Die Re­ak­tion der EU auf die An­nahme der SV­P-Ab­schot­tungs­i​­ni­tia­tive ist sach­lich, nach­voll­zieh­bar, lo­gisch und kor­rekt! Das Ge­jam­mer, die EU würde uns dro­hen oder gar er­pres­sen, ist völlig un­an­ge­bracht! Mit der Nicht-Ra­ti­fi­zie­ru​ng des Freizügigkeitsabkomme​ns mit Kroa­tien hat die Schweiz einen Ver­trags­bruch be­gan­gen. Bei einer Um­set­zung der In­itia­tive im Sinne der In­iti­an­ten wer­den wei­tere Vertragsbrüche dazu kommen.

Der Blogger Peter Schlemihl hat im Übrigen diese Reaktion schon vor der Abstimmung vorausgesagt.

 

EU:​ Sachliche, logische und nachvollziehbare Reaktion
Die Behauptung aus der Schweiz, die EU würde der Schweiz drohen oder sie gar erpressen, sind völlig unangebracht. Insbesondere EU-Kommissionspräside​nt Barroso hat äusserst sachlich und korrekt auf die Annahme der SVP-Initiative reagiert.

Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, hat am Mittwoch in seiner jährlichen Rede zur Lage der Union vor dem EU-Parlament die Entwicklung der EU in vorsichtig optimistischen Tönen beschrieben.Er hat sachlich, kompetent und nachvollziehbar auf die Annahme der SVP-Abschottungsiniti​ative reagiert: EU-Kommissionspräside​nt Barroso.

 

Schweiz diskriminiert Kroaten
Mit dem Entscheid des Bundesrats das Freizügigkeitsabkomme​n nicht auf Kroatien auszuweiten, hat die Schweiz einen ersten Vertragsbruch begangen. Bei der Umsetzung der Initiative würden weitere Verstösse gegen den Vertrag dazu kommen, so z.B. mit der Einführung von Kontingenten oder der Einschränkung des Familiennachzugs.

 

Vergebliches Hoffen auf das Scheitern von EU und EURO
Seit Jahrzehnten hoffen gewisse Kreise in der Schweiz auf ein Scheitern der EU resp. Ihrer Vorgängerorganisation​en. Während Jahrzehnten behaupteten diese nationalkonservativen​ Kreise, die EWG, die EG und die EU würden scheitern und nur die EFTA habe Zukunft. Heute wissen wir, dass die EFTA praktisch nicht mehr existiert, alle EFTA-Mitglieder ausser die Schweiz über den EWR in den EU-Binnenmarkt integriert sind.

Mit der globalen Finanzkrise hofften diese nationalkonservativen​ Kreise erneut auf ein Scheitern der EU und insbesondere des EURO. Noch 2009 behaupteten zahlreiche selbsternannte SVP-Wirtschaftsexpert​en, den EURO werde es Ende des Jahres 2009 nicht mehr geben und auch die EU nicht mehr viel länger. Aber auch diesmal war das Hoffen dieser Kreise vergebens: Die EU hat auch diese Krise gemeistert und ist heute die grösste Wirtschaftsmacht der Welt.

 

Schweiz massiv abhängig von der EU
Weiter zeigt sich heute überdeutlich, wie stark die Schweiz wirtschaftlich und politisch von der EU abhängig ist. Die Schweiz hat gleich viel EU-Recht übernommen wie EU-Mitglied Österreich. Als Folge der Globalisierung und Europäisierung entwickelt sich die Schweiz immer mehr zu einem Passivmitglied der EU. Die einseitige wirtschaftlich Abhängigkeit der Schweiz von der EU wurde hier sehr kompetent aufgezeigt.

 

Fazit​: Über die EU zu jammern bringt nichts, wir sind das Problem, nicht die EU!

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Comments to: Die EU hat recht!
  • Februar 18, 2014

    Ich stelle fest, dass Herr Barroso in Schweizer Internet-Foren und auf Politplattformen wie Vimentis aufs Übelste verunglimpft wird.

    Die Wut auf Barroso ist völlig unbegründet! Wir sind selber schuld!

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  • Februar 18, 2014

    Die EU diskriminiert die Schweiz, indem sie den DEMOKRATISCHEN Entscheid der Bevölkerung nicht akzeptiert und statt verhandeln will, diktatorisch auftritt. Menschen sind keine Waren.

    http://www.vi​mentis.ch/d/dialog/re​adarticle/menschen-si​nd-keine-ware/

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    • Juli 19, 2021

      Sie prügeln nun auf die EU ein und auf den EU-Kommissionspräside​nten, Frau Habegger, als ob Sie nicht vorher ganz genau gewusst hätten, was die Initiative anrichtet.

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    • Juli 19, 2021

      Richtig, Herr von Wildenstein!

      Man wusste schon vorher, was bei einem Ja passieren würde.

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    • Juli 19, 2021

      Auf ein Bürokraten-Gremium (EU) kann nicht eingeprügelt werden.

      Die EU-Bürokraten im Gegenzug geisseln bürokratisch Bürger/Innen jenster Nationen und prügeln ihrerselbst somit auf den Bürger/Innen dieser Länder ein.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger, Sie gestehen der EU nicht zu was sie für die Schweiz in Anspruch nehmen: eigene Entscheidungen zu treffen. NATÜRLICH hat die EU das Recht Verhandlungen zu Verträgen abzubrechen wenn die Schweiz Ihrerseits Verträge bricht oder aufgrund neuer Verfassungsbestimmung​en zu brechen droht.

      Echte, gegenseitige Verhandlungen auf Augenhöhe wären zudem nur dann möglich gewesen wenn man vor der Abstimmung mit der EU über die PFZ verhandelt hätte … jetzt stellt man die EU vor vollendete Tatsachen.

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    • Juli 19, 2021

      Doch ich gestehe 2 Vertragspartnern das Gleiche zu, nämlich auf Augenhöhe zu verhandeln und nicht Nationen und derer Bevölkerungen diktatorisch unterdrücken zu wollen, wie es die EU andauernd versucht.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie das nicht so einseitig von Ihrer subjektiven Sicht aus sehen würden könnte ich Ihnen vielleicht sogar zustimmen.

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    • Juli 19, 2021

      Was gibt Ihnen, die Berechtigung, Herr Wagner, anderslautende Sichtweisen als subjektiv zu werten?

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger

      einen Vertragspartner auf Augenhöhe können Sie nicht dazu zwingen ein gültiges Abkommen neu zu verhandeln!

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger, wenn jemand sehr ähnliche Sachverhältnisse zu unterschiedlichen Themen mal positiv und mal als Erpressung wertet, abhängig davon ob das Thema demjenigen in den Kram passt oder nicht, liegt der Schluss der Subjektivität nahe.

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    • Juli 19, 2021

      “einen Vertragspartner auf Augenhöhe können Sie nicht dazu zwingen ein gültiges Abkommen neu zu verhandeln!”

