Die IV “spart” also bei den ganz Falschen

Im Jahr 2015 wurden alleine im Aargau 15’500 Bezüger einer Invalidenrente gezählt, 2011 waren es noch deutlich über 17’000. Die Rentenleistungen der Invalidenversicherung​​​​​​​​​​ sind in diesem Zeitraum von 390 auf rund 350 Millionen gesunken, während die Bevölkerungszahl um 5 Prozent gewachsen ist. Also Einsparungen 40 Millionen, aber um welchen Preis?

Die IV-Stelle Aargau schreibt: Was die Bemühungen zur Stabilisierung der finanziellen Lage der IV angeht, kann man von einem schönen Erfolg sprechen. “Die Invalidenversicherung​​​​​​​​​​ hat sich die letzten Jahre von einer Rentenversicherung zu einer auf Eingliederung spezialisierten Dienst leisterin entwickelt”, rühmt sich die kantonale Sozialversicherungsan​​​​​​​​​​stalt SVA Aargau im Jahres bericht 2015 selbst: Die Zahl der von ihr ausgelösten Rentenentscheide ist seit 2011 um knapp 11 Prozent gesunken. Nur die Pflicht der IV zur Wiedereingliederung ist seit je her so im IV-Gesetz unwiderruflich verankert.

1. Fall:

Für Frau Ilona X… wie ein Todesurteil

Für Ilona X… und Fall 2 (einer jungen Mutter mit Herzfehler seit Geburt) jedenfalls klingt diese “Erfolgsmeldung” wie ein Hohn. Beide gehören zu der Hälfte der Antragsteller, deren IV-Gesuche negativ beurteilt werden, resp. deren Rente die IV jetzt zu 100 % gestrichen hat. “Ich weiss nicht mehr weiter und ich verstehe schon, warum Menschen in meinem Alter sich etwas antun”, schrieb die 60-Jährige Ilona X… in einem Leserbrief, den sie mit verzweifelten Worten schloss: “Der Umgang der SVA (IV) ist für mich ein Todesurteil.”

Ilona X… kennt viele Ärzte. Kardiologen, Rheumatologen, Orthopäden – und seit Jahren wird sie auch psychologisch betreut. Dass sie mit all ihren gesundheitlichen Problemen noch arbeitsfähig wäre, geschweige denn uneingeschränkt, auf diese Idee ist keiner von ihnen gekommen. Die Gutachter der Invalidenversicherung​​​​​​​​​​ schon.

Fragwürdiges​​​​​​​​​, ja rechtswidriges Gutachten der IV

Jedes Gutachten – nämlich durch die IV als Partei selber in Auftrag gegeben – erfüllt die Anforder ungen eines rechtmässigen Gutachtens nicht. Die IV Stellen in der ganzen Schweiz sind nämlich seit dem 1. März 2012 verpflichtet, alle Aufträge für Gutachten der “SuissMED@P” zu übergeben (Art. 72 der Verordnung (VO) über die Invalidenversicherung​​​​​​​​​​ (IV). Auch der Schweizerische Beobachter stellte in einem veröffentlichten ausführlichen Artikel schon fest, ein von einer IV-Stelle (als Partei) bestimmter Gutachter sei aus naheliegenden Gründen mehr als fragwürdig. Denn natürlich hat die IV ein nicht zu negierendes Eigeninteresse daran, dass ein Gutachten zu ihren Gunsten verfasst wird. Und für einige Gutachter stellt die IV so einen wesentlichen Teil ihres Einkommens dar.

Frau Ilona X… geht es sehr schlecht wegen der Trigenimus-Entzündung​​​​​​​​ (vom Hirn durch das Gesicht verlaufender Nerv, der unter anderem für die Funktion der Kaumuskeln zuständig ist), die höllische Schmerzen im Gesicht verursacht. Ilona X… nimmt regelmässig 18 Medikamente ein und sagt: “Manchmal denke ich daran, den ganzen Vorrat auf einmal zu schlucken, dann wäre alles vorbei.”

2. Fall:

IV streicht die ganze Rente einer Mutter mit Herzfehler seit Geburt

Eine Frau um die dreissig mit einem Herzfehler seit Geburt, einer Herz-Operation als Lebens erhaltende Massnahme in 12-stündiger OP im Alter von zwei Jahren, wovon als Folge dann die Krankheit “Dyskalkulie” erstmals aufgetreten ist. Dies ist eine nach der OP nicht frühzeitig erkannte & rechtszeitig behandelte Rechenschwäche. Die begleitenden Symptome der Rechenschwäche sind Konzentrationsstörun​​​​​​​​gen, Antriebs-Schwäche, Angst, negatives Selbst-Bild durch Mobbing ect. Seit der Primarschule benötigte sie Nachhilfestunden und eine ständige intensive psychologische Betreuung. Als Erwachsene konnte sie auch die von ihr erhoffte Lehre als Kindergärtnerin nie absolvieren, vor allem weil sie grosse Schwierigkeiten mit den Zahlen hat. Sie konnte auch nie in ihrem bisherigen Leben von der IV in einen längeren Arbeitsprozess integriert werden, selbst in 32 Versuchen durch die IV-Verantwortlichen nicht. Eine Wiedereingliederung von IV-Bezügern ist aber die im Gesetz festgeschriebene Aufgabe, die Pflicht der IV-Stelle.

