1. Finanzen & Steuern

Die Kirchensteuerpflicht für das Gewerbe abschaffen

Die Jung­frei­sin­ni­gen Kan­ton Zürich (JFZH) haben im Sep­tem­ber ihre kan­to­nale Volks­i­ni­tia­tive zur Ab­schaf­fung der Kir­chen­steuer für ju­ris­ti­sche Per­so­nen (d.h. Un­ter­neh­men) lan­ciert. Die FDP Kan­ton Zürich unterstützt unser Vor­ha­ben. Warum sollte man die In­itia­tive un­ter­schrei­ben?

 

Vorab: Warum soll ein KMU, dessen Eigentümer selbst Kirchensteuern bezahlen muss, wenn er einer Landeskirche angehört, zusätzlich auch noch Kirchensteuern bezahlen, obwohl das KMU selbst nicht in die Kirche gehen kann, nicht glauben kann, und auch nicht aus der Kirche austreten kann?

Noch krasser: Warum soll ein Muslim, der eine Kebab-Kette betreibt, Kirchensteuern bei den Landeskirchen bezahlen, während die muslimische Glaubensgemeinschaft leer ausgeht?

 

Die Initiative will diese Ungerechtigkeit ändern. Sie fördert die Gleichberechtigung der Religionsgemeinschaft​en wie auch die religiöse Neutralität unseres Staatswesens. Die Initiative schafft damit auch die bestehende Ritzung ab des Artikel 15 Absatz 4 der Bundesverfassung, welcher verbietet, Personen zu zwingen, einer Religionsgemeinschaft​ anzugehören. Der Muslim des Kebab-Standes, aber auch zahlreiche KMU, die in der gegenwärtigen Finanzkrise besonders leiden, wären nicht länger diskriminiert und würden entlastet.

 

Aus liberaler Sicht ist es grotesk, dass der Staat einen Zwangsmechanismus (Steuern eintreiben) einer letztlich privaten Institution (Landeskirche) zur Verfügung stellt.

Einige argumentieren, die Kirchen machen doch auch Gutes, also sei so eine Abweichung von liberalen Prinzipien doch rechtens. Ich selbst habe mehrere Jahre Freiwilligenarbeit geleistet bei einer Kirchgemeinde, und ja, wir haben da Gutes getan für das Allgemeinwohl einiger Menschen. Es gibt aber zwei Haken: Erstens, warum werden andere Wohltätigkeitsorganis​ationen, die weiss Gott auch sehr viel Gutes tun, und dies bisweilen sogar effizienter, nicht ebenso privilegiert? Zweitens gibt es leider eben auch Beispiele, in denen die Kirchen mit ihrem Geld nicht nur Gutes getan haben. Drittens kenne ich viele KMU, die bereit sind, wohltätigen Anliegen projektspezifisch und freiwillig unter die Arme zu greifen, insbesondere, wenn sie nicht nur durch Kirchen, sondern auch durch andere privaten Vereine getragen werden. Dies würde dem Allgemeinwohl vermutlich sogar noch mehr dienen als die heutige Situation.

 

Die Landeskirchen brauchen keine Angst zu haben vor der Initiative. Kurzfristig werden zwar die Einnahmen sinken. Andererseits eröffnet die Initiative neue Chancen. Mehr freiwillige Beiträge werden folgen, die jedoch gezielter eingesetzt werden wollen. Zudem stärkt die Initiative den Wettbewerb unter den religiösen Organisationen. Wenn sich alternative religiöse Gruppierungen (Freikirchen und andere) an (zahlungskräftigem) Zulauf erfreuen, zeigt dies, dass Menschen immer noch, oder sogar wieder vermehrt, bereit sind, religiösen Zwecken Geld zu sprechen. Die Landeskirchen müssten sich also überlegen, wie sie sich auf dem „Markt für religiöse Dienstleistungen“ besser positionieren könnten.

