 Sitze auf die Wahlkreise erfolgt vor der Wahl. Sie stellt sicher, dass jeder Wahlkreis entsprechend seiner Bevölkerungszahl die angemessene Anzahl Sitze für den Kantonsrat erhält.

Wahlkreise:

St.Gallen = 30 Mitglieder

Rorschach = 10 Mitglieder

Rheintal = 17 Mitglieder

Werdenberg = 9 Mitglieder

Sarganserland = 9 Mitglieder

See-Gaster = 16 Mitglieder (+ 1)

Toggenburg = 11 Mitglieder (- 1)

Wil = 18 Mitglieder

Total = 120 Mitglieder

Gewählt wird mit einer Verhältniswahl (Proporz). Die Proporzwahl ist ein zweistufiges Wahlsystem. Im ersten Schritt wird ermittelt, wie viele Stimmen die verschiedenen Parteien erhalten haben und wie viele Kantonsratssitze sie damit beanspruchen dürfen. Im zweiten Schritt werden die Anzahl Sitze innerhalb der Partei auf die Kandidaten mit den meisten Stimmen aufgeteilt. Dieser Vorgang führt man in jedem Wahlkreis durch.

Die Regierung wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Dabei werden nur Personen gewählt. Listen und Parteien sind für die Wahl nicht relevant. Im ersten Wahlgang ist derjenige gewählt, der mehr Stimmen als das absolute Mehr erhält. Das absolute Mehr entspricht der Hälfte der gültigen Stimmen plus eins. Erhalten mehr als sieben Kandidaten das absolute Mehr, scheiden diejenigen mit weniger Stimmen aus. Haben weniger als sieben Kandidaten das absolute Mehr erreicht, gibt es einen zweiten Wahlgang für die verbleibenden Sitze. Gezählt wird dabei das relative Mehr der Stimmen. Das heisst, es sind diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt.

So wählt man

Die Parteien stellen für die Kantonsratswahlen Listen mit wählbaren Kandidaten auf. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Kantonsratssitze in seinem Wahlkreis gibt. Man unterscheidet bei der Proporzwahl zwischen Stimmen für die Partei und Stimmen für die Kandidaten. Wählt man einen Kandidaten, erhält sowohl die Partei des Kandidaten als auch der Kandidat selbst eine Stimme. Lässt man die Linien auf der Liste einer Partei leer, bekommt nur die Partei die Stimme.

Es gibt bei den St. Galler Kantonsratswahlen folgende Möglichkeiten zu wählen:

Eine vorgedruckte Parteiliste unverändert einwerfen oder eine vorgedruckte Liste mit folgenden Optionen abändern:

  • Streichen: Person ersatzlos von einer vorgedruckten Liste streichen. Diese leere Zeile fällt als Stimme jener Partei zu, deren Name oder Abkürzung im Kopfbereich des Wahlzettels steht. Die Zeile hilft der Partei, mehr Sitze für den Kantonsrat zu erhalten. Sie nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Verteilung der Sitze innerhalb der Liste.
  • Kumulieren: Person doppelt auf eine Liste schreiben. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Mehr als zweifache Nennung sowie „dito“ oder Gänsefüsschen (“) sind ungültig. Auf der Liste dürfen am Schluss jedoch nicht mehr Namen stehen, wie der Wahlkreis Plätze im Kantonsrat hat.
  • Panaschieren: Person von der Liste streichen und durch eine Person einer anderen Liste ersetzen. Dann erhält die hinzugefügte Person und deren Partei die Stimme. Die Partei, die im Kopfbereich steht, erhält eine Stimme weniger.

Es gibt ebenfalls eine leere Liste, die man vollständig selber ausfüllen darf. Es erhalten ebenfalls die Kandidaten und ihre Partei je eine Stimme. Bei einer leer gelassenen Zeile, erhält nur dann eine Partei eine Stimme, wenn die Liste im Kopfbereich des Wahlzettels nach ihr bezeichnet wurde.

Auf dem Wahlzettel für die Regierungswahl sind alle offiziellen Kandidaten aufgeführt. Zudem hat es sieben leere Zeilen. Als Stimmberechtigter hat man die Möglichkeit, vorgedruckte Kandidaten anzukreuzen, sowie weitere Personen mit den leeren Zeilen zu wählen. Am Schluss dürfen aber nur für sieben Personen Stimmen abgegeben werden. In die Regierung können alle Personen gewählt werden, die im Kanton St. Gallen stimmberechtigt sind. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.

Literaturverzeichnis

Kanton St. Gallen. (2012). Kantonsratswahlen. Gefunden am 23. Januar 2012 unter:

Link

Kanton St. Gallen. (2012). Wahl des Kantonsrats. Gefunden am 23. Januar 2012 unter:

Link

Kanton St. Gallen. (2012). Wahl der Regierung. Gefunden am 23. Januar 2012 unter: Link

Wahlsystem_Kanton_St_Gallen_FINAL.pdf – Artikel als PDF

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