1. Sicherheit & Kriminalität

Die Schweiz muss den Kriegsvertriebenen aus der Ukraine helfen – rasch und in den Nachbarländern der Ukraine

Die SVP fordert den Bundesrat konkret dazu auf:

  • die Schweizer Botschaften in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Moldau umgehend mit DEZA-Vertretern zu verstärken;
  • vor Ort ist unverzüglich ein «Cash for Shelter»-Programm zu initiieren, um Haushaltungen zu finden, welche den Vertriebenen gegen Bezahlung durch die Schweiz temporäre Aufnahme gewähren;
  • den Haupt-Aufnahmeländern unverzüglich grosszügig finanzielle Hilfe und Hilfsgüter für die Unterbringung und Versorgung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine zukommen zu lassen;
  • das Szenario europaweiter Resettlement-Programme ist möglichst zu vermeiden, weil dies nicht den Bedürfnissen der vertriebenen Frauen und Kinder entspricht. Hilfe vor Ort muss Priorität haben – nicht die Verteilung von Vertriebenen von Portugal bis nach Schweden.
  • Ist es unumgänglich, gewisse Gruppen über den Schutzstatus S temporär aufzunehmen, so sind diese nicht auf die Kantone zu verteilen, sondern möglichst zentral unterzubringen und unter keinen Umständen mit den jungen Wirtschaftsmigranten aus aller Herren Länder zu vermischen. Dafür sind geeignete Gemeinden zu finden, die über genügend Raum verfügen, um grosse Gruppen vorübergehend aufzunehmen. Da diese Frauen und Kinder so schnell wie möglich wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen, sollen allenfalls vor Ort Bildungsmöglichkeiten für die ukrainischen Kinder in ihrer Muttersprache geschaffen werden.
  • Um den nötigen freien Platz zu schaffen für Kriegsvertriebene aus der Ukraine, sind die 46’000 vorläufig Aufgenommenen zu überprüfen, die in der Schweiz sind. Ist eine Rückführung ins Heimatland zumutbar, ist diese umgehend zu vollziehen. Die Herkunftsländer sind aufzufordern, internationales Recht einzuhalten und diese Personen umgehend zurückzunehmen.
  • Wirtschaftsmigranten, beispielsweise aus Afghanistan oder aus afrikanischen Ländern, die die Gunst der Stunde nutzen, um – nachdem sie mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben – in einem europäischen Land ihrer Wahl ein Asylgesuch zu stellen, sind an der Grenze zurückzuweisen.
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