 

Die Kirchensteuer-Initiat​ive hat nicht zum Ziel, den Landeskirchen eines auszuwischen. Es geht aber darum, einen unliberalen Finanzierungsmechanis​mus abzuschaffen, die implizite religiöse Diskriminierung abzuschaffen und so den Weg zu ebnen für eine echte liberale Lösung. Damit trägt die Initiative zu mehr interreligiösem Frieden und Gleichberechtigung bei.

 

 

 

Adrian​ Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

 

 

Mehr Informationen (sowie den Unterschriftenbogen zur Initiative) findet man unter:

http://www.ki​rchensteuer-zh.ch/

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Comments to: Die Kirchensteuerpflicht für das Gewerbe abschaffen
  • Januar 14, 2012

    Mit der Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen entlasten wir unser Gewerbe! Diese können mit dem eingesparten Geld z.B. mehr Lehrstellen anbieten. Zudem sind Unternehmen gerne bereit, für spezifische Projekte Geld zu spenden (statt via Kirchensteuer in einen anonymen schwarzen Topf einzuzahlen). Die Spendenfreudigkeit nimmt bekanntlich zu, wenn die Steuerbelastung abnimmt.

    Damit wird nach Annahme der Initiative weiterhin Gutes getan, dies muss aber nicht von den Kirchen organisiert sein, welche künftig freier sind, sich um ihre eigenen Probleme zu kümmern.

    Deshalb: Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen!

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    • Juli 19, 2021

      “Mit der Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen entlasten wir unser Gewerbe!”

      Die bisher kleine Belastung für die soziale Arbeit der Kirchen würde auf die Kommunen verschoben, mit doppelt so hohen Kosten für die Steuerzahlenden.

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    • Juli 19, 2021

      Stimmt schon, bezahlen dann einfach die Natürlichen Steuerzahler drauf wenn Firmen das einsparen.

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  • Januar 31, 2012

    Es ist eigentlich schon fragwürdig das Juristische Person Kirchensteuer zu entrichten haben. Zwangsabgaben für Klerikertum werden eigentlich sonnst nur in Länder wie Iran und bei den Taliban eingefordert.

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  • April 22, 2014

    Gebe Ihnen recht, Herr Ineichen. Allerdings, so gewaltig ist die Kirchensteuer auch wieder nicht, dass ausgerechnet damit auch nur eine Lehrstelle finanziert werden könnte, jedenfalls soweit ich informiert bin.

    Die Abschafffung einer Kirchensteuer für ‘bekennende Maschinen’ ist für mich eine grundsätzliche seldwyla Absurdität und nichts anderes als eine Abzocke.

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  • April 22, 2014

    Mitfinanziert wird von den juristischen Personen ausschliesslich die soziale Arbeit der Kirchen. Wenn die Kirchen diese nicht mehr wahrnehmen könnten, müsste der Staat einspringen – dann erfolgte die Mitfinanzierung der Firmen über die Staatssteuern, und diese Leistungen würden doppelt so teuer.

    “(…) Die Kirchensteuer macht im Durchschnitt nicht einmal 1/1000 des Gesamtaufwands eines Unternehmens aus. Ihre Abschaffung bringt für kein Unternehmen eine wirkliche Entlastung.
    Die Kirchen dürfen die Unternehmens-Kirchens​​​teuer ausschliesslich für gemeinnützige Arbeit im Interesse aller einsetzen; zum Beispiel für Beratung, Unterstützung, Beistand und Hilfe für Menschen in Not; für Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebote sowie Integrationsprogramme​​​ und für den Unterhalt historischer, denkmalgeschützter Kirchen.
    Wenn die Kirchen diese gemeinnützigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, muss der Staat die Lücke füllen – zu wesentlich höheren Kosten als die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Kirchen.”

    http://k​​​irchensteuerini​tia​tiv​e-nein.ch​/argum​ente/

    Die Jahresrechnung Ihrer Kirchgemeinde können Sie googeln …

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