      Vert​räge sind immer verhandelbar, sonst ist es Diktatur pur.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger

      Ein demokratischer Rechtsstaat kann immer selbst entscheiden, ob er verhandeln will oder nicht!

      Wenn Sie ihn zu Verhandlungen zwingen könnten, dann wäre es Diktatur!

      Wenn die EU-Staaten nicht neu verhandeln wollen, dann ist das ihr gutes Recht!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Lohmann, das hat keinen Sinn.

      Das die Schweiz die Personenfreizügigkeit​ ohne Verhandlungen aufgibt ist OK, das die EU unter Umständen die bilateralen Verträge aufgibt ohne Verhandlungen ist nicht OK. Das ist eine Logik mit der Sie mit sachlicher Argumentation nicht ankommen.

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    • Juli 19, 2021

      “Wenn die EU-Staaten nicht neu verhandeln wollen, dann ist das ihr gutes Recht!”

      Wär mir neu, dass die Bürger/Innen der 28 EU-Staaten demokratisch gefragt wurden bis dato, somit ist es bis anhin eher ein Diktaturversuch mehr aus Brüssel.

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    • Juli 19, 2021

      “Herr Lohmann, das hat keinen Sinn.”

      Richtig Herr Frank ich lasse mich nicht bekehren, sollten Sie wie Herr Lohmann schon längstens wissen.

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    • Juli 19, 2021

      Direkte Demokratie = Souverän (Bürger/Innen) entscheiden. Parlamentarische Demokratie = die Bürger wählen ein paar Figürchen und haben danach nichts, aber auch gar nichts mehr zu melden, Herr Wagner.

      Um dessen zu wissen bedarf es keines Hochschulstudiums, die EU zeigts derzeit eindrücklich selber auf.

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    • Juli 19, 2021

      Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Wussten Sie z. B. das es parlamentarische Demokratien gibt die gemäss dem Demokratieindex der englischen, international verkauften Wochenzeitschrift “The Economist” die Schweiz betreffend politischer Teilhabe schlagen? Darunter sogar EU-Länder? Warum das so ist brauche ich gar nicht versuchen zu erklären.

      Herr Weiss, Die EU braucht gar nicht alle Verträge kündigen, ein paar entscheidende reichen. Zudem ist das mit der angeblichen Wichtigkeit der Schweiz auch nur eine Behauptung, deren Wahrheitsgehalt sich noch beweisen muss.

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    • Juli 19, 2021

      Ach @FrankWagner. Frau Habegger liegt 100% richtig. Was ich allerdings nicht verstehe, warum sie sich diesen Beleidigungen und persönlichen Angriffen aussetzt.

      Die EU braucht also nur die zu Kündigen welche die EU nicht braucht.

      Also
      1. Welche sind das, wo die EU von der Schweiz keine Gegenleistung in Form von Oeffnung oder Geld/Gegenleistung bekommt

      2. Die Schweiz hat aber die Möglichkeit mit dem Verkehrsabkommen oder Stromabkommen Druck zu machen, falls die EU so radikal reagiert.

      Ist doch so logisch.

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    • Juli 19, 2021

      Uli Weiss:

      Frau Habegger liegt mit ihrer sehr schwarz/weissen Interpretation von Demokratie nicht richtig. Oder wie erklären Sie sich sonst das sogar Dänemark oder die Holländer ohne direkte Demokratie bezüglich politischer Teilhabe im Demokratieindex besser abschneiden als die SchweiZ?

      Die Verhandlungen zum Stromabkommen sind bereits auf Pause gestellt. Und das Stromabkommen sollte eigentlich den Schweizer Energieanbietern den Zugang zum liberalisierten europäischen Energiemarkt ermöglichen.

      Aber wir werden sehen. Wir reden in ein paar Monaten nochmal. Aber hoffen Sie ruhig weiter …

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    • Juli 19, 2021

      @FrankWagner

      Frau Habegger liegt mit ihren Kenntnissen absolut richtig. Im Gegensatz zum schwarz/weiss Denken von FrankWagner.

      Die direkte Demokratie wird in Europa nur bei uns so interpretiert.

      Ich​ stelle fest keine Antwort. Stromabkommen ist die EU mit 11% Strom auf die Schweiz angewiesen.

      Also
      ​1. Welche sind das, wo die EU von der Schweiz keine Gegenleistung in Form von Oeffnung oder Geld/Gegenleistung bekommt

      2. Die Schweiz hat aber die Möglichkeit mit dem Verkehrsabkommen oder Stromabkommen Druck zu machen, falls die EU so radikal reagiert.

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    • Juli 19, 2021

      Die EU ist drauf und dran zu implodieren, wenn sie so weiter macht. Da ist vieles in Bewegung bzw,in Fluss gekommen. Wir werden das erleben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese EU nicht bleibt, was sie vorgibt zu sein. Ein Lächeln ist mehr als angebracht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      Es macht wahrlich keinen Sinn. Gewissen Leuten fehlen die Grundkenntnisse über die EU und der Wille sich diese anzueignen oder zumindest eine objektive, sachliche Haltung einzunehmen…

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  • Februar 18, 2014

    Frau Habegger

    Da Sie ihre Kommentare immer wieder löschen um eine Antwort zu verhindern, antworte ich Ihnen hier.

    Schweizer Volksentscheide haben keine Gültigkeit für Deutschland, Polen oder Spanien!

    Es ist unsinnig zu glauben, das Schweizer Volk könne den Deutschen, Polen oder Spaniern vorschreiben, wann sie verhandeln müssen und wann nicht!

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    • Juli 19, 2021

      “Da Sie ihre Kommentare immer wieder löschen um eine Antwort zu verhindern, antworte ich Ihnen hier.” oh reihen sich Verleummdung an Verleumdung und Regelbruch an Regelbruch.

      Schw​eizer Volksentscheid gilt aber für die Schweiz. Wir wollen ja nicht die PFZ innerhalb der EU regeln. Bitte informieren, mein Guter

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    • Juli 19, 2021

      Geschätzter Herr Lohmann

      “Da Sie ihre Kommentare immer wieder löschen um eine Antwort zu verhindern, antworte ich Ihnen hier.”

      Ich meine Kommentare löschen?

      Das müssen Sie Ihrer Entourage melden, nicht alles zu löschen, weil man nicht zu seiner Meinung stehen kann, oder es löscht, weil es nicht ins Linke Puzzle-Schema passt. Danke

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger

      Sie haben Ihren eigenen Kommentar wieder gelöscht, nachdem ich geantwortet hatte. Es wurde kein Löschantrag gestellt…

      Aber​ wo bleibt ihre inhaltliche Antwort…? Keine Argumente mehr?

