„Das Bundesgericht hat bereits früher entschieden, dass sich nicht auf den rechtfertigenden Notstand berufen kann, wer eine ausländische Botschaft besetzt, um auf die schwierige Lage in seinem Land hinzuweisen. Erstens wäre die Bejahung eines Notstands nur dann zulässig, wenn mit der Besetzung der Bank das Klima direkt hätte beeinflusst werden können. Die Abwendung der unmittelbaren Gefahr zum Schutze eines Individualrechtsgutes ist das entscheidende Hauptmerkmal.
Wenn ein Gericht sein Urteil mit der Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit begründet, wird es zum moraltriefenden Politik-Instrument. Die Auswirkung auf die öffentliche Wahrnehmung ist definitiv nicht von Belang. Eine solche vom Zeitgeist diktierte Rechtsprechung ist brandgefährlich, weil sonst unter dem Titel des rechtfertigenden Notstands jeder nach seinen Vorstellungen Gesetze missachten kann. Die Büchse der Pandora wurde etwas geöffnet, und die nächsthöhere Gerichtsinstanz wird diese hoffentlich schnell wieder schliessen und das politische Gerichts-Statement durch ein strafrechtlich nachvollziehbares Urteil ersetzen.
Es ist zu hoffen, dass in absehbarer Zeit das Bundesgericht der Verteidigungsstrategie «Klimawarm – Dreck vor Bank– Klima kühl» ein Ende setzen wird und mit dieser Vorgehensweise künftig nicht mehr Legionen von Anwälten ihre Honoraransprüche geltend machen können.“ (Markus Melzl)
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