1. Umwelt, Klima & Energie

Die Klimabewegung vor Gericht: Notstand ist nicht gegeben!

„Das Bun­des­ge­richt hat be­reits früher ent­schie­den, dass sich nicht auf den recht­fer­ti­gen­den Not­stand be­ru­fen kann, wer eine aus­län­di­sche Bot­schaft be­setzt, um auf die schwie­rige Lage in sei­nem Land hin­zu­wei­sen. Ers­tens wäre die Be­ja­hung eines Not­stands nur dann zuläs­sig, wenn mit der Be­set­zung der Bank das Klima di­rekt hätte be­ein­flusst wer­den kön­nen. Die Ab­wen­dung der un­mit­tel­ba­ren Ge­fahr zum Schutze eines In­di­vi­dual­rechts­​​gu­tes ist das ent­schei­dende Haupt­merk­mal.

Wenn ein Gericht sein Urteil mit der Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit begründet, wird es zum moraltriefenden Politik-Instrument. Die Auswirkung auf die öffentliche Wahrnehmung ist definitiv nicht von Belang. Eine solche vom Zeitgeist diktierte Rechtsprechung ist brandgefährlich, weil sonst unter dem Titel des rechtfertigenden Notstands jeder nach seinen Vorstellungen Gesetze missachten kann. Die Büchse der Pandora wurde etwas geöffnet, und die nächsthöhere Gerichtsinstanz wird diese hoffentlich schnell wieder schliessen und das politische Gerichts-Statement durch ein strafrechtlich nachvollziehbares Urteil ersetzen.

Es ist zu hoffen, dass in absehbarer Zeit das Bundesgericht der Verteidigungsstrategi​​e «Klimawarm – Dreck vor Bank– Klima kühl» ein Ende setzen wird und mit dieser Vorgehensweise künftig nicht mehr Legionen von Anwälten ihre Honoraransprüche geltend machen können.“ (Markus Melzl)

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