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Die Lüge der Ausschaffung bei Bagatelldelikten

Schon oft hat sich in Ab­stim­mungs­kam­pa­​gnen eine schein­bar er­drü­ckende Mehr­heit der “E­li­te” aus Po­li­tik, Jus­tiz und Wirt­schaft, un­ter­stützt durch die Pro­pa­gan­da­in­dus­​trie einer gleich­ge­schal­te­te​n Me­dien­welt, gegen die SVP ver­sam­melt. Das wird einem ak­tu­ell be­wusst, wenn man sich in Zu­sam­men­hang mit der Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive vor Augen führt, wer nicht schon Stel­lung gegen die In­itia­tive be­zo­gen hat: Nicht nötig, nicht ver­hält­nis­mäs­sig,​ nicht schwei­ze­risch, so lau­ten ei­nige der gän­gi­gen Schlag­wor­te. Und dabei wird immer wie­der die glei­che Lü­gen­ge­schichte in den un­ter­schied­lichs­t​en Va­ria­tio­nen auf­ge­tischt: Ba­ga­tell­de­likte wür­den zu einer au­to­ma­ti­schen Aus­schaf­fung führen. Ein fer­ti­ger Schwach­sinn! Es geht in der Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive nicht dar­um, dass Ah­nungs­lo­se, denen blö­der­weise etwas „pas­sier­t“ ist, aus­ge­schafft wer­den. So wer­den weder ein 19-jäh­ri­ger Aus­län­der, der während der Mit­tags­pause in der Mi­gros ein Sand­wich und ein Cola „­klaut“, noch ei­ner, der über Nacht mit Kol­le­gen Graf­fi­tis sprayt, au­to­ma­tisch aus­ge­schafft. Sol­che Fall­bei­spiele sind schlicht­weg falsch und er­lo­gen! Ein 19-jäh­ri­ger Aus­län­der, der aus­ge­schafft wird, muss ent­we­der ein recht­staat­lich ver­ur­teil­ter Schwer­ver­bre­cher (Raub, Ein­bruch, schwere Kör­per­ver­let­zung o.ä.) oder dann ein Wie­der­ho­lungs­täte​r sein. In die­sen Fäl­len würde die Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive tatsäch­lich grei­fen und eine Aus­schaf­fung end­lich ga­ran­tie­ren. Als Här­te­fall­klau­sel sieht die In­itia­tive in jedem Fall ein­zig vor: Eine Aus­schaf­fung darf nicht statt­fin­den, wenn dem Be­trof­fe­nen im Hei­mat­land Tod oder Fol­ter dro­hen. Diese klare Grenze de­fi­nier­t ­die Bun­des­ver­fas­sung ​in An­wen­dung des ­zwin­gen­den Völkerrechts.

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Comments to: Die Lüge der Ausschaffung bei Bagatelldelikten
  • Februar 1, 2016

    Zitat:

    “Und dabei wird immer wie­der die glei­che Lü­gen­ge­schichte in den un­ter­schied­lichs­t​​en Va­ria­tio­nen auf­ge­tischt: Ba­ga­tell­de­likte wür­den zu einer au­to­ma­ti­schen Aus­schaf­fung führen. Ein fer­ti­ger Schwach­sinn! “

    Falsch.

    Schon​ bei Einzelfällen wenn es um Sozialmissbrauch geht können Bagatellfälle zur Ausschaffung führen, wo es auch um relativ geringe Schadenssummen gehen kann. Wobei die Abgrenzung im Initiativtext zwischen “Missbrauch” und “Betrug” den Schluss nahelegt das wohl noch nicht mal eine “arglistige Irreführung” vorliegen muss.

    Bei Vorstrafen auch wegen Bagatellfällen. Unter dem Straftatkatalog der Durchsetzungsinitiati​ve gibt es sogar Straftaten die gar nicht von Amts wegen verfolgt werden, sondern Antragsdelikte sind (z. B. Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung oder Diebstahl). Also Anzeige = Ausschaffung, keine Anzeige = keine Ausschaffung.

    So lange Menschen wegen Straftaten ausgeschafft werden können für die ein Schweizer noch nicht mal unbedingt ins Gefängnis müsste werden Ausschaffungen nach den Automatismen der DSI unverhältnismässig sein.

    Und daran ändert auch nichts wenn jemand mal wegen IRGENDEINER Sache eine Geld- oder Gefängnisstrafe kassiert hat und einige Jahre später wegen einer anderen Bagatelle aus dem Strafkatalog der Initiative ausgewiesen wird. Auch wegen 2 minderschweren, womöglich unterschiedlichen Straftaten innerhalb von 10 Jahren ist NIEMAND ein Schwerverbrecher.

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    • Juli 19, 2021

      Sozialmissbrauch ist niemals ein Bagatellfall! Ausser vielleicht, wir machen Sozialbeitragsabgaben​ freiwillig, dann ist es mir “wurst” wenn Leute die helfen wollen, von den Bedürftigen beklaut werden. Solange ich gezwungen werde, in diesen asozialen Reichtum-Umverteilung​sapperat Namens “Schweiz” einzuzahlen, solange ist Sozialmissbrauch kein Bagatellfall!

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    • Juli 19, 2021

      Sozialmissbrauch abgegrenzt zum Sozialbetrug, also ohne absichtliche arglistige Täuschung (und ohne kriminelle Energie), wenn es nur um geringe Geldsummen geht, ist eine Bagatelle.

