1. Politik Aktuell

Die Billag: Erhebung von Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz

Diesen Text finden Sie hier in überarbeiteter Fassung.

Die Billag taucht in der Schweiz immer wieder als Reizthema auf. Was ist die Billag überhaupt, und wieso bezahlen wir Gebühren für Radio und Fernsehen? Die Billag erhebt Radio- und Fernsehgebühren, damit eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft garantiert werden soll. Die Gebührenerhebung wird oft kritisiert: Die Verteilung der Gelder oder die Berechtigung der Gebührenerhebung im Zeitalter der (kostenlosen) Internetmedien sind nur zwei Beispiele. Dieser Artikel soll die Gedanken hinter der Gebührenerhebung, die Kritikpunkte sowie die mögliche Zukunft der Billag beleuchten.

Medien und öffentlicher Auftrag

Wieso gibt es in der Schweiz ein staatliches Fernsehen und Radio? Dieses Angebot ist in unserer Bundesverfassung verankert: Sie sollen zur allgemeinen Bildung, zur Meinungsbildung, zur kulturellen Entfaltung und zur Unterhaltung beitragen.

In der Schweiz wird das Staatsfernsehen und Staatsradio durch die „Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft“ SRG SSR produziert und publiziert (Details im nächsten Abschnitt). Die SRG ist zusätzlich für die oben erwähnten Pflichten, auch „öffentlicher Auftrag“ genannt, verantwortlich.

Der „öffentliche Auftrag“ ist gesetzlich und konzessionsrechtlich (siehe Einfach erklärt) verankert. Sieben Aspekte werden verlangt, welche die SRG mit ihrem Angebot fördern muss: Zusammenhalt der Schweiz, Integration (sowohl von Ausländern wie auch von Menschen mit einer Sinnesbehinderung), Demokratie, Schweizer Kulturschaffen, Bildung, Unterhaltung und der Auslandauftrag, welcher die Zusammenarbeit mit internationalen Fernsehveranstaltern beinhaltet. Weiter beinhaltet der öffentliche Auftrag die sachgerechte Darstellung von Ereignissen.

Mithilfe der Medien können sich die Bürger über gesellschaftliche Probleme und unterschiedliche Ansichten informieren. Dies ist möglich durch Sendeformate, in denen politische Themen debattiert werden (Beispiel „Arena“).

Das Staatsfernsehen und -radio sollen durch die von der Billag erhobenen Empfangsgebühren unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein. Somit wird die Meinungsvielfalt garantiert, welche in einer Demokratie ein Grundpfeiler darstellt. Das Vorhandensein vieler unterschiedlicher und unabhängiger Meinungen führt dazu, dass keine Meinung dominiert und sich jeder Bürger seine eigene Meinung bilden kann.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR

Die SRG, rechtlich gesehen ein Verband von Vereinen und Genossenschaften, besteht aus vier Regionalgesellschaften zur Abdeckung aller Sprachgebiete:

  • Regionalgesellschaft SRG Deutschschweiz (SRG.D)
  • Société régionale RTSR (RTSR)
  • Società regionale Corsi (Corsi)
  • und Societad regiunala SRG SSR Svizra Rumantscha (SRG.R).

Die deutsche und französische Regionalgesellschaften sind jeweils noch in Unterregionen aufgeteilt.

Wie erfüllt die SRG ihren Auftrag?

Die SRG benutzt ein Qualitätsmanagement, um das Qualitätsniveau ihrer Angebote und die Erfüllung des „öffentlichen Auftrages“ zu messen. Verschiedene Standards wie die „Minimalstandards Programmqualität SRG SSR“ und die „Publizistischen Leitlinien“ schreiben Werte wie „sachgerecht“, „vielfältig“ und „unabhängig“ vor. Das Unternehmen hat eine Ombudsstelle, bei der jeder und jede innerhalb von 20 Tagen eine Beschwerde zu einem Programm oder einer Sendung einreichen kann.