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    • Juli 19, 2021

      Herr D.E.U.L

      Weder den Deutschen, Polen oder Spaniern werden wir vorschreiben, wann wir über Dossiers wie Stromabkommen und Transitabkommen verhandeln werden…

      …Die kommen schon von selbst: Spätestens, wenn die EU die Bilateralen 1 in die Guillotine-Klausel laufen lässt und auch das Transitabkommen ausläuft.
      – Transitabkommen: Wenn das ausläuft, dann können wir mit unseren Strassen wieder machen, was WIR wollen und nicht mehr, was uns die EU diktiert.
      – Stromabkommen: 11.6% des EU Stromes fliesst durch die Schweiz. Für die Energiewende braucht Deutschland unsere Pumpspeicherkraftwerk​e und es dauert, bis sie sich selbst welche basteln könnten, falls dies nicht wieder einen Volksaufstand, wie heute bei der Nord-Süd-Strom-Autoba​hn, auslösen wird.

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    • Juli 19, 2021

      Nochmals, Herr Stampfli

      Die EU selbst hat das Stromabkommen vorläufig auf Eis gelegt! Damit ist es für die Schweiz als Druckmittel unbrauchbar!

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    • Juli 19, 2021

      Herr D.E.U.L

      Dann machen wir mit unseren Leitungen und Stauseen, was wir wollen…
      …die EU wollte das Abkommen, nicht die Schweiz.

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  • Februar 18, 2014

    Menschen sind keine Ware! Das ist absolut richtig!

    Deshalb müssen wir die menschenverachtenden Vorschläge der SVP bekämpfen!

    Die SVP will ja “Wanderarbeiter” wie in China oder beschränkte Arbeitserlaubnis wie wir sie in Apartheid-Südafrika hatten einführen!

    Und dabei den Familiennachzug verhindern! Das ist menschenverachtend!

    Die Personenfreizügigkeit​ ermöglicht es eben Menschen sich frei zu bewegen und sich mit ihren Familien frei niederzulassen!

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    • Juli 19, 2021

      “Nicht die EU hat die Initiative angenommen, sondern 50.3% jener, welche am 9.2. stimmen waren.”

      Dass nicht die EU die Initiative angenommen hat, ist mir bewusst, mein guter Herr Stampfli…

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    • Juli 19, 2021

      Herr D.E.U.L

      “Deshalb müssen wir die menschenverachtenden Vorschläge der SVP bekämpfen!”
      Nur zu, solange Sie sich dabei an unsere Verfassung (z.B. BV 121a) und Gesetze halten…
      …und noch einmal: Nicht die SVP hat die Initiative angenommen, sondern 50.3% jener, welche am 9.2. stimmen waren. Ich kann es mir nicht ganz erklären, dass sie dies immer noch als Verdienst der SVP würdigen, wo Sie doch schon so oft lesen konnten, dass es der Souverän war, welcher entschieden hat?

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  • Februar 18, 2014

    Wieder einmal müsste man Herrn Lohmann im grossen ganzen recht
    geben. Nicht einverstanden bin ich damit, dass die EU ihre Krise
    gemeistert habe und heute die grösste Writschaftsmacht der Welt
    sei. Tatsächlich steckt die EU in der Krise, wenn nicht in einem
    völligen Schlamassel; sie wird von ihrer Führer-Clique bloss
    schöngeredet, und die Problemlösung wird nur vor sich hergeschoben.
    Schon heute ist aber absehbar, dass die internen finanziellen Hilfeleistungen, womit man eine fundamentale Neuorganisation bloss hinausschieben will, ein Ende finden. Dann sind es (leider) die USA, die noch immer die grösste Wirtschaftsmacht der Welt sind, denn diese ist ein Bundesstaat, doch die EU ist, wenigstens nach der Meinung der Experten, noch nicht einmal ein Staatenbund, und man kann die EU und USA noch lange nicht
    für alles zum Vergleich nebeneinanderstellen.​

    Die Reaktionen der EU ist verständlich, und sie wurde auch tel quel
    erwartet – sein allzeit zitierter Peter Schlemihl hat hier also gewiss
    keine besondere Weitsicht an den Tag gelegt. Allen ihren Angehörigen in Brüssel steigt die Zornesröte ins Gesicht bei der Aussicht, dass nach dem
    für die Bürger höchst verständlichen Schweizer Abstimmungsentscheid nun vermehrt EU-Kritiker oder -Gegner nach Brüssel delegiert werden, womit die bisherige Wohlfühlgesellschaft dort mehr oder weniger stark aufgewühlt werden
    könnte. Die EU-Völker sind sich nun bewusst geworden, dass nur eine
    Wahl alle vier Jahre für eine Demokratie zu wenig genügt. Für Regierungen
    ist es sehr ungünstig, wenn ihre Bürger entgegengesetzter Meinung zu ihnen sind.

    Herr Lohmann schreibt, die Schweiz entwickle sich immer mehr zu
    einem Passivmitglied der EU. Es ist zu hoffen, dass dieser tatsächliche
    Misssta​nd mit der löblichen Annahme der MEI in Zukunft einigermassen
    verkümmert.

    Die diversen aufgekündigten Kooperations-Aufkündi​gungen sind gar
    nicht so gravierend für uns, denn sie lassen sich neu regeln. Nicht nur
    etwa beim Stromabkommen schneidet sich die EU mit der Sistierung
    sogar ins eigene Fleisch, Dann sollten sich die Schweizer endlich einmal
    bewusst werden, dass wir bisher immerhin den Zugang zum EU-Binnenmarkt
    anstr​ebten und die bilateralen Verträge ganz darauf gerichtet sind. Wir
    hätten uns eben auf den freien Markt (das ist ein grosser Unterschied)
    einrichten sollen, womit die EU heute keine Veranlassung zu Recht hätte,
    irgendwelche Kündigungen vorzunehmen. Werden sämtliche bilateralen
    Verträge gekündigt, so hat dies für den Schweizer Normalbürger keinen
    Einfluss. Die Schweiz – darüber darf man sicher sein – wird auch in
    Zukunft in allen Belangen ihren Nachbarn überlegen sein.

    Herrn Lohmanns wiederholter Vorwurf der Menschenverachtung, sogar
    unter Herbeiziehung des Apartheid-Vergleichs,​ ist deplaziert: Wir zwingen
    niemanden zur Einwanderung, und die Güterabwägung liegt immer beim
    Einwanderer, wenn er überlegt, als Wanderarbeiter und/oder ohne Familie
    bei uns zu arbeiten. Herr Lohmann ist sich nicht zu schade, sich für
    Argumentationszweck​e auch noch als Gutmenschen hervorzutun.

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    • Juli 19, 2021

      Die zunehmende Globalisierung und Europäisierung führt dazu, dass immer mehr Entscheide auf europäischer Ebene getroffen werden und eben nicht mehr auf Stufe Nationalstaat!

      Die​s wird mit oder ohne die Schweiz passieren! Es ist besser selbst mitzugestalten als zu Jammern über das was die anderen bestimmt haben!

