1. Aussenpolitik

Direkte Demokratie am Ende ?

Auflösung der di­rek­ten De­mo­kra­tie ?

Nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsin​itiative ist ein undemokratisches Hick-hack entstanden. Vor der Abstimmung glaubte niemand an den Erfolg der Initiative.

Ich selbst war unsicher, denn es gab Argumente dafür und dagegen, die mir richtig erschienen. 

Die Abstimmung ist in der Schweiz knapp angenommen worden, im Tessin fast mit 70%.

 

Jetzt werden Stimmen laut wie:

„Wir wiederholen die Abstimmung „. (Das würde heissen, immer wenn jemand mit dem Resultat nicht zufrieden ist, kann er die Abstimmung wiederholen lassen.)

„Wir lassen über den bilateralen Weg abstimmen.“ (Im Hintergrund der Gedanke, wenn die EU uns nicht entgegenkommt, dann gilt die Abstimmung über den bilateralen Weg mehr, als die MEI, so ist diese begraben)

„Unsere Bundesräte können nun nicht in der EU die neue Situation vertreten, denn sie waren anderer Meinung.“ (Jede Person in der Schweiz, die sich zur Wahl stellt , muss wissen, dass bei uns schlussendlich das Volk entscheidet und muss das Volk vertreten und nicht sich selbst.)

 „Der Grenzgängervertrag mit Italien kann nicht aufgelöst werden, weil wir sonst in schlechte Verhandlungssituation​en kommen.“ (Die Tessiner Bevölkerung möchte diesen Vertrag, der überholt ist, anpassen, weil sie dadurch gestraft wird.)

 

Ich wünsche unseren Politikern mehr Mut zu unserer direkten Demokratie zu stehen und diese im Ausland ohne wenn und aber zu vertreten. Es ist mir klar, dass andere Länder schwer haben, das zu verstehen, weil sie als Demokratie die Wahl der Politiker sehen und dann entscheiden diese.

Wir sind über viele Jahre gut gefahren mit unserer direkten Demokratie und ich denke es ist nicht erfolgsversprechend dies zu ändern. Erpressungsversuche anderer Länder sind über kurz oder lang zu Scheitern verurteilt.

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Comments to: Direkte Demokratie am Ende ?
  • März 7, 2014

    In jedem anderen Land müsste die Regierung nach einer verlorenen Abstimmung zurücktreten, weil dies einem “Vertrauensentzug” entspricht. Das ist deshalb so, weil eine “regierungsfähige” Regierung immer die Mehrheit im Parlament besitzt. Alle Gesetze die von der Regierung und deren Verwaltungsapparat vorgelegt werden, werden automatisch von der Parlamentsmehrheit abgesegnet. Verliert die Regierung, bedeutet das, dass sie die Mehrheit im Parlament verloren hat. Neuwahlen werden erforderlich.

    Der demokratische Knoten, besteht darin, dass die Exekutive (Regierung) die Gesetze vorgibt und die Legislative (Parlament) diese nur bestätigt. Die faktische Macht konzentriert sich also auf die wenigen Regierungsmitglieder,​ die zusätzlich noch einem Regierungschef unterstehen, der sie jederzeit auswechseln kann.

    In der Schweiz hingegen, gibt es keine Regierungsmehrheit, keinen Regierungschef und deshalb auch keine Regierungskrisen (Rücktritt der Regierung, Neuwahlen). Die Regierung hat in der direkten Demokratie als richtige Exekutive eigentlich nur die Aufgabe, die von Parlament und Volk vorgegebenen Gesetze und Verfassungsaufträge auszuführen. Die Regierung hat praktisch keine Macht, in eigener Kompetenz legislativ, also gesetzgeberisch zu entscheiden.

    Unser Modell hat zwei Seiten. Auf der einen Seite ist es DIE ideale Variante um das Volk in möglichst hohem Mass an der Staatsgestaltung zu beteiligen. Die Bürger haben deswegen ein natürliches Interesse daran, die Volksrechte zu erhalten.

    Auf der anderen Seite ist es für Regierungsmitglieder lästig, dass sie nicht auf “Augenhöhe” mit den Magistraten anderer Länder verhandeln können und dass sie keine Kompetenzen haben, über die Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Während ausländische Minister persönlich “legitimiert” sind, für ihr Land massgebende Entscheide zu fällen, können dies unsere Departementsvorsteher​ nur, wenn sie dafür zuvor für jeden Einzelfall eine “Bewilligung” des Souveräns einholen.

    Bei einer Auflösung der direkten Demokratie gewinnen nur die Regierung und die Administration an Macht, Verlierer ist gleichzeitig das Volk, das seine Volksrechte verwirkt.

    Aus diesem Grund ist es systemwidrig, wenn sich in der Schweiz die Regierung dermassen für oder gegen ein Gesetz verwendet, wie sich am Beispiel der Initiative “gegen Masseneinwanderung”,​ die als “Abschottungsinitiat​ive” verhindert werden sollte, gut dokumentieren lässt. Die nun mit der Durchführung des Volksentscheides beauftragte ausführende Behörde macht sich selber völlig unglaubwürdig. Man kann ihnen nicht mehr trauen, denn die Regierung muss nun etwas durchsetzen das sie selber bis zur Abstimmung als “nicht möglich” und “schlimmstes Szenario” usw. bekämpft hat.

    Eine verpasste Chance war diesbezüglich die Initiative “Volkssouveränität statt Behördenpropaganda” die das Volk 2008 abgelehnt hat, nachdem sie von Behörden, Verbänden und Medien mit Riesenaufwand als “Maulkorbinitiative​” bekämpft worden ist.

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  • März 7, 2014
  • September 7, 2015

    “Auflösung der di­rek­ten De­mo­kra­tie?” Die wird doch von der Lastwagenlobby und ihren Untertanen Politikern schon längstens betrieben! Das Volk beschloss, dass es keine 2. Gotthardröhre geben soll. Darum kümmern sich gewisse Politiker einen feuchten Dreck! Das Volk hat beschlossen, na und? Herr Jossi, was taten Sie bisher dafür, dass Volkes Willen auch hier hier durchgesetzt wird?

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