      Wie sehen Sie das wenn zum Beispiel ein Familienvater ausgeschafft wird und deshalb Frau und Kinder sozialhilfeabhängig werden? Wenn wegen Sozialmissbrauch ein Kleinunternehmer ausgeschafft wird und Arbeitsplätze verloren gehen?

      Denken sie ruhig einmal um mehr als eine Ecke.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wanger,

      Wir dürfen also ein bisschen Sozialmissbrauch betreiben, ist ja nur ein wenig…..dann sind wir nur ein bisschen ??? nein nicht kriminell…??

      Wir​ dürfen ein bisschen Stehlen, ist ja für den Ladenbesitzer nicht schlimm….

      Wir dürfen da ein bisschen, dort ein bisschen..ist ja nicht schlimm.

      Wir dürfen ein bisschen zu schnell fahren, ein bisschen bei rot über die Kreuzung fahren,
      Junge Frauen dürfen ein bisschen Schwanger werden….alles nicht schlimm???

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    • Juli 19, 2021

      Danke Herr Nabulon

      Und was immer vergessen wird ist, dass JEDER Richter HEUTE schon ein Urteil fällt aufgrund der Verhältnismässigkeit.​ Aber eben… Trio Eugster…

      … darf es ein bisschen mehr sein?

      Wo ist die Grenze zwischen mehr oder weniger? Wollen wir das nicht den Richter überlassen, welche ein Urteil fällen? Und aufgrund diesem wird dann ein Gesetz in Vollzug gebracht. So einfach wäre das.

      PS: Und wer NICHT arglistig handelt, wird wohl kaum von einem Richter zu einer Strafe verurteilt, welche eine solche Ausschaffung als Folge hat. Aber dass es dazu einen Wiederholungsfall braucht hat man auch vergessen. Und dann… muss ich auch sagen, dass es wohl kaum mehr “versehen” sein kann, oder glaubt man, dass man wiederholt versehentlich sich bei Gleichem… naja egal

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Wir dürfen also ein bisschen Sozialmissbrauch betreiben, ist ja nur ein wenig…..dann sind wir nur ein bisschen ??? nein nicht kriminell…??”

      Ge​nau, Herr Nabulon. Das ist das Wesen eines Rechtsstaats. So wie Sie wenn sie mit dem Auto auf der Autobahn 4km/h die Stunde zu schnell fahren ihren Führerausweis behalten, bei 40km/h zuviel nicht. So wie gemäss Strafgesetzbuch der Schweiz ein Unterschied zwischen sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung existiert, bzw. fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung sowie Mord (obwohl das Resultat aller Taten mindestens ein toter Mensch ist). So wie es beim Strafmass für Diebstahl unterschiedliche Bewertungen danach gibt ob jemand “gewerbsmässig” stiehlt oder nicht. So wie unter Umständen auf dieselbe Straftat mal eine bedingte Strafe ausgesprochen werden kann, mal eine unbedingte (nach Bewertung des Einzelfalls durch einen Richter), oder auch mal statt Gefängnis eine Geldstrafe steht.

      Wenn wir jemandem Betrug vorwerfen, dann geht das Strafrecht davon aus das jemand absichtlich arglistig getäuscht hat. Wenn man einen dazu abgrenzenden Straftatbestand schaffen möchte der “nur” Missbrauch schon unter Strafe stellt kann das heissen, das schon auf einen Fehler bei Ausfüllen eines Formulars, auf einen Irrtum betreffend irgendwelcher Regelungen etc. die Ausschaffung steht. Totaler Irrsinn.

      Wären Sie dafür, das man nach Durchsetzung der DSI auch über die Abschaffung bedingter Haftstrafen und Geldstrafen nachdenkt? Also jeder für jede Tat zwingend ins Gefängnisgeht? Über ein einziges Strafmass für Geschwindigkeitsübert​retungen auf Autobahnen? Das man jemanden der mit ein bisschen Alkohol im Blut einer Frau auf einem Volksfest einen anzüglichen Spruch hinterherruft nicht wegen sexueller Belästigung verklagt werden kann, sondern das so etwas auch und immer Vergewaltigung ist?

      Ihre Idee das jemand entweder “kriminell” oder “nicht kriminell” ist, ist abstrus. Eine Ausweisung bedeutet für den Betreffenden häufig einen schweren Einschnitt, mit Folgen nicht nur für ihn, sondern auch für die Familie und sogar für eventuelle Angestellte wenn der Auszuweisende einer der vielen ausländischen Besitzer von Handwerksbetrieben ist. Solch ein schwerer Eingriff erfordert eine Verhältnismässigkeits​prüfung, weil sonst in Einzelfällen Verstösse gegen Verfassung und Völkerrecht entstehen können. Nur Leute die entweder extrem böswillig gegenüber Ausländern sind oder nicht verstanden haben was die DSI bedeutet erkennen die Problematiken nicht.

      Zitat:

      “​Und was immer vergessen wird ist, dass JEDER Richter HEUTE schon ein Urteil fällt aufgrund der Verhältnismässigkeit.​​”

      Was Sie immer wieder vergessen das dies nach Annahme und wortgetreuer Umsetzung nur noch für das Strafmass gelten würde, aber nicht mehr für die Ausschaffung. Ein Richter könnte nur noch dann über die Ausschaffung bestimmen wenn er einen überführten Straftäter nicht mehr wegen seiner Straftat verurteilt, aber das darf er nicht. So können gemeinschaftlich begangene Straftaten von einem Schweizer und einem Ausländer dazu führen das beide dieselbe bedingte Haftstrafe für ihr Vergehen erhalten, der Schweizer daraufhin nach Hause geht und sein Leben weiterlebt, während der Ausländer sein Familienleben, seine wirtschaftliche Existenz und sein soziales Umfeld verlieren würde.Wie schlecht ausgeprägt muss der Gerechtigkeitssinn von Menschen sein die das in Ordnung finden?