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    • Juli 19, 2021

      Zu Ihrem treffenden Kommentar gratuliere ich Ihnen. Da gibts nichts hinzu zu fügen. Merci

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  • Februar 18, 2014

    Nein, die EU hat nicht recht, weil sie nicht erkannt hat, dass Europa aus verschiedenen Völkern, Sprachen und Mentalitäten besteht und aus diesem Grund es die EU (nicht Europa gemeint) nicht versteht Rücksicht auf die Kulturen und die dazugehörenden Menschen zu nehmen. Zypern ist dazu der Beweis. Der zypriotische Fischer will sein Handwerk seiner nachfolgenden Generation weitervermitteln. Stattdessen sind wegen der EU ihre Ersparnisse in Gefahr und die 30’000 BRT-Schiffe aus Griechenland fischen die zypriotische Küste mit dem Segen der EU fast leer. Bitte nehmen Sie an diesem Beispiel das zur Kenntnis.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Kneubühl, hier geht es nur um die Reaktion der EU auf das
      Ausscheren der Schweiz, und die EU ist diesbezüglich völlig im
      Recht. Die von Ihnen vorgebrachten Aspekte betreffen das von
      Herrn Lohmann hier behandelte Thema nicht

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    • Juli 19, 2021

      Richtig, Herr Kneubühl, Sie schreiben am Thema vorbei.

      Zudem sind Ihre Behauptungen falsch:

      1. Wer die Geschichte der EU und der Europäischen Integration kennt, der weiss, dass die EU sehr wohl die verschiedenen Völker und Mentalitäten versteht.

      Das zeigt sich allein dadurch, dass es in der EU 24 Amtsprachen gibt.

      Wenn man die abschätzigen Bemerkungen von Herrn Blocher über die “Welschen” und Städter bedenkt, hat vielleicht eher die Schweiz ein Problem mit den unterschiedlichen Mentalitäten…

      ​2. Ohne die EU, wäre Zypern längst zahlungsunfähig. Der zypriotische Fischer kann froh sein, dass sein Land in der EU ist!

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  • Februar 18, 2014

    Wer ist an was ‘schuld’, bitte, Herr Lohmann??

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    • Juli 19, 2021

      Die Schweiz hat und wird Verträge verletzen!

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    • Juli 19, 2021

      Durch die Nicht-Ratifizierung der PFZ mit Kroatien hat die Schweiz das PFZ-Abkommen verletzt!

      Und wenn die Schweiz Kontingente einführt, verletzt sie das Abkommen auch!

      Das sind Fakten! Bitte nicht die Augen vor der Realität verschliessen!

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  • Februar 18, 2014

    Ich bin wie Herr Lohmann der Meinung, dass wir uns überhaupt nicht
    zu empören haben; die EU kann ja nichts anderes als Verträge
    kündigen, die den Binnenmarkt betreffen. Unsere stümperhafte
    Regierung war ausschliesslich auf die Wünsche der Wirtschaft
    ausgerichtet und nötigte durch ihre eindringliche Empfehlung dem
    Stimmvolk das Plazet ab. Letzteres ist sich noch heute gar
    nicht darüber bewusst, dass unsere “Volksvertreter” unsere Seele für
    den Binnenhandel (statt des Freihandels) verkauften und somit praktisch
    den Entscheid des seinerzeitigen Nichtbeitritts zur EWR aufhoben.
    Nun hat sich der Nichtkonsens zwischen Regierung und Wirtschaft
    einerseit​s und dem Stimmvolk andererseits entpuppt, und es kommt
    schroff zur Vertragsauflösung. Wenn Herr Lohmann schreibt, nicht
    die EU, sondern wir seien das Problem, so hat er vollkommen recht!
    “Wir”, das sind die Drahtzieher für das Zustandekommen der bisherigen
    elenden bilateralen Verträge. In diesem Zusammenhang erwähne ich
    noch, dass die heutige Ausgabe der NZZ einen Artikel enthält, der
    die Argumente der seinerzeitigen EWR-Beitritts-Befürwo​rter als
    Schwarzmalerei denunziert. Das ist bemerkenswert, gehörte doch
    gerade die NZZ seinerzeit zu den Schwarzmalern an vorderster
    Front. Die Zukunft wird zeigen, dass die gleichermassen konzertierte
    Gegners​chaft zur MEI ebenfalls zur Schwarzmalerei erklärt wird.

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    • Juli 19, 2021

      Binnenhandel statt Freihandel? Wo glauben Sie wäre ein Unterschied zwischen einem Binnenhandelsabkommen​ mit der EU und einem Freihandelsabkommen mit der EU?

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    • Juli 19, 2021

      Richhtig, Herr Gassmann.

      Mir geht es darum, dass die Schweiz flexibel Freihandel betreibt und nicht wie beim EU-Binnenmarkt automatisches EU-Recht, fremde Richter übernehmen muss.

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    • Juli 19, 2021

      @ Herrn Frank Wagner
      Anderswo heisst es auch, es sei der “erleichterte” Zugang zum Binnenmarkt vertraglich geregelt worden, doch diese Formulierung ist vage. Der Bundesrat hält aber am +Binnenmarkt” fest, ohne Erwähnung, dass dieser erleichtert sei, was es eigentlich auch gar nicht geben kann.

      Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet mit freiem Verkehr, normalerweise innerhalb von Staatsgrenzen. Er verlangt eine gemeinsame Rechtsordnung (womit die Forderung der EU nach automatischer Rechtsübernahme durch die Schweiz gar nicht so von der Hand zu weisen ist). Er ist ein politisch in zahllose Lebensbereiche ausstrahlendes Regelsystem. Die noch bestehenden bilateralen Verträge machen die Schweiz zum Teil
      eines Binnenmarkts. Das verschleierte der Bundesrat stets; jetzt kommt er aber gegenüber der Empörung gegen fremde Richter ins Schleudern; er scheint noch immer nicht offen sagen zu wollen, was der EU-Binnenmarkt für uns bedeutet, der nicht einfach ein gewöhnlicher Markt ist. Nur sein Staatssekretär hat einmal ganz kurz die Katze aus dem Sack gelassen (“Natürlich sind es fremde Richter; es ist auch fremdes Recht” o.ä.). Möglicherweise hat ihm
      BR Burkhalter diese freimütige Äusserung verübelt; auf alle Fälle schwieg er nach aussen dazu. Mit anderen Worten: Die bilateralen Verträge sollten nichts anderes als uns in die EU zu integrieren; der schleichende Beitritt ist damit bereits
      vollzogen, und zwar mit Hilfe von unaufrichtigen Formulierungen und Auslassungen durch unsere Landesregierung, also sehr geschickt. Niemand merkte es seinerzeit.

      Freiha​ndel ist ein Abkommen zwischen zwei souveränen Staaten
      über Zölle und weitere Handelshemmnisse, z.B. Einfuhrverbote oder -Kontingenten oder gewisse sonstige staatliche Eingriffe, ohne die weiteren Bedingungen, die ein Binnenmarkt kennt. Der
      Freihandel wäre nach Ablehnung des EWR-Beitritts angemessen
      gewesen.

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    • Juli 19, 2021

      Ich sehe den Unterschied nicht. Sie erklären das Freihandel ein Abkommen zwischen zwei souveränen Staaten über Zölle, Abbau von Handelshemmnissen etc. ist. Was ist das Handelsabkommen mit der EU anderes?

