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Die Pauschalbesteuerung ist verfassungswidrig.

Ein Steu­er­sys­tem fin­det Unterstützung, wenn es ge­recht ist. Die Grund­lage des­sen, was bei uns als Ge­rech­tig­keit gel­ten soll, haben wir uns in die Bun­des­ver­fas­sung ge­schrie­ben. Ich er­laube mir, Sie an Ar­ti­kel 127, Ab­satz 2 zu erinnern:

“Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.”

(man beachte: nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht nach dem Beschäftigungsgrad.)
​​

Die Pauschalbesteuerung verstösst

  • gegen den Grundsatz der Allgemeinheit: Das Steuermodell steht nur Ausländern offen, und nur, wenn sie in diesem Land keiner geregelten Beschäftigung nachgehen.
  • gegen den Grundsatz der Gleichmässigkeit: Der Steuersatz basiert nicht mehr auf einer allgemeinen Regel, sondern wird wie beim Teppichhändler mit jedem “Kunden” unter Ausschluss der Öffentlichkeit individuell ausgejasst.
  • gegen den Grundsatz der Leistungsfähigkeit: Sehr grosse Einkommen und Vermögen werden nicht nur prozentual, sondern auch absolut tiefer besteuert als mittelgrosse.

Solc​​he Steuervehikel sind verfassungswidrig. Sie gehören abgeschafft.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Die Pauschalbesteuerung ist verfassungswidrig.
  • November 8, 2014

    Sorry – aber das ist nun mal Unsinn, Neidgehabe und Ungerecht den Steuerzahlern gegenüber, was Sie da schreiben. Und da diese Abschaffung nur Ausländer betrifft ist sie Fremdenfeindlich.

    ​Ungerec​​ht ist, dass man Regionen mittels einem Steuersystem die Existenz ermöglicht hat und diese nun durch Veränderung der Grundlagen wieder entzieht. Wir die Steuerpflichtigen haben diesen Menschen ein System gegeben, die das innovativ genutzt haben. Ist es nun gerecht, diesen die Grundlage zu entziehen?

    1. Die heute Pauschalbesteuerten bezahlen an anderen Staaten auch schon steuern, halt da wo das Einkommen generiert wird. Somit ist unser Steuersystem halt zu teuer, dass solche Menschen Ihre Steuern bei uns bezahlen würden.

    2. Die Chance ist da, dass die ganze Schweiz Steuereinnahmen verlieren kann oder wird.

    3. Viele dieser Kantone/Gemeinden bezahlen in den Finanzausgleich durch solche Pauschalbesteuertenbe​​​​​​träge

    4. Pauschalbesteuerte die hier in der Schweiz Anteile von Firmen besitzen, besitzen diese nicht privat, sondern in einer Gesellschaft die am Ertragsort die Steuern bezahlen.

    5. Unser ganzes Steuersystem ist föderalistisch (Kantonal) geregelt und nur hier eine Gesamtlösung für die Schweiz ist nicht dem föderalistischen Gedanken entsprechen der Schweiz

    6. Wiedereinmal mehr müssen Randregionen dafür “Büssen”, dass ein System bestanden hat, welches nun soll geändert werden. Auch hier, wenn es Ausfälle geben würde, müssen diese ALLE bezahlen.

    7. Mehr werden wir sicher nicht erhalten an Steuern.

    8. Auch wenn wir diese Pauschalsteuer abschaffen würden, ist unser Steuersystem nicht wirklich gerechter.

    Egal wie gerecht oder ungerecht das sein soll. Egal wie wir es drehen oder wenden. Verlierer ist der Steuerpflichtige, der schlussendlich mehr bezahlt. Siehe Zürich, die heute zugeben, dass Sie 2 Mio weniger einnehmen, somit muss dieses “Loch” der Steuerzahler bezahlen. Auch wenn das angeblich nicht soviel ist. Es ist für die die es bezahlen müssen vielleicht viel.

    Wer hier für die Abschaffung ist, soll sich doch gleich selber “ins Bein schiessen”

    Sollte “nur” die Hälfte der Pauschalbesteuerten abwandern muss JEDER Bürger in der Schweiz 2015 rund 45 CHF/Jahr und ab 2016 rund 60 CHF/Jahr mehr Steuern bezahlen (einfache Rechnung von den 750 Mio ab 2016 1 Miarde)

    Das macht auf einen Durchschnitthaushalt im 2015 rund 60 CHF/Jahr und ab 2016 rund 100 CHF/Jahr

    Man kann natürlich auch vom angeblichen Musterbeispiel Zürich ausgehen, wo heute rund 2 Mio von 32 Mio fehlen, das wären dann rund 7% Steuerausfall die der Steuerzahler bezahlen darf. Und das nur weigen Neidhammelei.

    Wer Gerecht und sozial seinen Mitbürgern gegenüber sein will, die auf diese Steuern angewiesen sind und nicht dazu noch mehr Steuern bezahlen möchte stimmt NEIN

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  • November 9, 2014

    Dass diese Aussage falsch ist, kann schon daran erkannt werden, dass es diese Steuer schon lange gibt. Wäre Sie wirklich Verfassungswidrig, hätte bestimmt einer schon Anzeige erstellt. Oder man hätte bei Einführung diese schon als solche abgeleht. Es hat keinen Grund in den Aussagen, die heute wie damals sich verändert haben.

    Nur der Kopf der Menschen hat geändert.

    Eine Abschaffung ist klar Ausländerfeindlich, da nur die Ausländer betroffen sind und zeigt lediglich das übliche Neidverhalten von Menschen die immer nur auf die Andern sehen statt auf sich.

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  • November 9, 2014

    Wegen der degressiven Pauschalbesteuerung kommt es oft vor, dass weniger reiche Reiche bedeutend mehr Steuern bezahlen müssen, als pauschalbesteuerte reichere Reiche. Das ist ungerecht und stossend.

    Degressi​ve Besteuerungsmodelle sind aus diesem Grund verfassungswidrig.

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  • November 9, 2014

    “Dass diese Aussage falsch ist, kann schon daran erkannt werden, dass es diese Steuer schon lange gibt. Wäre Sie wirklich Verfassungswidrig, hätte bestimmt einer schon Anzeige erstellt. Oder man hätte bei Einführung diese schon als solche abgeleht. (…)”

    1) Wenn man also nach Ihnen, Herr Schweizer, genügend lange verfassungswidrige Steuergeschenke macht, ist das nicht mehr verfassungswidrig. Oder wenn man den Frauen seit Jahren den verfassungsmässigen Lohn für gleiche Leistung vorenthält, ist das nicht mehr verfassungswidrig.


    ​2) Gegen Verfassungswidrigkeit​​​ müsste man bei einem in der Schweiz nicht vorhandenen Verfassungsgericht klagen. Das Bundesgericht ist kein solches und führt deshalb keine solchen Verfahren durch.

    3) Natürlich hätte man die verfassungswidrige Pauschalsteuer bereits bei der Einführung ablehnen müssen, aber gerade das haben die Stimmberechtigten nicht getan. Die Stimmenden entscheiden oft verfassungswidrig.

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  • November 11, 2014

    Wenn Grüne, wie Philipp Kästli, über “verfassungswidrig” und “Gerechtigkeit” lavern, kommt mir eh die Galle hoch. Grüne sind anders und haben mehr Rechte als Normalsterbliche.

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  • November 16, 2014

    Die Gegner werben auf Plakaten kurz mit “Pauschalbesteuerung NEIN”. Uninformierte Stimmberechtigte lesen das so: Wenn ich die Pauschalbesteuerung NICHT mehr will, muss ich NEIN stimmen. Diese bewusste Falschinformation könnte der Initiative das Genick brechen.

    Der Titel der Initiative lautet jedoch:

    Eidgenössi​sche Volksinitiative ‘Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)’​

    Wer also die Steuerprivilegien NICHT mehr will, muss JA stimmen.

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