Unsere Hohe Landesregierung hat kürzlich einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der vorsieht, dass Schweizer Steuerbehörden als Trittbrettfahrer von Amtshilfeverfahren mit anderen Staaten profitieren könnten. Bankdaten, die beispielsweise bei Verdacht auf Steuerhinterziehung den Steuerbehörden anderer Länder geliefert werden, sollen auf diese Weise auch zur Durchsetzung des Schweizer Steuerrechts verwendet werden können. Sollte es tatsächlich soweit kommen, wäre das Bankkundengeheimnis – von einigen belanglosen Ausnahmen abgesehen – Geschichte.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun..., so ist zu lesen, geht mit seinem Vorschlag auf eine Forderung der kantonalen Finanzdirektoren ein. Dieser – ohne demokratische Legitimation oder parlamentarisches Mandat operierende – Club moniert bekanntlich seit Längerem eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Steuerämtern.
Mit Verlaub: Das ist keine Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das ist unreflektiertes Geschwätz, von Leuten, denen kein Mittel zu billig und kein Argument zu plump ist, um ihre Kassen zu füllen. – Was soll daran verwerflich sein, wenn Bürgerinnen und Bürger hierzulande vor dem Zugriff des Fiskus besser geschützt sind als anderswo? Seit wann sind die Interessen der Verwaltung höher zu gewichten als jene der Menschen, die sie finanzieren? Es ist offenbar wieder einmal an der Zeit, in Erinnerung zu rufen, dass unser Staatsapparat für die Bürgerinnen und Bürger da ist und nicht umgekehrt. Niemand in Regierung und Verwaltung verfügt über Macht, die ihm nicht vom Souverän für eine bestimmte Zeit übertragen worden ist. Und was soll das ewige Gerde von den gleich langen Spiessen? Wir wollen nicht gleich lange, sondern längere Spiesse – aber nicht für den Staatsapparat, sondern für die Bürger unseres Landes und seine VolkswirtschaftAls Volkswirtschaft bezeichnet man einen [[Wirtschaftsraum]]...!
Wie bei Kabinettspolitik üblich ist nicht in Erfahrung zu bringen, welche Position die Zürcher Finanzdirektorin im erlauchten Kreis ihren Amtkolleginnen und -kollegen eingenommen hat. Doch da die Frau einer Partei angehört, die sich „Wirtschaftspartei“ nennt, und zudem Mitglied einer bürgerlich dominierten Regierung ist und dies auch bleiben will, wollen wir annehmen, dass sie wie eine Löwin für das kämpfte, was der Zürcher Kantonsrat vor einigen Jahren auf Antrag ebendieser Regierung beschlossen hat: Er forderte die Verankerung des Bankkundengeheimnisses soll in der Bundesverfassung Der Regierungsrat begründete seinen Antrag damit, dass auf diese Weise dem legitimen Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach Schutz ihrer Privatsphäre Rechnung getragen werde. Ja, er widmete diesem wichtigen Thema ein ganzes Kapitel.
Da weder der Souverän unseres Kantons noch dieser Rat seither abweichende Beschlüsse gefasst haben, bleibt unsere Position unverändert. Die SVP erwartet von der Zürcher Regierung darum nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass sie diese in sämtlichen Gremien nach innen und aussen vertritt und insbesondere klar macht, dass im Kanton Zürich das Interesse des unbescholtenen Bürger über jenen des Fiskus steht.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsMeine Meinung
Sehr gehrte Damen und Herren
Im Tierschutzgesetz wird vorgeschrieben wieviele Tiere pro m2 sich aufhalten dürfen.
Unser Land ist sehr klein (41285 Km2) und wenn ich bedenke, dass der Wachstum von 3,5 Mio Menschen
auf knapp 8 Mio Menschen gestiegen ist? Müsste unser Land schon doppelt so gross sein (82570 Km2). Das wär doch was für den Menschenschutz.
Es wäre sicherlich nicht schlecht mal irgendwo abzubauen, bevor der ganze Turm umkippt.. Auch finde ich bei den Parteien gibt es ein paar überflüssige. SVP, FDP und CVP würden völlig ausreichen.
(Zuviele Köche verderben den Brei)!!!!
Freundliche Grüsse
Das Bankgeheimnis ist staatspolitisch verwerflich!
Während das Bankgeheimnis zurzeit des Holocaust seine Berechtigung gehabt hat, hat es sich heute in das Gegenteil verkehrt: Es dient Diktatoren, Geldwäschern, Banken und Steuerflüchtlingen als Versteck vor dem berechtigten Zugriff ihrer Staaten. Wer Steuergerechtigkeit und Schutz vor Geldwäscherei als staatspolitische Ziele hochhält, kann nicht mehr für das Bankgeheimnis eintreten. Auch das in der Vernehmlassung befindliche Steueramtshilfegesetz lüftet das Bankgeheimnis nur einen kleinen Spalt weit, da Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird. Auf Ersuche, die zum Zwecke der Beweisausforschung gestellt worden sind oder die auf Informationen beruhen, die durch strafbare Handlungen erlangt worden sind (Datenklau), wird nicht eingetreten. Wie sollen denn die Steuerbehörden an die Informationen über die Steuerbetrüger oder –hinterzieher herankommen? Ohne Whistleblower geht das doch gar nicht! Wer meint, zuviel Steuern zahlen zu müssen, soll doch die Steuergesetze auf demokratischem Wege zu ändern versuchen. Wer Steuern hinterzieht oder dazu anstiftet ist ein „mieser Staatsbürger“ resp. eine „miese Bank“, in welchem Land auch immer und verdient keinen Schutz.