      Das Argument mit der Übernahme fremden Rechts ist für mich nicht relevant, so lange es sich hauptsächlich um die Angleichung von Normen für Waren, Dienstleistungen, Methoden und Ausbildungen handelt, also um erhöhte Kompatibilität zu einem Wirtschaftsraum der fast 70% der Schweizer Exporte aufnimmt. Das würde sich auch bei einem reinen Freihandelsabkommen nicht ändern: um Produkte in einem Zielland zu verkaufen müssen diese den dort geltenden Normen entsprechen. Früher mussten Schweizer Produkte in jedem Zielland auch innerhalb der EU separat auf Konformität zu den lokalen Gesetzen geprüft werden (da hatten Typenschilder noch reihenweise Prüfsiegel), heute reicht eine Prüfung auch in der Schweiz aus um Ware im ganzen EU-Raum verkaufbar zu machen (CE) … jedenfalls so lange das Abkommen innerhalb der Bilateralen I über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertung​en noch gilt.

      Auch einen Freihandelsvertrag gäbe es nicht umsonst, auch Freihandelsverträge gelten als wirtschaftliche Integration zwischen Ländern. Sind Sie sicher, Herr Gassmann, das es Ihnen bei der Abneigung gegen die Übernahme von EU-Recht nicht einfach um eine ideologisch begründete Abgrenzung zur EU geht, ohne Berücksichtigung sachlicher Vor- oder Nachteile?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Gassmann, alles einleuchtend und klar erklärt. Aber mit Gewissen hat es einfach keinen Sinn mit klaren Fakten zu kommen, wenn sie diese nicht verstehen.

      “Freih​andel ist ein Abkommen zwischen zwei souveränen Staaten
      über Zölle und weitere Handelshemmnisse, z.B. Einfuhrverbote oder -Kontingenten oder gewisse sonstige staatliche Eingriffe, ohne die weiteren Bedingungen, die ein Binnenmarkt kennt. Der
      Freihandel wäre nach Ablehnung des EWR-Beitritts angemessen
      gewesen.​”

      Genau darum geht es. Und wenn Unbedeutende es nicht verstehen..who cares. Wichtig scheint mir, dass die Parteien endlich ehrlich sind und uns nicht in den Binnenmarkt mit der EU drängen wollen!

      Es gilt hier automatisches EU-Recht, fremde Richter und den schleichenden Prozess weg von Demokratie, hin zur EU zu verhindern.

      Nochma​l DANKKE für die klaren, verständlichen, logischen Worte, Herr Gassmann!

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    • Juli 19, 2021

      Ja, Herr Weiss, hier scheinen wir einen Kontrahenten zu haben,
      dem ich aber nicht einmal Begriffsstutzigkeit unterschieben möchte, sondern vielmehr versuchte Verharmlosung eines Zustands, den unsere Stimmbürger gar nicht wollen. Die dieser Tage vom “Blick” veröffentlichte Umfrage, wonach ein grosser Teil der Bevölkerung an den bilateralen Verträgen festhalten will, zeigt eklatant auf, dass die Bürger mehrheitlich hierüber gar nicht im Bilde sind.

      Auch für mich ist die Übernahme von EU-Normen nur bezüglich
      Warenaustausch wenig relevant, und es trifft zu, dass der Freihandel auch mit sich bringt, dass Waren auf Konformität zu den Vorschriften im Zielland zu prüfen sind. Aber das Eindringen in den EU-Binnenmarkt hat uns darüber hinaus zur praktischen Integration in die EU geführt, wozu ganz klar auch die mitübernommene Personenfreizügigkeit​ gehört. Der Schuss ist
      nun aber glücklicherweise nach hinten losgegangen.

      Ich bin tatsächlich Gegner eines EU-Beitritts, verwahre mich aber vor Herrn Wagners Unterstellung, sachliche Vor- und Nachteile nicht zu berücksichtigen. Ideologie impliziert in diesem Belang die grundsätzliche Neigung zur Abschottung, Fremdenfeindlichkeit usw., die der Gegnerschaft dauernd angehängt werden. Es ist Zeit geworden, sich von diesen
      Plattitüden nicht mehr irritieren zu lassen. Dürfte man im
      Gegenzug nicht auch Herrn Wagner Ideologie vorwerfen?

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    • Juli 19, 2021

      Freihandel ist ein äusserst vage definierter Begriff! Meist gibt es bei einem Freihandelsabkommen äusserst geringfügige Marktöffnungen und einen geringfügigen Abbau von gegenseitigen Handelsschranken.

      ​Der administrative Aufwand bei Freihandelsabkommen ist riesig. Nicht nur, dass man mit jedem Staat ein separates Abkommen verhandeln muss, man hat auch für jeden Staat separate Regeln z.B. betreffend Zölle etc.

      Eine riesige Zollbürokratie ist nötig! In einer zunehmend globalisierten Welt, verlieren deshalb Freihandelsabkommen immer mehr an Bedeutung und es enstehen immer mehr Zollunionen und Gemeinsame Märkte, nicht nur in Europa…

      Oftmals sind Freihandelsabkommen mehr ein politisches Signal und bringen wirtschaftlich kaum etwas!

      Beim Binnenmarkt ist die Marktöffnung und der Abbau von Handesschranken eben viel umfassender. Es gelten die 4 Freiheiten (Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen), Zölle im innern werden vollständig abgeschafft, und nichttarifäre Handelshemnisse werden abgebaut.

      Die Schweiz ist eben nur beschränkt beim Binnenmarkt dabei. So zahlen Schweizer Konsumenten eben Zölle, wenn sie in Deutschland etwas übers Internet bestellen…

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    • Juli 19, 2021

      Oder anders ausgedrückt:

      Es gibt verschiedene Stufen von wirtschaftlicher Integration. Freihandelsabkommen befinden sich auf den untersten Stufe:

      1. Freihandelsabkommen (meist nur zwischen zwei Staaten, oft auf einzelne Branchen beschränkt)
      2. Freihandelszone (Abschaffung Innenzölle)
      3. Zollunion (auch gemeinsame Aussenzölle)
      4. Gemeinsamer Markt/Binnenmarkt (auch nichttarifäre Handelshemnisse werden abgebaut, wirklich freier Handel innerhalb des Binnenmarkts möglich)
      5. Währungsunion (auch gemeinsame Währung)
      6. Vollständige Wirtschaftsunion (auch gemeinsame Wirtschaftspolitik)

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    • Juli 19, 2021

      Herr Gassmann, wenn Sie die Übernahme von EU-Recht hinsichtlich gemeinsamer Normen etc. zur Vereinfachung des Handels nur mit “ist für mich nicht relevant” ablehnen, ohne sachliche Vor- und Nachteile aufzeigen zu können, ist die Vermutung Ihre Abneigung könne ideologischer Natur sein nicht so abwegig.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      “Binnenhan​del/Freihandel”
      Wir​ sind gar kein EU Mitglied, so kann es ja auch gar keinen Binnenhandel mit der EU geben…
      …die EU kann uns höchstens Zugang zu ihrem Binnenmarkt zugestehen; aber verwehren können sie diesen schliesslich wegen GATT/WTO/OECD/etc. nicht! An einige übergeordnete Grundregeln hat sich auch die EU zu halten.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stampfli

      Nochmals,​ niemand hat behauptet die EU würde uns den Zugang zum EU-Binnenmarkt verwehren. Das will die EU überhaupt nicht!