Unter diesen Umständen streicht die IV vor einigen Monaten trotzdem einfach ihre Rente, dies in Anwendung der sogenannten “gemischten Bemessungs-Methode”. Als Begründung nannte sie auch: “Sie sind jetzt verheiratet und haben ein Kind geboren, können somit ausser Haus nicht mehr arbeiten. Für mich heisst das doch im Klartext: “Sie haben jetzt einen Ehemann der sie unterhalten wird, ferner haben sie ein Kind geboren, dieses hindert sie am arbeiten ausser Haus, folglich ist eine 100 %-ige Streichung der IV-Rente gerechtfertigt. Für mich ein weiterer Beweis dessen, dass auf Kosten der wirklich Bedürftigen jetzt eifrig “gespart” wird, eben auch von der IV bei Einheimischen wirklich bedürftigen Menschen. Anderseits aber werden unsere Steuergelder unnötig verschwendet wie allgemein ja bekannt. Diese junge Familie hat jetzt ein monatliches Defizit von Fr. 820.– in ihrem Haushaltbudget hinzunehmen, was nichts anderes bedeutet, als dass die IV ganz offensichtlich solche Fälle einfach z.L. der Sozialkassen “umorganisiert.” Denn schon mit der IV- inkl. IV-Kinder zulage war diese junge Schweizer Familie auf Ergänzungsleistungen angewiesen, die jetzt auch noch ganz wegfallen. Der Entzug ihrer 3/4 IV-Rente ist für diese junge Mutter wie ein Hohn wenn die Verantwortlichen der IV-Aargau schreiben:

“Die Invalidenversicherung​​​​​​​ hat sich die letzten Jahre von einer Renten-versicherung zu einer auf Eingliederung spezialisierten Dienstleisterin entwickelt.”

Wie gesagt, dieselbe IV-Stelle konnte diese junge Frau nie SELBER in einen Arbeitsprozess ausser Haus – selbst in einen geschützten Arbeitsplatz – nie länger als 3 bis 6 Monate lang platzieren. Bei diesem Sachverhalt darf man dies durchaus als eine Schande für unser ansonsten doch sehr wohlhabendes Land Schweiz bezeichnen. Hat man denn anderseits nicht erst kürzlich Milliarden hohe Steuererleichterungen​​​​​​​ an Grossunternehmen recht grosszügig verteilen wollen?. Nur der Souverän konnte diesem Vorhaben gerade noch eine Riegel schieben. Kein Lob verdient auch dieser IV-Fall, denn ich kenne noch andere Details dieses äusserst fragwürdigen Falles.

Als dann der Vorentscheid der IV-Stelle Aargau angefochten wurde, liess die IV vorsorglich doch noch ein ärztliches Gutachten als eine Art Absicherung selber erstellen, um die Aufhebung der Rente medizinisch abzusichern. Jedes Gutachten jedoch, welches durch die IV-Stelle als PARTEI selber in Auftrag gegeben wurde, erfüllt in keinem Fall die Anforderungen eines rechtmässigen Gutachtens, auch in diesem Falle nicht.

Alle IV Stellen in der ganzen Schweiz sind wie gesagt seit 2012 per Gesetz verpflichtet alle Aufträge für Gutachten durch die “SuissMED@P” vergeben zu lassen, eine extra dafür eingeführte wirklich neutrale Instanz.

IV-Präjud​​iz-Entscheid​​​​​ durch das europäische Gericht (EGMR) in Strassburg

Dass dieser Fall noch gerichtlich ausgefochten werden muss nur weil die IV – bei diesem doch juristisch ganz klaren Sachverhalt – sich dennoch weiter völlig uneinsichtig stellt, macht das Ganze natürlich auch nicht besser. Äusserst zuversichtlich auf einen doch noch positiven Ausgang für diese junge Mutter stimmt mich jedoch, dass es diesbezüglich bereits einen höchstrichterlichen Präjudizentscheid gibt, wo das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg bereits entschieden hat was folgt:

“Für das EGMR hat die Anwendung der gemischten Methode Auswirkungen auf die Aufgabenteilung innerhalb der Familie und beeinflusst damit das Familien- und Arbeitsleben. Die Anwendbarkeit von Art. 8 EMRK ist für das Gericht in Strassburg gegeben & eine indirekte Diskriminierung der Mutter muss vermutet werden. In ihrer überwältigenden Mehrzahl kommt die diskriminierende Wirkung der gemischten Methode bei Frauen mit Neugeborenen zum tragen.”