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    • Juli 19, 2021

      Sehr gut ausgeführt Herr Wagner! Obs jetzt wohl alle begriffen haben? Ich bezweifle es…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner und Bruno Zoller,
      sie vergessen immer wieder, man muss nicht schummeln, an die Grenzen gehen, damit ein Gericht die Aufgabe bekommt, nach einer möglichen Anzeige oder weils ein Offizialdelikt ist…
      Erst liest sich ihre Abhandlung so, als ob sie etwas vom Recht verstehen, dann aber wird es absurd, was sie da schreiben.
      Und das Tolle, sofort ist ein Kopfnicker der Herr Bruno Zoller da, macht auf siebengescheit und auf zweifelnd…
      Die Abstimmung wirds zeigen, …

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    • Juli 19, 2021

      Was ist denn absurd, Herr Nabulon? Im Moment sehe ich bei Ihnen viele Worte, aber so gut wie keinen Inhalt. Wobei ich mit der Antwort sehr zufrieden bin, wirklich. Fast hätte ich mal ein Daumen hoch für Sie gedrückt.

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    • Juli 19, 2021

      Inhalt?
      Das was sie schreiben Herr Frank Wagner ist Inhalt?
      Wer sich grösst möglich, ob Ausländer oder Schweizer an die Gesetze hält, hat überhaupt nichts zu befürchten.
      Wer als “Ausländer” schon so lange in der Schweiz lebt, kann sich einbürgern lassen, darf trotzdem anständig bleiben.
      Wer weder noch, meint man könne hier tun und lassen wie man will, darf gehen. Die “Schweizer” müssen wir leider behalten.

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    • Juli 19, 2021

      Speziell das Argument “soll sich einbürgern lassen” von rechtkonservativer Seite ist extremer Zynismus, wo man dort doch tendenziell eher nicht für zunehmende Einbürgerungen zu haben ist.

      Zitat:

      “We​r sich grösst möglich, ob Ausländer oder Schweizer an die Gesetze hält, hat überhaupt nichts zu befürchten.”

      Nach der Argumentation könnte man Geld- und bedingte Haftstrafen komplett abschaffen und IMMER zu unbedingter verurteilen. Hey, wenn ein Schweizer dadurch seinen Job verliert und seine Frau sich von ihm trennt, was solls … er hätte sich ja an die Gesetze halten können.

      Die Verfassung gemahnt zu verhältnismässiger Bestrafung, und die Judikative verhält sich danach: deshalb gibt es für sexuelle Belästigung nicht die gleiche Strafe wie für Vergewaltigung, für fahrlässige Tötung nicht die gleiche Strafe wie für Mord. Und wenn auf die gleiche Straftat für einen Schweizer eine bedingte Haftstrafe steht, ein Ausländer jedoch seine wirtschaftliche und soziale Existenz verliert, haben wir am Ende eine Zwei-Klassen-Justiz.

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    • Juli 19, 2021

      Zweiklassen-Justiz scheint die selbsternannten Eidgenosssen nicht zu stören. Immerhin gehören sie ja zur ersten Klasse und sind nicht betroffen. Zweiklassenjustiz ist das Problem der zweiten Klasse, der Ausländer. Der Judenstern war auch nur das Problem der Juden.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Thomas Müller, ich würd an Ihrer Stelle aufpassen, was sie schreiben. Einfach so als Information.
      Zweiklassen Justiz? Entschuldigen Sie, Fahrrad fahrerInnen fahren verbotener weise in der Gegend herum, Amplen, Fahrzeugausrüstung interessierern die viele nicht wirklich. Ebenso mit diesen ?? Fundamentalen FussgängerInnen, welche die Gesetze auch nicht sonderlich ernst nehmen. Und sie wollen klar machen, diese Zweiklassen Justiz existiere nicht, bereits. Es ist schon lange so, dass die Anständigen Bewohner, egal ob Schweizer oder “Ausländer” welche sich an die Gesetze halten, zu deutsch “beschissen” werden.

      Herr Frank Wagner, schreiben sie einen Grund, warum die Dritte Generation, welche hier aufgewachsen ist, zur Schule ging, usw, sich nicht einbürgern lässt? Die Eltern welche 30Jahre hier sind, sich zu wenig angepasst haben, Sprache nicht so hinkriegen, kann ich so halbwegs verstehen.

      Erstens​, ja es ist freiwillig, hier zu bleiben. Es ist jedem selber Überlassen, wie er das Thema Stehlen, Betrügen, Mauscheln wie man das alles nennt, ansieht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, ich würde behaupten es gibt ebenso viele gegen Gesetze verstossende Autofahrer wie Velofahrer oder Fussgänger. Die werden (sofern sie erwischt werden) alle gemäss Gesetzt bestraft. Alles andere sind leere Behauptungen von Ihnen und deshalb nicht ernst zu nehmen. Was dieser Vergleich mit einer Zweiklassenjustiz zu tun haben soll erschliesst sich mir nicht.

