Alle vier Jahre wird der Bundesrat der Schweiz neu gewählt. Nach den National- und Ständeratswahlen wählt die Bundesversammlung den Bundesrat für die kommende Legislaturperiode. Er besteht aus sieben Mitgliedern und bildet die Regierung (Exekutive) der Schweiz. Neben dem Parlament (Legislative) und den Gerichten (Judikative) ist er die dritte Staatsgewalt auf Bundesebene. Der Bundesrat ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Leitung der Staatsgeschäfte. Dieser Text erklärt, wie der Bundesrat der Schweiz gewählt wird.

Das Wahlsystem

Bundesrat

Die Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates finden im Dezember nach jeder Parlamentswahl statt. Zusätzlich kann es auch während der Legislaturperiode zu Ersatzwahlen kommen, wenn ein Bundesrat zurücktritt. Alle Schweizerinnen und Schweizer über 18 Jahren, die nicht entmündigt sind, können in den Bundesrat gewählt werden.

Im Vorfeld der Wahlen nominieren die Parteien ihre Kandidaten, welche sie dem Parlament zur Wahl stellen wollen. Die Kandidaten erhalten die Gelegenheit sich vor den Parteien zu präsentieren. Dabei versuchen sie, die Unterstützung der Parlamentarier zu gewinnen. Die Wahl erfolgt schliesslich durch die Vereinigte Bundesversammlung, welche sich aus dem Nationalrat und dem Ständerat zusammensetzt.

Für die Wahl in den Bundesrat braucht es ein absolutes Mehr. Das ist erreicht, wenn ein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Leere und ungültige Wahlzettel werden nicht gezählt. Die Wahl erfolgt geheim.

Zuerst werden die bisherigen Bundesräte zur Wiederwahl gestellt, beginnend mit dem Amtsältesten. Die Reihenfolge der neuen Kandidaten orientiert sich am Amtsalter ihrer Vorgänger. Die Bedeutung dieser Abfolge ist nicht zu unterschätzen, da sich die Reihenfolge auf die Wahlstrategie der Parteien auswirken kann. Beispielsweise besitzen die Parteien der Kandidaten, die zuletzt gewählt werden, weniger Handlungsspielraum. Wenn nämlich die Parteimitglieder nicht die übrigen Kandidaten unterstützen, riskieren sie eine Abstrafung durch die anderen Parteien.

Meistens sind für eine Wahl mehrere Wahlgänge nötig, da das absolute Mehr nur selten beim ersten Wahlgang erreicht wird. Im zweiten, freien Wahlgang können nochmals neue Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden. Ein Kandidat scheidet aus, wenn er im zweiten Wahlgang (oder den darauf folgenden Wahlgängen) weniger als zehn Stimmen erhält. Ab dem dritten Wahlgang scheidet zusätzlich der Kandidat mit der geringsten Stimmenzahl aus.

Wenn ein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat und somit gewählt wurde, erfolgt anschliessend die Vereidigung. Dem Kandidat steht jedoch auch die Möglichkeit offen, die Wahl abzulehnen. In diesem Fall findet wieder eine neue Wahl statt.

Das Parlament kann während der Legislaturperiode einen Bundesrat nicht abwählen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Kandidaten bei der Wiederwahl nicht mehr zu bestätigen. Bis auf einige Ausnahmen ist es aber üblich, wiederantretende Bundesräte wiederzuwählen. In den nächsten beiden Abschnitten wird näher auf die Wahl des Bundespräsidenten sowie des Bundeskanzlers eingegangen.

Bundespräsident

Im Gegensatz zum Bundesrat werden der Bundespräsident und der Vizepräsident jährlich gewählt. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt ein Mitglied des Bundesrats zum Bundespräsidenten. Grundsätzlich ist es möglich, dieses Amt mehrmals einzunehmen. Bei der Wahl des Bundespräsidenten gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Bundesrat gewählt wird, der dieses Amt am längsten nicht mehr oder noch nicht ausgeübt hat. Der Bundespräsident ist den anderen Bundesräten grundsätzlich gleichgestellt, besitzt jedoch den Stichentscheid bei Abstimmungen. Das heisst bei Stimmengleichheit kann er den Ausschlag geben. Zudem nimmt der Bundespräsident Repräsentationsaufgaben wahr.

Bundeskanzler

Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt grundsätzlich nach denselben Regeln wie die Bundesratswahl und findet unmittelbar danach statt. Der Bundeskanzler wird ebenfalls für vier Jahre gewählt. Der Bundeskanzler, der gelegentlich auch als achter Bundesrat bezeichnet wird, ist kein eigentliches Mitglied des Gremiums. Er besitzt keine Stimme und hat nur eine beratende Funktion. Er nimmt jedoch an den Sitzungen des Bundesrates teil und führt die Bundeskanzlei.

Die Zusammensetzung des Bundesrates

Konkordanz

Bei der Bundesratswahl werden verschiedene Faktoren wie die Parteienstärke, die regionale Vertretung und seit nicht allzu langer Zeit auch die Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen berücksichtigt. Diese Kriterien werden jedoch von keinem Gesetz gefordert. Es handelt sich dabei um ungeschriebene Regeln, welche man als Konkordanz bezeichnet.