Auf Grundlage dieser Erwägung gelangte der EGMR deshalb zum Ergebnis, dass für die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerin und die Verweigerung einer Rente nach der Geburt ihrer Kinder keine vernünftige Rechtfertigung existiert.”

Recht heuchler​ische Sanierung des Finanzhaushaltes der IV Kanton Aargau

Die verlogen heuchlerische Sanierung des Finanzhaushaltes der IV über politische Kostenumlag erungen, welche 93 % der Betroffenen so nur auf das diskriminierende, würdelose Sozialamt im reichsten Land der Welt abschiebt, hat ein schockierend “unmenschliches Gesicht”. Es könnte Deine Schwester, Nachbarin oder Freundin sein. Und Haben Sie sich auch schon gefragt warum man ohne grosse Einwände unbedenklich weiter unnütze Milliarden von Entwicklungsgelder und jährlich wiederkehrende Milliarden Fränkli für die in der Mehrzahl reinen “Wirtschafts-Flüchtli​​​​​​​​nge” ausgeben kann.? Dies mit der ganzen Konsequenz dass dann halt bei den eigenen Leuten gespart werden muss.? Dies sind z.B. die Streichungen der IV-Renten, Erhöhung der Altersheimkosten, Erhöhung der Gebühren und der Steuern. Wer ein einfaches Haushaltsbuch zu führen weiss, ist sich darum sicher auch bewusst, dass nur was auf der Haben Seite reinkommt, dann auf der Soll Seite ausgegeben werden kann, oder man häuft fortlaufend Schulden an. Bei der Ausgabenseite können, nein müssen zwingend die primär nötigen Ausgaben selber bestimmt werden durch die Eltern. Ethische Gesichtspunkte müssen den Masstab bilden wo gespart werden kann und wo nicht. Beim Bundeshaushalt haben beide Parlamente & der Bundesrat die Funktion der “Eltern”, welche nach Gesichtspunkten von Ethik und Dringlichkeit die zu favorisierenden Konten bei der Ausgabenseite bestimmen müssen. Und genau da bin ich halt der Auffassung, dass die Nächstenliebe bei den Inländern (Schweizer/Innen & Ausländer/Innen) vor den Fremdländern den Vortritt verdienen. Dies auch zumal die IV eine Versicherung darstellt die in gesundheitlicher Not beansprucht werden darf. Die Sozialkassen hingegen müssen laufend mit Steuergeldern wieder aufgefüllt werden. Und hier werden die enorm weiter anwachsenden Sozialausgaben zwingend in Kürze in allen Gemeinden und Kantonen Steuererhöhungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zwingend erforderlich machen. In Aarburg z.B. haben die Sozialausgaben seit 2015 derart überdurchschnittlich zugenommen (zunehmend primär infolge der seit Jahren von Sozialgeldern abhängigen 80 % der sehr zahlreichen Asyl-Eriträer dort) dass die Gemeinderätin schon öffentlich vor einem voraussehbaren Konkurs warnte. Unter Inländern sind Schweizer/Innen und Ausländer/ Innen zu verstehen, welche 15/25/35/45 Jahre lang in der Schweiz fleissig gearbeitet und die AHV/IV-Versicherungsp​​​rämien pünktlich immer ein bezahlt haben. Insofern ist die IV sicherlich kein Samariterverein, geführt von einer Mutter Theresa, die auf wohltätige Spenden angewiesen wäre. Dies alles ist jedoch ein Tabuthema, darüber spricht man bekanntlich nicht. Dies haben vorwiegend die linken & nicht die rechten Parteien zu vertreten. Und wer solches anspricht, der wird vorwiegend von Linken und Grünen schnell als Nazi oder als Fremdenhasser auf’s äusserste diskriminiert und öffentlich strafrechtsrelevant beschimpft und verleumdet.

​​

“B​ri​efe, Anrufe, Gespräche versetzen mich in den Dschungel,
in dem Menschen sich gegenseitig erniedrigen, quälen,
zur Verzweiflung bringen. Hier triumphieren die unmenschlichen
Instinkte des Menschen: Gier, Egoismus, Missbrauch der Macht,
Triebhaftigkeit, Heuchelei, Gewalt … Wenn ich dann ohnmächtig bei
den vielen Opfern sitze, die am Ende ihrer Kräfte sind
und mit ihrem Leben Schluss machen wollen, dann möchte
ich in diesen Dschungel schreien: Zurück, Menschen, zurück zum
einfachen Leben, zu den einfachen Dingen des Lebens.
Zurück zur Güte, Freundschaft, Zufriedenheit.”
@ Phil Bosmans

(1922 – 2012), belgischer Ordenspriester, Telefonseelsorger und Schriftsteller, ›der moderne Franziskus‹

“Da​​​​​​​s Menschliche
mit unmenschlichen Mitteln erzwingen zu wollen
ist genauso unmenschlich
wie das Unmenschliche zu belassen.”

@ Gerald Dunkl

(*1959), österreichischer Psychologe und Aphoristike

​​​​​​