Noch selten trug eine Initiative einen Titel, der so unverfroren das Gegenteil dessen verspricht, was die Initiative grundsätzlich fordert. Die Initianten nehmen geschickt den Groll der Bevölkerung gegenüber bundesnahen Betrieben auf und gaukeln Verbesserungen vor. Doch langfristig gesehen werden die Service-Public-Unternehmen mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung geschwächt. Bei einer Annahme der Initiative wäre die Grundversorgung bei Post, Swisscom und auch SBB ernsthaft in Gefahr.
Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... „Pro Service public“ wurde von verschiedenen Konsumenten Zeitschriften entworfen. Mit einer Verfassungsänderung soll den bundesnahen Betrieben die Erwirtschaftung eines Gewinns verwehrt werden. Zudem will die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... Quersubventionierungen und fiskalische Interessen des Bundes unterbinden. Im Weiteren fordern die Initianten, dass die Löhne aller Stufen denjenigen der Bundesverwaltung angeglichen werden.
Gewinnverbot schränkt Handlungsspielraum ein
Mit den Reformprozesse der letzten Jahre (Bahnreform, PTT-Reform, RTVG) bewegen sich die bundesnahen Betriebe in einem teilliberalisierten Markt, der von rasanten technologischen aber auch sozialen Veränderungen geprägt wird. Gerade in diesem Umfeld ist es wichtig, dass die Unternehmen mögliche Gewinne in neue Technologien oder Infrastrukturen investieren oder zu Investitionszwecken Rückstellungen tätigen können. Ein Gewinnverbot würde den dazu nötigen Handlungsspielraum massiv einschränken.
Ohne Quersubventionierung läuft gar nichts
Der Initiativtext lässt offen, welche Quersubventionierungen, die heute erlaubt sind, in Zukunft verboten werden sollen. Fakt ist, die Quersubventionierung ist die Basis der Grundversorgung. Unrentable Bahnstrecken, Poststellen oder Fernsehprogramme werden mit Geldern der rentablen Einheiten finanziert.
Keine Gewinnablieferung führt zu höheren Steuern
Die Post hat dem Bund im letzten Jahr 200 Millionen Franken, die Swisscom 650 Millionen Franken abgeliefert. Sollten diese Beträge gemäss Initiativtext ausfallen, resultiert für den Bund ein Fehlbetrag, der nur durch eine Steuererhöhung wettgemacht werden kann.
Einzig und allein die Forderung nach fairen Löhnung unterstützt die SP. Dazu hat SP-Nationalrat Cédric Wermuth bereits verschieden Vorstösse eingereicht, welche eine Lohnspanne in den bundesnahen Betrieben ähnlich wie bei der 1:12-Initiative im Fokus haben.
Summa summarum ist die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... „Pro Service public“ eine Mogelpackung. Sie erhält von der SP deshalb keine Unterstützung.
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Kommentare anzeigen Hide comments“Gewinnverbot schränkt Handlungsspielraum ein”: Ein augenfällig klumpfüssiges
Argument, denn die Rückstellung für die genannten Investitionen werden gebucht,bevor ein Gewinn ermittelt wird; der zuvor sich abzeichnende Gewinn kann noch vor der Schlussabrechnung dafür eingesetzt werden, und somit gerät diese von buchhalterischen Kenntnissen völlig unbelastete Einrede zur blossen Luftblase.
Wer die Diskussionen bezüglich Quersubventionen zur Kenntnis nimmt, merkt mit
Leichtigkeit, dass Herr Aebischer auf einem widerlegten Einwand reitet. Der Bund sammelt die ihm bisher zugeflossenen Gewinne in einem Topf, womit auch aus anderen Verwaltungsbereichen Quersubventionen möglich sind. Dies läuft
jedoch der Griffigkeit der Initiative “Pro Service public” zuwider.
“Keine Gewinnablieferung führt zu höheren Steuern”: Das ist natürlich die typische Haltung eines Sozialdemokraten, für den die Beibehaltung der Staatsausgaben sakrosankt ist. Richtig sollte es heissen: “Keine Gewinnablieferung führt zu weniger Ausgaben.” Uns Bürgern stehen die Haare
zu Berg ob der Gelder, die von unseren Parlamenten zum Fenster hinausgeworfen werden.