Wer mit dem Entscheid der Ombudsstelle nicht einverstanden ist, kann sich zusätzlich an die

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen“ UBI wenden. Diese entscheidet, ob eine Sendung nationales oder internationales Recht verletzt hat. Dieser Beschwerdemechanismus

wurde eingeführt, um den Gebührenzahlern ein Mitspracherecht in Bezug auf das Sendungsangebot der SRG zu ermöglichen – denn die Gebührenerhebungsstelle Billag ist nicht für die Qualität der Staatsmedien verantwortlich.

Die Billag: Struktur und Gebührenerhebung

Die Billag ist eine Tochtergesellschaft der Swisscom und beschäftigt etwa 280 Mitarbeiter. Ihr jährlicher Geschäftsbericht und die Finanzzahlen sind deshalb im Geschäftsbericht der Swisscom enthalten.

Die Grundlage für die Gebührenerhebung durch die Billag befindet sich im „Bundesgesetz über Radio und Fernsehen“ (RTVG). Die technischen Details wie Höhe der Gebühren, die Meldepflicht und die Befreiung von diesen Pflichten sind in der „Radio- und Fernsehverordnung“ (RTVV) beschrieben. Das RTVG wurde vom Parlament im Herbst 2014 revidiert (d.h. überarbeitet), ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Momentan wird deshalb das bisherige System angewendet, wonach jeder Haushalt mit Empfangsgeräten selber für die Anmeldung bei der Billag verantwortlich ist. Nach der Inkraftsetzung der revidierten Verordnung wird jeder Haushalt sowie jedes Unternehmen mit einem Umsatz von jährlich mehr als 500‘000 CHF einen Pauschalbetrag bezahlen müssen.

Einnahmen und Verteilung der Billag-Gebühren

Die jährlichen Einnahmen der Billag betrugen im Jahr 2013 1‘313 Mio. CHF. Davon gingen über 91% an die SRG, 4% wurden für die Finanzierung der lokalen und regionalen privaten Radio- und Fernsehsender (40 Radio- und 14 Fernsehsender) aufgewendet, 3% kamen der Billag für die Erhebung der Gebühren zugute und der Rest ging an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), an die Nutzenforschung und wurde für neue Technologien aufgewendet.


Abb. 1: Verteilung der Billag-Gebühren in Mio. CHF

Revision des Gebührensystems

Die bereits erwähnte Revision des RTVG durch das Parlament hat das Ziel, mehr Gerechtigkeit und Effizienz zu schaffen. Die Meldepflicht wird abgeschafft. Neu soll jeder Haushalt eine Gebühr von ca. CHF 400 bezahlen, da davon ausgegangen wird, dass heutzutage jeder Haushalt über Empfangsgeräte verfügt (siehe auch Profiwissen). Damit wird die Gebührenerhebung vereinfacht, billiger und das System wird effizienter. Gegen diese Revision wurde bereits das Referendum durch den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) ergriffen. Im Juni 2015 stimmen die Schweizer Stimmbürger im Rahmen des Referendums über die Annahme oder Ablehnung der Gesetzesänderung ab.

Kritik: Initiativen gegen die Billag

Unabhängig von der Revision des RTVG wurden mehrere Initiativen ergriffen, die das Gebührenerhebungssystem für Fernseh- und Radiogebühren der Schweiz abschaffen oder verändern wollen.

Kritikpunkte sind die intransparente Verwendung der Billag-Gelder (vor allem der Betrag, den die Billag direkt erhält), die Ansicht, dass Privatsender die benötigte Medienvielfalt genauso gut abdecken und das „Aufzwingen“ der Gebühren durch die Revision des RTVG und die Einführung von Pauschalgebühren.

Befürworter sehen in der Billag ein faires Mittel, um den „öffentlichen Auftrag“ zu garantieren. Sie verweisen unter anderem auf Regionen wie den rätoromanischen Teil Graubündens, welcher ohne diese Gebühren keine Chance auf muttersprachliche Nachrichten hätte. Ebenfalls in Gefahr wäre in den Augen der Befürworter die neutrale Berichterstattung.