      Zu den Gründen warum sich die 3. Generation nicht einbürgern will:

      1. zu teuer
      2. eventuell Restnationalstolz
      3.​ keine Vorteile

      Dieser Link ist zu diesem Thema noch interessant:
      http://​www.swissinfo.ch/ger/​einbuergerung–nein-d​anke-_wieso-nicht-all​e-schweizer-werden-wo​llen/35625140

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    • Juli 19, 2021

      Herr Bruno Zoller,
      sofern sie erwischt werden, ja genau. Wenn Polizei herumsteht und nicht gegen fehlbare Fussgänger oder Fahrradfahrer vorgeht, man die Polizei fragt, ob sie das nicht sehen? Doch aber es sei zu mühsam usw…ausreden noch und noch, ist es Zweiklassen Justiz.

      Sie wollen das nicht glauben, okay.

      Wer sich entscheidet, sich nicht einbürgern zu lassen, wenn er es könnte, trägt dann halt die Konsequenzen, wenn diese Person per Zufall noch Kriminell wird. Rundet aber mein Bild ab. Danke.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Herr Frank Wagner, schreiben sie einen Grund, warum die Dritte Generation, welche hier aufgewachsen ist, zur Schule ging, usw, sich nicht einbürgern lässt?”

      Gegenfrage​: warum sollte man? Diesen überbordende Nationalstolz der gerade bei Rechtskonservativen weit verbreitet ist empfindet nunmal nicht jeder.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner, das hat nichts mit Nationalstolz zu tun.

      Haben sie schon einmal etwas von Steuern, verpflichtungen welche der “Staat” gegenüber den Bürgern, die Bürger gegenüber dem Staat eingehen, gehört?

      Ein Staat oder “mein Staat” in dem ich per Zufall geboren werde, aufwachse, Schule, Arbeiten, Steuern bezahlen, “meine Bringschuld erfülle” ist als Gegenleistung dazu verpflichtet, wenn es mir schlecht geht, mich zu unterstützen.
      Naja, Sie wollen mit einer EU argumentieren? Personenfreizügigkeit​, etc? Okay, aber das ich nur ein grösseres “Staatsgebilde”, mit den gleichen Verpflichtungen, zumindest versucht man das.
      Dann gibt es Staaten, auch in der EU, welche das besser managen, andere machen das weniger gut, sind hoch verschuldet, müssen Renten kürzen etc. Oder aber die Aussengrenzen dicht machen, weil von Ausserhalb Flüchtlinge kommen, aus Ländern in denen dieser “Staat” noch weniger funktioniert.

      Mal so ganz persönlich, sie lassen ja auch keine Fremden in ihre Wohnung, die sich bei ihnen einfach so bedienen können, Sie gehen dafür arbeiten, haben ausser Aufwand und Ärger nichts davon? Wenn sie sich weheren wollen, werden sie noch zusammengeschlagen in ihren 4 Wänden. Als sooo Dumm, schätze ich sie nicht ein.

      Für das Land Schweiz soll es aber so sein? Wesshalb? Weil sie nicht direkt davon betroffen sind. Sollen andere dann die Heissen Kohlen aus dem Feuer fischen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon,

      Sie können willkürlich entscheiden, wen sie in Ihre Wohnung lassen und wen nicht. Wen Sie rauswerfen und wen nicht. Der Staat darf das nicht. Der muss klare, faire Regeln haben, die für alle gelten. Genau da liegt auch das Problem der SVP Initiative. Ihre Regeln sind unfair und verstossen gegen die Menschenrechte, die uns vor der WIllkür des Staates schützen. Uns alle, nicht nur die Ausländer.

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    • Juli 19, 2021

      Ich möchte mal wissen, in welcher Welt Sie eigentlich leben??? Wachsen bei Ihnen im Garten Banknoten am Baum? Oder können Sie mir andere Gründe dafür nennen, weshalb Sozialmissbrauch (Übersetzung: Ein Migrant kommt ins Gastland Schweiz und bezieht hier unrechtmässig Sozialhilfe oder leistet nicht die gesetzlichen Abgaben, haut schlicht seinen Gastgeber über’s Ohr) Ihrer Meinung nach kein Grund ist, den- oder diejenige ohne Zögern aus dem Land zu werfen? Da kann ich nur den Kopf schütteln.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,

      Der Staat hat klare Regeln (Gesetze), wer sich daran hält hat keine Probleme.

      Im Strassenverkehr hat man schon lange die Toleranz gegenüber Missverhalten verschärft, wer da gegen die Regeln verstösst bekommt zu hören, sie wissen es, was erlaubt ist was nicht. Sind eigentlich klare Regeln und Gesetze.

      Im weiteren Bereich vom Zusammenleben in dieser Gemeinschaft gelten ebenso klare Regeln, eigentlich. Vergleiche ich meine Jugend Zeit (als das sogenannte Bünzli Bürgertum herrschte) unser Traum damals, wir wollten dieses Bünzli Tum Abschaffen, wir wollten weniger Gesetze, weniger Regeln, mehr Freiheiten, wir wollten mehr die Selbstverantwortung fördern….
      Was daraus geworden ist…?

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Haben sie schon einmal etwas von Steuern, verpflichtungen welche der “Staat” gegenüber den Bürgern, die Bürger gegenüber dem Staat eingehen, gehört?

      Ein Staat oder “mein Staat” in dem ich per Zufall geboren werde, aufwachse, Schule, Arbeiten, Steuern bezahlen, “meine Bringschuld erfülle” ist als Gegenleistung dazu verpflichtet, wenn es mir schlecht geht, mich zu unterstützen.”

      Her​r Nabulon, ich habe leider überhaupt keine Ahnung warauf Sie hier anspielen? Zahlen Ausländer keine Steuern, oder wie? Inwiefern ist das hier irgendein Argument für oder gegen Einbürgerung?