      Aber entscheidend sind eben die Erleichterungen durch die Bilateralen!

      Schau​en Sie sich mal die Entwicklung der Exporte in die EU an seit Einführung der Bilateralen! Ein sprunghafter Anstieg mit der Einführung!!! Vorher nach dem EWR-Nein praktisch Stagnation!!!

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    • Juli 19, 2021

      @ Herrn Frank Wagner: Sie selbst schreiben: “Das Argument mit der Übernahme fremden Rechts ist für mich nicht relevant, so lange es sich hauptsächlich um die Angleichung von Normen für Waren…aufnimmt.” Hier habe ich Ihnen völlig zugestimmt, und das habe ich so klar und deutlich ausgedrückt, dass mir ein Missverständnis Ihrerseits nun schon etwas gesucht erscheint. Wenn Sie mir vorwerfen wollen, ich könne keine Vor- und Nachteile aufzeigen, so geben Sie mir damit geradewegs
      einen Steilpass dazu, mich hierüber zu äussern: Ich zähle nur die beiden erdrückendsten Nachteile auf, die uns sozusagen verbieten, uns mit der EU zu vereinigen:

      1. Wir müssten aus praktischen Gründen die direkte Demokratie aufgeben; diese würden sich dezimieren auf Gemeindeangele-
      genh​eiten, etwa über die Frage, ob ein Tramhäuschen zu sanieren sei. Ausserdem müssten wir auch die repräsentative Demokratie einführen, wie sie in allen übrigen Ländern gang und gäbe ist. Die demokratische Mitwirkung des Bürgers würde sich dann darauf beschränken, dass er z.B. nur mehr alle vier Jahre einmal wählen kann. Glauben Sie vielleicht, es fände sich in der Schweiz eine Mehrheit für diese Umkrempelung?

      2. Die wirtschaftliche Befindlichkeit würde sich auf jene des Auslandes hinunternivellieren; wir könnten also nur verlieren. Nun gibt es aber zahlreiche ideologische Sozialdemokraten und Grüne, die das tatsächlich anstreben. Dieser Drang zur Gleichmacherei fliesst aus Neid und Missgunst der Untüchtigen, Unfähigen und Verschwender, die dabei nur gewinnen können und aus ihrem Internationalismus den nachhaltigsten Erfolg erhoffen. Ich selbst würde zu den Verlierern zählen!

      Die wenigen Vorteile der von mir grundsätzlich als positiv beurteilten Globalisierung nehmen sich neben den vorgenannten beiden Hauptnachteilen winzig klein aus.Ich bin zu nüchtern für eine Ideologie, vielmehr bekämpfe ich Ideologien, vor allem jene der meisten EU-Anhänger.

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    • Juli 19, 2021

      Blödsinn, Herr Gassmann!

      Experten​ gehen davon aus, dass selbst bei einem EU-Beitritt rund 90% der Volksabstimmungen auf nationaler Ebene immer noch möglich wären!

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    • Juli 19, 2021

      Herr D.E.U.L

      Aber sicher könnten wir dann noch gegen die Masseneinwanderung abstimmen – oder?
      Und wer will denn schon freiwillig Mitglied dieses bankrotten Clubs werden? Klar wollen die uns(er Geld)!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Gassmann, bezüglich des “wenig relevant” wegen Warenaustausch habe ich sie tatsächlich missverstanden, Sie hatten mir zugestimmt, einverstanden.

      Im Moment ist aber auch keine automatische Übernahme von EU-Recht vorgesehen, und ein gewisser Automatismus höchstens für Gesetze welche bilaterale Verträge betreffen. Ich wäre auch der Meinung das dies nur dann erfolgen könnte wenn die Schweiz über die Gesetze mitbestimmt.

      Ich sehe aber nicht wo die praktischen Gründe darin liegen könnten die direkte Demokratie aufzugeben. Wie schon geschrieben, EU-Recht zu übernehmen macht sowieso nur da Sinn wo es um Gesetze geht welche bilaterale Abkommen betreffen, und wie viele Abstimmungen in den letzten Jahren betraf das?

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    • Juli 19, 2021

      @ Herrn Frank Wagner: Ich glaube, die bisherige Form der Ko-Existenz Schweiz-EU kann vergessen werden. Die bilateralen Verträge beziehen sich auf unsere Teilassoziation mit dem EU-Binnenmarkt, und dort erwartet man die automatische Übernahme ihrer wesentlichen Regeln. Somit muss die Schweiz vom bisherigen Bilateralismus abkehren, und man wird sich ja wohl jetzt auf Freihandels-Abkommen ausrichten. Es wäre praktisch, wenn dieses Freihandels-Abkommen gleich mit der gesamten EU abgeschlossen werden könnte statt mit jedem Einzelstaat.Der EU-Beitritt würde erfordern, dem Bundesrat allzu grosse Vollmachten zu übetragen, was auf Kosten der direkten Demokratie ginge. Doch der Beitritt ist mindestens momentan für die Schweizer Bevölkerung so etwas wie tabu.

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    • Juli 19, 2021

      @ Urs Gassmann: ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU als ganzes wäre sicher theoretisch möglich, falls die EU sich auf diese Alternative zu den bilateralen Verträgen einlässt. Einige Aspekte der heutigen bilateralen Verträge (z. B. das Forschungsabkommen) würde ein Freihandelsabkommen zudem nicht einschliessen.

      Wir​ werden sehen was passiert.

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    • Juli 19, 2021

      @ Herrn Frank Wagner: “…falls die EU sich auf diese Alternative
      zu den bilateralen Verträgen einlässt”: Die EU wird sich garantiert darauf einlassen, denn sie profitiert ungemein von den übrigen bilateralen Verträgen, mit Ausnahme des Forschungsabkommens, wo die Schweiz bisher 10 Mio Franken mehr zurückerhielt als sie daran bezahlt hatte. Warum sollte die EU aber auf diese schweizerische Mitwirkung verzichten (immerhin hat sie, bezogen auf die Einwohnerzahl, am meisten Nobelpreisträger hervorgebracht)? Der Begriff des Freihandels ist ohnehin nirgends bezüglich Vertragsobjekt festgelegt. Auch der Studentenaustausch lässt sich durch Neuverhandlungen wiederbeleben; hier kommt es eben auch auf das Geschick der Verhandlers an.

      @ Herrn E.U. Lohmann: Dass bei einem EU-Beitritt noch immer
      90% aller CH-Volksabstimmungen auf Bundesgebiet möglich seien,
      wird von einer Unzahl anderer Leute, die sonst eigentlich nicht
      Blödsinn äussern, mit Bestimmtheit negiert. – “Dann könnten wir
      mithelfen, die Regeln zu gestalten”: Mit diesem drolligen Satz
      unterfangen Sie sich, dem Leser andauernde Neuauflagen David vs
      Goliath plausibel zu machen.

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    • Juli 19, 2021

      @ Herr Gassmann: Ich sehe das mit dem Profit aus den Verträgen etwas anders als Sie, ich bewerte allerdings auch nicht nur Zahlungsüberschüsse. Vom Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertung​en zum Beispiel profitiert hauptsächlich die Schweizer Exportwirtschaft, vom Abkommen zum Flugverkehr profitieren hauptsächlich Schweizer Fluggesellschaften (ohne dieses hätten vielleicht bereits alle Swiss-Flieger den Lufthansa-Kranich am Leitwerk) usw.

      Studentenaustausc​h war schon immer möglich … das Erasmus-Programm gewährleistet jedoch finanzielle Unterstützung von Studenten im Ausland und sorgt ausserdem für gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen. Ob die Anzahl Nobelpreisträger bei Forschungsabkommen wirklich eine Rolle spielt sei dahingestellt, ein Abbruch der Forschungsabkommen würde die Schweiz dagegen nicht nur von Fördergeldern, sondern auch von direkten Informationen wie Forschungsergebnissen​ etc. aus EU-Forschungsprogramm​en abschneiden.

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  • Februar 19, 2014

    Sehr geehrter Herr Gassmann, danke – Sie haben es auf den Punkt gebracht:
    “Die diversen aufgekündigten Kooperations-Aufkündi​gungen sind gar
    nicht so gravierend für uns, denn sie lassen sich neu regeln. Nicht nur
    etwa beim Stromabkommen schneidet sich die EU mit der Sistierung
    sogar ins eigene Fleisch, Dann sollten sich die Schweizer endlich einmal
    bewusst werden, dass wir bisher immerhin den Zugang zum EU-Binnenmarkt
    anstr​ebten und die bilateralen Verträge ganz darauf gerichtet sind. Wir
    hätten uns eben auf den freien Markt (das ist ein grosser Unterschied)
    einrich​ten sollen, womit die EU heute keine Veranlassung zu Recht hätte,
    irgendwelche Kündigungen vorzunehmen. Werden sämtliche bilateralen
    Verträge​ gekündigt, so hat dies für den Schweizer Normalbürger keinen
    Einfluss. Die Schweiz – darüber darf man sicher sein – wird auch in
    Zukunft in allen Belangen ihren Nachbarn überlegen sein”.

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    • Juli 19, 2021

      “Werden sämtliche bilateralen Verträge gekündigt, so hat dies für den Schweizer Normalbürger keinen Einfluss.”

      Selten​ so gelacht!

      Aber Studenten und Forschende sind für Sie offensichtlich keine “Normalbürger”. Und was ist mit den Konsumenten, die wieder tiefer in die Tasche greifen müssen weil das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemnisse gekündigt wurde, oder die Angestellten von Exportunternehmen, die ihren Job verlieren, oder der Bauer der Landwirtschaftsproduk​te exportiert oder…

      Das sind für Sie offensichtlich alles keine “Normalbürger”…

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    • Juli 19, 2021

      Herr D.E.U.L

      “Aber Studenten und Forschende sind für Sie offensichtlich keine “Normalbürger”. Und was ist mit den Konsumenten, die wieder tiefer in die Tasche greifen müssen”
      Über Importzölle und Importregelungen können wir souverän entscheiden… Es wird uns niemand verbieten können, dass wir weiterhin Produkte importieren, welche in der EU zertifiziert sind – Insofern sehe ich die Auswirkung bei den Konsumenten schlicht nicht!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stampli

      Gerade Ihre Partei will ja die Importzölle erhöhen, resp. die Mindestgrenze heruntersetzten, dass jeder der im Ausland für 50 Franken einkauf, Zoll bezahlen muss.

      Und dann wollen Sie uns hier tatsächlich glaubhaft machen, ihre SVP würde einem einseitigen Verzicht auf Importzölle zustimmen.

      Der war gut, wirklich gut… lach!

      Und was ist mit den Exporten in die EU, die immerhin fast ein Drittel unseres BIP ausmachen?!

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    • Juli 19, 2021

      Herr D.E.U.L

      “Gerade Ihre Partei will ja die Importzölle erhöhen…”
      …Das können wir als souveräner Staat, wir können sie auch senken. Das wird an der Schweiz liegen und nicht an der EU – Dies ist es aber, was “Konsumenten, die wieder tiefer in die Tasche greifen” lässt…
      …nicht, dass wir ev. vielleicht keinen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt mehr haben.

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  • Februar 19, 2014

    Ich staune immer wieder über die Realitätsfremde und Selbsüberschätzung vieler schlecht informierter Schweizerinnen und Schweizer!

    Es ist doch völlig klar, wenn wir den Zugang zum EU-Binnenmarkt weiterhin haben wollen, dann müssen wir die Regeln, die es dort gibt akzeptieren.

    Wenn wir dies nicht wollen, müssen wir konsequenterweise die Bilateralen künden. Aber das will eine grosse Mehrheit des Volkes nicht!

    Die dritte Variante wäre ein EU-Beitritt. Dann könnten wir mithelfen die Regeln zu gestalten!

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  • Februar 19, 2014

    Markt, Herr Lohmann ist etwas vollkommen anderes als das EU Reglementierungsmarkt​ssystem.

    Sie glauben aber nicht wirklich, dass die EU der Schweiz den Verkauf ihrer Produkte oder den Importr von EU Gütern verbieten kann?

    In Sachen Abkommen mit Kroatien besteht lediglich ein paraphierter Vertragsentwurf, der derzeit noch nicht unterzeichnet wurde.

    Ein bilaterales Abkommen mit Kroatien, Herr Lohmann. Da ist derzeit überhaupt nichts verletzt. Ein Unterschriftszwang besteht von keiner der beiden Seiten, Herr Lohmann. Wäre das nicht so, müssten wir ja mit Kroatien überhaupt nicht verhandeln.

    In Sachen Kontingenten, also einer gesteuerten, verringerten Einwanderung in die Schweiz, wird die Grundidee der Personenfreizügigkeit​ ja nicht aufgehoben, lediglich der Anteil in Sachen ‘ungezügelte Chaos Freiheit’.

    Dieser​ Sachverhalt muss mit allen 27 Ländern besprochen werden. Das geht der Bundesrat derzeit an und dann wird man sehen, was daraus wird. Entsprechende vorsichtige Reaktionen aus den
    EU Ländern sind bereits da.

    Nur Brüssel schottet sich ab. Und hier darf dieser Ausdruck nun gebraucht werden.

    Das alles muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass in EU Europa die PFZ Frage immer höher und breiter diskutiert wird, weil die Auswirkungen jenseits der Grundidee laufen.

    Das sind Fakten! Bitte nicht die Augen vor der Realität verschliessen!