Zu den Initiativen zählen unter anderen die „Radio und Fernsehen – ohne Billag“, die „No Billag“ und die noch nicht lancierte „Ja zur Abschaffung der Billag-Gebühren“-Initiative sowie die Petition „Radio- und Fernsehgebühren: 200 Franken sind genug“. Diese sind bisher wenig erfolgreich, mit Ausnahme der „Ja zur Abschaffung der Billag-Gebühren“-Initiative (diese hat nach einem Monat bereits die Hälfte der benötigten 100’000 Unterschriften erhalten).

Gebührenerhebung im Ausland

Die meisten europäischen Staaten verfügen über Staatsmedien in Form eines öffentlichen Rundfunks oder Ähnlichem. Die Gebühren wurden bspw. in Deutschland bis 2012 in ähnlicher Weise wie in der Schweiz nur verlangt, wenn ein Haushalt über entsprechende Geräte verfügt – seit 2013 wird ein Pauschalbeitrag von 215 EUR pro Jahr und Haushalt verrechnet. Österreich verfügt über dasselbe System wie die Schweiz und Deutschland bis 2012, wobei Mobiltelefone und zum Teil auch Computer von der Gebühr ausgenommen sind. Der Betrag variiert von 238 EUR bis 300 EUR pro Jahr je nach Bundesland. In Frankreich wird die Gebühr zusammen mit der Grundsteuer eingenommen und muss bezahlt werden, falls ein Haushalt ein Gerät besitzt, das den Fernsehempfang ermöglicht. In den USA sind die nicht-kommerziellen öffentlichen Sender in der Minderheit; sie finanzieren sich selbstständig durch Spenden und freiwillige Abonnements und mit staatlichen Zuschüssen. Eine separate Gebühr wird nicht erhoben.

Ausblick: Bisheriges System, Pauschalgebühren oder gar keine Gebühren mehr?

Dem schweizerischen Gebührensystem stehen drei verschiedene mögliche Schicksale bevor: Entweder (1) wird die Abstimmung im Juni 2015 positiv („Ja“) ausfallen, alles bleibt wie es ist und jeder Haushalt ist weiterhin selbst verantwortlich für die Begleichung der Billag-Gebühren. Oder (2) das Abstimmungsresultat fällt negativ („Nein“) aus, dann tritt ab 2018 das neue RTVG in Kraft und jeder Haushalt muss eine Pauschalgebühr bezahlen. Sollte (3) eine der anderen erwähnten Initiativen genügend Unterschriften erhalten, ist eine komplette Abschaffung der Billag als Gebührenerhebungsstelle und im Extremfall sogar eine Abschaffung des Staatsfernsehens möglich.

Literaturverzeichnis

SRG – SSR (2015). Hauptseite. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) (2015). Konzessionierung und Technik SRG SSR: Gefunden am 16. Feb. 2015 unter Link

Gebührenmonster-Initiative (2015). Petition: „Radio- und Fernsehgebühren: 200 Franken sind genug.“ Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

Bye-Bye Billag- Initiative (2015). Hauptseite. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

NO Billag-Initiative (2015). Ja zur Abschaffung der Billag-Gebühren. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

Schweizerischer Gewerbeverband (2015). Referendum gegen die neue Billag-Steuer. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

SRF (2015). Service Public verpflichtet zu Qualität. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

Tagesanzeiger (2008). Billag kassiert Millionen – niemand weiss wofür. Gefunden am 16. Feb. 2015 unter Link

20Minuten (2015). Billag kommt vors Volk. Gefunden am 16. Feb. 2015 unter Link

Marketing.ch – Das Schweizer Marketing-Portal. Regionale TV-Programme. Gefunden am 16. Feb. 2015 unter Link

Wikipedia (2015). Liste der Radiosender der Schweiz. Gefunden am 16. Feb. 2015 unter Link

text_billag_pa12015.pdf – PDF

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