      Zitat:

      “Mal so ganz persönlich, sie lassen ja auch keine Fremden in ihre Wohnung, die sich bei ihnen einfach so bedienen können, Sie gehen dafür arbeiten, haben ausser Aufwand und Ärger nichts davon?”

      Auch hier verstehe ich den Zusammenhang zum vorher gesagten nicht?

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Oder können Sie mir andere Gründe dafür nennen, weshalb Sozialmissbrauch (Übersetzung: Ein Migrant kommt ins Gastland Schweiz und bezieht hier unrechtmässig Sozialhilfe oder leistet nicht die gesetzlichen Abgaben, haut schlicht seinen Gastgeber über’s Ohr) Ihrer Meinung nach kein Grund ist, den- oder diejenige ohne Zögern aus dem Land zu werfen? Da kann ich nur den Kopf schütteln.”

      Das ist nicht so ganz richtig, Herr Holzer.

      Was Sie hier schreiben, “Gastgeber übers Ohr hauen”, also aktiv täuschen, ist Sozialbetrug. Mal ganz davon abgesehen das auch Schweizer diese Straftat begehen können.

      Was Sozialmissbrauch genau bedeutet als Straftatbestand in Abgrenzung zu Sozialbetrug weiss im Moment noch keiner, dafür gibt es im Moment noch kein Gesetz.

      Würden Sie den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs weniger kritisch sehen wenn es um Ausländer geht die vielleicht jahrzehntelang in der Schweiz gelebt und in die Sozialkassen mit eingezahlt haben, bevor sie durch irgendwelche Umstände vielleicht wenige tausend Franken Sozialhilfe zuviel bzw. unrechtmässig bezogen hätten?

      Die Durchsetzungsinitiati​ve macht hier nämlich keinen Unterschied.

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    • Juli 19, 2021

      ” Hey, wenn ein Schweizer dadurch seinen Job verliert und seine Frau sich von ihm trennt, was solls … er hätte sich ja an die Gesetze halten können.”

      Was soll dieser Vergleich nun wieder. Hat absolut nichts mit einer Straftat oder einem Vergehen zu tun.

      Fakt bleibt: Wer sich korrekt verhält kommt nicht vor den Richter und wird nicht bestraft und hat somit keine Ausweisung zu befürchten.

      Nochma​ls: Von mir aus Sibieren wieder “einführen” und ALLE, auch Schweizer dahin verbringen, wenn diese Straftaten oder Delikte begehen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      “Sie können willkürlich entscheiden, wen sie in Ihre Wohnung lassen und wen nicht. Wen Sie rauswerfen und wen nicht. Der Staat darf das nicht. Der muss klare, faire Regeln haben, die für alle gelten.”

      Eine typische plumpe Unterstellung: Somit unterstellen Sie allen Wohnungsbesitzer, die entscheiden, wen sie in die Wohnung lassen wollen oder nicht, dass diese unfair und unkorrekt handeln würden.

      Und warum soll der Staat nicht das Recht dazu haben, zu definieren wer Gastrecht hat und wer nicht? Die Schweiz ist meine Heimat und somit auch ein “Bestandteil” meiner Verantwortung wer darin lebt. Zu sehen wie ein Mehrfamilienhaus. Es gibt Wohnungen oder einen Allgemeinteil, für diesen sind die Hausbewohner mitverantwortlich. Oder schauen Sie einfach weg, wenn bei Ihrem Nachbarn im Haus eingebrochen wird oder eine Verwüstung entsteht?

      Naja mit Ihrer Einstellung werden Sie vermutlich Ihre Wohnungstüre einfach schnell wieder schliessen und wegsehen, geht mich ja nichts an.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schweizer,

      lasssen​ Sie uns doch von Fakten reden statt von erfundenen Kategorien wie “Gastrecht”.

      “Gastrecht” ist weder in der Verfassung noch in den Gesetzen definiert. Das Wort ist eine Erfindung der notorischen Fremdenfeinden von ganz rechts. Niemand sonst käme auf die Idee, Secondos und Terzos, die hier geboren und aufgewachsen sind und ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, als “Gäste” zu bezeichnen.

      Verstoss gegen Gesetze muss bestraft werden, da sind sich alle einig. Menschen mit Gerechtigkeitssinn wollen, dass Strafen verhältnismässig sind. Kleines Delikt = kleine Strafe, grosses Delikt = grosse Strafe. Ausländerfeinde ohne Gerechtigkeitssinn wollen für Ausländer auch bei kleinen Delikten eine grosse Strafe, nämlich die Ausschaffung. Es ist immer wieder erschreckend, auf wie viel Zuspruch Anti-Ausländer-Initia​tiven stossen, selbst dann, wenn sie Grudpfeiler unseres Systems angreifen wie den Schutz des Einzelnen vor Willkür des Staates.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Der Mensch empfindet doch aus der eigenen Sichtweise heraus, ob etwas klein oder gross ist?
      Ein 2Meter Mensch empfindet jemanden der nur 175cm gross ist als eher klein.

      Genau so ist es mit den Delikten.
      Was muss ich von einem Richter und Gericht halten, was Mehrfach Einbruch 93erwiesene Fälle, als einen Fall anschaut, dann noch den schlauen Satz von “Erst Täter” schreibt?
      Ja logisch gabs für die Drei Täter, von Bedingt da noch nicht 18 bis zu milden Strafen ..

      Eigentlich müsste man solche Jungs, deren Eltern sowie so, die diese Ware dann verhöckert haben, auch erwischt wurden, ausschaffen. Aber eben, es sind ja Väter, wenn die raus müssen, leidet die ganze Familie…
      Vor solcher Willkür Herr Pfister, haben wir genug.

