Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) hat einen Künstlerwettbewerb zur Schaffung einer neuen Schweizer Nationalhymne lanciert. Nach einer Evaluation von 208 Beiträgen soll nach dem Finale vom 12. September 2015 in der Sendung „Potzmusig“ auf SRF 1 der zuständigen Bundesbehörde der Siegerbeitrag als neue Nationalhymne vorgeschlagen werden. Die SGG will somit den «Schweizerpsalm» ablösen.
Dafür besteht eigentlich wenig Grund. Es stellt sich heute die berechtigte Frage, ob es sinnvoll ist, die Nationalhymne zur Diskussion zu stellen, in einem Zeitpunkt, in dem die Schweiz mit gewichtigeren Fragen (Verhältnis zu Europa (Bilaterale und Institutionelle), Energiestrategie 2050, Altersreform 2020 usw.) konfrontiert ist und bezüglich nationalem Zusammenhalt mit einem solchen Projekt kein Mehrwert geschaffen wird.
Wie aber geht es nach dem 12. September 2015 weiter? Ein medienträchtiges Final mit einem Siegerprojekt wird Erwartungen schüren. Auf alle Fälle muss vermieden werden, dass aufgrund des etwas unkonventionellen Vorgehens der SGG beim Publikum der Eindruck entsteht, dass am 12. September 2015 effektiv über die Einführung einer neuen Landeshymne abgestimmt wird. Dies könnte unnötig zu Frustrationen und Staatsverdrossenheit führen. Es gilt zu beachten, dass bereits dem Entscheid zugunsten der heute geltenden Landeshymne ein langer politischer Einführungsprozess voraus ging. Ein Blick zurück:
1961 erfolgte eine provisorische Anerkennung, gefolgt von einer Konsultation unter den Kantonen. Vier Jahre später wurde die provisorische Anerkennung unbefristet bestätigt. Erst am 1. April 1981 hat der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... den “Schweizerpsalm” offiziell als Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt und damit das Provisorium aufgehoben. Ein solches Vorgehen wäre auch bei einer Änderung der Landeshymne zu fordern, sollte die Landeshymne je geändert werden. Der Weg der Einführung der geltenden Landeshymne und der gescheiterten Versuche der Überarbeitung zeigen allerdings, dass es schwierig ist, mit einer Neuschöpfung eine breite Akzeptanz zu erzielen.
Zum weiteren Vorgehen werde ich dem BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... in Form einer InterpellationEine Interpellation ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h.... einige Fragen unterbreiten. Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... müsste sich bezüglich Schaffung einer neuen Hymen grundsätzlich ablehnend verhalten, ist das Projekt einer neuen Landeshymne doch nicht Bestandteil der Legislaturplanung 2011 – 2015 und besitzt damit auch keinen strategisch politischen Stellenwert. Ebenfalls besteht kein parlamentarischer Auftrag, in dieser Frage aktiv zu werden.
Die Eingabe der SGG dürfte deshalb im besten Fall als PetitionIn der Schweiz hat gemäss Art. 33 der Bundesverfassung jede... behandelt werden. Es handelt sich dabei um das wohl unverbindlichste politische Instrument. Die Behandlung als PetitionIn der Schweiz hat gemäss Art. 33 der Bundesverfassung jede... würde es ermöglichen, dass der politische Quereinstieg in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Die zuständige Kommission kann dem Ratsplenum bei der Behandlung beantragen, der PetitionIn der Schweiz hat gemäss Art. 33 der Bundesverfassung jede... keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen ablehnt. Dies wäre zu erwarten. Oder sie kann die Forderung nach einer neuen Landeshymne in Form einer parlamentarischen InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... oder eines Vorstosses weiterverfolgen, was selbstverständlich auch wieder die Zustimmung der Räte erfordern würde. Beide Wege müssten meines Erachtens zu einem Abbruch der Übung führen. Die Schweiz hat sich zur Zeit anderen politischen Herausforderungen zu stellen. Dies gilt auch nach dem Nationalfeiertag. Eine neue Landeshymne gehört nicht dazu.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel