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Der Kanton Zürich startet Vernehmlassung für die Harmonisier

Seit vie­len Jah­ren bemüht sich die Po­li­tik, das Bau­recht zu har­mo­ni­sie­ren. Dies ist bit­ter nötig, denn die schweiz­weit un­ter­schied­li­chen​ Bau­be­griffe und Mess­wei­sen führen nicht nur zu einem enor­men Zeit­ver­lust im Pla­nungs- und Bau­be­trieb, son­dern er­for­dern auch hohe Kos­ten. Um dies zu ändern, gründeten sie­ben Kan­tone am 26. No­vem­ber 2010 die In­ter­kan­to­nale Ver­ein­ba­rung über die Har­mo­ni­sie­rung der Bau­be­griffe (IV­H­B). Ziel ist es, die gängigsten Bau­be­griffe und Mess­wei­sen ein­heit­lich zu de­fi­nie­ren. Der Kan­ton Zürich war lei­der nicht unter den Gründungsmitgliedern und hat bis­her wenig In­ter­esse ge­zeigt, sich für die drin­gend not­wen­dige Bau­rechts­har­mo­ni­​sie­rung ein­zu­set­zen.

Dies scheint sich nun geändert zu haben, denn die Baudirektion hat eine Vorlage zur Umsetzung der IVHB im Kanton Zürich erarbeitet. Über diese Vorlage wird momentan eine Vernehmlassung durchgeführt. Wollen wir hoffen, dass dies dazu führt, dass der Kanton der IVHB beitritt. 

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