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  • Februar 2, 2016

    ich mag eigentlich nichts mehr sagen, Herr Schneiter, gerade Leute wie sie sätärken mich, nein zu sagen! Da schreiben sie von Lügenfgeschichten und Propagandaindustrie und wissen doch genau, wie gut sie das im Griff haben, wie viele von ihnen ohne mit der Wimper zu zucken irgend welche Lügen- und Bagatellgeschichten erzählen und diese zu neuen, bedrohlichen Realitäten heraufstilisieren!
    Erinnert mich an früher, weit vor ihrem Leben!
    ‘Durch die dünne Membran sieht man das fertig entwickelte Reptil’, aus dem Film:’Das Schlangenei’.
    Ganz einfach widerlich!

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    • Juli 19, 2021

      Nun Herr Werner Witschi,
      Jene Argumente die von “Rechtsprofessoren” aufgeführt werden, sind, hanebüchen.

      So nebenbei sollten wir die Kinder, die Erwachsenen dazu anhalten, existierende Gesetze einzuhalten, mal so nebenbei gesagt. Wir sollten niemanden ermuntern, beim Nachbarn über den Zaun zu steigen um Äpfel oder Birnen zu klauen.
      Eventuell sollte man IHNEN und weiter so denkenden KLAR machen, den Nachbarn kann man fragen, ob man welche bekommen könnte.
      Den Bauer dem der Baum auf der Wiese gehört, NEIN eine Wiese ist kein Selbstbedienungsladen​, könnte man ebenso fragen, ob man einen Apfel bekommt, oder gar abkaufen kann.
      Widerlich ist, solches Unverhalten zu verharmlosen.

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  • Februar 2, 2016

    Es ist anzumerken, dass die Durchsetzungsinitiati​ve ziemlich genau dieselben Verhältnisse anzielt,
    wie sie u.a. in USA in dieser Beziehung herrschen. Nach meiner Ansicht ist das Ansehen der USA als Rechtsstaat intakt. Ausschaffungen, wie sie angestrebt werden, sind in fast allen Ländern courant normal.

    Wer gegen die DI antritt, outet sich als Freund der Kleinkriminellen; Hauptgrund aber ist, die Gegnerschaft zur SVP zu markieren, sich also zu wehren gegen den Verlust von Ämtern und Pfründen an die SVP. Die DI-Gegnerschaft agiert somit aus niedrigen Beweggründen.

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    • Juli 19, 2021

      Bin mit Ihnen einig. Ich widerspreche nur dem Argument, dass in den USA der Rechtsstaat intakt ist. Das ist er schon lange nicht mehr.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Beerli, Sie haben recht. USA, die Schweiz und die EU sind tatsächlich angeschlagene Rechtsstaaten geworden. Aber die US-amerikanischen Verhältnisse in bezug auf die Aus-
      schaffung haben schon immer bestanden.

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    • Juli 19, 2021

      Bei solchen Themen sollte man schon einmal genauer hinsehen, WER eigentlich aus einem Land ausgeschafft wird?
      Eine weitere Frage, hat jemand das Recht, wenn sie/er abgewiesen wurde, eine Ausreise einfach so zu verweigern?
      Entschuldigen sie, aber noch glaube ich an die Personen, welche im Sinne des Gesetzes Asyl- oder sonstige Gesuche prüfen.
      ABER, mein Vertrauen zu jenen “Menschenrechtlern” ist nicht mehr vorhanden, wenn man Urteile liest, wo nachweisbare Kriminelle nicht ausgeschaft werden dürfen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Gassmann

      Grundsätz​lich richtig. Einzigst was mich zur Zeit stört ist, dass durch diese DSI eine erneute Verzögerung der Ausschaffung produziert wird.

      Aber wenn unsere Politik tatsächlich an einer sicheren Schweiz interessiert ist (wie es in der Verfassung stehen würde), stehen sicher genügend Möglichkeiten offen, mit den Ausschaffungen heute schon zu beginnen.

      Und dazu braucht es keine Verträge zur Rückschaffung. Es hat auch keine gebraucht als Diese gekommen sind. Es sind Staatbürger eines Landes, und in dieses dürfen sie jederzeit wieder einreisen auch ohne die Bittstellungshaltung unseres Landes, dass man bitte Kriminelle wieder zurück nimmt.

      Ist ehrlich gesagt eher peinlich, mit welchen Argumenten heute eine Rückschaffung verhindert wird. Würde mich nicht wundern, wenn solche Länder sogar noch über uns lachen weil wir erst fragen ob sie die Verbrecher wieder zurück nehmen würden. (Wer sagt da schon freiwillig ja?)

