Das Bundesgericht sprach 1984 ein Urteil, das schon damals überfällig war. Ehepaare dürfen steuerlich gegenüber Konkubinatspaaren nicht diskriminiert werden. In der Folge haben die Kantone diese Schlechterstellung weitgehend aufgehoben, indem sie die Paare mittels Splitting gemeinsam besteuern. Das ist liberal und aus emanzipatorischer Sicht zeitgemäss. Wenn man bedenkt, dass sich heute über drei Viertel aller Eltern Familienarbeit und Erwerbsarbeit teilen, darf es keine Rolle spielen, wer in welcher Lebensphase und zu welchen Pensen zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt.
Beim Bund sieht es anders aus. Er kassiert seit über dreissig Jahren Milliarden an Geldern, welche den Familien zustehen und das Parlament dreht in einer Endlosschlaufe in der Erledigung dieser verfassungswidrigen Pendenz. Die Initiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe, kann endlich Abhilfe schaffen. Sie verlangt, dass Ehepaare als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden dürfen, namentlich bei den Steuern und den Sozialversicherungen. In steuerlicher Hinsicht gelten die Paare als Wirtschaftsgemeinschaft. Stimmt das Volk zu, profitieren davon auch homosexuelle Paare in eingetragenen Partnerschaften. Seit 2007 gilt das Partnerschaftsgesetz, für welches die CVP an vorderster Front zusammen mit Alt Bundesrätin Ruth Metzler eingestanden war.
Im Gegensatz zum Bundesrat, stiess das Volksbegehren auf Widerstand im Parlament. Einerseits, weil es die Abschaffung der Heiratsstrafe auch auf die AHV ausweitet und auch, weil im Gegensatz zur bürokratisch aufwändigeren Individualbesteuerung, die gemeinsame vorgesehen ist. Emotional wurde es jedoch beim Ehebegriff. Die Ehe hat offenbar einen vorsintflutlichen Charakter. Höhepunkt bildete ein Votum, wonach es heutzutage wie ein schlechter Witz klinge, die Ehe in der Verfassung als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau festhalten zu wollen. Da gemäss Bundesamt für Statistik im heiratsfähigen Alter etwa 1,8 Millionen ledige Menschen in der Schweiz leben und doppelt so viele verheiratete sind das harte Worte für die dreieinhalb Millionen Witzfiguren.
Und vor allem Worte an die falsche Adresse, die Initianten. Die Ehedefinition wird in der Verfassung nicht neu eingeführt, sie ist bereits darin verankert. Ansonsten widerspräche das Volksbegehren der Einheit der Materie. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung zu Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention von Bundesrat, Parlament und Volk ausdrücklich im traditionellen Sinne interpretiert und festgelegt. Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 auf den Seiten 154 und 155.
Den Ehebegriff hat die CVP nicht erfunden. Wer die traditionelle Ehe antiquiert findet, muss sich folglich nicht über die Initiative aufregen, sondern sich mit der Bundesverfassung auseinandersetzen und eine eigens formulierte Verfassungsänderung bewirken. Das tut man mit einer parlamentarischen Initiative oder einer Volksinitiative. Am Schluss entscheiden Volk und Stände über eine Öffnung der Ehe. Es führt kein Weg daran vorbei. Erste Versuche unternimmt die Rechtskommission des Nationalrates mit der Forderung „Ehe für alle“. Dabei schliesst sie den Kinderwunsch für homosexuelle Paare aber explizit aus. Hand aufs Herz: das ist Etikettenschwindel. Denn das Adoptionsrecht ist es ja gerade, was homosexuelle Paare wollen.
Um die volle Gleichberechtigung zu erlangen, welche Schwulen-und Lesbenorganisationen bei dieser Debatte immer wieder monieren, bleibt einzig die Lancierung einer eigenen Volksinitiative, welche die Bundesverfassung unter Artikel 14 „Recht auf Ehe und Familie“ mit einem weiteren Absatz ergänzt, die Ehe sei losgelöst vom Geschlecht allen Paaren offen verbunden mit allen Rechten. Weshalb Schwulen-und Lesbenorganisationen das nicht längst tun, ist mir schleierhaft. Einzig so erreichen sie ihr Ziel.
Ich kann den Gegnern der Initiative deshalb den Vorwurf der mangelnden Konsequenz nicht ersparen, denn die Show um zeitgemässe Gesellschaftspolitik ist bei der vorliegenden Abstimmung eine Stellvertretershow am falschen Objekt. Weder bringt sie eine Öffnung der Ehe, noch die Abschaffung der Diskriminierung bei Fiskus und RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... für Ehepaare und Paare in eingetragenen Partnerschaften. Und gerade die Gleichstellung letzterer müsste doch auch homosexuellen Paaren wichtig sein.
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Kommentare anzeigen Hide commentsEs ist schon so, dass christliche Kreise die traditionelle Ehe sehen wollen. Die Gefahr der Ausgrenzung von anderen Personen besteht dadurch, wie beispielsweise die, der homophilen Personen.