1. Sonstiges

Dem Bürger wird immer mehr misstraut!

Dem Souverän, also dem Schwei­zer Stimm­volk, möchte man ein wei­te­res Mal Frei­hei­ten ent­zie­hen. So kom­mu­ni­zierte der Bun­des­rat am 31. März 2011 den Vor­schlag, wo­nach vor Sam­mel­be­ginn für eine In­itia­ti­ve, durch die Bun­des­ver­wal­tung eine ma­te­ri­elle Vorprüfung durchgeführt wer­den soll. Auf allen Initiativbögen soll da­nach der „Warnhinweis“, dass eine In­itia­tive durch die Exe­ku­tive als „kritisch“ emp­fun­den wur­de, an­ge­bracht wer­den. Zum Bei­spiel wäre dies der Fall, wenn der In­itia­tiv­text – aus Sicht des Bun­des­rats – mit nicht zwin­gen­dem Völkerrecht in Kon­flikt ge­ra­ten sollte.
Es scheint, als möchte sich der Bun­des­rat, also die Exe­ku­ti­ve, hier über das Volk und die par­la­men­ta­ri­sche​n Volks­ver­tre­ter stel­len. Der Bun­des­rat re­giert unser Land, weil ihm das Volk ein Man­dat dazu er­teilt hat. Ent­spre­chend ist auch das Volk die höchste In­stanz in der Schweiz, um zu ent­schei­den, was in die Schwei­zer Ver­fas­sung gehört und was nicht. Ein solch wich­ti­ger Ent­scheid darf si­cher­lich nicht der Ver­wal­tung und in­di­rekt einem in­ter­na­tio­na­len Ge­richt überlassen werden.
Man er­in­nere sich nur dar­an, wie der Europäische Ge­richts­hofs für Men­schen­rechte zu­erst ent­schied, dass Kru­zi­fixe in ita­lie­ni­schen Schu­len auf­grund der Re­li­gi­ons­frei­hei​t abgehängt wer­den müssen. We­ni­ger als zwei Jahre später ur­teilte das glei­che Ge­richt genau ent­ge­gen­ge­setzt. Wie ist einem sol­chen Ge­richt zu trau­en? Die­ses kon­krete Ur­teil zeigt fast ex­em­pla­risch wie Ver­fas­sungs­ge­rich​te po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen, und nicht rein ju­ris­ti­sche Ent­schei­dun­gen treffen.
Der Vor­schlag des Bun­des­rats ist ein kla­res Miss­trau­ens­vo­tum gegenüber den Schwei­zer Bürgerinnen und dem Bürger. Die Schweiz ist ein Vor­zei­ge­bei­spiel der De­mo­kra­tie. Das soll sie auch blei­ben. Die Bürgerinnen und Bürger sol­len wei­ter­hin das letzte Wort haben um die Ver­fas­sung so abändern zu können, dass sie mit dem zwin­gen­den Völkerrecht ver­ein­bart wer­den kann. Sollte eine Ver­fas­sung nämlich zwin­gen­dem Völkerrecht wi­der­spre­chen, kann sie be­reits heute durch das Par­la­ment – nicht durch die Exe­ku­tive – für ungültig erklärt wer­den. Aus die­sem Grund sehe ich kei­nen plau­si­blen Grund für eine Verschärfung der heu­ti­gen Richt­li­ni­en.

 

Beni Riedi
SVP Kantonsrat, Baar

 

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