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    • Juli 19, 2021

      Die USA hat zwar ein sehr strenges Ausschaffungsregime, aber auch eine viel höhere Kriminalitätsrate als die Schweiz. Es ist eher fragwürdig, ob wir dieses Land als Vorbild nehmen sollten.
      “Ausschaffu​ngen, wie sie angestrebt werden, sind in fast allen Ländern courant normal.”
      Dem würde ich widersprechen. Denn in Europa kennt kein einziges Land eine automatische Ausschaffung ohne Einzelfallprüfung. Vgl. hierzu folgenden Artikel aus dem Tagesanzeiger:
      http:​//www.tagesanzeiger.c​h/schweiz/standard/In​-keinem-EULand-gibt-e​s-automatische-Aussch​affungen-/story/20282​281
      Der Grund dafür liegt darin, dass Europa unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges eine starke rechtsstaatliche Kultur entwickelte. Diese Rechtsstaatlichkeit droht nun mit der Durchsetzungsinitiati​ve beschnitten zu werden.
      Der Widerstand gegen die Durchsetzungsinitiati​ve hat nichts mit Gutheissung von Kleinkriminalität zu tun. Unabhängig davon, dass die Durchsetzungsinitiati​ve rechtsstaatlich problematisch ist, ist sie auch schlecht durchdacht. So ist einerseits der Deliktskatalog sehr inkonsequent. Sexuelle Handlungen mit Kindern führt nur bei einem vorbestraften Täter zur Ausschaffung, Sozialhilfemissbrauch​ hingegen schon bei einem Ersttäter. Die Beschneidung weiblicher Genitalien oder die Zwangsheirat werden gar nicht erfasst. Da ist der parlamentarische Gesetzesentwurf doch einiges sinnvoller und umfassender gehalten. Im Prinzip schützt die SVP mit ihrer Initiative einzelne Tätergruppen in einer unverhältnismässigen Weise (z.B. pädosexuelle Straftäter).
      Es ist ausserdem kein Zufall, dass sämtliche Opferhilfeorganisatio​nen und Frauenhäuser im Nein-Komitee sind. Die Initiative birgt für Opfer von häuslicher Gewalt nämlich grosse Nachteile.

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    • Juli 19, 2021

      sorry Oli Weingartner,
      diese sog Linken sollten besser einmal mithelfen, zu differnezieren. Sie sollten aktiv mithelfen, wenn ein Rechtsstaat wie das eine Schweiz “noch” ist, Urteile zu akzeptieren.

      Eigentlich sollten sie aktiv überall mithelfen, dass wir ein Rechtsstaat bleiben. Nicht überall ein Veto einlegen, und aus Tätern Oper machen.

      Warum wurden überhaupt solche Innis notwendig? Weil, das Recht mit Füssen getreten wird. Weil, die bisherigen Abstimmungen haben es gezeigt, ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung nicht mehr einverstanden ist mit der gängigen Art, wie vorgegangen wird.
      Dass sind die Gründe. In anderen Eu Staaten haben die BürgerInnen ebenso die Nase voll, und…das ist gefährlich.
      So fördert “links” eine Rechtspolitik. In dem eben, geltende Gesetze misschatet, ausgehebelt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Dass die USA eine viel höhere Kriminalitätsrate hat als die Schweiz, taugt
      natürlich nicht als Argument dagegen, dass die Schweiz auch ein strenges
      Ausschaffungsregime​ einführen soll. Dann sind die Länder Europas
      nur ein kleiner Teil der ganzen Welt. Wird die Durchsetzungsinitiati​ve
      angenommen, so besteht ein ein entsprechendes Gesetz, mit dessen Hand-
      habung die Rechtstaatlichkeit überhaupt nicht in Frage gestellt werden kann,
      denn alles ist ja dann verfassungsgemäss. Dann kann man natürlich immer etwas
      herumkritteln. Die Initiativ-Gegner lassen sich herunter, als heftige Fürsprecher
      eines üblen Gelichters zu agieren, nur und nur um ihre Gegnerschaft zu den Initianten,
      der SVP, zu markieren. Wird die Initiative angenommen, so bedeutet das für das
      Parlament, dass für zukünftige vom Souverän beschlossene Verfassungsänderungen​
      oder –ergänzungen eine nach jeder Beliebigkeit anderslautende Gesetzgebung
      geschaf​fen werden kann.

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    • Juli 19, 2021

      “Die USA hat zwar ein sehr strenges Ausschaffungsregime, aber auch eine viel höhere Kriminalitätsrate als die Schweiz”

      Und was soll diese Aussage nun definieren? Auch warten bis wir die gleich hohe Rate haben?

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  • Februar 3, 2016

    Hallo Herr Schwenter

    Einträge​ wie dieser bezeugen einmal mehr, dass nicht einmal die SVP-Exponenten wissen was in ihrer eigenen Initiative stehen. Und dann kommen irgendwelche Verharmlosungen heraus in der Hoffnung, dass irgend jemand auf diesen Leim geht.

    Nein Herr Schwenter – LESEN Sie Ihre Initiative und Sie werden merken, dass Sie nicht das sagen was im Initiativtext steht. Sie wollen Ausländer für Sachen deportieren wofür ein Schweizer nicht einmal ins Gefängnis muss oder gar nur bedingte Geldstrafen erhält. Und das nennen Sie dann “verhältnismässig”, “schweizerisch” oder “nötig”…?

    Hilfe!​

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    • Juli 19, 2021

      So ein Quatsch.
      Ja Hilfe

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    • Juli 19, 2021

      Sie erzählen schlicht die Unwahrheit. Und das auch noch öffentlich. Äusserst bedenklich.

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    • Juli 19, 2021

      Guten Tag Herr Holzer

      Vielen Dank für Ihren ausführlichen und konstruktiven Kommentar.
      Vielleich​t könnten Sie sich auch noch dazu äussern, WAS an meinen Ausführungen denn “Unwahr” ist und weshalb.

      Vielleich​t haben Sie die “Initiative”, die die Schweiz von jeglichen Grundwerten einer Demokratie entfernt ja noch gar nicht gelesen? Kann ja sein. Hier ist der Link dazu [1]

      Ich freue mich auf konkrete Antworten!