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    • Juli 19, 2021

      Niemand behauptet, dass die EU der Schweiz den Verkauf ihrer Produkte oder den Import von EU-Gütern verbieten kann oder will!

      Sie begreifen nicht, worum es geht!

      Es geht um den ERLEICHTERTEN ZUGANG ZUM EU-BINNENMARKT!!!

      ​Ohne diesen wären viele Schweizer Unternehmen ganz einfach nicht mehr konkurrenzfähig!

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    • Juli 19, 2021

      Ich bitte Sie nochmals, das Freizügigkeitsabkomme​n doch mal durchzulesen.

      Dort​ ist ein Diskriminierungsverbo​t festgehalten. D.h. es darf kein EU-Staat diskriminiert werden. Das gilt auch für zukünftige EU-Mitglieder wie Kroatien!

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  • Februar 19, 2014

    Wir bezahlten der EU, wie zu hören ist, bereits CHF 9 mia.! Ich frage mich langsam, ob die aus dem Topf unsere Filmförderung, Studenten- und Wissenschaftaustausch​ quasi zurücküberweisen?

    Würde ja bedeuten, dass wir das bezahlen und uns via EU das angebliche Subventionsgeschenk vorhalten lassen sollten?

    Mit CHF 9 mia. könnte man in der Schweiz vermutlich die IV sofort sanieren.

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    • Juli 19, 2021

      Quelle?

      Wofür wurde dieses Geld ausgegeben?

      Und wieviel ist umgekehrt aus der EU in die Schweiz geflossen?

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    • Juli 19, 2021

      Es wäre tatsächlich interessant zu wissen, was die Schweizer gesamthaft, inkl. Kohäsionszahlungen, Studiengelder für div. Projekte, Anschlüsse für das Eisenbahnnetz in DE und IT und anderes mehr, in EU-Land finanziert und was es der Schweiz unter dem Strich einbringt.

      Wahrscheinlich ist es nicht möglich eine reelle Kosten- Nutzenrechnung zu erstellen.

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    • Juli 19, 2021

      Weiter sollten Sie etwas ganzheitlicher, volkswirtschaftlicher​ denken, Herr “von Limaa”.

      Die Schweiz exportiert jährlich für rund 120 Mrd Franken in die EU! Seit Einführung der Bilateralen waren das rund 1350 Mrd Franken.

      Mit der Einführung der Bilateralen sind die Exporte im Übrigen sprunghaft angestiegen, von rund 80 Mrd pro Jahr auf rund 120 Mrd pro Jahr!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Lohmann, lesen Sie keine Zeitungen oder informieren Sie sich nicht im Internet? Das ist seit Tagen dort zu lesen, abgesehen von den Khäsionszahlungen, die weiter und zunhemend von der EU gefordert werden. Können Sie nur ‘Links’ glauben? Dann bitte googlen Sie doch selbst.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie so gut informiert sind, mein guter Herr “von Limaa”, dann können Sie uns ja mitteilen, wofür das Geld gezahlt wurde… lach

      Wann? wieviel? wofür?

      Und wieviel ist zurückgeflossen?

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    • Juli 19, 2021

      Volkswirtsdhaftlich? Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass der Streit der Betriebswirtschaft versus Volkswirtschaft permanent Legion ist. Das bezieht sich aber dann immer auf EINE Volkswirtschfat, also eine Gesamtwirtschaftliche​ Sicht.

      Wss Sie sehr wahrscheinlich meinen ist EU Brüssel weite Wirtschaft und die kabbelt sich mit den EU Volkswirtschaften und ist ebenfalls mehr als nur eine Legion.

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    • Juli 19, 2021

      Herr “von Limaa”

      Ich meine den Nutzen für die Schweizerische Volkswirtschaft!

      W​enn Sie den Nutzen für ein Land beziffern wollen und nicht nur für ein Unternehmen, dann ist eben die die Volkswirtschaft zuständig und nicht die Betriebswirtschaft!

      Und auch die EU hat eine Volkswirtschaft, der Kanton Bern hat eine Volkswirtschaft oder die Stadt Zürich hat eine Volkswirtschaft! Der Begriff definiert sich nicht an Landesgrenzen, mein Guter!

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    • Juli 19, 2021

      Die EU ist keine Volkswirtschaft und ich habe meinen Ausführungen nichts beizufügen, Herr Lohmann.

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    • Juli 19, 2021

      Herr “von Limaa”, als Ökonom sage ich Ihnen, dass Sie falsch liegen!

      Als Volkswirtschaft wird die Gesamtheit aller in einem Wirtschaftsraum zugeordneten Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Unternehmen und der Staat) bezeichnet.

      Dieser​ Wirtschaftsraum kann ein Staat, ein Kanton, ein Staatenbund, eine Stadt oder eine geografische Region sein!

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    • Juli 19, 2021

      Und gerade weil die EU kein ein Wirtschaftsraum aber keine Volkswirtschaft ist, von homogen konnte ohnehin nie gesprochen werden, haben wir diese enormen wirtschaftlichen Verzerrungen, die durch die Kunstwährung EURO zum ESM, zur regelrechten Völkerwanderung nach Mitteleuropa und weiteren Zerreisproben führt. Macht die EU so weiter, implodiert sie und zwar dynanmisch mit jeder weiteren Woche.

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    • Juli 19, 2021

      Aber ja doch, mein guter Herr von Limaa, gemäss den Behauptungen der Rechsnationalen müsste es die EU schon seit Jahren nicht mehr geben… lach

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  • Februar 19, 2014

    Herr D.E.U.L

    Lassen Sie einfach den Herrn Barroso mal “täubelen” – Diese Reaktion war ja nun wirklich absehbar.
    Oder hat jemand allen Ernstes erwartet, dass die EU mit Samthandschuhen in die Verhandlungen einsteigen wird? Imho ist es logisch, dass die ihre Muskeln spielen lassen…

    …aber keine Angst, unsere Verhandlungsposition wird ebenfalls vorbereitet (vielleicht etwas weniger medienwirksam). Die Schweiz wird nicht bücklings in die Verhandlungen einsteigen, sondern als souveräner Staat. Wir haben nämlich auch einiges, was die EU von uns gerne hätte:
    – Transitabkommen
    – Stromabkommen
    – Bei der Einwanderung weiterhin eine Bevorzugung von EU Bürgern, vor den sog. Drittstaaten
    – etc.

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  • Februar 24, 2014

    Der Anfang jeder Verhandlung besteht seit jeher in der Herausposaunung der absoluten Maximal-Forderungen und im Vorzeigen der Muckis.

    Insofern befinden sich die Schweiz und die EU bereits mitten in den ersten Verhandlungsphasen.

    Das “Es-nicht-so-gemeint​-Haben” kommt dann in den nächsten Prozess-Etappen…

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  • November 8, 2014

    Na super, Herr Lohmann

    Und DAS alles in der so friedliebenden EU??????

    Willy Wimmer und Dirk Müller – “Wir müssen einen Krieg in Europa verhindern”

    http​://www.youtube.com/wa​tch?v=GHF9-ruI9Y4

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