1. Finanzen & Steuern

Die Steuergesetzrevision als Mogelpackung

Mit der Steu­er­ge­setz­re­vi​­sion im Aar­gau sol­len gemäss den Befürwortern ge­zielt der Mit­tel­stand und die Fa­mi­lien ent­las­tet wer­den – eine etwas kühne Behauptung.

 

Zwar wird für die Familien etwa der Kinderabzug erhöht und es sind sonst noch ein paar kleinere begrüssenswerte Anpassungen vorgesehen. Diese machen aber nicht den grossen Unterschied. Zur Hauptsache besteht die Steuergesetzrevision aus drei grossen Brocken, welche ich Ihnen gerne veranschauliche.

 

Und da Steuern immer auch etwas mit Zahlen und schliesslich Bezahlen zu tun haben, kann man nicht ohne Zahlen argumentieren. Machen Sie sich ein Bild.

 

Anpassung des Einkommenssteuertarif​s

Sie sehen hier eine Übersicht über die Veränderungen bei verschiedenen steuerbaren Einkommen:

 

Steuer​bares Einkommen       Tarif alt            Tarif neu            Differenz       Entlastung in %

 

               ​   50’000            ​      2’647.50          ​  2’498.00          ​     149.50               ​          5.65

               ​ 100’000           ​       7’417.50          ​  7’103.00          ​     314.50               ​          4.24

               ​ 200’000           ​     17’867.50         ​ 17’263.00         ​      604.50               ​          3.38

               ​ 500’000           ​     51’017.50         ​ 49’613.00         ​   1’404.50          ​               2.75

 

Natürlich wird der einfache Steuertarif am Ende noch je nachdem in Tarif B umgerechnet, er wird aber in jedem Fall noch verkantons- und gemeindesteuerfusst und verkirchsteuert. Also errechnet sich der effektive Betrag je nach Situation und Gemeinde unterschiedlich.

–  ​       Aber es stellt sich die Frage: Sind das nun die an den Mittelstand versprochenen spürbaren Entlastungen?

 

 

Anpassung des Vermögenssteuertarifs​

Bei der Vermögenssteuer präsentieren sich die Zahlen wie folgt:

 

Steuerbare​s Vermögen          Tarif alt            Tarif neu            Differenz       Entlastung in %

 

               ​ 100’000              ​       130.00               110.00               ​  20.00                ​         0.02

               ​ 500’000           ​          790.00               690.00               100.00               ​          0.02

             1’000’000         ​         1’800.00          ​  1’600.00          ​     200.00               ​          0.02

             5’000’000         ​       10’980.00         ​   9’980.00          ​  1’000.00          ​               0.02

 

Auch beim Vermögenssteuertarif,​ den Sie hier sehen gilt natürlich das gleiche wie vorhin beim Einkommenssteuertarif​: Der effektive Steuerbetrag variiert je nach Situation und Gemeinde.

–         Aber auch hier stellt sich die Frage: Sind das die gezielten Entlastungen an den Mittelstand?

 

Anpa​ssung des Gewinnsteuertarifs für juristische Personen

Eine Entlastung der juristischen Personen war in der ersten Botschaft gar nicht vorgesehen – was übrigens von niemandem beanstandet wurde. Es war das Parlament, das zuerst in der Kommission und dann im Grossen Rat diese Anpassung in die Steuergesetzrevision reinpackte – ohne dass es je von einem Wirtschaftsverband oder sonst wem gefordert worden wäre. Gesetzes Wege sind unergründlich…

 

Da​s Fuder wurde überladen. Die Komission und der Grosse Rat haben aus einem ursprünglich mittelstands-entlaste​nden Vorschlag, der den Namen auch verdient hätte, eine Mogelpackung gemacht.

 

Der Mittelstand wird zwar mit-entlastet, das ist technisch gar nicht anders möglich. Die grossen Entlastungen fallen aber nicht an den Mittelstand – insbesondere wenn davon ausgegangen werden muss, dass einzelne Gemeinden wegen der Steuergesetzrevision den Steuerfuss erhöhen müssen – dann sind die Entlastungen schnell keine mehr.

 

Sagen Sie NEIN zu dieser Mogelpackung. Ich werde mich gerne dafür einsetzen, dass schnell ein neues Steuergesetz vorgelegt wird, das das Versprechen an den Mittelstand einlöst – und nicht nur behauptet es zu tun.

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Der Zusammenbruch der Credit "Suisse" ist die Folge der Entscheidungen des Credit "Suisse"S-Verwaltungsrates, in dem die FDP stets gut vertreten war und der zu späten und zu wenig griffigen Massnahmen der Finma. Es ist die FDP die stets gegen die "Bürokratie" wettert. Es geht nicht um Bürokratie". Es geht um die drei "K": Kommandieren (Finma), Kontrollieren (Finma), Korrigieren (Finma) die von der FDP völlig zu Unrecht hoch gelobte "Freie Marktwirtschaft" kennt nur eine Triebkraft: Den Gewinn aus der Gier - enrichessez-vous. Die Ziele und Forderungen der FDP schaden dem Wohlergehen unseres Landes, der Schweiz.

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