1. Abstimmungen & Initiativen

DER AUSLÄNDERSTATUS SAGT NICHTS ÜBER DIE INTEGRATIONSWILLIGK

Am 11. März 2012 stim­men wir über eine durch den Kan­tons­rat erarbeitete Verschärf​ung der Einbürgerungspraxis u​nd einen Ge­gen­vor­schlag der SVP ab. Schon während der De­batte des Kan­tons­ra­tes konnte ich den Ar­gu­men­ten einer Verschärfung nicht fol­gen. Denn: Der Kan­ton Zürich verfügt über eine Einbürgerungspra​xis, die sich grundsätzlich bewährt hat: Wer sich bei uns in­te­griert hat, nicht kri­mi­nell ist, eine Lan­des­s­pra­che spricht und ver­steht, seit 12 Jahre in der Schweiz wohnt und für sich sel­ber wirt­schaft­lich sor­gen kann, darf eingebürgert wer­den. Den be­gehr­ten roten Pass erhält man also grundsätzlich nicht geschenkt.
Nun sticht für mich vor allem ein Punkt im Ge­set­zes­vor­schlag​ zur Verschärfung her­aus, den ich nicht mit­tra­gen kann: Neu dürfen nur noch Ausländer mit Nie­der­las­sung C eingebürgert wer­den. Ohne die­sen Sta­tus keine Einbürgerung. Dabei sagt der Ausländerstatus nur beschränkt etwas über die Integrationsfähigkeit​ sowie den In­te­gra­ti­ons­wil­​len einer Per­son aus. Aber: Diese Re­ge­lung träfe vor allem Kin­der und Ju­gend­li­che aus Fa­mi­lien mit Auf­en­talts­be­wil­l​i­gung B oder gar echte Flüchtlingsfamilien, die be­reits die Zürcher Schu­len durch­lau­fen haben und sich bes­tens in un­se­rer Ge­sell­schaft in­te­grie­ren. Das ist mei­nes Er­ach­tens ein schlech­tes Si­gnal und Zei­chen un­se­res Staa­tes: Ein Teil der nächsten Ge­ne­ra­tion wird a priori aus dem Einbürgerungsprozess aus­ge­schlos­sen, ohne dass sie in der Lage wäre, dies zu ändern. Ne­ben­bei an­ge­merkt: Nicht we­nige un­se­rer an­ge­hen­den und ak­tu­el­len Na­tio­nal­hel­den im Sport – z.B. im Fuss­ball – könnten nicht für die Schweiz spie­len, wenn der Ausländerstatus be­reits bis anhin eine zen­trale Be­din­gung für die Einbürgerung ge­we­sen wäre.
Der Pro­zess einer Einbürgerung er­streckt sich in der Regel über eine längere Zeit. Wer aber alle Be­din­gun­gen erfüllt, der soll auch mit einer Einbürgerung rech­nen dürfen. Genau das will der Ge­gen­vor­schlag der SVP nun ver­hin­dern: auch wenn alle Be­din­gun­gen erfüllt sind, soll der Schluss­ent­scheid bei der Ge­meinde lie­gen. Somit wird die Einbürgerung zu einem po­li­ti­schen Akt, der in recht­li­cher Willkür mündet und mit un­se­rem Rechts­staat nicht ver­ein­bar ist.
Wie be­reits zu Be­ginn erwähnt: Die ak­tu­elle Pra­xis hat sich für mich bewährt, ich möchte daran nichts ändern. Ge­wisse Kreise sti­li­sie­ren in der be­vor­ste­hen­den Ab­stim­mung die Einbürgerung als Zu­tritt zu einer bes­se­ren Ge­sell­schaft her­auf und emo­tio­na­li­sie­ren​ einen for­ma­len rechs­staat­li­chen Akt unnötig.
Ich er­lebe aus mei­nen Er­fah­run­gen als Gemeinderätin, dass Einbürgerungswillige tief ins un­se­ren schwei­ze­ri­schen Ei­gen­hei­ten ein­tau­chen und bemüht sind, kul­tu­rell und po­li­tisch so viel Wis­sen wie möglich über ihre künftige Hei­mat zu er­wer­ben. Gerne würde ich ein Einbürgerungsgespräch​ samt Staats­kun­de- und Deutsch­test auch gerne mal mit den so­ge­nannt “echten” Schwei­zern durchführen und frage mich, ob dabei die Re­sul­tate in jedem Fall genügend wären……

