1. Medien & Kommunikation

Der Staat bereichert sich an seinen Bürgerinnen und Bürgern!

Der Bun­des­rat hat zwei par­la­men­ta­ri­sche​ Vorstösse von mir ab­ge­lehnt, wel­che eine Rückzahlung der unrechtmässig er­ho­be­nen Mehr­wert­steuer auf Ra­dio- und Fernsehgebühren ver­lang­ten. Die Begründung mag for­mal­ju­ris­tisch rich­tig sein, aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist die­ser Ent­scheid eine Ohr­fei­ge. Be­zo­gen auf an­dere Sach­ver­halte er­ge­ben sich zudem Widersprüche.

Das Bundesgericht stellte in einem Urteil vom 13. April 2015 fest, dass die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr​ bezahlen müssen. Ich verlangte daraufhin in einer Interpellation ​und einer Motion vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer den Konsumentinnen und Konsumenten und an die Unternehmen zurückbezahlt werden kann. Der Bundesrat hat die Vorstösse nun abgelehnt. Er begründet dies einerseits damit, dass ein Urteil nur auf die am Verfahren beteiligten Personen Wirkung entfaltet und lediglich für die Zukunft eine Praxisänderung bringt. Zudem stellt er sich auf den Standpunkt, dass die Mehrwertsteuer seit deren Einführung im Jahr 1995 auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr​ erhoben würde und dies bislang nie bestritten wurde. Der Bund konnte also – bis zum Bundesgerichtsentsche​id – von der Rechtmässigkeit seines Vorgehens ausgehen. 

Nicht mit gleichen Ellen gemessen
Dieser Entscheid mag einer rein rechtlichen Betrachtung standhalten, aus Sicht des Bürgers, oder eben einer KMU-Unternehmerin, ist er inakzeptabel. Man stelle sich einen ähnlichen Sachverhalt mit umgekehrten Vorzeichen vor. So kam es in der Vergangenheit durchaus vor, dass bei einem KMU-Berufsverband Unsicherheiten bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer bestimmter Leistungen bestanden (z.B. in Sachen Vorsteuerabzüge, Bewertung von öffentlichen Beiträgen usw.). Selbst mit juristischer Hilfe und Auskünften der Steuerverwaltung war erst bei der nächsten Kontrolle mit Verfügung klar, ob die Abrechnung – allenfalls über mehrere Jahre – wirklich korrekt vorgenommen wurde oder nicht. War sie es gemäss der abschliessenden Ansicht der Steuerverwaltung nicht, war die Steuer – bestenfalls – dennoch rückwirkend geschuldet. Auf Kulanz der Behörden kann der Steuerpflichtige kaum je hoffen. 

Bürger und Unternehmer sollen nun aber im vorliegenden Fall akzeptieren, dass sie auf einer nicht korrekten Beurteilung durch die Behörden zu viel Gebühren abgeliefert haben und ihr Geld nun unwiederbringlich weg ist? Vor dem Gesetz sind alle gleich, die Verwaltung ist aber gleicher und das geht nicht. Ein Schelm, wer daran denkt, dass dieser Entscheid bewusst bis nach der Abstimmung über das RTVG hinausgezögert wurde. Andernfalls wären die fehlenden rund 3500 Stimmen locker noch zustande gekommen.

Rückzahlun​g einfach umzusetzen
Man muss sich nicht wundern, wenn ein solcher Schritt der No-Billag-Initiative endgültig zum Durchbruch verhelfen wird. Und wenn nun ausgerechnet im Zusammenhang mit dieser Rückzahlung plötzlich auf die Bürokratie verwiesen wird, kann ich nur lachen. Seit Jahrzehnten bemühe ich mich darum, die Bürokratie abzubauen. Danach kräht kein Hahn in der Verwaltung. 

Für die Rückzahlung hätte ich folgenden einfach umzusetzenden Vorschlag: Die künftigen Gebühren sind zu reduzieren, bis die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder abgetragen ist. That’s it – keine Bürokratie, keine Probleme; das Geld wäre wieder dort wo es hingehört, im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger.

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Comments to: Der Staat bereichert sich an seinen Bürgerinnen und Bürgern!
  • August 31, 2015

    @ Frau Silvia Flückiger-Bäni, SVP

    1. Danke im Namen aller Billag- Zahler für Ihren unermüdlichen, mutigen Einsatz i.S. Forderung der Rückerstattung der zu Unrecht verrechneten MwSt auf die Ra­dio- und Fernsehgebühren gemäss dem klaren Bundesgerichtsurteil.​

    2. Nur nicht zu sehr enttäuscht sein, es ist halt immer wieder ein Himmel grosser Unterschied, ob die Behörde eine gemäss Bundesgericht zu Unrecht eingezogene MwSt wieder an die Konsumenten zurückbezahlt werden müsste, oder ob die Verwaltung lt. Bundesgericht vom Bürger noch Geld zu gute hat. Letzteres wird doch immer mit unermüdlicher Härte ganz selbstverständlich durchgesetzt, inkl. einem happigen Verzugszins von mind. 5 %.

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  • September 1, 2015

    Nun hier sollten eigentlich all Jene aufschreien, die pausenlos den unseren Rechtsstaat mit den Enscheidungen “hoch” halten. Grundsätzlich bin ich auch für solchen, aber wie schon mehrmals erklärt, aber dafür immer wieder “Schelte” erhalten. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dingen. Dazu kommt noch der nötige Wille das Recht so umzusetzen, dass es demjenigen zu gute kommt, der geschädigt wurde und nicht dem Schädiger.

    Persönl​ich finde ich es gut, wenn man solches Aufdeckt, aber eine Rückforderung erwarte ich eigentlich nicht, denn hätte mich das “gestört” hätte man dies mittels einer Klage einfordern können.

    Was aber “Falsch” ist in Ihrer Aussage, ist…

    Firmen welche MwSt bezahlt haben, konnten diese somit auch in Verrechnung stellen und haben somit eine Kostenneutralität erwirkt mit der Deklaration auf der MwSt-Abrechnung.

    E​s ist aber richtig, dass wenn ein Bürger einen Entscheid von einem Gericht nicht umsetzen würde, dieser mit der vollen Härte dazu “gebeten” würde. Da aber unser BR schon seit längerem nicht mehr wirklich Volksnahe handelt ist ein anderes, als dem Jetztigen Verhalten, auch nicht anders zu erwarten.

    Wir werden solches Verhalten dem Volk gegenüber sicherlich auch mit der nötigen Reaktion bei nächsten Wahlen so berücksichtigen.

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