      [1] https://www.admin.ch/​ch/d/pore/vi/vis433t.​html

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    • Juli 19, 2021

      Eidgenössische Volksinitiative ‘Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiat​ive)’

      Die Übergangsbestimmungen​ der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 19991 werden wie folgt geändert:

      Art. 197 Ziff. 9 (neu)

      9. Direkt anwendbare Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)

      1 Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

      I. Landesverweisung

      1​. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz:

      a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuchs, StGB2), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB);

      b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB);

      c. Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und des Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB);

      d. qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);

      e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);

      f. Menschenhandel (Art. 182 StGB), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB);

      g. sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB), Schändung (Art. 191 StGB), Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB);

      h. Völkermord (Art. 264 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264b–264j StGB);

      i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgeset​zes vom 3. Oktober 19513 (BetmG).

      2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:

      a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);

      b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);

      c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanl​age (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauc​h (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);

      d. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);

      e. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);

      f. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB);

      g. Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);

      h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);

      i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);

      j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);

      k. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 20054;

      l. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG.

      3. Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ein Strafverfahren eröffnet, das im Zeitpunkt des Entscheids gemäss Ziffer 2 noch nicht abgeschlossen ist, so wird die Landesverweisung ausgesprochen, sobald die betroffene Person rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist.

      4. Von einer Landesverweisung kann abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr (Art. 16 StGB) oder in entschuldbarem Notstand (Art. 18 StGB) begangen wird.

      5. Die Person, gegen die rechtskräftig eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, verliert, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status, das Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz und Wiedereinreise in die Schweiz.

      II. Ausreisefrist und Einreiseverbot

      1. Mit Aussprache einer Landesverweisung setzt das Gericht oder die Staatsanwaltschaft der betreffenden Person eine Ausreisefrist und belegt sie gleichzeitig für die Dauer von 5 bis 15 Jahren mit einem Einreiseverbot.

      2.​ Bei einer Verurteilung nach Ziffer I.1 ist die Dauer des Einreiseverbots auf mindestens 10 Jahre anzusetzen.

      3. Im Wiederholungsfall beträgt die Dauer des Einreiseverbots 20 Jahre.

      III. Vollzug

      1. Die Landesverweisung ist durch die zuständige kantonale Behörde im Anschluss an die rechtskräftige Verurteilung beziehungsweise nach Verbüssung der Strafe unverzüglich zu vollziehen.

      2. Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen.

      3.​ Bei ihrem Entscheid hat die zuständige kantonale Behörde von der Vermutung auszugehen, dass die Ausweisung in einen Staat, den der Bundesrat nach Artikel 6a Absatz 2 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19985 als sicher bezeichnet, nicht gegen Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung verstösst.

      4. Werden Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung geltend gemacht, so entscheidet die zuständige kantonale Behörde innerhalb von 30 Tagen. Der Entscheid kann an das zuständige kantonale Gericht weitergezogen werden. Dieses entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Rechtsmittels; der Entscheid ist endgültig.

      IV. Verhältnis zum Völkerrecht

      Die Bestimmungen über die Landesverweisung und deren Vollzugsmodalitäten gehen dem nicht zwingenden Völkerrecht vor.6

      V. Sozialmissbrauch

      1​. Wer für sich oder andere durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder in anderer Weise Leistungen der Sozialhilfe oder einer Sozialversicherung unrechtmässig erwirkt oder zu erwirken versucht, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

      2. In leichten Fällen kann auf Busse erkannt werden.

      2 Absatz 1 ist direkt anwendbar.

      _______​_________________

      ​1 SR 101

      2 SR 311.0

      3 SR 812.121

      4 SR 142.20

      5 SR 142.31

      6 Die Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 “Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiat​ive)” (BBl 2012 7371) wurde von der Bundesversammlung als teilweise gültig erklärt. Der vorgeschlagene Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 Ziffer IV zweiter Satz der Bundesverfassung ist ungültig und wird nicht zur Abstimmung unterbreitet. Der Satz lautet wie folgt: “Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermord, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod und Folter drohen” (BBl 2015 2701).

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    • Juli 19, 2021

      Weiss nicht wo da die Probleme leigen

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    • Juli 19, 2021

      Vielen Dank Herr Nabulon für die Unterstützung.

      So kann nun wirklich JEDER lesen, was drin steht und dass eben tatsächlich Kleinigkeiten zu einer Deportation führen können und nicht die Wiederholung des gleichen Deliktes wie Herr Schwenter so kühn behauptet hat!

      Danke!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wolf

      Grundsätzlich​ spielt es auch keine Rolle ob eine Wiederholung des gleichen Deliktes.

      – Richter haben auch künftig die Verhältnismässigkeit in der Hand
      – Wiederholungstäter gehören raus, auch wenn es nicht das gleiche Delikt ist. Wer beim ersten Vergehen nicht verstanden hat, oder es nicht verstehen will, ist hier falsch.

      Und genau – lesen Sie ALLES, dann lüften sich viele Behauptungen der Gegner.

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  • Februar 4, 2016

    Jeder kann den Initiativtext lesen und sich Gedanken über den Deliktkatalog machen. Jeder kann selber für sich überlegen, ob es ein Bagatelldelikt ist und die Kosten-/Nutzen-Analys​e (Fürsorgeabhängkeit der zurückgebliebenen Familienangehörigen; Ausschaffungskosten etc.) stimmt. Juristen und Richter haben diesbezüglich auch bereits ihre Statements abgegeben, die man nachlesen kann.

    Ebenfalls kann jeder die Initiative durch Kommentare und Beiträge weichspülen und schönreden. Was jedoch danach zu Enttäuschungen führen kann. Also selber prüfen, Stimmbürger und sich nicht einlullen lassen.

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