Hier zwei Einbürgerungstests für all jene, die wissen wollen, ob sie als Schweizer bestehen:
Einbürgerung​stest Radio DRS
Einbürgerungstest 20 Minuten

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: DER AUSLÄNDERSTATUS SAGT NICHTS ÜBER DIE INTEGRATIONSWILLIGK
  • Februar 13, 2012

    “Wer sich bei uns in­te­griert hat, nicht kri­mi­nell ist,…”

    Wer lügt nun Sie oder die NZZ?

    “In ihrem von der EDU unterstützten Gegenvorschlag (siehe Kasten) verneint sie nicht nur einen «Rechtsanspruch auf Einbürgerung», sondern verlangt auch, dass Ausländer wegen eines Verbrechens zeitlebens nicht eingebürgert werden dürfen.”

    Quelle:

    http://www.nzz.ch/​nachrichten/zuerich/s​tadt_und_region/einbu​ergerungspraxis_versc​haerfen_1.14171586.ht​ml

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  • Februar 14, 2012

    Zitat: “Gerne würde ich ein Einbürgerungsgespräch​ samt Staats­kun­de- und Deutsch­test auch gerne mal mit den so­ge­nannt “echten” Schwei­zern durchführen und frage mich, ob dabei die Re­sul­tate in jedem Fall genügend wären……”

    Ja, tun Sie das. Die Durchfallquote dürfte bei JUSO-WählerInnen besonders hoch sein. Aber die “Durchfaller” kann man dann leider nicht ausbürgern, das Völkerrecht erlaubt das nicht…

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  • Januar 18, 2013

    “Somit wird die Einbürgerung zu einem politischen Akt, der in rechtlicher Willkür mündet und mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar ist”

    Dieser Satz ist nach meiner Ansicht sehr problematisch. Wenn das Volk, also der Souverän, über die Einbürgerung bestimmt, so dürfte eigentlich nicht mehr von rechtlicher Willkür gesprochen werden, denn der Souverän hat immer recht, unbekümmert darum, ob sein Entscheid gerecht ist oder nicht. Sehr zweifelhaft ist auch der Bundesgerichtsentsche​id, der die Einbürgerung als reinen Verwaltungsakt deklarierte und die Ausschaltung des Souveräns anstrebte, indem für den Entscheid eine Begründung beizubringen sei. Der Souverän kann indessen Entscheidungen treffen, ohne dies zu begründen. Der Bürger sollte das Mitbestimmungsrecht haben bei der Frage von Neuaufnahmen; das ist ja z.B. in jeder Wohngemeinschaft auch der Fall. Hier hat sich in der Schweiz bereits der Richterstaat eingeschlichen; wie käme es wohl heraus, wenn wir auch noch ein Verfassungsgericht bestellten?

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  • Januar 19, 2013

    Es ist niemand gezwungen in die Schweiz zu kommen, es gibt viele Länder wo Asyl beantragt werden kann und man als Immigrant willkommen oder geduldet ist.
    Die Schweiz bot schon immer einen viel zu einfachen Zugang zum Asylwesen und über dieses den Missbrauch der sozialen Wohlfahrt.
    Wenn es in der Schweiz so schlimm ist das man nicht eingebürgert wird, dann darf immerhin weiter gereist werden.

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  • Januar 19, 2013

    Nur eine Bemerkung zur Einbürgerung von Sportlern: Diese Praxis ist meines Erachtens gesetzeswiedrig. Sie widerspricht dem Gleichheitsartikel und sollte abgeschafft werden. Jeder Ausländer soll nach gleichen Kriterien beurteilt und eingebürgert werden. Alles andere ist Willkür.

    Ein unter den aktuellen Bedingungen eingebürgerter Sportler ist kein richtiger Schweizer und sollte auch nicht international eingesetzt werden dürfen. Schlussendlich sollen diese Leute ja die Schweiz vertreten.

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