1. Sonstiges

Die Initiative “Pro Service public” ist eine Mogelpackung

Noch sel­ten trug eine In­itia­tive einen Ti­tel, der so un­ver­fro­ren das Ge­gen­teil des­sen ver­spricht, was die In­itia­tive grundsätzlich for­dert. Die In­iti­an­ten neh­men ge­schickt den Groll der Bevölkerung gegenüber bun­des­na­hen Be­trie­ben auf und gau­keln Ver­bes­se­run­gen vor. Doch lang­fris­tig ge­se­hen wer­den die Ser­vice-­Pu­blic-Un­​ter­neh­men mit der vor­ge­schla­ge­nen Verfassungsänderung geschwächt. Bei einer An­nahme der In­itia­tive wäre die Grund­ver­sor­gung bei Post, Swiss­com und auch SBB ernst­haft in Gefahr.  

Die Initiative „Pro Service public“ wurde von verschiedenen Konsumenten Zeitschriften entworfen. Mit einer Verfassungsänderung soll den bundesnahen Betrieben die Erwirtschaftung eines Gewinns verwehrt werden. Zudem will die Initiative Quersubventionierunge​n und fiskalische Interessen des Bundes unterbinden. Im Weiteren fordern die Initianten, dass die Löhne aller Stufen denjenigen der Bundesverwaltung angeglichen werden.

Gewinnverbot​ schränkt Handlungsspielraum ein

Mit den Reformprozesse der letzten Jahre (Bahnreform, PTT-Reform, RTVG) bewegen sich die bundesnahen Betriebe in einem teilliberalisierten Markt, der von rasanten technologischen aber auch sozialen Veränderungen geprägt wird. Gerade in diesem Umfeld ist es wichtig, dass die Unternehmen mögliche Gewinne in neue Technologien oder Infrastrukturen investieren oder zu Investitionszwecken Rückstellungen tätigen können. Ein Gewinnverbot würde den dazu nötigen Handlungsspielraum massiv einschränken.

Ohne Quersubventionierung läuft gar nichts

Der Initiativtext lässt offen, welche Quersubventionierunge​n, die heute erlaubt sind, in Zukunft verboten werden sollen. Fakt ist, die Quersubventionierung ist die Basis der Grundversorgung. Unrentable Bahnstrecken, Poststellen oder Fernsehprogramme werden mit Geldern der rentablen Einheiten finanziert.

Keine Gewinnablieferung führt zu höheren Steuern

Die Post hat dem Bund im letzten Jahr 200 Millionen Franken, die Swisscom 650 Millionen Franken abgeliefert. Sollten diese Beträge gemäss Initiativtext ausfallen, resultiert für den Bund ein Fehlbetrag, der nur durch eine Steuererhöhung wettgemacht werden kann.

Einzig und allein die Forderung nach fairen Löhnung unterstützt die SP. Dazu hat SP-Nationalrat Cédric Wermuth bereits verschieden Vorstösse eingereicht, welche eine Lohnspanne in den bundesnahen Betrieben ähnlich wie bei der 1:12-Initiative im Fokus haben.

Summa summarum  ist die Initiative „Pro Service public“ eine Mogelpackung. Sie erhält von der SP deshalb keine Unterstützung.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Die Initiative “Pro Service public” ist eine Mogelpackung
  • Juni 20, 2013

    “Gewinnverbot schränkt Handlungsspielraum ein”: Ein augenfällig klumpfüssiges
    Argume​nt, denn die Rückstellung für die genannten Investitionen werden gebucht,bevor ein Gewinn ermittelt wird; der zuvor sich abzeichnende Gewinn kann noch vor der Schlussabrechnung dafür eingesetzt werden, und somit gerät diese von buchhalterischen Kenntnissen völlig unbelastete Einrede zur blossen Luftblase.

    Wer die Diskussionen bezüglich Quersubventionen zur Kenntnis nimmt, merkt mit
    Leichtigkeit, dass Herr Aebischer auf einem widerlegten Einwand reitet. Der Bund sammelt die ihm bisher zugeflossenen Gewinne in einem Topf, womit auch aus anderen Verwaltungsbereichen Quersubventionen möglich sind. Dies läuft
    jedoch der Griffigkeit der Initiative “Pro Service public” zuwider.

    “Keine Gewinnablieferung führt zu höheren Steuern”: Das ist natürlich die typische Haltung eines Sozialdemokraten, für den die Beibehaltung der Staatsausgaben sakrosankt ist. Richtig sollte es heissen: “Keine Gewinnablieferung führt zu weniger Ausgaben.” Uns Bürgern stehen die Haare
    zu Berg ob der Gelder, die von unseren Parlamenten zum Fenster hinausgeworfen werden.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Umwelt, Klima & Energie
Wasserknappheit: Strikte Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft durchsetzen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wassernutzung müssen so abgefasst sein, dass sie die allgemeine Wassernutzung vor Ort nicht beeinträchtigen und der Gewinn aus der Privatinvestition im Produktionsland besteuert wird.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen




Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu