1. Ausländer- & Migrationspolitik

Der Täter hatte Lust und war voller Testosteron

Am Diens­tag 08. Mai 2019 kam es in Rhein­fel­den zu einem se­xu­el­len Ü­ber­griff. Ein 19-Jäh­ri­ger be­grapschte eine 74-Jäh­ri­ge. Ein fo­ren­si­scher Psych­ia­ter “er­klärt”, wie es zum An­griff kom­men konnte

E​​​​​​in​ 19-jäh­ri­ger Gam­bier hat in Rhein­fel­den Kan­ton Aar­gau un­weit des Kraft­werks eine Schwei­zer Se­nio­rin (74) auf einem Spa­zier­weg attackiert.
Die Po­li­zei sucht Zeu­gen, die den dun­kel­häu­ti­gen Täter in Rhein­fel­den am Rhei­nu­fer be­ob­ach­tet ha­ben. Die 74-jäh­rige Schwei­ze­rin war am Spa­zie­ren, als es zum se­xu­el­len Ü­ber­griff kam.

Am Rhein bei Rhein­fel­den wurde eine 74-jäh­rige Frau ges­tern Vor­mit­tag Opfer eines se­xu­el­len Ü­ber­griffs. Bei der Fahn­dung konnte die Po­li­zei einen 19-jäh­ri­gen Mann unter drin­gen­dem Tat­ver­dacht festnehmen.


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Bild:​ epa/Energiedienst Ag/handout

Die 74-jährige Schweizerin war dort spazieren gewesen und begegnete einem unbekannten jungen Mann. Nach einem kurzen Wortwechsel packte er die Frau unvermittelt und wollte sie küssen. Wie die Kantonspolizei Aargau in einer Mitteilung schreibt, fasste er der Frau unter den Rock und berührte sie unsittlich.

Seniori​​​​​​​n wehrte sich mit allen Mitteln

«Die Frau schrie um Hilfe und wehrte sich heftig», heisst es in der Mitteilung der Kantonspolizei Aargau. Der junge Angreifer zog die Seniorin die Uferböschung hinunter, wobei sie Schürfwunden erlitt. Anschliessend liess er jedoch vom Opfer ab und rannte davon. Die Rentnerin alarmierte umgehend die Polizei.

Bei der ausgelösten Fahndung, sichtete die Polizei einen Mann, auf den die Beschreibung zutraf. Beim Täter handelte es sich um einen Gambier, der keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat und in Deutschland als Asylbewerber registriert ist.

Der mutmassliche Täter sei wahrscheinlich von Deutschland her über die Brücke in die Schweiz gelangt, so Polizeisprecher Bernhard Graser. Laut ihm lebte der Mann in einer Asylunterkunft im grenznahen Deutschland. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eröffnet. Der Festgenommene sei noch nicht einvernommen worden, so Graser. Die genauen Umstände des Sexualdelikts müssen noch abgeklärt werden.

«Opfer war für Täter einfach greifbar»

Das Alter der Frau habe für den Täter in diesem Moment keine Rolle gespielt, sagt der forensische Psychiater Ralph Aschwanden. «Der knapp 20-jährige Täter war voller Testosteron. Pornos suggerierten ihm, dass westliche Frauen frei verfügbar sind und alles mit sich machen lassen.» Das Opfer sei für ihn einfach greifbar gewesen.

«Er hatte Lust und sie war zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort und alleine.» Im Kulturkreis des Täters trage eine Frau selbst Schuld, wenn sie alleine unterwegs ist. «Schuldgefühle gibt es kaum, obwohl er über das Unrecht seiner Tat in unserer Kultur Bescheid weiss», so Aschwanden.

S​​​​​​​chlussfolgerung​e​n​

1​. Der Täter war mit Testosteron-Leiden sehr stark unter Druck, unter Vollzugs-Zwang.

