Mit der Steuergesetzrevision im Aargau sollen gemäss den Befürwortern gezielt der Mittelstand und die Familien entlastet werden – eine etwas kühne Behauptung.
Zwar wird für die Familien etwa der Kinderabzug erhöht und es sind sonst noch ein paar kleinere begrüssenswerte Anpassungen vorgesehen. Diese machen aber nicht den grossen Unterschied. Zur Hauptsache besteht die Steuergesetzrevision aus drei grossen Brocken, welche ich Ihnen gerne veranschauliche.
Und da Steuern immer auch etwas mit Zahlen und schliesslich Bezahlen zu tun haben, kann man nicht ohne Zahlen argumentieren. Machen Sie sich ein Bild.
Anpassung des Einkommenssteuertarifs
Sie sehen hier eine Übersicht über die Veränderungen bei verschiedenen steuerbaren Einkommen:
Steuerbares Einkommen Tarif alt Tarif neu Differenz Entlastung in %
50’000 2’647.50 2’498.00 149.50 5.65
100’000 7’417.50 7’103.00 314.50 4.24
200’000 17’867.50 17’263.00 604.50 3.38
500’000 51’017.50 49’613.00 1’404.50 2.75
Natürlich wird der einfache Steuertarif am Ende noch je nachdem in Tarif B umgerechnet, er wird aber in jedem Fall noch verkantons- und gemeindesteuerfusst und verkirchsteuert. Also errechnet sich der effektive Betrag je nach Situation und Gemeinde unterschiedlich.
– Aber es stellt sich die Frage: Sind das nun die an den Mittelstand versprochenen spürbaren Entlastungen?
Anpassung des Vermögenssteuertarifs
Bei der Vermögenssteuer präsentieren sich die Zahlen wie folgt:
Steuerbares Vermögen Tarif alt Tarif neu Differenz Entlastung in %
100’000 130.00 110.00 20.00 0.02
500’000 790.00 690.00 100.00 0.02
1’000’000 1’800.00 1’600.00 200.00 0.02
5’000’000 10’980.00 9’980.00 1’000.00 0.02
Auch beim Vermögenssteuertarif, den Sie hier sehen gilt natürlich das gleiche wie vorhin beim Einkommenssteuertarif: Der effektive Steuerbetrag variiert je nach Situation und Gemeinde.
– Aber auch hier stellt sich die Frage: Sind das die gezielten Entlastungen an den Mittelstand?
Anpassung des Gewinnsteuertarifs für juristische Personen
Eine Entlastung der juristischen Personen war in der ersten Botschaft gar nicht vorgesehen – was übrigens von niemandem beanstandet wurde. Es war das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V..., das zuerst in der Kommission und dann im Grossen Rat diese Anpassung in die Steuergesetzrevision reinpackte – ohne dass es je von einem Wirtschaftsverband oder sonst wem gefordert worden wäre. Gesetzes Wege sind unergründlich…
Das Fuder wurde überladen. Die Komission und der Grosse Rat haben aus einem ursprünglich mittelstands-entlastenden Vorschlag, der den Namen auch verdient hätte, eine Mogelpackung gemacht.
Der Mittelstand wird zwar mit-entlastet, das ist technisch gar nicht anders möglich. Die grossen Entlastungen fallen aber nicht an den Mittelstand – insbesondere wenn davon ausgegangen werden muss, dass einzelne Gemeinden wegen der Steuergesetzrevision den Steuerfuss erhöhen müssen – dann sind die Entlastungen schnell keine mehr.
Sagen Sie NEIN zu dieser Mogelpackung. Ich werde mich gerne dafür einsetzen, dass schnell ein neues Steuergesetz vorgelegt wird, das das Versprechen an den Mittelstand einlöst – und nicht nur behauptet es zu tun.
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