1. Verkehr

Deutsche Maut – Merkel&Juncker – Österreich: Klage vor EuGH

Endlich:

Österreich klagt vor dem EuGH gegen Deutschland wegen Pkw-Maut

Begründung:

Der Mautvorschlag der Deutschen ist diskriminierend, weil nur Ausländer davon betroffen sind.

Frau Merkel will die Maut mit der Auflage: „Kein deutscher Autofahrer wird mehr belastet.“

[Die Maut-Gebühr wird ihm an der Kraftfahrzeugsteuer in Abzug gebracht, siehe weiter unten].

Österreich beruft sich bei seiner Klage auf das Diskriminierungsverbo​​​​​t in der EU. Danach darf kein EU-Bürger wegen seiner Staatsangehörigkeit schlechter gestellt werden als zum Beispiel Einheimische.

Bei der Maut handelt es sich um eine “indirekte Diskriminierung”. Die deutschen Gesetze würden zwar nicht direkt Ausländer ansprechen, aber mit dem Zulassungsort des Kraftfahrzeugs ergäben sich Ausländer als eine indirekte Zielgruppe.

Österreic​​​​​h übt starke Kritik an der EU-Kommission, die sich deutschem Druck gebeugt und den zentralen Wert der Gleichbehandlung aufgegeben hat. Sollte auch der Europäischen Gerichtshof (EuGH) die deutsche Maut billige​​​​​n, wäre eine Entwicklung möglich, bei der sich Staaten Gesetze auf Kosten von EU-Ausländern zurechtschneidern könnten.

Das wäre strukturell ein “größerer Spaltpilz” für die Union als der Brexit, meint der Jurist.

EU gab grünes Licht für deutsche Maut

Ende März hatte der Bundesrat in Berlin trotz erheblicher Kritik den Weg für die Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen freigemacht und ein dafür vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket passieren lassen. Eigentlich war die Maut schon 2015 beschlossen worden.

Da Brüssel kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnete, wurden die Gesetze aber bisher nicht umgesetzt.

Zwischenze​​​​​itlich gab die EU nach gewissen Änderungen des Gesetzes grünes Licht.

Wie gab die EU grünes Licht?

Jean-Claude Juncker persönlich hat auf Wunsch von Frau Merkel das deutsche Maut-Vorhaben so modifiziert, dass es – bei zwei zugedrückten Augen – nicht mehr gegen EU-Recht verstösst.

Die Verrechnung der Mautgebühr erfolgt über die Kraftfahrzeugsteuer: Allen Besitzern von PKWs mit deutsche Kontrollschildern wird zwar die Mautsteuer belastet, jedoch wird die Kraftfahrzeugsteuer entsprechend herabgesetzt.

Nun der Juncker-Trick:

Besitz​​​​​ern von PKWs, mit deutschen Kontrollschildern, deren Wagen die Euro-6-Abgasnorm erfüllen, wird ein grösserer Betrag in Abzug gebracht als der Mautgebühr entsprechen würde. So werden nicht alle deutschen PKW-Besitzer gleich behandelt, aber keiner muss die Maut bezahlen, wie Frau Merkel dies festgelegt hat. Eine 1:1-Kompensation bei der Kfz-Steuer würde gegen das Diskriminierungs-Verb​​​​​ot verstossen, aber eine zusätzliche Steuerentlastung die an den Schadstoffausstoss gekoppelt sind, nicht.

(Wir würden gleich zweimal davon profitieren … )

Das ist Brüssel, das ist die EU – wenn sie von Merkel-Deutschland in die Mange genommen wird.

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