Die​​​​se​​ “fachmännische” Beurteilung dieses forensischen Psychiaters Ralph Aschwanden ist wieder typisch für die Verniedlichung, ja Bagatellisierung. Ja es ist sogar eine Entschuldigung eines für das Opfer brutalsten Angriffes auf ihre von unserer Bundesverfassung (BV) unbestreitbar geschützten persönlichen INTEGRITÄT. In einem möglichen Urteil kann man dann wahrscheinlich wieder lesen: “Der Täter stammt aus einer uns fremden Kultur, war unter starkem Testosteron schon derart unter SEX-Druck, dass er halt die nächst beste Frau sich dann ganz einfach gewaltsam sexuell greifen musste. Und als weiteren mildernden Umstand gilt es wahrscheinlich ebenso auch noch gebührend zu berücksichtigen, dass er aus einer uns völlig fremden Kultur stammt, wo eine Frau, die alleine unterwegs sich auf eine öffentliche Strasse wagt, er natürlich davon habe habe ausgehen können, dass diese Frau auch SEX suche, ja mit Sicherheit auch gerne habe, insbesondere von so einem starken (ausgeruhten) jungen Kerl wie er Theater reif immerfort sich darstellte. Sie treffe zwar auch einen kleinen Anteil an Schuld, denn sie hätte wissen müssen, dass man als Frau heute in der Schweiz nicht mehr so alleine einfach spazieren gehen kann, auch tagsüber nicht mehr.”

a) Das mögliche Gerichtsurteil:

Da es sich hier um einen durchaus tragischen Fall einer bloss versuchten, nicht vollzogenen Vergewaltigung handelt, was alleine diversen Verkettungen und sich überschneidenden Zufällen zuzuschreiben sei, könne auch von mildernden Umständen ausgegangen werden. Auch dass dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden kann, dass er von Beginn weg eine solche strafbare Vergewaltigung, also vorsätzlich geplant habe. Ferner dass in seiner Kultur eine Frau jederzeit einem Manne sexuell zu Diensten sein müsse, was ganz üblich ist. Nach dem Grundsatz im Schweizerischen Strafrecht (StGB) “in dubio pro reo”, könne demzufolge also von einer unbedingten Bestrafung selbstredend auch Abstand genommen werden. Das Urteil lautet: Der Angeklagte wird zu einem Monat Küchendienst, auf Bewähung bis zu 1 Jahr verurteilt. Im weiteren wird dem Angeklagten auferlegt, sich einer psychiatrischen Therapie zu unterziehen. Da der Täter mittellos ist, gehen die Gerichts, Anwalts- und die Gutachterkosten im Gesamtbetrage von 45’800.00 Fränkli z.L. des Staates, des Steuerzahlers.

b) Von einer “pfefferscharfen” Einreisesperre kann abgesehen werden, da es sich um einen besonderen Härtefall handelt, der ja ausdrücklich im neuen pfefferscharfen Ausländerrecht auch schon so vorgesehen ist. Auch kann davon ausgegangen werden – wie im phorensischen Gutachten vermerkt, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass vom Angeklagten zukünftig keine Gefahr eines sexuellen Übergriffes auf Frauen mehr ausgeht. Der Sexualtraftäter hat glaubwürdige Reue gezeigt hat. Von einer Einreisesperre könne deshalb Abstand genommen werden.

c) Die Zivilklage der Klägerin (Opfer) wird auf den Zivilrechtsweg (alles auf eigene Kosten und Gefahr) verwiesen.