Im Laufe der Zeit haben sich unter anderem folgende Regeln durchgesetzt:

  • Es sollen mindestens zwei Bundesräte aus der französischen oder italienischen Sprachregion stammen.
  • Es sollen die verschiedenen Landesgegenden berücksichtigt werden.
  • Zudem sollen die Geschlechter angemessen vertreten sein. Dieser Grundsatz ist aber noch relativ jung. Erst 1984 wurde mit Elisabeth Kopp (FDP) die erste Frau in den Bundesrat gewählt.
  • Schliesslich sollen die Parteien im Verhältnis zu ihrer Vertretung im Parlament Einsitz im Bundesrat nehmen. Diese Aufteilung erfolgte jahrzehntelang nach einer bestimmten Formel, welche auch als Zauberformel bekannt ist und im nächsten Abschnitt näher beschrieben wird.

Zauberformel

Gemäss der Zauberformel sollte die Zusammensetzung des Bundesrates die Parteistärken nach Wähleranteil widerspiegeln. Von 1959 bis 2003 blieb die Verteilung der Sitze gleich, wobei die Parteien SP, FDP und CVP je zwei Sitze besetzen konnten, während die SVP einen Bundesrat stellen durfte.

Im Jahr 1999 wurde die SVP zur wählerstärksten Partei. Mit der Wahl von Christoph Blocher als zweiten SVP-Bundesrat, wurde die Zauberformel 2003 an die neuen Kräfteverhältnisse angepasst. Die CVP verlor einen Sitz. Nach der Abwahl von Christoph Blocher 2007 änderte sich die Zusammensetzung des Bundesrates erneut. Bei den Bundesratswahlen 2011 gab es keine Verschiebung der Sitzverteilung: Momentan sind je zwei Bundesräte der SP und FDP vertreten und die SVP, CVP und BDP halten je einen Sitz.

Über die Sitzverteilung gibt es zurzeit keine Einigkeit. Bei einer proportionalen Aufteilung der Bundesratssitze anhand des Wähleranteils der Parteien würde sich folgende Zusammensetzung ergeben: Die SVP hätte Anrecht auf zwei Sitze und die SP, FDP, CVP, Grünen auf je einen Sitz. Der verbleibende Sitz würde entweder an die BDP oder die GLP fallen. Andere verstehen die Zauberformel so, dass die grössten drei Parteien (SVP, SP und FDP) je zwei Bundesräte und die viertgrösste Partei (CVP) einen Bundesrat stellen könnten. Einen weiteren Teil der Bevölkerung würde diese Aufteilung jedoch als Übervertretung der bürgerlichen Parteien sehen. Jede Partei hat somit eine andere Auffassung, wie eine gerechte Aufteilung der Bundesratssitze zu erfolgen hat.

Im nächsten Abschnitt werden die Schwächen des Wahlsystems erläutert.

Kritik am Wahlsystem

Insbesondere die Vertretung der unterschiedlichen Parteien in der Regierung, welche sich durch die Zauberformel durchgesetzt hat, wird in Frage gestellt. Kritiker bemängeln, dass der Bundesrat dadurch nicht innovativ sei. Ausserdem würden die ungeschriebenen Regeln der Konkordanz zu wenig Gewicht auf die persönlichen Fähigkeiten der Bundesratskandidaten legen. Aufgrund dieser Kritik am Wahlsystem fordern gewisse Stimmen die Wahl des Bundesrats durch das Volk (siehe Kasten).

Es muss jedoch auch bedacht werden, dass bei anderen Wahlsystemen für eine erfolgreiche Wahl auch nicht unbedingt die persönlichen Fähigkeiten ausschlaggebend sind. Meistens spielen das Geld für die Wahlkampagnen oder die Ausstrahlung des Kandidaten eine wichtigere Rolle. Das bestehende Wahlsystem hat zudem auf die Dauer für Stabilität gesorgt und den Machtkampf unter den Parteien entschärft. Ausserdem besteht im internationalen Vergleich eine hohe personelle Beständigkeit des Bundesratsgremiums. Seit Bestehen der Schweiz gab es noch nie eine personelle Gesamterneuerung und die meisten Bundesräte wurden bei den Wahlen wieder bestätigt.

Literaturverzeichnis

Bundesverfassung (2011). Gefunden am 5. Nov. 2011 unter Link

Das Schweizer Parlament (2011). FAQ Bundesratswahlen. Gefunden am 24. Okt. 2011 unter Link

Klöti, U., Knoepfel, P., Kriesi, H., Linder, W., Papadopoulos, Y. & Sciarini, P. (2006). Handbuch der Schweizer Politik (4. Auflage). Zürich: Neue Zürcher Zeitung.

Linder, W. (1999). Schweizerische Demokratie: Institutionen, Prozesse, Perspektiven. Bern: Haupt.

Parlamentsgesetz (2011). Gefunden am 5. Nov. 2011 unter Link

Text_Die_Wahl_des_Bundesrates_9.pdf – Artikel als PDF

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