1. Medien & Kommunikation

Die Mär vom „Röstigraben“ betreffend knappem Resultat der Vo

Gerne wird in den Me­dien beim äusserst knap­pen Re­sul­tat von 3 696 Mehr­stim­men für die Änderung des Bun­des­ge­set­zes über Radio und Fern­se­hen das Schlag­wort vom „Röstigraben“ her­an­ge­zo­gen. An­ge­sichts der knap­pen Neins in den Kan­to­nen Lu­zern (50.2%), Bern (50.7%), So­lo­thurn (51.3%), St. Gal­len (51.4%), Tes­sin (52.0 %) und Zürich (52.1%) han­delt es sich aber in ers­ter Linie um einen Stadt­-­Land­gra­ben.​ So haben z.B. im Kan­ton Lu­zern fol­gende 14 von total 83 Ge­mein­den mit fol­gen­den Ja-An­tei­len zu­ge­stimmt:

Hochdorf, 56.54%, Stadt Luzern, 56.38%, Sursee, 55.39%, Altwis, 55.08%, Oberkirch, 54.84%, Sempach, 53.67%, Kriens, 53.44%, Buchrain, 52.51%, Mauensee 52.51%, Horw, 51.36%, Rothenburg, 51.19%, Neuenkirch, 50.97%, Willisau, 50.34% und Adligenswil, 50.26%. Es gibt jedoch keine Regel ohne Ausnahmen, so haben wie aus vorstehender Aufzählung ersichtlich auch mehrere kleinere Gemeinden zugestimmt, während z.B. Emmen mit 50.49% und Beromünster mit 50.31% die Vorlage ablehnten.

Fazit: Ohne den „Stadt-Landgraben“ hätte es bei dieser Volksabstimmung auch keinen Röstigraben gegeben.

 

Beat Murer, Luzern

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