2. Eine Haftung der verantwortlichen Amts-Personen?

Ist es persönlich nicht eine krasse persönliche DISKRIMINIERUNG, ja Verhöhnung dieser in der Folge der Straftat mit Sicherheit jetzt psychisch ihr ganzes Leben lang stark beeinträchtigten, fortwährend darunter leidenden Frau? Die Tatsache, dass der EID der Bundesparlamentarier und der Bundesräte/Innen aber bedingungslos verlangt, nämlich alles zu unternehmen, um Schaden von Schweizerinnen und Schweizern, der Schweiz als Gesellschaftskörper insgesamt, mit ganzer Kraft und Einsatz fernzuhalten, bedingt, dass alles vorgesorgt werden müsste, dass kein Weib & Mädchen als sexuelles Freiwild öffentlich preisgegeben wird. KEINE FRAU darf einfach so zum Opfer sexueller Gewalt werden. Frauen und Kinder, auch betagte Menschen sind ja die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, sie alle verdienen SCHUTZ vor GEWALT jeglicher Art. Dieser Aufsicht- und Amtspflicht im SEM in Bern ist die jahrelang verantwortliche SP-Bundesrätin S. Sommaruga jedenfalls ganz sicher NICHT genügend nachgekommen. Denn insgesamt 45’000 alleinstehende junge Männer im besten Testosteron-Alter, einfach alleine ohne weibliche Begleitung einreisen zu lassen, kann durchaus als leichtsinnig, ja grob fahrlässig angesehen werden. Wenn junge Männer im besten “Saft” angeblich im Heimatland bedroht sind an Leib und Leben, warum denn nicht auch die viel verletzlicheren jungen Frauen?. Ist nicht diese Tatsache auch ein grosses Rätsel? Aber haben sie es jemals erlebt das Politiker für den “Stunk” den sie erzählen, dann anrichten, jemals zur Rechenschaft gezogen worden wären, oder mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden konnten? Wir können doch eher davon ausgehen dass die Hölle gefriert, als dass eine Politikerin, ein Politiker für ihre Machenschaften jemals zur Rechenschaft gezogen wird.

Ebenso bei unseren “Gutmenschen-Urteilen​​”, da kann auch davon ausgegangen werden, dass keine Haftung angenommen werden dürfe, weil z.B. diese Bundesrätin sicher nicht aus Boshaftigkeit handelte, vielmehr aus Unwissenheit und auch einer ungenügenden diesbezüglichen Lebenpraxis heraus. Nach dem Strafrecht kann von einer Entschädigungspflicht​ infolge einem Amts-Fehlverhalten auch (noch) nicht ausgegangen, & juristisch noch nicht behandelt werden, weil sehr wahrscheinlich ansonsten Niemand mehr für den Bundesratsposten begeistert werden könnte. Zudem müsste ein entsprechendes Gesetz durch die Bundes-Parlamentarier​​​​​​​/Innen erst noch SELBER verabschiedet werden, von denen ja alle dazu Hoffnung haben dürfen, selber einmal Bundesrat zu werden. Dies alles in Einklang der nachweisbaren Tatsache, dass das genaue Gegenteil einer Haftungspflicht öffentlicher Entscheidungsträger/I​​​​​​​nnen von der EU eingeführt worden ist. Darin wird ein gerichtliches Einklagungs-RECHT von Amtsinhabern Geschädigter in einem formellem EU-Recht formell ausgeschlossen, und zwar im EU-ESM-Vertrag Art. 35 Absatz 1 der wortwörtlich wie folgt lautet:

“Im Interesse des ESM geniessen (….) die (….) BEDIENSTETEN des EU-ESM Abkommen VOLLE IMMUNITÄT von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in AMTLICHER EIGENSCHAFT vorgenommenen HANDLUNGEN UND UNVERLETZLICHKEIT, auch hinsichtlich ihrer

AMTLICHEN SCHRIFTSTÜCKE und UNTERLAGEN.”

Quelle​​​​​​n-​Nachweis, der Original EU-ESM-Vertrag:

https​​​​​​​://www.youtube.​c​o​m​/​w​a​tch?v=r4c​rr​-k​X9​zc​

3​. Da eine Mehrheit unserer Bundesparlamentarier/​​​​​​​Innen (Legislative) und der Bundes-Exekutive (Bundesrat) mit Riesen-Salamitaktik-S​​​chritt​​​​en – ebenso ganz unscheinbar & auf Schleichwegen – bekanntlich bereits auf der Zielgerade nach Brüssel in die EU streben, kann durchaus auch davon ausgegangen werden, dass in weiterem devot vorauseilendem EU-Gehorsam, jetzt eben diese EU-Praxis auch in der Schweiz bereits EU konform schon stillschweigend ebenfalls so PRAKTIZIERT wird.

