Seit vielen Jahren bemüht sich die Politik, das Baurecht zu harmonisieren. Dies ist bitter nötig, denn die schweizweit unterschiedlichen Baubegriffe und Messweisen führen nicht nur zu einem enormen Zeitverlust im Planungs- und Baubetrieb, sondern erfordern auch hohe Kosten. Um dies zu ändern, gründeten sieben Kantone am 26. November 2010 die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Ziel ist es, die gängigsten Baubegriffe und Messweisen einheitlich zu definieren. Der Kanton Zürich war leider nicht unter den Gründungsmitgliedern und hat bisher wenig Interesse gezeigt, sich für die dringend notwendige Baurechtsharmonisierung einzusetzen.
Dies scheint sich nun geändert zu haben, denn die Baudirektion hat eine Vorlage zur Umsetzung der IVHB im Kanton Zürich erarbeitet. Über diese Vorlage wird momentan eine VernehmlassungDie Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzg... durchgeführt. Wollen wir hoffen, dass dies dazu führt, dass der Kanton der IVHB beitritt.
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