4. Nur Satire, vielleicht, vielleicht auch nicht.

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie “partout” nicht hören wollen.

Der Gütige ist frei, auch wenn er ein Sklave ist. Der Böse ist ein Sklave, auch wenn er ein König ist.

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Comments to: Der Täter hatte Lust und war voller Testosteron
  • Mai 13, 2019

    FAKE & Troll „oberli“ ist wieder rein provokativ unterwegs.

    Denn wenn Sie den ganzen Beitrag gelesen hätten, wüssten Sie dass das Opfer und die Polizei beireits den Tatbestand festgestellt haben, der forensische Psychiater eine Erklärung dazu aus seiner Sicht öffentlich abgegeben hat. Selbst wenn der angebliche “Flüchtling” vor Gericht dann erzählen sollte, die Frau hätte ihn sexuell angegangen, obwohl er gemäss Polizeiprotokoll den SEXUELLEN ÜBERGRIFF bereits zugegeben hat, wird das Gericht den genauen Tatbeständ unter Anhörung von event. weiteren Zeugen objektiv feststellen und danach urteilen.

    Bitte nur SACHLICHE Beiträge zum hier eigentlichen Blog-Thema einstellen “oberli”. Beiträge, welche beleidigende, unsachliche, unwahre und Provokationen gegen die Person gerichtete, VERLEUMDERISCHE, RASSISTISCHE oder rechtsverletzende Aussagen enthalten, sind nach V-Forumsregel Nr. 1 NICHT ERLAUBT, wie hier wieder durch Alias FAKE “oberlis” reine PROVOKATIONEN.

    Zum Teil sind die meisten Forumsbeiträge ja sehr sachlich und ich bin begeistert ob dem grossen Wissen einiger Vimentis-Forumsteilne​​​hmer. Leider sind aber auch Beiträge rein zur Provokation dabei, sogar unterste Schublade wie wiederholt schon von “oberli”, anonym ohne pers. Profil. Ich frage mich dann, warum man nicht einfach sachlich schreiben kann ? Natürlich haben nicht alle die gleiche Meinung. Dies darf und muss ja auch so sein in einem Forum. Es scheint mir aber, dass hier wahnsinnig viele Emotionen im Spiel sind. Warum? Was auch immer es ist, benehmt Euch doch wie Erwachsene mit Anstand und Respekt voreinander und überdenkt, warum ihr häufig so gefrustet seid. Ich finde es höchst bedenklich, wenn in einem solchen wichtigen Forum wie Vimentis die reine PROVOKATION und NEGATIVITÄT ein solches Übermass annimmt. Voraussetzung für einen ehrlichen Umgang miteinander ist im Minimum auch ein eigenes persönliches V-Profil.

    Trolle sie sind aktiv auf Vimentis unterwegs mit dem einzigen Zweck,

    UNFRIEDEN ZU STIFTEN, EINE SACHLICHE DISKUSSION UNTER DEN VIMENTIS-FORUMSTEILNE​​​​​HMERN AKTIV ZU VERHINDERN.

    Nach Judith Donath ist das Trollen für den Autor ein diabolisch böses Spiel, in welchem das einzige Ziel, die Provokation von möglichst erbosten, unsachlichen Antworten ist.

    Vielen​​ Dank für das allgemeine Verständnis und Beachtung.

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  • Mai 14, 2019

    Da fragt man sich doch wirklich, was denn diese Trolle so alles in ihrem Schädel haben?
    Ist es denn sooo schwierig einen “Oberli” Dingfest zu machen!
    Mit Lügen, und falschen Unterstellungen, hat schon mancher grosse Streit (oder Krieg) begonnen!
    Ihre DNS sollte bei solchen Individuen genauer überprüft werden!
    Vielleicht käme hier noch manche Überraschung zu Tage!

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